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Handelsblatt & Techniker Krankenkasse

Dienstag, 15. März 2016 - 06:42

http://www.health-i.de -> http://award.handelsblatt.com/healthi/

Health-i Initiative

Ein smartes Gesundheitswesen steht für Ideen, die Altes in Frage stellen und Neues schaffen. Für Ansätze, die das Leben besser machen.

Dafür haben wir, die Techniker Krankenkasse und das Handelsblatt, die Health-i Initiative ins Leben gerufen. Mit ihr wollen wir die besten Talente in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswirtschaft, die vielversprechendsten Start-ups und die innovativsten Denker Deutschlands entdecken und fördern. Wir wollen die Chancen ihrer Projekte und Produkte im Markt in den Mittelpunkt stellen, gemeinsam mit ihnen an Konzepten feilen und den Austausch mit den richtigen Partnern ermöglichen.

Denn es geht um mehr als eine gute Idee. Es geht um eine gesündere Welt. Für uns alle. [...]

Noch ein Award.

Ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Im Gesundheitsbereich ist das Handelsblatt mit

  • Techniker Krankenkasse,
  • KPMG,
  • RobecoSAM (über KPMG),
  • Corporate Health Award 2015 (auch mit Wirtschaftswoche)

vernetzt. Das könnte eine kritische Berichterstattung über das Geschäft mit den vielen “Awards” im Gesundheitsbereich behindern. Alle vier Unternehmen interessieren sich meiner Ansicht nach nicht ausreichend dafür, ob die von ihnen bewerteten Unternehmen sich im Bereich der psychischen Belastungen tatsächlich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Die Selbstdarstellungen der Unternehmen werden nicht kritisch hinterfragt. Es scheint bei diesem Awardgeschäft überhaupt uncool zu sein, an die tatsächliche Beachtung von Gesetzen und Vorschriften des Arbeitsschutzes zu denken.

Corporate Health Award 2015

Montag, 21. Dezember 2015 - 21:57

Bei der Verleihung des Corporate Health Awards 2015 fehlte wieder unter den Vortragenden die Arbeitnehmerseite. Dafür gab es einen Vortrag, der die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und der Verhältnisprävention herunterspielte.

Der Preis (und die Finalistensiegel) werden für gutes Gesundheitsmanagement vergeben. Einige auditierten Unternehmen erzählen in der internen und externen Kommunikation aber auch, dass die Beurteilung von Gefährdungen auditiert worden sei. Das ist dann schon ein Thma des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Ich bin also gespannt, ob hier die Mitbestimmung der Betriebsräte beachtet wurde.

Dazu muss man wissen, dass Unternehmen gegenüber den Betriebsräten das Gesundheitsmanagement als “freiwillig” darstellen. Da ist die Mitbestimmung schwächer, als im Arbeitsschutz. Es könnte versucht werden, die Teilnahme von Betriebsräten an auch an den Audits zu verhindern, bei denen sie eigentlich ein Recht zur Teilnahme haben. Auch müssten die Betriebsräte die Auditberichte zumindestens in den Teilen lesen dürfen, die den Arbeitsschutz betreffen.

Die Beschreibung des Audits finden sie über diese Seite: http://www.corporate-health-award.de/award/ch-audit.html. Meiner Ansicht nach sind damit erworbene Zertifikate und Siegel wenig wert. Das Audit ist nämlich, um es höflich zu sagen, recht schlank. Auch die “Partizipation” (wohl der Arbeitnehmer) wird auditiert. Wie die Arbeitnehmer (bzw. deren Vertreter) an dem Audit selbst partizipieren, wird nicht verraten.

Beim Corporate Health Award und Corporate Health Audit kann ein Unternehmen gegen wichtige Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes verstoßen und trotzdem einen hohen “Erfüllungsgrad” im Gesundheitsmanagement bestätigt bekommen. So etwas ist für die Tonne.

Schirmherr des CHA ist das Bundesgesundheitsministerium. Anstelle jetzt Audits im Arbeitsschutzbereich zu privatisieren, sollten lieber die Gewerbeaufsichten in die Lage versetzt werden, endlich ordentlich zu prüfen!

Bei dem CHA spielen das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche mit. Einer neutralen Berichterstattung zu Arbeitsschutzthemen ist das nicht zuträglich. Speziell von der Wirtschaftswoche habe ich ohnehin überwiegend schlecht recherchierte Beiträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (wohl der für die Arbeitgeber schwierigste Teil des Gesundheitsmanagements) gelesen.

Sarah Kempf schreibt über psychische Belastung: ver.di Umfrage

Sonntag, 15. November 2015 - 23:43

2. November 2015, Von Sarah Kempf,

Belastung am Arbeitsplatz
Jeder fünfte Arbeitnehmer fühlt sich überfordert

Eine Anti-Stress-Verordnung müsse her, fordern Gewerkschaften. Dabei liegt das Problem wohl nicht nur im Job.

Sarah Kempf arbeitet sich an der nicht existierenden Behauptung der Gewerkschaften ab, dass das Problem nur am Job läge. (http://www.sueddeutsche.de/karriere/belastung-am-arbeitsplatz-jeder-fuenfte-arbeitnehmer-fuehlt-sich-ueberfordert-1.2732094):

[...] Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte die Forderung [nach einer Anti-Stress-Verordnung] unterstützt und gesagt, es gebe einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme an psychischen Erkrankungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte dem Gesetz im vergangenen Herbst aber vorerst eine Absage erteilt.

“Platte Behauptung”

Die Arbeitgeber dürfte das gefreut haben. Sie wollen, dass betriebliche Schutzmaßnahmen freiwillig bleiben. Dass Arbeitsstress die Ursache für psychische Krankheiten sein soll, bezeichnete Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft VBW, als “platte Behauptung”. [...]

Anlass des Berichts sind wohl u.A. die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung durch TNS Infratest im Rahmen der ver.di-Aktionswoche 9.-13. November 2015 im Rahmen der Aktionswoche “Gute Arbeit ohne Druck” (2011-11-09). Es gibt dazu auch ein Artikel im Handelsblatt (2015-11-09), an dem sich die Süddeutsche Zeitung ein Beispiel nehmen könnte. Es gibt auch ein Beispiel für eine sehr gut recherchierte Berichterstattung in der SZ zum Thema der psychischen Belastung (Thomas Öchsner, 2012-07-24.)

  • Sara Kempf’s kleinerer Fehler: Eine Verordnung ist kein Gesetz.
  • Der größere Fehler ist, den Eindruck zu erwecken, dass die die Gewerkschaften die Ursache psychischer Krankheiten (nur) dem Arbeitsstress zugeordnen würden. Hier wird eristisch versucht, eine Behauptung zu widerlegen, die weder die Gewerkschaften noch Andrea Nahles machten. Auch Arbeitsschutzakteure verorten die Ursachen für psychische Erkrankungen in der Bevölkerung nicht ausschließlich in der Arbeitswelt. Es ist doch klar, dass psychische Erkrankungen eine Vielzahl von Ursachen haben können. Nur wurde der Bereich der arbeitsbedingten psychischen Belastungen seit 1997 in gesetzeswidriger Weise vernachlässigt. Das unzureichende Prüfungen ein Grund dafür sind, berichtete die Süddeutsche Zeitung schon im Juli 2012 (Thomas Öchsner, s.o.).
  • Sarah Kempf schreibt: Die Arbeitgeber “wollen, dass betriebliche Schutzmaßnahmen freiwillig bleiben.” Das ist der größte Fehler. Seit 1997 sind betriebliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung jeder Art von arbeitsbedingter Gesundheitsverschlechterung längst nicht mehr freiwillig, sondern sie sind verpflichtend im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Dass ein signifikanter Anteil psychischer Erkrankungen arbeitsbedingt ist, haben die Arbeitgeber längst begriffen. Das Problem: Wegen des in einer spürbar veränderten Arbeitswelt aus psychischen Fehlbelastungen resultierenden wirtschaftlichen Schadens möchten die Unternehmen derartige Fehlbelastungen zwar durchaus mindern, aber mit möglichst wenig Mitbestimmung und möglichst geringem Haftungsrisiko.

Hier bremsen die Rechtsabteilungen der Unternehmen ihre Arbeitsschutzbeauftragten und ihre HR-Abteilungen, denn um die von arbeitsbedingten psychische Belastungen verursachte Beanspruchung der Mitarbeiter zu verstehen, müssten psychische Belastungen zwar besser erfasst und beurteilt werden, als das bisher der Fall ist, aber solch eine Dokumentation könnte auch Haftungsansprüche der Arbeitnehmer begründen. Darum versuchen selbst nach OHSAS 18001 zertifizierte Betriebs, gegenüber ihren Mitarbeitern ihre Selbstverpflichtung zu verstecken, für den Arbeitsschutz relevant Vorfälle in zwölf Kategorien zu erfassen und zu beurteilen.

Zudem kann die offene und transparente Thematisierung psychischer Belastungen zu Diskussionen über Führungstile führen, an die sich Arbeitgeber möglicherweise nicht allzu bereitwillig gewöhnen möchten. Es geht hier an’s Eingemachte.

Sahra Kempf ist es (im Gegensatz zu Thomas Öchsner, s.o.) nicht aufgefallen, dass bis 2012 die große Mehrheit der Unternehmen sich für die vorgeschriebene Beurteilung psychischer Belastungen nicht interessiert hatte. Eine Journalisten sollte sich vielleicht doch ein bisschen aktiver für den Rechtsbruch interessieren, an den sich auch die Gewerbeaufsicht gewöhnt hatten. (Es gibt Zertifizierungsauditoren, die das tolerieren.)

Vor diesem Hintergrung lassen sich die Forderungen nach einer Anti-Stress-Verordnung leichter verstehen. Ob die Schlussfolgerung, dass hier eine Verordnung helfen lönnte, richtig ist, ist eine andere Frage. Es gab ja seit 1997 ein Gesetz über den ganzheitlichen Arbeitsschutz. Ohne eine Rückkehr zu Recht und Ordnung im Arbeitsschutz und im behördlichen Aufsichtshandeln würden den Arbeitgebern Verstöße gegen eine Anti-Stress-Verordnung genauso großzügig gestattet, wie die Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Merkel gegen, CDA für Anti-Stress-Verordnung

Sonntag, 9. November 2014 - 12:42

Bundeskanzlerin Angela Merkel meinte auf dem Arbeitgebertag (2014-11-04), “dass ich einer Anti-Stress-Verordnung sehr skeptisch bis ablehnend gegenüberstehe”. Betriebliche Lösungen müssten greifen. Auf betriebliche Lösungen setzt auch Sigmal Gabriel. Weil aber Auditoren (obwohl bei der DAkkS akkreditiert) und Gewerbeaufsichten weiterhin mutlos und hilflos sind, wenn psychische Belastungen in von ihnen inspizierten Betrieben nicht ernsthaft erfasst und beurteilt werden, haben die Arbeitnehmer und ihre Vertreter keine guten Möglichkeiten, bei der Minderung pssychischer Fehlbelastungen wenigstens die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes durchzusetzen. Arbeitnehmer in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretungen bleibt leider nur die überforderte behördliche Aufsicht, also können die Arbeitgeber hier ohne mitbestimmte Arbeitsschutzprozesse weiterhin locker gegen Vorschriften verstoßen.

Arbeitgeber wehren sich schon aus Gründen der Haftungsvermeidung dagegen, psychische Fehlbelastungen zu dokumentieren. Ich kenne den Fall einer Mitarbeiterin, die in ihrem Betrieb eine Fehlbelastungsmeldung einreichte. Daraufhin bederohte der Arbeitgeber sie massiv mit einer Abmahnung. Die behördliche Aufsicht und die externen Auditoren rügten das nicht einmal mündlich. Die Mitarbeiteren konnte zuvor durch Klageandrohung die Rücknahme der Abmahnung erreichen; die Aufsicht und die Auditoren meinten, deswegen sei der Fall nicht nur arbeitsvertragsrechtlich, sondern auch arbeitsschutzrechtlich abgeschlossen. Dass die Mitarbeiterin drei Monate lang massivem Druck ausgesetzt war, ließ die Gewerbeaufsicht (und die externen Auditoren des Arbeitsschutzmanagementsystems) kalt. Ohne Rückhalt durch die Aufsicht traute sich dann auch der Betriebsrat nicht, eine Erfassung des Vorfalls als psychische Fehlbelastung durchzusetzen.

Das Hauptproblem im Arbeitsschutz sind immer noch vorwiegend technisch orientierte Aufsichtspersonen, die das Thema der psychischen Belastungen nicht begreifen und auch nicht wissen, wie sie in diesem Bereich eine Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes erreichen können. Die Kontrolle funktioniert im Bereich der Minderung psychischen Fehlbelastungen einfach nicht.

Die Bundeskanzlerin ist eine durchsetzungsfähige Frau, die nicht nur Stress aushalten, sondern Anderen auch bereiten kann. Den könnte der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, zu spüren bekommen, wenn er seiner Chefin beim Thema Anti-Stress-Verordnung nocheinmal widersprechen sollte. Zurückgezogen hat er seinen Widerspruch bisher aber auch nicht.


Schon im Jahr 2005 wollte Angela Merkel, robust wie sie nun einmal ist, Bremsklötze niederwalzen, die sich dem Wachstum entgegenstellen. Als ich das damals las, kam mir sogleich die Merkelwalze in den Sinn.

 


24. September 2014 – 02:42

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anti-stress-verordnung-merkel-will-arbeitnehmer-nicht-vor-mailflut-schuetzen/10731926.html

[...] In ihrem Video-Podcast sagte Merkel am Samstag auf die Frage, ob die Arbeitgeber nach dem Mindestlohn und dem Rentenpaket mit weiteren Regulierungen rechnen müssten, etwa einer Anti-Stress-Verordnung: „Ich glaube, sie müssen nicht mit weiteren Regulierungen rechnen. Ich stehe einer Anti-Stress-Verordnung sehr kritisch gegenüber.“ Jetzt heiße es, in die Zukunft zu blicken – mit den Schwerpunkten Forschung und Investitionen, solide Haushaltspolitik „und, wo immer es möglich ist, auch Bürokratieabbau“

Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, will das Nein Merkels nicht hinnehmen. Er hält rechtlich verbindliche Regelungen zur Vermeidung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz für überfällig. „Die steigenden Fehlzeiten und Frühverrentungen wegen psychischen Erkrankungen zeigen, dass politischer Handlungsbedarf besteht“, sagte Bäumler dem Handelsblatt (Online-Ausgabe). „Hier werden Kosten aus der Arbeitswelt in die Krankenversicherung und Rentenversicherung verlagert.“ [...]

Siehe auch: http://blog.psybel.de/die-anti-stress-verordnung-jetzt-auf-den-weg-bringen/

Unsere Bundeskanzlerin möchte also jenen Arbeitgebern, die sich straflos über die Vorschriften des Arbeitsschutzes hinwesetzen, unter dem Deckmantel des “Bürokratieabbaus” auch weiterhin keine Hindernisse in den Weg legen. Angela Merkel toleriert damit die bestehende Anarchie im Arbeitsschutz. Sie ist mitverantwortlich dafür, dass die Gewerbeaufsicht weiterhin überfordert bleibt. Es ist von 1996 bis heute ja nicht einmal die “Bürokratie” aufgebaut worden, die für die Aufsicht im ganzheitlichen Arbeitsschutz erforderlich ist. Recht so gestaltet zu lassen, dass auf dem Papier gut aussieht, aber in der Praxis nicht ausreichend wirksam werden kann, ist eigentlich schon ziemlich schäbig.

CDU/CSU: Reine Wohlfühlprogramme

Samstag, 18. Oktober 2014 - 20:23

Peter Ramsauer (CSU) hat vorgeschlagen, zur Stärkung der Wirtschaft Koalitionsprojekte auszusetzen. In der Unionsfraktion ist Ramsauer mit diesem Ansinnen nicht alleine. Michael Fuchs (Unions-Fraktionsvize), Gerda Hasselfeldt (CSU-Landesgruppenchefin) und Carsten Linnemann (Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung) ziehen mit. Auch dabei bleibt es nicht (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionskrach-kuendigt-sich-an-ramsauer-will-mindestlohn-aussetzen/10840820.html):

[...] Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), springt Ramsauer zur Seite. [...] Entsprechend müssten die geplanten Regelungen 

  • zur Frauenquote,
  • zum Gesetz zur „besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“
  • oder das Anti-Stress-Gesetz

auf den Prüfstand. „Angesichts der gedämpften Wachstumsprognosen können wir bei den Ausgaben nicht einfach so weitermachen und mit dem Füllhorn übers Land ziehen“, warnte Pfeiffer. „Es ist an der Zeit, reine Wohlfühlprogramme zu überdenken oder zumindest zu verschieben.“ [...]

(Originalzitat mit von mir verändertem Layout)

Dem wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU reichen die Verzögerungstricks, die die Unionsparteien in den Koalitionsvertrag einbauen konnten, wohl noch nicht aus.

 


Abschließend müssen wir noch klären, was unter “reine Wohlfühlprogramme” zu verstehen ist.

http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-portal/de/wort_www?site=208&Wort_id=15312549
2014-10-18:

Wort: Wohlfühlprogramm
Anzahl: 37
Häufigkeitsklasse: 18 (d.h. der ist ca. 2^18 mal häufiger als das gesuchte Wort)

Beispiel(e):
Als Highlight erwartet alle Saunafans bei zwei Mitternachtssaunen am 3. und 17. Oktober ein außergewöhnliches Aufguss- und Wohlfühlprogramm mit ausgewählten Düften wie Mango oder Tropical Fruits sowie einzigartige Erlebnisaufgüsse und exotische Masken. (Quelle: www.tz-online.de, 2011-01-31)
Du kannst dein Wohlfühlprogramm mit einem Gesichtspeeling und einem Ganzkörperpeeling beginnen. (Quelle: www.krone.at, 2011-01-11)
»Ein abwechslungsreiches Wohlfühlprogramm für müde Mamas« lautet daher die Zweitüberschrift des Abends, der in Kooperation mit dem Fam.o.S. stattfindet. (Quelle: www.haller-kreisblatt.de, 2011-01-04)
weitere Beispiele

Signifikante Kookkurrenzen für Wohlfühlprogramm:
Kreuz (47.6), Privatklinik (46.83), Patienten (36.68), ein (15.3), Österreich (14.27), neben (13.82), für (13.09), mit (9.45), Mit (9.24), Ein (9.05), lassen (8.82), sowie (8.04)
Signifikante linke Nachbarn von Wohlfühlprogramm:
Ein (21.22), zum (15.8), ein (10.45), das (8.61), und (3.96)
Signifikante rechte Nachbarn von Wohlfühlprogramm:
für (21.25), mit (13.68)

Hinsichtlich des Begriffes “Füllhorn” bitte ich die geneigten Leser dieses Blogs, sich gegebenenfalls selbst bei der Uni Leipzig zu informieren.

Kauder hat Stress mit Nahles

Donnerstag, 28. August 2014 - 07:26

Die Union ist gegen die von Andrea Nahles vorangetriebene Anti-Stress-Verordnung. “Gerade heute brauchen die Unternehmer die Flexibilität ihrer Mitarbeiter”, so zitierte das Handelsblatt heute den Unions-Fraktionschef Volker Kauder. “Da arbeiten Menschen aus vielen Ländern der Welt an einem Projekt, manchmal 14 Tage am Stück”, und danach nähmen sie sich mehrere Tage frei - meint Kauder. Unternehmen gingen - angesichts des Fachkräftemangels - ohnehin sorgsam mit ihren Mitarbeitern um, da leuchte ihm die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung nicht ein.

Eine gut gemachte Anti-Stress-Verordung schränkt die Flexibilität der Unternehmen aber überhaupt nicht ein. Die Verordnung soll doch nur dafür sorgen, dass seit Jahren geltendes Recht zu tatsächlich umgesetzten Recht wird, so wie sich das in einem Rechtsstaat nun einmal gehört. Psychische Belastungen werden dabei aber gar nicht verboten. Das ist in Ordnung, denn ohne psychische Belastungen gibt es keine Arbeit. Psychische Fehlbelastungen müssen jedoch gemindert werden, und zwar nachprüfbar. Kauder mag das nicht, aber im vorigen Jahrhundert mussten man sich ja auch erst daran gewöhnen, dass physische Fehlbelastungen nicht mehr hingenommen werden müssen. Heute sind vermeidbare psychische Fehlbelastungen nicht mehr akzeptabel.

Gerade heute brauchen die Menschen angesichts der von den Unternehmen benötigten Flexibilität eine gesunde Psyche. Andrea Nahles weiß, wie man Themen in’s Gespräch bringt.

 


Aus einem Interview im heutigen Handelsblatt wird (von der Agentur AFP?) herausgelesen, dass der Unionsfraktionschef Kauder “strikt” gegen die von Arbeitsministerin Nahles geplante Anti-Stress-Verordnung sei. Es ginge auch ohne neue Regeln. Das stimmt: Für die Mehrheit der Unternehmer und die überforderten Gewerbeaufsichten ginge es auch ohne neue Regeln, weiterhin ungestraft gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das Unterfangen, das Thema “psychische Belastung am Arbeitsplatz” möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten blieb dank dieser Situation zu lange ungestört.

Thema des Interviews mit Volker Kauder, das im Handelsblatt fast eine ganze Seite füllt, war “Mehr Mut für neue Ideen”. In einem kleinen Absatz sagte Kauder auch etwas zur Anti-Stress-Verordnung. Unter dem Titel “Stress mit dem Arbeitsschutzgesetz” schrieb Frank Specht dann noch einen Artikel neben dem Interview über die Ablehnung einer Anti-Stress-Verordnung durch die Union und die Arbeitgebervereinigung BDA. Specht schreibt, der Generalsekretär der CDU, Wolfgang Steiger warne davor, die Freiheiten von Unternehmernund Arbeitnehmern weiter einzuschränken. Das Argumentationsmuster ist bekannt, aber eine Anti-Stress-Verordung könnte beiden Parteien ja auch weiterhelfen, ihre Freiheiten besser zu nutzen.

Noch als Arbeitsministerin erkannte Ursula v.d. Leyen “Unwissenheit und Hilflosigkeit” beim Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Das ist keine gute Basis für die Nutzung der Freiheit, die das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern als Rahmengesetz gewährt und die Frakn Specht verteidigen will. Der sich aus dieser Freiheit ergebende Gestaltungsbedarf wurde von 1996 bis etwa 2011 kaum befriedigt. Da kann man schon auf die Idee kommen, mit einer Verordnung ein bisschen nachzuhelfen.

Wie kann man gegen eine Verordnung sein, die es noch gar nicht gibt? Es kommt doch darauf an, wie eine solche Verordnung dafür sorgt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber endlich in die Puschen kommen. Eine solche Verordnung könnte ja nicht nur Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes geben, sondern auch helfen, den § 89 BetrVG (Mitbestimmung im Arbeitsschutz) zeitgemäß umzusetzen, und zwar auch in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung.

So könnte man z.B. Betriebe fördern, in denen mindestens ein Arbeitnehmervertreter (oder Arbeitnehmer, wenn es keinen Betriebsrat gibt) das Arbeitsschutzmanagement nach ISO 19011 gut qualifiziert und professionell auditieren kann. Arbeitsschutz-Audits müssten explizit als “Besichtigungen” im Sinne des § 89 definiert werden, um die Teilnahme der Mitarbeiter (bzw. deren Vertreter) an Audits sicherzustellen. Die Arbeitnehmer müssten nicht nur das Recht haben, die in Audits gewonnenen Erkenntnisse zu erfahren, sondern sie müssten dieses Recht auch in der Praxis nutzen können.

Ich finde, dass Festlegungen von Belastungsgrenzen in einer Anti-Stress-Verordnung wenig Sinn machen. Die Grenzen müssten sehr hoch liegen, um allgemeinverbindlich zu sein. Belastungsgrenzen sollten tatsächlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber betriebsnah miteinander vereinbaren. Wichtiger ist es, im Arbeitsschutz glaubwürdige Prozesse zu haben, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Fehlbelastungen tatsächlich vorbeugen und auch für die Arbeitnehmer vollständig transparent und nachvollziehbar sind. Um an der Gestaltung mitwirken zu können, brauchen insbesondere die Arbeitnehmer jedoch mehr Wirkungsmöglichkeiten und auch eine bessere Qualifikation. Wer mitbestimmen will, muss sich in der mitbestimmten Thematik gut auskennen. Daran hapert es auch bei vielen Arbeitnehmervertretern. Hier könnte eine praxisnah gestaltete Anti-Stress-Verordnung ebenfalls weiterhelfen.

Niedriger Wissensstand beim Handelsblatt

Mittwoch, 13. August 2014 - 11:57

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/buero-special/umfrage-mit-erwerbstaetigen-ausreichende-zeitpuffer-statt-staendiger-erreichbarkeit/10299682.html (2014-08-06)

[...] Die Bundesregierung beobachte zwar mit großer Aufmerksamkeit die wachsende Zahl psychischer Erkrankungen. Allerdings reiche der Wissensstand noch nicht aus, um derzeit gesetzliche Regelungen umzusetzen. Gleichwohl wolle man noch in dieser Legislaturperiode zu konkreten Handlungsempfehlungen kommen. [...]

Den nötigen Wissensstand haben wir seit mehr als 10 Jahren. Nur davon wissen wollte die Mehrheit der Arbeitgeber lange Zeit nichts. Das hat sich inzwischen etwas verändert. Gute Handlungsempfehlungen zur Beurteilung psychischer Belastungen gibt es nun auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Kontextgesteuerte Werbung

Donnerstag, 13. Februar 2014 - 23:05

Ich kann nicht garantieren, dass die gleiche Werbung noch einmal zu sehen ist.

Corporate Health Award 2013

Mittwoch, 6. November 2013 - 06:31

Ein Schmankerl zur “Unabhängigkeit” des CHA (http://www.pressebox.de/pressemitteilung/eupd-research-hoehner-research-consulting-group-gmbh/Auszeichnung-fuer-vorbildliches-Gesundheitsmanagement/boxid/643722):

[...] Der Corporate Health Award ist der führende Wettbewerb zum nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagement im deutschsprachigen Raum. Jährlich werden durch Handelsblatt, TÜV SÜD und EuPD Research Sustainable Management die Unternehmen mit den besten betrieblichen Gesundheitskonzepten ausgezeichnet. Der Corporate Health Award steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wird durch die Techniker Krankenkasse sowie Allianz Private Krankenversicherungs-AG unterstützt. Zu den weiteren Partnern zählen

  • Biocomfort Diagnostics,
  • brainLight,
  • DanTrim,
  • INSITE-Interventions,
  • KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL,
  • vitaliberty und
  • Weight Watchers.

[...]

Na toll.

Manager ohne Ausweg

Sonntag, 28. Juli 2013 - 12:37

Über den Suizid des Swisscom-Chefs: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/buero-special/gefordert-und-ueberfordert-was-treibt-manager-in-die-ausweglosigkeit/8539330.html

Siehe auch: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/buero-special/psychologe-erklaert-motive-fuer-suizid-unsere-arbeitswelt-muss-menschlicher-werden/8552430.html