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Hauptsache Gesundheit: Positionen

Mittwoch, 24. April 2013 - 07:12

Arbeitgeberpositionen

Die erste Veröffentlichung in der folgenden Liste ist respektabel und anständig geschrieben. Viele Punkte in Die Sache mit der psychischen Belastung können auch Arbeitnehmervertretern als Referenz dienen. Manche dieser Punkte könnten Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen, in einigen Fragen eine gemeinsame Position zu finden. Die nach Die Sache mit der psychischen Belastung aufgelisteten Veröffentlichungen helfen Arbeitnehmervertretern zumindest, das Denken und die Einstellungen vieler Arbeitgeber zu verstehen und sich darauf einzustellen.

  1. A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW), R. Neuhaus (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft), April 2000 (nicht 2002, wie das bei ergonassist.de steht), 59 Seiten: Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (Nr. 367/368/369/370). Die Abhandlung ist ziemlich ausführlich und geschickt gemacht: Sie ist eine Mischung aus richtigen Aussagen und auch ein bisschen Polemik. Die Abhandlung kann der Arbeitnehmerseite sehr gut helfen, die Haltung und das Vorgehen von Arbeitgebern beim Thema des Einbezugs der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz in Verhandlungen besser zu verstehen. Sie setzt aber auch Mindeststandards, die eine gemeinsame Ausgangsbasis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein könnten.
    Die BAG-Beschlüsse aus dem Jahr 2004 konnten hier natürlich noch nicht berücksichtigt werden, und die in dem Artikel kritisierte paritätische Kommission (Stichwort: Gesundheitsauschuss) funktioniert bereits gut. Es kommt eben darauf an, wie so eine Kommission arbeitet.
    Suche auch:
    Hoffmann+Keller+Neuhaus+psychische-Belastung
    Einigungsstelle+psychische-Belastung+”Ralf+Neuhaus”

    Was der Artikel auch zeigt: Zumindest in den Personalabteilungen der großen Unternehmen war das Thema seit 2000 bekannt. Schon damals hatten die Arbeitgeber einen ausreichenden Wissensstand. Seit dieser Zeit kann die Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz bei bei der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland also kein Versehen mehr gewesen sein. Sie erhöhten damit wissentlich das Erkrankungsrisiko ihrer Mitarbeiter.
  2. BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber), Mai 2005: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit.
    Die BDA meint: 

    … Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass psychische Belastungen grundsätzlich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind. Beim Fehlen besonderer Anhaltspunkte kann aus Sicht der BDA jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungen bestehen. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Bildschirmarbeitsplätze. …

    Was für ein Unsinn. Diese Arbeitgebervereinigung stellt sich gegen die Bildschirmarbeitsverordnung sowie gegen die Beschlüsse des BAG und verleitetet viele Unternehmer damit möglicherweise sogar zu Rechtsverstößen. Denn nach den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts hat sich diese Position der Arbeitgeber als unrichtig erwiesen: Das Vorliegen “besonderer Anhaltsspunkte” ist für eine Gefährdungsbeurteilung schon aus Gründen der Logk nicht erforderlich, denn Anhaltspunkte werden ja erst mit der Gefährdungsbeurteilung gewonnen. (In der Praxis kann man in Anlehnung an OHSAS 18001 die Gefährdungsbeurteilung in eine Gefährungserkennung und eine Risikobewertung aufteilen.)

  3. BDA, Mai 2009: Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit
    (Siehe auch: http://blog.psybel.de/mehr-eigenverantwortung-der-beschaeftigten/)
  4. BDA, Nov. 2010, Arbeitsschutz und Gesundheitsgefärderung: Unternehmen engagiert und erfolgreich
    (Hier ist die Trennung zwischen “gesetzlich verpflichtendem Arbeits- und Gesundheitschutz” und “freiwilliger Beteiligung” an der “Gesundheitsförderung” keine unbedeutende Nebensache: Die Unterscheidung zwischen “verpflichtend” und “freiwillig” kann den Arbeitgebern bei der Schwächung der starken Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmer im ganzheitlichen Arbeitsschutz helfen.)
  5. BDA, Geschäftsbericht 2010, S. 48-49: Psychische Gesundheit: Unternehmen aktiv
    Die BDA behauptet hier, es gäbe eine falsche “Herleitung”, dass psychische Belastung aus der Arbeitsaufgabe zu psychischen Störungen der Mitarbeiter führen. Der BDA ist demzufolge nicht bekannt, dass psychische Fehlbelastungen zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Der Arbeitgebervereinigung fehlen also elementare Kenntnisse des ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Was legitime Belastungen einerseits und gesundheitsgefährdende Fehlbelastungen andererseits sind, haben die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in einem Betrieb miteinander und unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft zu vereinbaren.
  6. BDA: Psychische Belastung – psychische Gesundheit (aktuelle Website, mein Kommentar dazu)
  7. Gesamtmetall und ifaa, 2011: Burnout, Depression und Demographie – Was kann und soll betriebliche Gesundheitsförderung hier leisten? (Kommentar)
  8. Arbeitgeber gegen Anti-Stress-Verordung, 2011-10: Kommentar und Link zu Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein, Anti-Stress-Verordnung nicht zielführend; mit einem Link zu Stephan Sandrock, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft, ifaa, Depression und Burnout – Wie Unternehmen damit umgehen können, 2011-09-28
  9. BDA und VDBW, 2012: Bedeutung der psychischen Gesundheit im Betrieb
  10. Alexander Gunkel (Salzgitter AG), 2012: Psychische Gesundheit – Abgestimmtes Handeln im Unternehmen schafft Handlungssicherheit und Erfolg
  11. Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa), 2012-06-27: IG Metall Entwurf für die Anti-Stress-Verordnung praxisfern und nicht zielorientiert
  12. Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, 2012-07-26: Nichterwerbstätige deutlich anfälliger // Überreglementierter Arbeitsschutz hilft hier gar nicht // Arbeitgeber müssen mit “Samthandschuhen” vorgehen..
  13. Pascal Kober (FDP), Ulrich Lange (CDU), 2012-10-25, Reden in der Bundestagsdebatte 17/201. Hier fielen mir insbesondere die eher ideologischen Bedenken Ulrich Langes zur Mitbestimmung auf. Wie die Arbeitgeber befürchtet er Mitbestimmung im Bereich unternehmensstrategischer Entscheidungen. Tatsächlich bedeutet Mitbestimmung im Bereich der psychischen Belastung auch Beeinflussung von Führungsstilen.
  14. Dieter Hundts Rede, 2013-01-29
  15. Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Fraktion; Rainer Brüderle (FDP) und Fraktion, 2013-04: Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken. Als Arbeitgeberposition ist dieser Beitrag zu Arbeitsschutzthemen deswegen hier aufgelistet, weil er ganz wichtige Probleme (unzureichende Kontrolle und Missachtungd der Regeln des ganzheitlichen Arbeitsschutzes in der großen Mehrheit der Betriebe) nicht anspricht. CDU/CSU und FDP tolerieren damit erhöhte Risiken der Verletzungen von Arbeitnehmern.
  16. BDA, August 2013: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber
  17. Suche in der BDA-Website: “psychische

 

Arbeitnehmerpositionen

  1. Mitbestimmung bei Stress und anderen psychischen Belastungen, Der Personalrat 10/2002, S. 420-427
  2. Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert?,
    Computer-Fachwissen 2/2004, 9 – 14 und 3/2004, 8 – 13
  3. Gemeinsames Positionspapier von IG Metall und VDBW, Mai 2009
  4. Hauptsache Gesundheit – Tarif- und betriebspolitisches Drehbuch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
    ver.di, Juni 2010
    Das “Drehbuch” setzt sich auch ziemlich ausführlich mit den Argumenten der Arbeitgebervereinigung (BDA) auseinander. Interessant auch das Kapitel “Tarifvertragliche und/oder betriebliche Umsetzung“.
  5. Aus Arbeitnehmersicht betrachtet: Widerstand gegen die Mitbestimmung im Arbeitsschutz
  6. Eigentlich eher als arbeitgebernah bekannt, überraschte mich die FDP mit einer ungewöhnlich kompetent gestellten Anfrage (2009) zur Belastungssituation von Lehrern an Berliner Schulen. Ich habe daraus Fragen an Arbeitgeber in der Privatwirtschaft abgeleitet, die angesichts ihres Ursprungs von Arbeitgebern sicherlich nicht als “gewerkschaftsideologisch” vom Tisch gewischt werden können.
  7. IG Metall, 2012-06, Anti-Stress-Verordnung

 

Gemeinsame Positionen

  1. Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB (2004-04-21), Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik
    Einiges gilt wohl nicht mehr, z.B.: “DGB und BDA sind der Auffassung, dass es zur weiteren Förderung betrieblicher Gesundheitspolitik grundsätzlich keiner neuer gesetzlichen Regelungen bedarf.”

  2. Gemeinsame Erklärung von BMAS, BDA und DGB (2013-09-05), Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt
     
    Update: 2013-09-30

DIN SPEC 91020 nach PAS-Verfahren

Sonntag, 12. August 2012 - 00:27

http://www.psychologie-aktuell.com/news/aktuelle-news-psychologie/news-lesen/article/2012/08/08/1344397801-betriebliche-gesundheitsfoerderung-neue-herausforderungen-fuer-fuehrungskraefte.html


Orientierungshilfe: Neuer Standard zur Zertifizierung

Verbindliche Regeln für Betriebliches Gesundheitsmanagement fehlten bislang. Auf Initiative der Firma BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik ist jetzt ein wichtiger Schritt dazu getan: Das Unternehmen hat beim Deutschen Institut für Normung e.V. angeregt, eine DIN SPEC nach PAS-Verfahren zu erstellen. Denn mithilfe einer Zertifizierung erfährt ein Unternehmer von unabhängiger Stelle, wo er steht und wie er sein Angebot verbessern kann. Prof. Dr. Bernd Siegemund, Vorsitzender der BAD-Geschäftsführung, erläutert den Entwurf auf der Messe. [Zukunft Personal vom 25. bis 27. September]

(Link nachträglich eingetragen)

 
http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633

PAS-Verfahrensregeln

Eine DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren ist eine öffentlich verfügbare Spezifikation (PAS, Publicly Available Specification), die Produkte, Systeme oder Dienstleistungen beschreibt, indem sie Merkmale definiert und Anforderungen festlegt.

DIN SPEC (PAS) werden durch temporär zusammengestellte Gremien unter Beratung des DIN erarbeitet. Konsens der Beteiligten und die Einbeziehung aller interessierten Kreise ist nicht zwingend erforderlich.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.

(Hervorhebungen und Link nachträglich eingefügt)

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Publicly_Available_Specification

Wenn ich das richtig verstehe, würde Siegemunds Vorschlag also abgelehnt werden, wenn die Norm den Anspruch haben würde, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gelten. Für den Arbeitsschutz (der auch wegen staatlicher Beihilfen im Gesundheitsschutz untergebracht werden kann) ist das kein großes Problem, denn es gibt ja zum Beispiel die OHSAS 18001, ILO-OSH usw.

Ein Vorteil der ILO-OSH ist, dass der Standard der ILO ist im Gegensatz zu der OHSAS kostenlos heruntergeladen werden kann. Er bietet also eine Norm, den Arbeitnehmer (ohne finanzielle Hürden überwinden zu müssen) so lesen können, wie aushangpflichtige Gesetze. Andererseits muss ich zugeben, dass ich die OHSAS für eine Serie von sorgfältig entwickelten und aktuell überarbeiteten Standards halte, die ihren Preis wert sind. In der OHSAS wurden viele Aspekte von ILO-OSH berücksichtigt. Die DIN SPEC 91020 dagegen ist keine Spezifikation für den Arbeitsschutz. Wenn das nicht verstanden wird, dann besteht die Gefahr, dass Ressourcen für ein Vorzeige-Gesundheitsmanagement (Kür) vergeudet werden, bevor ein Unternehmen im Arbeitsschutz (Pflicht) seine Hausaufgaben gemacht hat,

 


2012-08-17

Hier strickt sich die B.A.D. (Mitglied im Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM)) eine Norm für ihr Geschäft zusammen. Konsens der Beteiligten (also auch der Arbeitnehmer) und die Einbeziehung aller interessierten Kreise (z.B. Gewerkschaften) ist ja nicht zwingend erforderlich.

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/news/neues/3_quartal_2012/article.2012-07_12

DIN SPEC 91020 erschienen – B·A·D GmbH und DIN stellen neuen Standard zur Zertifizierung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement vor 12.07.2012

[Quelle/Urheber: Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), 4. Juli 2012]

Mit der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement”, die von der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Berlin vorgestellt wurde, gibt es erstmalig einen allgemein akzeptierten Standard für den Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Spezifikation legt Anforderungen an ein BGM-System fest und gibt Organisationen jeglicher Art, Branche und Größe damit Hilfestellung bei Aufbau und Einführung eines solchen BGM-Systems. …

(Link nachträglich eingefügt)

http://www.din.de/cmd?level=tpl-artikel&menuid=47387&cmsareaid=47387&cmsrubid=47393&menurubricid=47393&cmstextid=169307&2&languageid=de

DIN SPEC 91020 erschienen

B·A·D GmbH und DIN stellen neuen Standard zur Zertifizierung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement vor

(2012-07-04) Zufriedenere Mitarbeiter, eine erhöhte Produktivität und ein besseres Image sind nur eine Auswahl der Vorteile eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). …

Da Anfragen an das DIN-Institut, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthalten, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt werden, wird sich diese SPEC-Norm wohl auf die freiwilligen Leistungen der Arbeitgeber im Gesundheitsschutz beziehen. Das Ziel des Standards ist “Zufriedene Mitarbeiter, eine erhöhte Produktivität und ein besseres Image”. Die beiden letzten Punkte sind im Arbeits- und Gesundheitsschutz uninteressant. OHSAS 18001 beispielsweise bezieht sich explizit “auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und nicht auf solche Bereiche wie Programme zum Wohlbefinden/zur Wellness der Mitarbeiter, Produktsicherheit, Schäden an Eigentum oder Umweltschäden.”

Die Koordinierungsstelle Managementsystemnormung (KoSMaS) im DIN versucht trotzdem, den Anspruch, mit dem eine Standardisierung abgelehnt werden würde, in das Spiel zu bringen: (http://www.kosmas.din.de/cmd?artid=153182508&bcrumblevel=1&contextid=kosmas&subcommitteeid=144596636&level=tpl-art-detailansicht&committeeid=90708147&languageid=de):

Diese Spezifikation legt Anforderungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem fest, die es einer Organisation ermöglichen, ihre betrieblichen Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so zu entwickeln und umzusetzen, dass das Arbeitssystem und die Organisation gesundheitsgerecht und leistungsfördernd gestaltet und die Mitglieder der Organisation zum gesundheitsfördernden Verhalten befähigt werden. Die Spezifikation geht über rechtliche Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus …

Auch die Wikipedia wurde für das Normen-Marketing eingespannt (ab 2012-07-10):
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_SPEC_91020

… Im Rahmen der Entwicklung der Spezifikation wurde erwogen, spezifische Aktivitäten, Maßnahmen und Module des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, aber auch benachbarte Themen in der DIN SPEC 91020 zu formulieren, wie beispielsweise Mitarbeiterbefragung, Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung (Stressbewältigung, Ernährung etc.) oder betriebliches Eingliederungsmanagement. Über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen bestand Einigkeit. Jedoch entschied man sich dazu, die DIN SPEC 91020 allgemeingültig zu verfassen, um auch den Unternehmen Aktivitätsspielräume in der Umsetzung zu geben. Ein nachfolgender Handlungsleitfaden, aufbauend auf der DIN SPEC 91020 soll den Unternehmen weitere Beispiele, Handlungsempfehlungen sowie Handlungssicherheit geben. …

Unternehmer haben erst einmal ihre Hausaufgaben im Arbeitsschutz zu machen, bevor sie Ressourcen für Vorzeigeveranstaltungen im Gesundheitstheater verwenden. Das Normengeschäft mit der DIN SPEC 91020 lenkt vom Arbeitsschutz (und den Verstößen vieler Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz) eher ab.

  • Standards wie OHSAS 18001 oder ILO-OSH helfen bei der Pflichterfüllung.
  • DIN SPEC 91020 ist Kür für’s Employer Branding usw.

 
Nicht alle BBGM-Mitglieder unterstützen die DIN SPEC: Personalmagazin 05/12 (S. 44-45), Katherina Schmitt: Standards für die Gesundheit. Lässt sich Gesundheitsmanagement standardisieren? Eine DIN-Norm will die Voraussetzungen dafür schaffen. Ob das nötig war, wird sich zeigen. (http://www.bgm-bv.de/fileadmin/dokumente/BBGM/personalmagazin-05_12-Standards-der-Gesundheit.pdf oder http://zeitschriften.haufe.de/ePaper/personalmagazin/2012/C72E5BFB/files/assets/seo/page45.html):

… Als „vollkommen unnötig” bezeichnet auch … Dr. Dirk Lümkemann, Geschäftsführer von padoc, Standards und DIN-Normen für BGM. „In meiner ganzen Laufbahn als Gesundheitsberater hat noch kein einziges Unternehmen nach Gesundheitsmanagement-Zertifikaten gefragt.” …

Lümkemann meint zudem, dass standardisierten Abläufe in Gesundheitsprozessen “ausnahmslos ihre Berechtigung im Arbeitsschutz haben”.

Eine Stimme aus der Wirtschaft:

… „Keinerlei Bedarf” für einen neuen DIN Standard sieht dagegen Dr. Andreas Tautz, Chief-Medica-Officer der Deutschen Post: „Gesundheitsmanagement findet immer im Kern des Unternehmens statt, orientiert an der individuellen Unternehmensstruktur. Es erfordert primär Investitionen in Führungskompetenz, nicht in den Einkauf von Gesundheitsdienstleistungen oder Zertifizierungsmaßnahmen.” Sicherlich sei es hilfreich, das betriebliche Gesundheitsmanagement tiefer in international etablierte Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards, wie zum Beispiel OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety-Assessment-Series), zu integrieren.

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)

Neuer “DIN Standard”? Wie der Artikel im Personalmagazin zeigt, funktioniert das Spiel mit der DIN SPEC (PAS) also sogar bei Kritikern:

Badura [Universität Bielefeld] bleibt diplomatisch, der Markt werde entscheiden. „Ich bin der Ansicht, dass unser SCOHS die ausgereiftere Version ist. Doch die DIN-Organisation spielt natürlich in Deutschland eine wichtige Rolle – es gibt eine gewisse institutionsbedingte Autorität, die von einer solchen Norm ausgeht. Der Kunde soll sich überlegen, ob er organisationsbezogene Standards oder andere möchte.”

(Links nachträglich eingefügt)

Hinter der DIN SPEC (PAS) 91020 steht seit September 2011 jedoch nur deren Verfasser (Entwurf: 2012-02-08), also eben nicht die institutionsbedingte Autorität der DIN-Organisation. Diese liefert nur die Struktur, in der DIN SPECs eine einheitliche Form bekommen und aus der heraus diese Standards mit einem eindrucksvollen DIN-Logo verbreitet werden sollen.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/gesundheitsmanagement-als-schleier/

Damit OHSAS 18001 nicht zur Farce wird

Mittwoch, 18. Juli 2012 - 21:16

Kleiner Tip an Aufsichtsbeamte: Wenn es in den von Ihnen kontrollierten Betrieben Arbeitnehmervertreter gibt und wenn diese Betriebe nach OHSAS 18001 zertifiziert sind, dann lassen Sie sich bitte nicht von dem Zertifikat sedieren, sondern fragen Sie die Arbeitnehmervertreter proaktiv, ob und wie sie an dem Zertifizierungsprozess und den Überprüfungen (z.B. interne Audits) beteiligt werden. Der Standard verlangt das. Ist es geregelt und dokumentiert, wie die Arbeitnehmer beteiligt werden oder läuft das als Gefälligkeit des Arbeitgebers? Wie wird der Standard, wie es so schön heißt, wirklich gelebt?

Kennen die Arbeitnehmer die Gefährdungsbeurteilung zu ihren Arbeitsplätzen? Wurden die Arbeitnehmer in den vorgeschriebenen Unterweisungen auch mit dem kniffeligen Thema der psychischen Belastungen vertraut gemacht?

Überprüfung des Arbeitsschutzsystems: Alternativ zur nach der LV 54 etwas “lockereren” Kontrolle zertifizierter Unternehmen ist es keine schlechte Idee, die zertifizierte Norm, die sich das Unternehmen ja freiwillig ausgesucht, auch zum Maßstab der Kontrolle zu machen. In Hamburg verfährt die Aufsichtsbehörde dabei wieder nach der LV 54. Interessant ist auch eine Checkliste der BG ETEM.

Arbeitnehmervertreter sollten verstehen und nachvollziehen können, wie man für OHSAS 18001 (z.B. mit EN ISO 19011) interne Audits macht. So etwas kann man lernen. Auch der Betriebsrat kann Audits durchführen.

(aktualisiert: 2013-04-03)

Kunde bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

Mittwoch, 18. Juli 2012 - 00:58

Die Präsentation von Heinrich Preiss ist eine gute Einführung in OHSAS 18001, ein britischer Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS), der international schon gut verbreitet ist.

Ing. Heinrich Preiss, KWI Consultants GmbH, 2011-02-24, http://www.voesi.at/Files/Grundlagen OHSAS 18001.pdf:

  • „Kunde“ bei ISO 14001 ist das Umfeld des Betriebs (Gesellschaft)
  • „Kunde“ bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

ISO 14001 System ist in der Regel auf OHSAS erweiterbar

Mitbestimmung der Beschäftigten durch Einbeziehung

  • Gefährdungserkennung, Risikobewertung, Maßnehmenfestlegung
  • Unfalluntersuchung
  • Entwicklung von Politik und Zielsetzungen
  • Beratung bei Veränderungen
  • Interessenvertretung
  • Beratung von Kontraktoren bei Änderungen

Anmerkungen:


 

Ich meine, dass es in Arbeitnehmervertretungen (mittlerer und großer Unternehmen) mindestens ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied geben sollte, das die Fähigkeit zur Durchführung eines internen Audits (1st-Party-Audit) hat. Arbeitnehmervertreter sind auch Vertreter der Kunden des Arbeitsschutzes. Daher sollten sie einen Lieferantenaudit (2nd-Party-Audit, manchmal auch Kundenaudit genannt) durchführen können. Beides geht nach ISO 19011:2011.

Außerdem sollten Betriebs- und Personalräte wenigstens grob verstehen, was der Arbeitgeber bei einem Zertifizierungsaudit (sowie dem jährlichen Überwachungsaudit und dem dreijährlichen Wiederholungsaudit) zu tun hat, welche Dokumente dabei vorgelegt werden müssen und welche Dokumente die Zertifizierungsgesellschaft anfertigt (ISO 17021:2011). Diese Dokumente (insbesondere der Abweichungsbericht) sind wichtig für die Betriebsratsarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers siehe auch (siehe auch §81 und §89 BetrVG).

Weitere Notizen in diesem Blog zur Einführung in OHSAS 18001: http://blog.psybel.de/stichwort/ohsas-18001-intro/

 


Als Alternative zu OHSAS 18001 bietet sich auch ILO-OSH an: http://blog.psybel.de/ams-standards/
 

Zertifizierung nach OHSAS 18001 durch TÜV Rheinland

Dienstag, 17. Juli 2012 - 07:39

In http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/managementsysteme/arbeitsschutz/ohsas_18001/ohsas_18001.jsp wirbt der TÜV-Rheinland wie folgt:


Checkliste Ihrer Vorteile auf einen Blick

Mit einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 durch TÜV Rheinland

  • steigern Sie das Sicherheitsbewusstsein und die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
  • sichern Sie die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • vermeiden Sie Unfälle.
  • vermindern Sie Ausfallzeiten und Produktionsunterbrechungen.
  • reduzieren Sie Versicherungskosten.
  • stärken Sie Ihren guten Ruf bei Kunden, Lieferanten, Behörden und Investoren als sicheres, seriöses Unternehmen.

(Hervorhebung nachträglich in das Zitat eingetragen)

Was machen Betriebsräte und Personalräte, wenn zwischen der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmervertretungen noch gar keine Vereinbarungen zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz getroffen wurden, aber das Arbeitsschutzmanagement gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden, Investoren, Versicherungen, Mitarbeitern, Bewerbern und dem eigenen Top-Management mit einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 nachweisen möchte, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes eingehalten werden? Versteht das Top-Management auf der Suche nach Rechtssicherheit die Grenzen der Aussagekraft von Zertifikaten? Wie ernsthaft befassen sich Betriebsräte und Personalräte mit Zertifikaten und Audits im Arbeitsschutz, in dem sie eine Mitbestimmungspflicht haben? Wie überfordert sind sie mit OHSAS 18001? Wie proaktiv werden die Arbeitnehmer und ihre Vertreter (siehe OHSAS 18001:2007 Punkt 4.4.3.2) von ihrem Unternehmen und der Zertifizierungsgesellschaft an Audits beteiligt?

-> Trick 18

Frustrierte Gewerbeaufsicht

Sonntag, 15. Juli 2012 - 12:09

Schon im März 2012 propagierte auch ver.di eine Art “Anti-Stress-Verordnung”
https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/#sopo_aktuell-nr-118.

ver.di fordert schärfere Sanktionen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung

Knapp zwei Drittel der Beschäftigten müssen nach eigenem Urteil seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu, ein Großteil der Beschäftigten glaubt nicht daran, die Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können. Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bis hin zum Verlust greifen mit all ihren Folgen für den Einzelnen und die Unternehmen immer weiter um sich. Das Instrument, das diesen Entwicklungen entgegenwirken soll, kommt in den Unternehmen uneingeschränkt bis gar nicht zur Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei 1.000 kleinen und mittelständischen Betrieben hat ergeben, dass 62 % dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dass 93,7 % der Betriebe keine psychischen Gefährdungen erfasst haben.

Und das, obwohl psychische Störungen mit 9,3 % aller AU-Tage mittlerweile der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist.

Dieser Zustand ist nach mehr als 15 Jahren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) völlig inakzeptabel. ver.di fordert deshalb eine Verschärfung von Sanktionen, wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht nachkommt.

sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012 (PDF, 2 MB)

 
Und in https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/data/sopoaktuell  118 Sanktionen bei fehlender Gefhrdungsbeurteilung_inkl Anlage.pdf (oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012.pdf) findet man auf der PDF-Seite 29 dann dies:


Den Beratungsresistenten beikommen

Auf der vergangenen A+A in Düsseldorf (Oktober 2011) referierte Bernhard Räbel von der Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt zum Thema »Neue Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltung«. Zur Frage der Sanktionen sagte er dort wörtlich: »Mag sein, dass die in Arbeit befindliche ‚Leitlinie Psychische Belastungen’ der GDA [Suche, GDA-Leitlinien] letztlich diesen Sollzustand teilweise beschreiben kann – doch eines muss unbedingt beachtet werden: Beratungsinstrumente und Empfehlungen für die Willigen haben wir genug, in nahezu unübersichtlicher Vielfalt – aber kein einziges die Beratungsresistenten zwingendes Instrument. Wir haben gewissermaßen die Fußgängerzone allseitig gekennzeichnet, dürfen aber keinen Poller stellen, dürfen den mit 130 durchrasenden nicht blitzen – erst wenn ein Kind überfahren ist, helfen, mit den Mitteln des Strafgesetzbuches zu handeln. Liebe Fachkollegen, es gilt, auch unsere Mitarbeiter vor Frust zu schützen.«

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)

Thematisierung in den Medien: Bitte recherchieren. Werden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht unter Druck gesetzt, wenn sie sich so äußern?

PDF-Seite 27:


Arbeitsschutzregelwerk und Arbeitsschutzaufsicht brauchen stärkere Sanktionsmöglichkeiten

Das Regelwerk des Arbeitsschutzes und die entsprechende Aufsichtspraxis der Arbeitsschutzbehörden sind bisher zu wenig mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet. Vor allem bei der anstehenden Neufassung der bisherigen BGV A1 (bzw. GUV-V A1 im öffentlichen Bereich) zur DGUV Vorschrift 1 böte sich aus Sicht der Gewerkschaftsvertreter in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung die Gelegenheit, dies nachzuholen. Das Unterlassen oder Verweigern einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber wäre dann strafbar und könnte von den Aufsichtspersonen schärfer geahndet werden.

Unter den Akteuren der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird derzeit eine Debatte darüber geführt, ob und wie die Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörden erweitert werden sollen oder können. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung nicht nachkommen. Hier sind zwei zentrale Probleme des dualen Arbeitsschutzsystems berührt, nämlich die Vollzugsdefizite vor allem auf Grund fehlender personeller und materieller Ressourcen und damit zusammenhängend die nicht ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten auf der rechtlichen Ebene.

Kritik der SLIC-Kommission schon 2006

Diese Probleme hatten bereits im Jahr 2006 im Bericht zum deutschen Arbeitsschutzsystem des »Ausschusses hoher Aufsichtsbeamter« der EU (SLIC) [Senior Labour Inspectors Committee] eine wichtige Rolle gespielt (siehe Gute Arbeit. 6/2006, Seite 22-24). Dort war unterstrichen worden, anspruchsvollen Arbeitsschutzzielen müssten auch ausreichende Ressourcen der Vollzugsbehörden gegenüber stehen. Bereits auf der Basis der ihr vorliegenden Daten des Jahres 2002 hatte die SLIC-Kommission seinerzeit bezweifelt, dass dies z. B. für Deutschland der Fall sei.

Wieder PDF-Seite 29:


Der Vorschlag würde zur GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung passen

Dazu »passt« es, dass Vertreter der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände in der Selbstverwaltung diese Vorschläge geradezu reflexhaft ablehnen. …

Siehe auch: http://blog.psybel.de/stichwort/bundestagsdrucksache-1710229/

Analyze this! – Übung zur Gefährdungsbeurteilung

Donnerstag, 12. Juli 2012 - 22:40

Beurteilen Sie die von diesem Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungen;

Poster: 4400 x 6328 pixels
PDF mit Vektorgrafik: https://www.academia.edu/9856809/The_Beavers_Lesson

Henry Holiday
Illustration zu
Lewis Carroll, The Hunting of the Snark, London 1876

 
Siehe auch: http://blog.psybel.de/snarkjaegerarbeitsplatz/

Trick 18

Donnerstag, 12. Juli 2012 - 21:49

Können Unternehmen ein Zertifikat z.B. nach OHSAS 18001 für ihr Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) vorzeigen, dann fühlt sich die behördliche Aufsicht bei vom Unternehmen eigeninitiierten Überwachungsmaßnahmen entlastet und prüft darum weniger sorgfältig. Das kann zu Problemen für die zu schützenden Arbeitnehmer führen, denn die Zertifikatoren haben eine unterschiedliche Qualität. Deswegen sollt sich die behördliche Aufsicht nicht zu naïv auf Zertifikate verlassen.

Die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (aus einem Bericht von Ina Krietsch und Thomas Langhoff, Prospektiv GmbH, Dortmund für BAuA/GRAziL, 2007-09 – 2010-04) sehen immer noch so aus:

Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema »Psychische Belastungen« als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.

Diese Impulsgeber sind auch unter den Akteuren, die daran interessiert sind, eine hohe tatsächliche Qualität des Einbezugs psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz zu sehen:

  • Arbeitsschutzbehörden,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Arbeitnehmer (ggf. vertreten durch den Betriebsrat oder den Personalrat).

Es gibt eine ganz gute Tradition der Zusammenarbeit zwischen diesen drei Beobachtern. Einen weiterer Akteur ist jedoch hinzugekommen:

  • Zertifizierungsgesellschaften

 
Mit diesen Zertifizierungsgesellschaften sind Arbeitnehmer und ihre Vertreter oft viel weniger gut vertraut. Das Thema ist den Betriebsräten und Personalräten zu trocken und zu kompliziert. Sie nehmen es nicht ernst. Das ist ein Fehler. Denn nun schreiben die Arbeitsschutzbehörden in ihren Grundsätzen der behördlichen Systemkontrolle (LASI: LV 54, Anhang, S. 42):

5. Umgang mit zertifizierten Systemen

Der erfolgreiche Abschluss einer Prüfung der Wirksamkeit eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) oder vergleichbaren Systems soll zu Entlastungen bei eigeninitiierten Überwachungsmaßnahmen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betrieb Bescheinigungen, Gütesiegel oder andere Zertifikate, die die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes bewerten, vorlegt und diese die Inhalte und Anforderungen des Nationalen Leitfadens erfüllen. Anlassbezogene Maßnahmen der zuständigen staatlichen Behörden bleiben unberührt. Über die Ergebnisse werden die Unfallversicherungsträger ggf. informiert.

Trick 18: Gesundheit und ethische Überlegungen haben für viele Arbeitgeber im Arbeitsschutz einen niedrigeren Stellenwert, als die Notwendigkeit, Vorschriften einhalten zu müssen. Der Hauptmotivator ist also Rechtssicherheit. Diese zu gewinnen ist für Unternehmer ein wichtiger Grund, sich nach OHSAS 18001 zertifizieren zu lassen. Der Kontrolldruck durch überlastete Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden auf die Betriebsleitungen wird schwächer, wenn Betriebe eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 (oder ähnliche Zertifikate) vorzeigen können. Damit gehen den Betriebsräten und den Personalräten die Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden als wichtige Partner teilweise verloren. Diese Organe werden aber zur Stärkung der Mitbestimmung benötigt. Mitarbeiter haben das Recht, sich an die Behörden wenden zu können, nicht aber in gleicher Weise an Zertifikatoren. Zertifizierten Unternehmen könnte es so gelingen, mit dem von einem Unternehmen der Privatwirtschaft erteilten Vorzeigezertifikat die Rechte der Arbeitnehmer zu schwächen, darunter auch das Recht auf Mitbestimmung.

Gegenstrategien:

  • Arbeitnehmervertreter arbeiten sich z.B. in OHSAS 18001:2007 ein, oder besser noch in OHSAS 18002:2008 (ein kleines und gut lesbares Lehrbüchlein). Wenn sie ganz professionell vorgehen wollen, dann lassen sie sich als interne Auditoren ausbilden. Das sollte innerhalb einer Woche zu schaffen sein. Wenn die Gewerkschaften aufwachen (es gibt da schon Leute, die’s gemerkt haben), dann könnten auch sie möglicherweise solche Auditoren trainieren, ggf. in Zusammenarbeit mit Zertifizierungsgesellschaften.
  • Kontrolle nach LV 54, ob sich das Unternehmen an die von ihm selbst gewählten Regeln hält.
  • Arbeitnehmervertreter müssen darauf achten, dass sich behördliche Aufsichtspersonen nicht unkritische auf zertifizierte Arbeitsschutzmanagementsysteme verlassen.
  • Arbeitnehmervertreter beteiligen sich an Audits und können den § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes nutzen, um für eine kritische Überprüfung Einblick in Auditberichte zu erhalten.

 


http://netkey40.igmetall.de/homepages/sued-niedersachsen-harz/hochgeladenedateien/Dokumente/metallzeitung/2011/2011_06_LS_SNH.pdf

… Deshalb achtet der Betriebsrat besonders auch auf den Gesundheits und Arbeitsschutz. So sind die Seesener nach »OHSAS 18001« und Sicherheit mit System (SMS) zertifiziert und innerhalb der Ardagh-Group-Metal mit dem »Safety-Award 2010« ausgezeichnet. Zudem hat der Betriebsrat durchgesetzt, dass kostenlose Wasserspender aufgestellt wurden. …

Gratulation an den kämpferischen Betriebsrat.

Es gibt Unternehmen mit einem stolz vorgezeigten Zertifikat für OHSAS 18001, die jedoch die Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” noch überhaupt nicht in ihrem Arbeitsschutz kennen. So ein Zertifikat wirkt schon ziemlich dämpfend auf die Aufmerksamkeit der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.

OHSAS 18001 Guide

Mittwoch, 11. Juli 2012 - 15:44

http://coss.net/Docs/cosm/StrategicPlanningandProgEval/OSHAS18001NQA-HandSGuide.pdf, 2009 (Backup):

In a climate of increasing health and safety legislation and liabilities, organizations of all sizes and industry sectors are now looking at management systems as a framework for improving their health and safety performance.

Following the success of ISO 14001 (Environmental Management Systems) and ISO 9001 (Quality Management Systems), and in response to a demand for a recognisable OHS Management System ‘standard’ against which organizations could be assessed and certificated, OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series) 18001:1999 and the accompanying guide OHSAS 18002:2000 were published.

Reviewed and revised in 2007, BS OHSAS 18001 is now fully compatible with ISO 9001 and ISO 14001 in order to facilitate the integration of quality, environmental and occupational health and safety management systems by organizations, should they wish to
do so. …

Content:

OHSAS 18001
Guide to implementing a Health & Safety Management System

A Introduction 4
A1 Benefits of BS OHSAS 18001 5
A2 BS OHSAS 18001 and correspondence with other management syandards 6
A3 Similarities between the three major management system standards 7
A4 How to use this guide 9

B Terms & Definitions 10

C Principles of BS OHSAS 18001 12
C1 “A Journey of Continuous Health & Safety Improvement” 12

D OH&S Management System elements 15
D1 4.1 General requirements 16
D2 4.2 OH&S Policy 16

E What the law requires 18
E1 Hints for implementation 20
E2 Developing a H&S Policy Statement 21

F Planning 26
F1 Planning for hazard identification, risk assessment and risk control 26
F2 What the law requires 27
F3 Interpretation – how to assess the risks in your workplace 29
F4 Interpretation – risk assessment methodologies 31
F5 Identifying hazards and assessing risks 34
F6 Legal and other requirements 36
F7 Objective programme(s) 38
F8 Management programme(s) 40
F9 Example OH&S management programme 41

G Implementation and operation 43
G1 Structure and responsibility 43
G2 Competence, training and awareness 46
G3 Communication, participation and consultation 49
G4 Documentation 51
G5 Control of documents 52
G6 Operational control 54
G7 Emergency preparedness and response 56

H Checking and corrective action 59
H1 Performance measurement and monitoring 59
H2 Evaluation of compliance 62
H3 Incident investigation, nonconformity, corrective action and preventative action 63
H4 Records and record management 66
H5 Audit 67
H6 Management review 70

I Helpful sources of information 72

NQA
Warwick House, Houghton Hall Park, Houghton Regis, Dunstable, Beds. LU5 5ZX
Tel: +44 08000 522 424 | Fax: +44 (0)1582 539090
E-mail: ohsas@nqa.com | Website: www.nqa.com

Dieser Leitfaden gibt OHSAS 18001:2007 größtenteils wieder und lehnt sich dabei an OHSAS 18002:2008 an.

OHSAS 18001 für Betriebsräte

Montag, 2. Juli 2012 - 22:47

In http://blog.psybel.de/2011/04/09/kompetenz-von-arbeitnehmervertretungen/ berichtete ich bereits über eine Untersuchung des Kompetenz- und Strategiebedarfs von Betriebs- und Personalräten im Bereich der betrieblichen Gesundheitspolitik der Hans-Böckler Stiftung. Auch darin begegnen Arbeitnehmervertreter dem OHSAS 18001. Der Standard kann ein hilfreiches Instrument sein, wenn es darum geht, mit dem Arbeitgeber gemeinsame Vorgehensweisen, Kriterien und Ziele zu vereinbaren.

 
http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2008-183-4-1.pdf, Hans-Böckler-Stiftung, Dezember 2010, 353 Seiten:

Andreas Blume, Uta Walter, Ralf Bellmann, Holger Wellmann

Untersuchung des Kompetenz- und Strategiebedarfs von Betriebs- und Personalräten im Bereich der betrieblichen Gesundheitspolitik

Abschlussbericht …

 
S.95

… Die durch das ArbSchG geforderte Gefährdungsbeurteilung wird im gesamten Unternehmen anhand eines Standardmodells (Ergo-Tools) durchgeführt, wobei nach Aussagen u.a. des ASUG-Vorsitzenden auch die psychischen Belastungen an der Mensch-Maschine-Schnittstelle berücksichtigt werden. Federführend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die jeweiligen betrieblichen Führungskräfte mit Unterstützung durch die Abteilung für Arbeitssicherheit und den werksärztlichen Dienst. Die aus der Gefährdungsbeurteilung erwachsenden Maßnahmen werden dokumentiert und von den internen Experten sowie dem für Arbeitssicherheit zuständigen Betriebsrat gegengezeichnet. Der Betriebsrat bzw. der ASUG ist frühzeitig in den Dokumentenlauf eingebunden. Eine Wirkungsüberprüfung findet im Rahmen der jährlichen Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung statt. Weiterhin existiert im Unternehmen ein extern (re-)zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001. …

 
S. 115

… Der Arbeitsschutz wird den Aussagen der Interviewpartner zufolge mit dem Umweltschutz verzahnt und durch ein gemeinsames Managementsystem integriert. Es handelt sich dabei um ein dreistufiges Umwelt- und Arbeitsschutzkonzept, in dem alle Geschäfts- und Produktionsabläufe enthalten sind. Mit dem Konzept sollen Leitlinien und Mindeststandards dokumentiert und ein interner Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung des Umwelt- und Arbeitsschutzes angeregt werden. Ziel ist die Sicherung der Nachhaltigkeit, z. B. hinsichtlich der Reduktion des Energieverbrauchs und der Senkung der Unfallzahlen. Eine Besonderheit der Zertifizierung dieses Managementsystems ist es, dass die Einhaltung der Anforderungen aus OHSAS 18001/ISO 14001 nicht durch eine externe Zertifizierungsstelle, sondern konzernintern überprüft wird. Die AG wendet hierfür ein weltweit gültiges eigenes Auditierungssystem an, das von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen durch ein Witness Audit validiert wird. …

 
S. 121

… Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit hat diese Funktion seit sieben Jahren inne und ist in der AG insgesamt seit 23 Jahren als Fachkraft tätig. Es handelt sich um eine Konzernfunktion. Die Tochtergesellschaften können diese Leistung, wie es z. B. das Fallstudienunternehmen tut, einkaufen. Die zwei Hauptaufgaben liegen erstens in der Erbringung operativer Dienstleistungen für die Verwaltung der AG. Zweitens beinhaltet die Leitung der Konzernfunktion Arbeitsschutz auch die Überprüfung der Tochtergesellschaften der AG im Rahmen von Auditierungen nach der OHSAS 18001 (Arbeitsschutz) und ISO 14001 (Umweltschutz). …

 
S. 180

… Der betriebsärztliche Dienst und die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen unternehmensintern bereitgestellte Dienste dar. Hierzu besteht laut einer Unternehmensbroschüre ein internes Auditsystem, das den externen Auditierungsverfahren ISO 19011 und OHSAS 18001 entspricht. Der ASA tagt nach Angaben aus dem Vorabfragebogen vier Mal jährlich, Unterweisungen und Begehungen werden regelmäßig durchgeführt. Das ASIGU-Gremium setzt sich, wie in einem Interview berichtet, aus sieben Betriebsratsmitgliedern zusammen, die die unterschiedlichen unternehmerischen Funktionsbereiche abdecken sollen. Zu Einzelthemen sind Kommissionen gebildet worden, z. B. zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und zur Gesundheitsförderung. Dem Vorabfragebogen kann entnommen werden, dass es neben dem ASA und dem ASIGU einen Arbeitskreis Gesundheit gibt, an dem das Management, der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Werksarzt, die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft teilnehmen. …

Anmerkung: ISO 19011 ist ein Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen bzw. ein Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen.

Sind Sie Mitglied in einem Personalrat oder einem Betriebsrat? Warum werden Sie nicht interner Auditor für OHSAS 18001?