Kategorie 'Berufsgenossenschaft'

Feige und Frech

Mittwoch, 22. Februar 2017 - 11:48

Ich ärgere mich immer noch. Da sind die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zu feige, Unternehmen bestrafen zu lassen, die über viele Jahre hinweg psychische Belastungen entgegen den Vorschriften nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, und nun erdreistet sich eine Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft, Dienstleister mies zu machen, die auf strafbewehrte gesetzliche Vorschriften hinweisen. Frecher geht’s kaum noch.

Den Schwanz eingezogen hat auch die Gewerbeaufsicht in Bayern. Sie traut sich heute nicht einmal mehr zu schreiben, dass sie mit Betrieben Zielvereinbarungen trifft, wenn die sich über das Recht erhebenden Unternehmer psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbeziehen. (Siehe auch Modul 9 ab Seite 27 in der LV 31 aus dem Jahr 2003! Hat sich überhaupt irgendeine Gewerbeaufsicht daran gehalten?)

Mir als Mitarbeiter und ehemaligem Betriebsratsmitglied haben externe private Dienstleister mehr geholfen, als die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht. Und bei der Überwachung der Selbstkontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt es bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchaus noch Verbesserungspotential.

An Arbeitnehmervertreter: Ihr habt das Recht, Dienstleister hinzuzuziehen. Alleine der Prozess des Hinzuziehens von externen Sachverständigen kann schon viel Klarheit schaffen.
(1) Schützt Eure Dienstleister. Es sollte Euch zum Beispiel auffallen, wenn Euer Arbeitgeber den Datenschutz und die Datensicherheit bei Euren Dienstleistern (die auf strafbare Unterlassungen im Arbeitsschutz hinweisen) strenger prüft, als bei anderen Dienstleistern.
(2) Verlasst euch nicht auf eine amtliche Aufsicht, die für Sanktionen nach kritischen Audits zu feige ist und dann auch noch frech wird indem sie sie Dienstleister diffamiert, die den Job machen, den die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten schon vor vielen Jahren hätten machen müssen.

BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Montag, 12. Dezember 2016 - 06:51

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/gefaehrdungsbeurteilung-psychische-belastung/

Fachinformationen (FI)

Berufsgenossenschaften im Bund mit Arbeitgebern

Donnerstag, 4. Februar 2016 - 22:44

http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/06/29/whistleblower-erhaelt-bundesverdienstkreuz/

[...] Der Umweltmediziner Dr. Kurt Müller bezweifelt, dass die verseuchten Envio-Arbeiter von der Berufsgenossenschaft eine Rente bekommen werden. Arbeitsmedizinern sei nicht klar zu machen, so Müller, „dass bei Stoffen wie PCB nicht die akute toxische Wirkung entscheidend ist, sondern die anfangs eher geringe und später erhebliche Auswirkung auf das Immunsystem. Man wird bei den Envio-Arbeitern nichts weiter tun als sie toxikologisch untersuchen, um dann zu sagen: ‚Wir finden nichts besonderes mehr‘. Eben weil die Untersuchung so gestaltet ist, dass ein Krankheitszusammenhang nicht gefunden werden kann.“

Eigenen Angaben zufolge sind die Berufsgenossenschaften, die sich durch Beiträge der Arbeitgeber finanzieren, „der einzige Zweig der Sozialversicherung mit sinkenden Beitragssätzen“. [...]

Das ist ein Artikel aus dem Jahr 2011. Dass der Whistleblower das Bundesverdienstreuz bekommen haben soll, ist natürlich ein Scherz.

Allmählich wird mir klar, dass die Berufsgenossenschaften mit der Arbeitgebern ein gemeinsames Interesse teilen: Abwehr des Erkennens arbeitsbedingter Erkrankungen. Im Bereich der psychischen Erkrankungen fällt das den Arbeitgebern und den Berufsgenossenschaften natürlich besonders leicht. Gibt es keinen kompetenten Betriebsrat, der nachhaltig und diszipliniert auf gute Dokumentation und Beweissicherung achtet, dann haben vom Arbeitgeber psychisch fehlbelastete Mitarbeiter schlechte Karten, wenn es um die Anerkennung psychischer Erkrankungen als arbeitsbedingte Erkrankungen geht. Während die unteren Behörden der Gewerbeaufsicht bei kritischen Inspektionen höchstens Ärger mit gegenüber mächtigen Firmen rücksichtsvollen oberen Behörden bekommen können, müssen Berufsgenossenschaften wirklich zahlen, wenn eine Berufserkrankung festgestellt wird. Das will weder der Arbeitgeber (dessen Prämien dann steigen) noch die Berufsgenossenschaft.

Im Grund haben arbeitsbedingt psychisch erkrankte Mitarbeiter ohnehin kaum eine Chance auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit. Es sind eigentlich nur die Betriebsräte, die sich hier für die Arbeitnehmer ensetzen werden. Aber vielen Betriebsräten (wo es sie gibt) fehlt sowohl die Kompetenz wie auch die Courage, sich beim Arbeitschutzthema “psychische Belastungen” für die Mitarbeiter einzusetzen und die Beweise zu sichern, die zur Durchsetzung der Ansprüche betroffener Mitarbeiter bei den Berufsgenossenschaften erforderlich sind. Die Mitglieder dieser Betriebsräte wissen ja oft gar nicht, wie zunächst die Strukturen im Arbeitsschutz aufzubauen sind, die eine gute Dokumentation im Arbeitsschutz sicherstellen. Nicht selten zudem haben Betriebsräte im Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern sogar die gleichen Vorurteile, wie die Arbeitgeber.

Kleines (aber nicht ausreichendes) Trostpflaster: Gerade die Berufsgenossenschaften sind im Arbeits-und Gesundheitsschutz an einer wirkungsvollen Prävention interessiert.

GDA-Leitlinien: 2008, 2011 und 2015

Montag, 29. Juni 2015 - 07:45

Die GDA-Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind nicht neu. Sie bauen auf LASI-Veröffentlichungen und DGUV-Veröffentlichungen auf.

Zum Vergleich drei Versionen: 2008, 2011 und 2015. (Von der Ausgabe aus dem Jahr 2012 habe ich keine Kopie.)

 
Weitere Links zur GDA und zu Dokumenten, die es früher schon gab (PsyGeb):

 

Schläft die Gewerbeaufsicht in Gladbeck?

Samstag, 5. Juli 2014 - 06:49

http://arbeitsunrecht.de/interclean-im-centro-oberhausen_dreckiger-geht-es-nicht/

… Starker Tobak im Herzen des Ruhrgebiets: Ein autoritärer Chef setzt eine breite Palette von Union Busting Methoden gegen neu gewählten Betriebsrat ein. Gewerkschafter werden systematisch aus der Firma gemobbt. Hinzu kommt eine ungute Verfilzung der Putzfirma mit dem Management des CentrO Oberhausen – laut wikipedia die größte Shopping-Mall Europas, rund 23 Millionen Besucher im Jahr. Wir fragen uns: Was macht eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft? …

Aber dann wird doch noch über den richtigen Weg berichtet:

… Die Interclean-Beschäftigten sollten sich trotzdem zur Wahl aufstellen lassen, denn Helmuth Barkowski und sein Anwalt Martin Löbbecke werden demnächst vermutlich Nachhilfe bezüglich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bekommen. Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk bereitet einen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 des BetrVG vor. …

Wenn die Betriebsratsarbeit behindert wird, macht die Staatsanwaltschaft von sich aus nichts. Der Betriebsrat muss klagen. Das ist nicht einfach. Soweit der Grund, warum Arbeitgeber auch in Deutschland oft ganz ungehemmt strafbare Handlungen begehen können ohne dass sie bestraft werden. Besser sieht es aus, wenn sich die Gewerkschaft darum kümmert. Das darf sie. Massiv unter Druck gesetzt, würden sich auf sich alleine gestellte Betriebsratsmitglieder in der Praxis kaum ohne Nachteile gegen Schikane wehren können.

Während die Staatsanwaltschaft unbeteiligt zusehen darf, hätte aber eine andere Institutionen die Pflicht, proaktiv einzuschreiten, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter mit psychischen Fehlbelastungen unter Druck setzt. Physische Fehlbelastungen (ungeheiztes Betriebsratsbüro im Container) entsprechen auch nicht den Anforderungen des modernen Arbeitsschutzes. Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber sich an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetztes hält und sowohl psychische wie auch physische Fehlbelastungenbelastungen mindert anstatt damit Druck auf Mitarbeiter auszüben. Vorsätzliche Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz sind strafbar. Wir fragen uns: Was machen eigentlich die zuständige Gewerbeaufsicht und die zuständige Berufsgenossenschaft?

 


2014-07-07: Habe heute erfahren, dass inzwischen der Bruder des Arbeitgebers der Arbeitnehmervertreter ist…

BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Dienstag, 28. Januar 2014 - 07:37

http://www.bgbau-medien.de/zh/z418/4_1.htm

Linkliste der BGHM

Montag, 18. November 2013 - 14:17

Links der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zum Thema “psychische Belastung”:
http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/dokumentenbibliothek/psychische-belastungen/

Auf dem Weg zu „gesunder Arbeit“

Freitag, 11. Oktober 2013 - 00:17

http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/Vortraege_Veranstaltungen/Auf_dem_Weg_zu_gesunder_Arbeit_-_Vortrag_von_Gunther_Kollmuss.pdf

Auf dem Weg zu „gesunder Arbeit“
Herausforderung für Betriebsräte
Gunther Kollmuß [...]

[...] Betriebswirtschaftliche Optimierung der Betriebe hat Ressourcen abgebaut die viel dazu beigetragen haben, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. [...]

BG ETEM: Der Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit

Dienstag, 10. September 2013 - 13:24

http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_005_a05_2011.pdf (2005, Backup)

Inhalt:

Für wen ist diese Broschüre geschrieben? 4

Das Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Arbeitssicherheit 6

Rechte und Pflichten des Betriebsrats in der Arbeitssicherheit 10
Das Verhältnis von Pflichten und Rechten zueinander 10
Die Pflichten im Einzelnen 13
Die Rechte 19

Freiwillige Betriebsvereinbarungen 36

Das praktische Vorgehen des Betriebsrats 37
Rechte wahren – aber wie? 37
Die richtige Organisation der Arbeitssicherheit 41
Gefährdungsbeurteilung 43
Unterweisungen und Arbeitsanweisungen 44
Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen 45
Von den Sicherheitsbeauftragten lernen 46
Mit den Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften zusammenarbeiten 48
Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen 52
Lärm und Vibrationen 57
Arbeitsmedizinische Vorsorge 62
Bildschirmarbeitsplatz, Telearbeit, Call-Center 71
Alkohol im Betrieb 80

Anhang 89
Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und UVVen
für den Betriebsrat 91
Wichtige Auszüge aus Gerichtsurteilen 141

Siehe auch: http://blog.psybel.de/betriebsrat-muss-gefaehrdungen-erkennen/

BG ETEM: Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen

Sonntag, 31. März 2013 - 14:30

http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/pruefen-zertifizieren/arbeitsschutz-management-systeme-ams-zertifizierung/dateien/ams-vg-umsetzung (Umsetzung-zum-VG_a03-2013-1.docx, in diesem Blog auch im Format ODT verfügbar):

Umsetzung zum Verfahrensgrundsatz
zur Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen (AMS)
Stand: 2013-03 (Änderungen gegenüber der Ausgabe 2012-03 sind fett) markiert

Dieses Dokument konkretisiert die Anforderungen der im Abschnitt 3.1 des ,,Verfahrensgrundsatz zur Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen (AMS)”, Stand: 2013-03, aufgeführten Schwerpunkte.
Dieses Dokument ist als Audit-Checkliste und Protokoll zu verwenden.

Mit der Erfüllung dieser AMS-Schwerpunkte werden auch die Anforderungen der ILO-OSH:2001-Richtlinie, des nationalen Leitfadens für AMS und der OHSAS 18001:2007 erfüllt. [...]

 
Auf S. 9/14 wird der Betriebsrat (BR) explizit genannt:

[...] AMS-Schwerpunkte (vom Unternehmen zu regeln und zu dokumentieren [...]
  • Gefährdungsbeurteilung
    • Verfahren zur Durchführung und Aktualisierung (z. B. nach Prozessänderungen und Vorkommnissen) festlegen, dabei sind alle Arbeiten (Normalbetrieb, Störungsbeseitigung, Einrichtung, Wartung etc.), Betriebsprozesse, Betriebsmittel, Betriebszustände und Gefahrstoffe zu berücksichtigen, Betriebsfremde sind einzubeziehen,
    • Zuständigkeiten (Unternehmer, Vorgesetzter) und Mitwirkende (SIFA, Betriebsarzt, Mitarbeiter, BR) festlegen,
    • Inhalt der Dokumentation festlegen.

    Die Dokumentation muss mindestens folgende Punkte enthalten:

    • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen, für die Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht,
    • die festgelegten und die terminierten Arbeitsschutzmaßnahmen (bereits getroffene sowie geplante unter Beachtung von TOP),
    • das Ergebnis ihrer Überprüfung (Durchführung und Wirksamkeit).

    Nur bei OHSAS 18001:2007 gefordert: Ermittlung und Dokumentation der Klassifikation und Rangfolge von Risiken und der geeigneten Maßnahmen (sofern keine entsprechenden staatlichen/behördlichen Regelungen vorhanden sind).

  • [...]

Natürlich gilt die Mitbestimmungspflicht nicht nur hier, sondern auch überall dort im Arbeitsschutz, wo der Arbeitgeber innerhalb eines Gestaltungsspielraums Verfahren, Politik, Kriterien usw. festlegt.