Feige und Frech

Mittwoch, 22. Februar 2017 - 11:48

Ich ärgere mich immer noch. Da sind die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zu feige, Unternehmen bestrafen zu lassen, die über viele Jahre hinweg psychische Belastungen entgegen den Vorschriften nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, und nun erdreistet sich eine Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft, Dienstleister mies zu machen, die auf strafbewehrte gesetzliche Vorschriften hinweisen. Frecher geht’s kaum noch.

Den Schwanz eingezogen hat auch die Gewerbeaufsicht in Bayern. Sie traut sich heute nicht einmal mehr zu schreiben, dass sie mit Betrieben Zielvereinbarungen trifft, wenn die sich über das Recht erhebenden Unternehmer psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbeziehen. (Siehe auch Modul 9 ab Seite 27 in der LV 31 aus dem Jahr 2003! Hat sich überhaupt irgendeine Gewerbeaufsicht daran gehalten?)

Mir als Mitarbeiter und ehemaligem Betriebsratsmitglied haben externe private Dienstleister mehr geholfen, als die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht. Und bei der Überwachung der Selbstkontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt es bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchaus noch Verbesserungspotential.

An Arbeitnehmervertreter: Ihr habt das Recht, Dienstleister hinzuzuziehen. Alleine der Prozess des Hinzuziehens von externen Sachverständigen kann schon viel Klarheit schaffen.
(1) Schützt Eure Dienstleister. Es sollte Euch zum Beispiel auffallen, wenn Euer Arbeitgeber den Datenschutz und die Datensicherheit bei Euren Dienstleistern (die auf strafbare Unterlassungen im Arbeitsschutz hinweisen) strenger prüft, als bei anderen Dienstleistern.
(2) Verlasst euch nicht auf eine amtliche Aufsicht, die für Sanktionen nach kritischen Audits zu feige ist und dann auch noch frech wird indem sie sie Dienstleister diffamiert, die den Job machen, den die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten schon vor vielen Jahren hätten machen müssen.


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