Kategorie 'Einführung'
Donnerstag, 26. Januar 2012 - 12:20
http://www.gute-arbeit-praxis.de/gute-arbeit-praxis/index.php
Herausgeber:
Lothar Schröder / Hans-Jürgen Urban
Gute Arbeit – Ausgabe 2012
Zeitbombe Arbeitsstress
Bund-Verlag, 496 Seiten, gebunden, 39,90 EUR
ISBN: 978-3-7663-6107-3
http://netkey40.igmetall.de/homepages/igm-service/
Sonderausgabe nur für Mitglieder der IG Metall:
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Kategorien: Einführung, Hans-Böckler-Stiftung, Lesetipps, psybel
Tags: IGM, Nutzer1, Stress
Dienstag, 24. Januar 2012 - 20:47
http://www.gawo-ev.de/Material/PsyBel%20Fragebogen%20oGC.pdf?phpMyAdmin=3ff319a86a720ca633f7d8bfe08952c0
- psychische Belastung
- gefühlte psychische Belastung
Das muss nicht unbedingt dasselbe sein!
Vorgetragen auf dem BDA-Symposium “Zielgerichtete Prävention – Psychische Belastung bei der Arbeit sicher erkennen und einordnen.” (Berlin, 21. November 2006) und gefunden in http://www.gawo-ev.de/cms/index.php?page=vortraege.
Kategorien: Einführung, GAWO, Gefährdungsbeurteilung, Messinstrumente, psybel
Tags: BDA, Friedhelm Nachreiner
Montag, 23. Januar 2012 - 15:04
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/psychische-belastungen-durch-die-arbeit.php
Psychische Belastungen durch die Arbeit – Was kann dagegen getan werden?
Es besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass psychische Belastungen bei der Arbeit zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können. Auch im Arbeitsschutzrecht hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Dem im Jahre 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) liegt ein erweitertes Arbeitsschutzverständnis zugrunde, das den Schutz vor psychischen (Fehl)belastungen mit einschließt.
Deutlich wird dieses neue Arbeitsschutzverständnis durch den Gesundheitsbegriff des ArbSchG, der sich an einer Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (Abkommen Nr. 155) orientiert. Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit bedeutet danach nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stehen.
Es besteht somit seit dem Jahre 1996 die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe mögliche gesundheitsschädliche psychische Belastungen zu berücksichtigen und diese ggf. abzustellen. Unter dem Begriff “psychische Belastungen” werden verschiedenste Phänomene zusammengefasst, wie z.B. …
Gemeint ist wohl “Psychische Fehlbelastungen durch die Arbeit – Was kann dagegen getan werden?”. Menschliche Arbeit fast immer auch psychische Belastung. Zu wenig davon kann ebenfalls eine psychische Fehlbelastung sein.
Der Rest des Artikels ist gut.
Kategorien: arbeitsrecht.de, Einführung, ILO, Mitbestimmung, psybel
Montag, 16. Januar 2012 - 14:39
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/br_06_04.pdf, 2004-09-14
Gesundheitsschutz/Gefährdungsanalyse
Die Bildschirmarbeitsrichtlinie verpflichtet den Arbeitgeber, eine so genannte Gefährdungsanalyse durchzuführen, mit der psychische und körperliche Belastungen auf Grund der Arbeitsorganisation und der Softwareergonomie beurteilt werden sollen. Der Betriebsrat hat insoweit ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht hob den Spruch einer Einigungsstelle in einer derartigen Angelegenheit auf, da dem Arbeitgeber durch die Einigungsstelle zu viele Kompetenzen zugewiesen worden waren. Es könne nicht dem Arbeitgeber überlassen bleiben, das Konzept für eine derartige Gefährdungsanalyse zu erstellen. Der Betriebsrat war durch die Einigungsstelle auf ein Beratungsrecht beschränkt worden. Das Bundesarbeitsgericht kritisierte, der Spruch der Einigungsstelle enthalte nur allgemeine Vorgaben an die Arbeitgeberin zu den Themen der Unterweisung, den möglichen Gegenständen und Methoden der Gefährdungsbeurteilung. Die Anwendung auf die einzelnen, unterschiedlichen Arbeitsplätze im Betrieb sei dagegen ausschließlich dem Arbeitgeber überlassen worden (BAG 1 ABR 4/03 vom 8. Juni 2004).
Das BAG-Urteil hatte ich bereits früher in diesem Blog angesprochen, aber dank Google fand ich eine Darstellung der Gewerkschaft der Journalisten und Journalistinninnen (Deutscher Journalisten-Verband), auf die ich hier doch aufmerksam machen möchte.
Die Darstellung macht eine wichtige Aufgabe von Betriebs- und Personalräten deutlich: Es kann nicht dem Arbeitgeber überlassen bleiben, das Konzept für eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, mit der psychische und körperliche Belastungen auf Grund der Arbeitsorganisation und der Softwareergonomie beurteilt werden sollen. Die Arbeitnehmer bzw. innovative und kreative Arbeitnehmervertretungen bestimmen das Konzept mit.
Das war eigentlich schon seit 1996 klar. Aber viele Arbeitnehmervertretungen kennen ihre Pflicht zur Mitgestaltung auch heute noch nicht. Auch die meisten Arbeitnehmer kennen diese Pflicht ihrer Vertretung nicht. Selbst von einer “Gefährdungsbeurteilung” haben noch Viele nichts gehört. Sie können sich garnicht vorstellen, wie das funktioniert. (Es funktioniert.)
Angesichts dieser Uninformiertheit ist es leider noch notwendig, immer wieder an die Pflichten der Arbeitnehmervertretungen im ganzheitlichen Arbeitsschutz zu erinnern. Und klar ist auch: Betriebs- und Personalräte werden nicht gnädig in die Gestaltung von Konzepten zur Gefährdungsbeurteilung “einbezogen”, sondern die Arbeitnehmervertretungen bestimmen mit!
Dis ist ja auch verständlich: Wer entscheidet, ob die von einem Arbeitsplatz auf einen Mitarbeiter wirkende Belastung eine legitime Belastung oder eine Fehlbelastung ist? Dass man das tatsächlich nicht den Arbeitgebern alleine überlassen kann, sondern dass die Belasteten hier mitbestimmen müssen, ist zwar schon rein logisch nachvollziehbar, aber die Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2004 war wohl doch nötig.
Kategorien: BAG, BR als Innovator, BR-Arbeit, Einführung, Gefährdungsbeurteilung, Mitbestimmung, psybel, Vorschriften
Tags: Bildschirmarbeit, Bildschirmarbeitsverordnung, BV GB, Gestaltungsimperativ, Innovation, Software-Ergonomie, Usability
Montag, 9. Januar 2012 - 11:52
http://zope.verwaltung.uni-mainz.de/bs/da/print/baua_s42.pdf
BAuA Sonderschrift S42, 4. aktualisierte Auflage, Dortmund/Berlin 2004
Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb
Handbuch für Arbeitsschutzfachleute
…
Kapitel 14 “Psychische Belastung” (S. 357-374) zeigt, was Arbeitsschutzfachleuten in der Belastungskategorie der psychisch wirksamen Belastungen seit 2004 bekannt gewesen sein muss. Was hatten sie in den Betrieben davon umgesetzt? War es möglich, dass sie die vorgeschriebene Umsetzung seit 2004 versehentlich vergessen hatten?
Aktuelles zum Handbuch:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung.html
…
Die Loseblattsammlung “Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung” unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium basiert auf neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete Handlungshilfen zur Verfügung.
Bereits seit einigen Jahren veröffentlichte die BAuA den mehrfach aktualisierten “Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb”. Das Handbuch für Arbeitsschutzfachleute ist zuletzt umfassend überarbeitet unter dem kürzeren Titel “Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung” als Loseblattsammlung erschienen.
Der Ratgeber enthält Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, eine ausführliche Darstellung der Gefährdungsfaktoren sowie diverse Formulare, Checklisten und ein Bezugsquellenverzeichnis.
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Kategorien: BAuA und INQA, Belastungskategorien, Einführung, Gefährdungsbeurteilung, Lesetipps, psybel
Freitag, 6. Januar 2012 - 14:36
http://www.mobifair.eu/Meldungen/12_01_05_Belastungen_am_Arbeitsplatz_werden_staerker/
…
mobifair befasst sich im Rahmen eines Projektes mit dem Thema Psychische Belastung am Arbeitsplatz. In Zusammenarbeit mit der TU Dortmund läuft derzeit ein breit angelegter Praxistest. Ziel ist es, eine zuverlässige Handlungshilfe zur Früherkennung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu entwickeln.
TU Dortmund ist in Ordnung, aber “Früherkennung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz” klingt so, als ob psychische Belastung vermieden werden sollte. Das hat die TU vermutlich nicht vor.
Der Fehler ist derzeit noch immer ziemlich populär. Es ist aber so, dass es ohne psychische Belastungen keine Arbeit für Menschen gäbe. Es geht ja nicht darum, Arbeit abzuschaffen, sondern der Arbeitgeber hat Arbeitsplätze dahingehend zu beurteilen, ob von diesen Arbeitsplätzen ausgehend Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter wirken. Gegen Fehlbelastungen, die zu Fehlbeanspruchungen der Mitarbeiter führen (also deren physische und psychische Gesundheit gefährden), müssen dann Maßnahmen ergriffen werden.
Dafür gibt das Arbeitsschutz dem Arbeitgeber die Verantwortung. Aber was nun Fehlbelastungen am Arbeitplatz sind, können Arbeitgeber nicht einfach selbst bestimmen, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandeln darüber miteinander. Die Wissenschaft und das Recht bieten dafür einen Rahmen, innerhalb dessen beide Seiten betriebsnahe Lösungen erarbeiten und vereinbaren müssen.
Kategorien: Betriebsvereinbarungen, BR-Arbeit, Einführung, Gefährdungsbeurteilung, Mitbestimmung, psybel, Wissenschaft
Tags: Arbeitsplatz, Fehlbelastung
Dienstag, 3. Januar 2012 - 14:50
http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_article.php/_c-745/_nr-5/_p-1/i.html
…
[DGUV Arbeit & Gesundheit:] Antriebsschwäche gibt es also bei beiden Syndromen gleichermaßen?
[Marlene Hupke:] Nur auf den ersten Blick. Es gibt einen interessanten Unterschied: Burn-out-Betroffene leiden nicht unter einer generellen Antriebsschwäche. Vielmehr wissen sie, dass es sie zu stark erschöpfen würde, abends noch ein Konzert zu besuchen oder Freunde zu treffen. Sie meiden bewusst zusätzliche Belastungen.
[DGUV:] Depressiv Erkrankte leiden gar nicht so sehr unter Erschöpfung …
[MH:] Genau das haben wissenschaftliche Analysen gezeigt: Personen, die an Depressionen erkrankt sind, leiden nur zum Teil auch unter emotionaler Erschöpfung – dem Kernsymptom des Burn-outs.
…
Das Interview hatte “Flow” zum Thema. Siehe dazu auch: Mihály Csíkszentmihályi
Kategorien: Burnout, Einführung, psybel, Psychatrie, Psychologie
Tags: Burnout vs. Depression, Depression, DGUV, Flow, Marlene Hupke, Mihály Csíkszentmihályi
Donnerstag, 29. Dezember 2011 - 16:58
http://lasi.osha.de/docs/lv54.pdf
Vorwort
Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, können in den Betrieben längst nicht mehr von Einzelinitiativen und Zufällen abhängig gemacht werden. Die komplexen Anforderungen an den Arbeitsschutz bei neuen Technologien und Prozessen sowie die notwendige weitere Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen drängen zu einem effizienten und systematischen Arbeitsschutz in den Betrieben. Dieser trägt zur langfristigen Kostenentlastung der Betriebe sowie der sozialen Sicherungssysteme bei.
Angesichts dieser Entwicklungen in der Arbeitswelt kann auch die Aufsichtstätigkeit (Überwachung und Beratung) der staatlichen Arbeitsschutzbehörden nicht mehr bei Einzelmaßnahmen ansetzen. Vielmehr müssen Betriebe als Systeme betrachtet und als „Organisationsgebilde“ verstanden werden. Ursachen für Arbeitsschutzmängel müssen aufgedeckt werden. Dabei kann die Ursachenprüfung nicht beim Fehlverhalten des Arbeitnehmers enden, denn allzu häufig finden sich Fehler in der Delegationskette, in der Bereitstellung von Informationen, oder es sind Zuständigkeiten oder Abläufe unklar.
Die vorliegende LASI-Veröffentlichung „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ (LV 54) konkretisiert die Ziele, das Vorgehen und die Inhalte der Überwachung und Beratung durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden zur Arbeitsschutzorganisation. Sie ersetzt teilweise die im Jahr 2003 erschienene LASI-Veröffentlichung LV 33.
Die Neufassung dieser LASI-Veröffentlichung verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die behördliche Systemkontrolle für die Arbeitsschutzbehörden der Länder hat.
Die Aufsichtstätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde hat insbesondere die wirksame Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen im Blick. Der Bewertung der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Durch die LV 54 wird die Überwachung und Beratung von Betrieben als kontinuierlicher Prozess der Behörden angelegt, der die Verbesserung des Niveaus der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb anstrebt. Gleichzeitig wird im Rahmen der staatlichen Beratung eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bzw. ein Arbeitsschutzmanagementsystem als kontinuierlicher Prozess im Betrieb gefördert.
Bremen / Hannover im März 2011
…
(Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Siehe auch:
Kategorien: Behörden, Einführung, Lesetipps, OSHA, psybel
Tags: Nutzer1
Mittwoch, 28. Dezember 2011 - 07:41
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/von-der-leyen-plant-kampagne-gegen-burn-out-1.2652967
Wie auch die Saarbrückener Zeitung meldet, plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine breit angelegte Kampagne zur Bekämpfung psychischer Überbelastungen in der Arbeitswelt. Mit den Tarifpartnern, Sozialversicherungsträgern sowie Länderexperten wolle sie im kommenden Jahr “wirksame Maßnahmen” gegen diese Probleme entwickeln, kündigte von der Leyen der Zeitung zufolge an.
Strengere Gesetze seien, so die Zeitung, nach Ansicht von der Leyens nicht nötig.
Schon jetzt gebe es strenge Arbeitsschutzbestimmungen auch mit Blick auf seelische Belastungen.
Studien zeigten aber, “dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit”. Daher müsse man besser informieren und Lösungswege aufzeigen. Dies solle die von ihr geplante “breit angelegte Kampagne” erreichen.
(Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Hier stimmt fast alles, vielleicht auch die “Hilflosigkeit”. (Gibt es erlernte Hilflosigkeit auch bei Organisationen?) Aber die “Unwissenheit” wurde von zu vielen Arbeitgebern geradezu proaktiv gepflegt. Mitarbeiter und Betriebsräte, die auf das Thema aufmerksam machten, wurden unter Druck gesetzt. Dokumentiert wird die Absichtlichkeit des Unwissens der Arbeitgeber einfach dadurch, dass die Gewerkschaften das Thema schon vor Jahren aufgriffen. Das ist gut dokumentiert. Die Arbeitgeber wussten, was sie taten und was sie unterließen: Tausendmal diskutiert, und doch ist nichts passiert.
Sehr gut ist, dass die Arbeitsministerin strengere Gesetze nicht für nötig hält. Strengere Gesetze wären meiner Ansicht nach sogar schädlich. Woran wir uns jedoch wieder gewöhnen müssen, ist ein Rechtsstaat, in dem Unternehmen geltene Schutzgesetze zu beachten haben und in dem Aufsichtbehörden diese Schutzgesetzen durchsetzen können und dürfen. Dabei gibt es häufig noch ein Problem: Manche Arbeitgeber schaffen es gerade noch, Betriebsräte “einzubeziehen”, das Wort “Mitbestimmung” fehlt dann häufig sogar schon in ihrem Vokabular. Das behindert die Umsetzung der als Rahmenbestimmungen formulierten Regeln des Arbeitsschutzes. Betriebsräte bestimmen mit. Es herrscht sogar Mitbestimmungspflicht! Es geht also nicht nur um mehr Respekt vor Schutzgesetzen, sondern auch um das Betriebsverfassungsgesetz und um die Förderung der Betriebsräte beim Aufbau der für ihre Aufgaben erforderlichen Kompetenzen.
Anmerkung: In der Süddeutschen Zeitung wurde im Oktober eine vermeintlich hysterische Verwendung des Begriffes “Burn-out” kritisiert. Die nüchtern geschriebene Meldung der Saarbrückener Zeitung gaben die Süddeutschen unter dem Titel “Von der Leyen plant Burn-out-Gipfel” wieder.
Kategorien: BMAS, Burnout, Einführung, Gesundheitspolitik, Mitbestimmung, Nachrichten, Politik, psybel, Thematisierung in Medien, Verbesserungsbedarf
Tags: CDU, Missachtung des Arbeitsschutzes, Nutzer1, Positionen, Saarbrückener Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Ursula von der Leyen