Arbeitsschutzbehörden nicht ausreichend ausgestattet
Freitag, 8. Juni 2018 - 20:44
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/010/1901011.pdf (2018-03-01)
Drucksache 19/1011Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/529 –Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesund heit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerechtwerden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeitsbedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Beschäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden groß.Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich gemacht, dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kontrollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas verbessert hat.
Nach allem, was seit der Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 17/10229 (nicht) passiert ist, kann man von einer vorsätzlichen Schwächung des Arbeitsschutzes durch die für die Arbeitsschutzaufsicht verantwortlichen Landesbehörden ausgehen.
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