Kategorie 'Seminare & Vorträge'

Homöopatische Prävention?

Montag, 25. Juli 2016 - 06:48

Email vom IAF (Institut für Arbeitsfähigkeit):

Am 23.11.2016 findet die Tagung „Zukunft Prävention“ unter dem Titel „Neue Strategien zur Prävention chronischer Erkrankungen in Berlin statt.
Mit Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft werden u.a. folgende Aspekte diskutiert: Wo stehen wir in der Prävention chronischer Erkrankungen? Welche neuen Konzepte und Handlungsansätze gibt es? Wie können wir das Selbstmanagement und die Gesundheitskompetenz der Betroffenen fördern? Wie viel Staat braucht die Prävention chronischer Erkrankungen? Wo sind die Grenzen staatlicher Interventionen?

Veranstalter sind der Kneipp-Bund e.V. Bundesverband für Gesundheitsförderung und Prävention, DAMiD – Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland e.V sowie die Barmer GEK.

Weitere Informationen: http://www.zukunft-praevention.de/.

Dabei ist auch Franz Müntefering mit 40 Minuten:

Prävention chronischer Krankheiten – zwischen Paternalismus und Eigenverantwortung
Franz Müntefering, Bundesminister a.D., Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen
(BAGSO), Bonn

Ob Müntefering weiß, wie sehr sich die behördliche Aufsicht beim Arbeitsschutz zurückhält? Beispielsweise erlaubte sie es bis 2012 fast 80% der deutschen Betriebe, gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Bis heute sind viele Mitarbeiter nicht staatlichem Paternalismus ausgesetzt, sondern dem Paternalismus von betrieblichen Gesundheitsmanagern, die von ihren Mitarbeitern Eigenverantwortung fordern, aber sich selbst weder an ihre gesetzlichen Pflichten halten, noch an die Selbstverpfichtungen, die sich aus den Zertifizierungen ihrer Arbeitsschutzmanagementsysteme ergeben.

Leider gibt es wohl auch Betriebsräte, die bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes mit “anthroposophischer Medizin” geködert werden können. Dahinter steht aber zu oft die Härte des Widerstandes dieser Branche gegen eine wissenschaftliche Verifizierung, die mehr als nur den Plazeboeffekt anthroposophischer Medizin bestätigt.

19. Workshop “Psychologie der Arbeitssicherheit und Gesundheit” 2016 in Wuppertal

Freitag, 22. Januar 2016 - 06:43

http://www.fv-pasig.de/aktuelles/workshops.html

Vom 18. bis 20. Mai 2016 findet der 19. Workshop “Psychologie der Arbeitssicherheit und Gesundheit” an der Bergischen Universität Wuppertal in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) statt. Hier erfahren Sie die nötigen Details.
Wo?

Bergische Universität Wuppertal
Campus Grifflenberg
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Hörsaalgebäude K

Wann?

Mittwoch, 18. Mai 2016 bis Freitag, 20. Mai 2016
Begrüßung: 18. Mai 2016, 12:00 Uhr
Schluss: 20. Mai 2016, 13:30 Uhr

Um welche Themen geht es?

  • Arbeit 4.0 – ist der Mensch noch im Mittelpunkt?
  • Psychische Belastung und Beanspruchung – Defizit- oder Ressourcenorientierung?
  • Interdisziplinäre Kooperation in Forschung und Praxis von Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Fortschritte in Arbeitssicherheit und Gesundheit

[...]

Keine gute Idee: Psychischen Belastungen erfolgreich entgegentreten

Freitag, 27. November 2015 - 08:18

https://www.ifb.de/psychische-belastungen2016/

Wenn Arbeit krank macht: Psychischen Belastungen erfolgreich entgegentreten

Stress lass nach? Von wegen! Arbeitsbedingte psychische Belastungen nehmen weiter zu. Gleichzeitig wird es für die Mitarbeiter immer schwerer, persönliche Bewältigungsstrategien zu finden und innere Ressourcen aufzubauen. Hier sollte der Betriebsrat unbedingt die Reißleine ziehen. Denn eins steht fest: Unsere Arbeitsbedingungen haben sich grundlegend geändert. Deshalb müssen alle Arbeitnehmer besser vor psychischen Belastungen geschützt werden.

Woran erkennt man psychische Fehlbeanspruchungen? Wie kann der Betriebsrat gegensteuern? Und: Wie kann man sich selbst am besten gegen Stress wappnen? [...]

Das Seminar geht in die falsche Richtung. Geistige Arbeit ist psychomentale Belastung. Wer psychischer Belastung entgegentritt, müsste geistige Arbeit abschaffen. Der Mensch braucht sogar psychische Belastung.

Schon der Titel des Seminars ist also Unsinn. Es geht nicht darum, geistiger Arbeit erfolgreich entgenenzutreten, sondern der Arbeitgeber hat von schlechten Arbeitsbedingungen ausgehende psychische Fehlbelastungen zu mindern. Ihre Wirkung: Fehlbeanspruchung der Mitarbeiter.

Nach meinem Eindruck läuft das Seminar in die falsche Richtung. Es wirkt zwar menschenfreundlich, den Mitarbeitern zu helfen, von Fehlbelastungen verursachte Fehlbeanspruchungen zu bewältigen, aber bevor Probleme individualisiert werden, sind die Ursachen zu beseitigen, also die Fehlbelastungen. Die Individualisierung ist etwas, wo viele Arbeitgeber hinwollen. Sie wälzen die Verantwortung für den Umgang mit Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter ab. Betriebsräte sollten das nicht unterstützen, sondern ersteinmal ihre Hausaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz erledigen.

Das Seminar findet vom 13. bis zum 16. September 2016 in Timmendorfer Strand statt. Gehen Sie besser woanders hin. Ich empfehle Betriebsräten, lieber dort Kompetenz aufzubauen, wo die Hauptaufgabe des Betriebsrates liegt, nämlich das Problem mit den Mitteln und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Quelle anzugreifen.

Psychologische und juristische Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz

Dienstag, 10. November 2015 - 05:06

Keine kirchliche Veranstaltung, aber eine Veranstaltung in kirchlichen Räumen:
http://www.familie-muenchen.de/detail/psychologische-und-juristische-hilfe-bei-mobbing-am-arbeitsplatz/8f14521a93bbe7995812de702d0747ec

Psychologische und juristische Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt KDA München

Netzwerk Respekt am Arbeitsplatz, Paten gegen Mobbing
Treffpunkt Mobbing am Dienstag, den 17.11.2015, 19.00-21.00 Uhr in München

Ort: München, Schwanthaler Str. 91, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt,
KDA (U-Bahnstation Theresienwiese, Ausgang Schwanthaler Straße)

Referenten:

  • Wilfried Dormann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, München
  • Ludwig Gunkel, Diplom-Psychologe, Konfliktberater, München

Anmeldung ist nicht erforderlich!

Schikanen, Konflikte und Mobbing machen Angst. Die Folgen sind häufig Rückzug, Vermeidung, Erstarrung oder Gegenangriff. Das ist verständlich. Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Aktives Handeln ist aus psychologischer Sicht in dieser Situation besonders wichtig. Wie kann dies gelingen und was kann man gegen die Angst tun?

Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich besser gegen Schikanen und Mobbing wehren. Welches sind die grundlegenden Rechte der Beschäftigten und die Pflichten des Arbeitgebers zur Abwehr von Schikanen und Mobbing?

„Wehret den Anfängen!“ Wie können Konflikte im Anfangsstadium geklärt werden?

Und wenn doch Mobbing entsteht? Welche rechtlichen Möglichkeiten der Gegenwehr gibt es?

Erfolgreiche Lösungsstrategien für die Betroffenen und für die betrieblich Verantwortlichen werden diskutiert.

Die Fragen werden von den Referenten aus psychologischer und rechtlicher Sicht behandelt.

Nähere Informationen über das Mobbing-Telefon:
Tel. 089 / 60 60 00 70
Di. 15.00-18.00 und Do. 09.00-12.00 Uhr oder über www.mobbing-consulting.de

Veranstalter:
Mobbing Beratung München und Netzwerk Respekt am Arbeitsplatz – Paten gegen Mobbing

Eintritt:
10,00 Euro

(Text ist layouterisch etwas verändert. Drei Links habe ich hinzugefügt.)

Sind psychische Belastungen beurteilbar?

Dienstag, 1. September 2015 - 21:41

Die Gesamtbetriebsvereinbarung von Bosch zu psychischen Belastungen hatte mich richtig erschrocken. Die Verfassung “belasteter” Mitarbeiter liegt bei Bosch im verhaltenspräventiven Fokus. Da hat sich ein Gesamtbetriebsrat über den Tisch ziehen lassen, denn vorgeschrieben ist die verhältnispräventive Erfassung, Beurteilung und Minderungen von Fehlbelastungen. Belastungen und Fehlbelastungen sind keine Eigenschaften der Mitarbeiter, sondern der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen.

Deswegen war dann die folgende Pressemeldung des TÜV Thüringen gleich wieder ein Lichtblick. Sie zeigt, dass es für psychische Belastungen verhältnispräventive Beurteilungsmöglichkeiten gibt, die Bosch anscheinend aber nicht so recht gefallen. Die Beurteilung psychischer Belastungen stellt nämlich auch bei Bosch Führungsstile auf den Prüfstand. Der moderne ganzheitliche Arbeitsschutz verändert Unternehmenskulturen. Für ein Unternehmen wie Bosch ist das sicherlich eine Herausforderung.

http://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2015/08/22/ein-sicherheitshelm-fuer-die-seele-sind-psychische-belastungen-beurteilbar/

22.08.2015, 06:51 Uhr
Ein Sicherheitshelm für die Seele – sind psychische Belastungen beurteilbar?
Thüringer Arbeitssicherheitssymposium

Am 9. September tauschen sich auf dem Thüringer Arbeitssicherheitssymposium in Jena Experten zum Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Ganz aktuell stellen Arbeitsschützer eine deutliche Zunahme psychosomatischer Erkrankungen aufgrund von Stress und psychischen Belastungen fest. Gerade dafür will die Veranstaltung unter dem Motto „Mensch und Maschine im Einklang“ Lösungen anbieten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle erfreulicher Weise weiter zurückgegangen. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte das Thema Arbeitsschutz allerdings nicht als lästige Vorgabe des Gesetzgebers oder gar als Kostenfaktor abgetan werden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, die von Technik ausgehen beziehungsweise aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen wie Lärmauswirkungen oder dem Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, spielen in unserer modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt heute zunehmend psychische Belastungen eine Rolle.

Eine erste wichtige Handlungsanleitung, wie mit solchen Risiken umgegangen werden soll, liefert die Norm DIN EN ISO 10075. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät Unternehmen, sich umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten und die Arbeitsplätze hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewerten zu lassen.

„So kann das Risiko minimiert werden, dass Arbeitskräfte aufgrund psychischer Belastungen – und das oft für längere Zeit – ausfallen. Beispielsweise werden durch eine passende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes psychische Beanspruchungen vermindert. Daher soll [nein, sondern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz] heutzutage [nein, sondern seit 1996] die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Aspekte am Arbeitsplatz in die Risikobetrachtung mit einbeziehen“, erläutert Hauser.

Das Thüringer Arbeitssicherheitssymposium beleuchtet genau diese Aspekte, betrachtet die wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten an, auch im Hinblick auf die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Hochkarätige Referenten wie beispielsweise Hans-Peter Raths vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Frau Dr.-Ing. Kerstin Ziemer vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tragen neueste Erkenntnisse vor. In einem Best Practice Beispiel zeigt Rolf Schoch wie das Thema Arbeitssicherheit bei der Thüringer Energie AG umgesetzt wird.

Anmeldungen zum Thüringer Arbeitssicherheitssymposium am 9. September in Jena sind noch kurzfristig möglich. Im Internet unter: www.die-tuev-akademie.de oder telefonisch unter: 0800 555 8838.

TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Jan Schnellhardt
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Siehe auch: http://www.die-tuev-akademie.de/wir-zeigen-neue-wege-im-arbeitsschutz/

 

Der TÜV Thüringen zeigt, dass Verhältnisprävention auch im Bereich der psychischen Belastungen möglich ist. Bosch dagegen zeigt in seiner Pressemeldung überhaupt kein Interesse an einer verhältnispräventiven Vorbeugung gegen psychische Belastungen, mit der man den Mitarbeitern nicht mit auch in die Persönlichkeit eindringender “Fürsorge” auf die Pelle rückt. Es ist dem Unternehmen gelungen, seinen Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, deren Schwepunkt verhaltensorientiert ist.

Haufe.de versteigt sich sogar in die Behauptung, Bosch sei ein Vorreiter in der Arbeitssicherheit. Das kommt davon, wenn man die Bosch-Werbung unkritisch übernimmt. Hier sieht man wieder, wie sehr OHSAS 18001 als Vorzeigezertifikat dienen kann. Viele Bosch-Betriebe sind nach OHSAS 18001 zertifiziert, aber was wissen die Mitarbeiter davon? Ich bin neugierig, ob die Arbeitnehmer bei Bosch überhaupt etwas vom Geist des BS OHSAS 18001 zu spüren bekommen. Sind die Betriebsräte gut damit vertraut gemacht worden? Schon bemerkt?: Von Bosch hört man in der Pressemeldung keinen Pieps über den arbeitsschützerischen Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Der Zertifizierer von Bosch ist auch ein TÜV. Der sollte einmal genauer prüfen, wie viele Vorfälle erfasst wurden, die psychische Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können, und zwar ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankungen (Kategorie 1.2.2.1 in meiner Liste). Bosch hat tausenden von Mitarbeitern versprochen, derartige Vorfälle zu erfassen. Hier kann der TÜV bei Audits nach OHSAS 18001 ganz leicht überprüfen, ob Bosch tut was Bosch verspricht.

Und natürlich könnte sich auch der Betriebsrat die Vorfallsstatistik zeigen lassen. Wenn dann darin nichts über psychische Belastungen steht, dann verstehen wir, warum Bosch “Vertraulichkeit” so sehr schätzt. Kleiner Tipp and Bosch-Mitarbeiter: Wenn Betriebsräte OHSAS 18001 (oder andere den Mitarbeitern dienende Normen und Vorschriften) nicht kennen und nicht ernst nehmen, dann gehören sie abgewählt.

Weiterhin sollte der TÜV Süd überprüfen, wie bei Bosch Absatz 4.4.3.2 umgesetzt wird. Und wissen die Mitarbeiter, wie sie Vorfälle nach Absatz 3.9 (zusammen mit 3.8) zu melden haben? Die müssen nicht notwendigerweise als vertrauliche Geheimsache gemeldet werden, weil es bei der Vorfallsmeldung nämlich überhaupt keine Sorge um “Stigmatisierung” geben muss.

Arbeitsbedingte psychische Gefährdungen sind ohne Belästigung der Mitarbeiter beurteilbar. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber wissen das. Wo sie psychische Fehrbelastungen verhältnispräventiv mindern, braucht man die Mitarbeiter nicht mit gut gemeinten Betriebsvereinbarungen, die sich verhaltensorientiert auf die psychologischer “Betreuung” bei “Überbelastung” konzentrieren, zu bedrängen. Das würde die Mitarbeiter dann noch zusätzlich fehlbelasten.

Der TÜV Süd könnte vielleicht vom TÜV Thüringen ein paar Anregungen gebrauchen.

“Psychische Belastungen angehen – und dranbleiben!”

Freitag, 19. Dezember 2014 - 10:16

Fachtagung für Betriebs- und Personalräte und
andere Beschäftigtenvertretungen
vom 22. bis 24. April 2015 in Berlin

http://www.verdi.de/++file++546f003fbdf98d444e000115/download/15042

Wiedereinstig nach psychischer Erkrankung

Montag, 13. Oktober 2014 - 06:35

Meldung des DGB-Bildungswerks zu einem Seminar am 27.10.2014 in Hattingen:

Nach psychischer Erkrankung:
früh mit der Arbeit anfangen, fachkundig begleitet steigern 

Der Wiedereinstieg in den Beruf bringt für Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Krankheiten besondere Probleme mit sich. Darauf hat der Spitzenverband ZNS auf der 50. wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention hingewiesen.

Besonders problematisch sind zunächst kaum messbare sogenannte neuropsychologische Defizite, die sich aber unter beruflicher oder sonstiger Belastung wieder zeigten. Der Betroffene erledigt Tätigkeiten zunächst gut, wird dann aber langsamer als gewohnt und hat Schwierigkeiten, sich länger zu konzentrieren. Diese Defizite können unter anderem nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma, multipler Sklerose oder nach längerer künstlicher Beatmung oder Herzoperationen auftreten. Allein im neurologischen Bereich sind jedes Jahr zwischen 70.000 und 100.000 Menschen in Deutschland hiervon betroffen.

Diese neuropsychologischen Symptome seien aber behandelbar, so der Vertreter des Spitzenverbands. Wichtig sei, dass gerade Patienten mit leichteren oder mittleren Beeinträchtigungen früh in die berufliche Wiedereingliederung einsteigen. Dabei müssten sie individuell und fachkundig betreut werden. Die auch „Hamburger Modell“ genannte stufenweise Wiedereingliederung sollte im GKV-Bereich um eine therapeutische Begleitleistung ergänzt werden. Solche Begleitleistungen könnten Beratung, Koordination, Supervision oder Coaching umfassen.

Unser nächstes Seminar zu diesem Thema:
Möglichkeiten der Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung
Helfen Sie den betroffenen KollegInnen beim Wiedereinstieg
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat sich in der Praxis bewährt, vor allem nach körperlichen Erkrankungen. Neue Herausforderungen bringt die Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung mit sich. Diese Krankheiten werden oftmals tabuisiert und die Betroffenen als Einzelfälle oder Randerscheinungen übergangen. Das Seminar greift den Umgang mit psychischen Erkrankungen im BEM auf. Es werden Auslöser und Einflüsse, die psychische Erkrankungen begünstigen, sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Präventionsmöglichkeiten aufgezeigt, um dann die Brücke zu einem BEM-Konzept zu schlagen, das auch diesen Anforderungen gerecht werden kann.

Inhalt:

  • BEM in der betrieblichen Praxis
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen
  • Die Rolle der betrieblichen AkteurInnen
  • “Zehn Schritte zum Ziel” – Bausteine im BEM-Prozess
  • Erkennen von psychischen Belastungen
  • Psychische Belastungen und ihre Folgen
  • Tools: Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen und Prozesskreis der Handlungsfelder
  • Schnittstellenmanagement ( Betroffene/r – ÄrztIn/Klinik – Unternehmen/Betriebsrat/KollegInnen)
  • Individuelle und betriebliche Präventionsstrategien
  • Umgang mit Depressionen und Burn-out

Veranstaltungsdaten
Code: PKB 314473055
Zeit: 27.10.2014, 14:00 Uhr – 30.10.2014, 15:00 Uhr
Ort: DGB Tagungszentrum, Am Homberg 44-50, 45529 Hattingen
Seminargebühr: 800,00 Euro excl. Unterkunft/Verpflegung

Mehr Infos und Anmeldung: http://www.betriebsratsqualifizierung.de/seminar/314473055
Aktuell: Das Programm 2015 des DGB-Bildungswerks ist online und kann hier eingesehen werden.

 
Wichtiger Unterschied:

  • Beim “Hamburger Modell” geht es um die stufenweise Wiedereingliederung von noch erkrankten Mitarbeitern.
  • Beim Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) geht es um die Wiedereingliederung von vollständig arbeitsfähigen Mitarbeitern nach längerer Krankheit.

Managementsysteme: Seminar für Betriebsräte

Freitag, 1. August 2014 - 22:19

Fokusseminar für Betriebsräte:
Integrierte Managementsysteme und betrieblicher Umweltschutz

Referent: Bülent Celik, Betriebsrat
Termin: 19.11.-21.11.2014
Ort: Horgau
Seminarnummer: ETG_10_14-01
Anbieter: http://www.betriebsraeteakademie-bayern.de/

http://www.betriebsraeteakademie-bayern.de/programme/Schwaben-BR-2014.pdf (S. 80 bzw. PDF 71/76. Steht in den vorderen fehlenden Seiten etwas über die IG-Metall?):

Viele Unternehmen arbeiten mit Managementsystemen, haben eine Zertifizierung erlangt oder streben diese an. Oftmals weil es vom Kostenträger verlangt wird oder weil der Wettbewerb bereits eine Zertifizierung vorzuweisen hat. Um das Thema „Betrieblicher Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzschutz (AGU)“ im Unternehmen weiter voran zu bringen, müssen Betriebsräte nicht nur inhaltlich „Experten“ auf dem Gebiet des AGU sein, sondern sie müssen auch mit den Instrumenten von Managementsystemen umgehen können. Das Seminar zeigt den Teilnehmern Möglichkeiten, wie ein integriertes prozessorientiertes Managementsystem zu gestalten ist und wie typische Schwachstellen umgangen werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Betriebsräte alle relevanten Prozesse im AGU kennenlernen, um künftig mit Sachkompetenz und Handlungssicherheit an der weiteren Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Unternehmen mitwirken zu können. Die Teilnehmer bekommen einen fundierten Einblick in die einzelnen Managementsysteme und erkennen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrates.

  • Definition Managementsysteme
  • Regelwerke und Normen im Überblick (Umwelt, Arbeitsschutz, Qualität)
  • Einführung in die Managementsysteme DIN 9001, 14001 und OHSAS 18001
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Managementsysteme
  • Hinweise zur Auditierung von integrierten Systemen
  • Vor und Nachteile von Managementsystemen
  • Einbindung von Beschäftigten und Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Betrieblichen Umweltschutz optimieren
  • Betriebsvereinbarung Umwelt

 


Meine Lesetipps zu Arbeitsschutzmanagementsystemen: http://blog.psybel.de/ams-standards/#Lesetipps
 

GULMO webt besser

Mittwoch, 18. Juni 2014 - 21:16

Das Forschungs- und Beratungsinstitut GULMO hat sich inzwischen viel besser ins Web verwoben, als zu den Zeiten, in denen ich Norbert Gulmo (ein promovierter Psychologe mit Betriebsratserfahrung und einer ungewöhnlichen Vita) kennenlernte. Das bedeutet allerdings auch, dass viele meiner “deep links” in die alten Seiten des früheren Webauftrittes nicht mehr funktionieren. Für’s reparieren der Links bin ich in meiner Pause zu faul, aber ein Hinweis auf das Institut ist diese kleine Pausenunterbrechung in jedem Fall wert.

Ausbildung für OHSAS 18001

Sonntag, 25. Mai 2014 - 06:00

http://sifaboard.de/index.php?page=Thread&threadID=6902