ISO 45001

Zuletzt geändert: Samstag, 1. März 2014 - 20:23

Der internationale Standard für das betriebliche Management des Arbeits- und Gesundheitsschutzes könnte im Oktober 2016 zur Verfügung stehen.

Werden die folgenden Punkte in OHSAS 18001:2007 bei der Erarbeitung der ISO 45001 zum Nachteil der Arbeitnehmer geschwächt werden?

Hintergrund der Frage:
        Unter den Augen der bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierer können nach OHSAS 18001:2007 zertifizierte Betriebe in Deutschland in ihrem AMS die Definitionen von “Vorfall” und “Krankheit” so verändern, dass nicht mehr alle nach in OHSAS 18001 definierten Vorfälle erfasst werden müssen. Betriebsleitungen gelingt es außerdem, den Absatz “Mitbestimmung und Beratung” aus ihrem AMS herauszuhalten und die darin geforderte Abstimmung mit der Arbeitnehmerseite zu umgehen.
        Es kann sogar vorkommen, dass Unternehmen jahrelang nach OHSAS 18001:2007 zertifiziert werden obwohl ihr AMS die Begriffsbestimmungen aus OHSAS 18001:1999 verwendet. Die Begriffsbestimmungen aus OHSAS 18001:2007 liefern strengere Kriterien für das Erkennen von Handlungsbedarf im Arbeitsschutz. Es scheint Betriebsleitungen zu geben, die Wege finden, sich dagegen zu wehren und trotzdem nach OHSAS 18001:2007 zertifiziert zu werden. Vielleicht nur an einer Hand abzählen kann man in Deutschland die Betriebsräte, die das bemerken und die die Kompetenz haben, Korrekturen durchsetzen zu können.
        OHSAS 18001:2007 scheint manchen Arbeitgebern zu streng zu sein. Angesichts der Praxis befürchte ich, dass die Anforderungen des BS OHSAS 18001 vor einer Übernahme in die ISO 45001 erst einmal weichgespült werden könnten.
        Betriebsräte sollten sich auf eine Zertifizierung des Arbeitsschutz-Managements ihres Betriebes nach DIN 45001 vorbereiten. In nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben können sie schon die dafür notwendige Erfahrung sammeln. Lesestoff: http://blog.psybel.de/ams-standards/

 
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