Kategorie 'psybel'

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Samstag, 15. Oktober 2022 - 10:33

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Bewusst falsche Übersetzung in DIN ISO 45001

Donnerstag, 16. August 2018 - 07:29

Nach einem Einspruch beim Spiegelausschuss NA 175-00-02 AA “Arbeitsschutzmanagementsysteme” gegen eine Fehlübersetzung ist in der deutschen Fassung der ISO 45001 trotz der Eindeutigkeit des Fehlers eine falsche Übersetztung des Begriffes “ill health” durchgesetzt worden. Das kann kein Versehen gewesen sein, denn der Ausschuss wusste, dass “ill health” nicht “illness” (“Erkrankung”) ist, sondern das gilt:

Medical Definition of ill-health: a condition of inferior health in which some disease or impairment of function is present but is usually not as serious in terms of curtailing activity as an illnes

Quelle: https://www.merriam-webster.com/medical/ill-health

Die Autoren des Originals der ISO 45001 wie auch die WHO verstehen unter Gesundheitsschutz mehr, als nur die Vermeidung von (eventuell auf die ICD beschränkten) Krankheiten. Meiner Ansicht nach benötigt “ill health” eine eigene (von “injury” bzw. “Verletzung” getrennte) Definition, z.B. “schlechte Gesundheit”. In Deutschland wollte man sich nicht an diese Vorgabe halten und hat darum die Norm verfälscht.

Deutschen Arbeitgeber bekämpfen die WHO-Definition von Gesundheit, in der Gesundheit mehr ist, als nur das Fehlen einer Erkrankung. Aus praktischer Erfahrung weiß ich, dass Arbeitgeber an einer falschen Übersetzung des Begriffes “ill health” als “Erkrankung” interessiert sind. Sie wollen nur ärztlich diagnostizierte Erkrankungen erfassen und haben darum den weiteren Bereich der “schlechten Gesundheit”, den die internationale Norm umfasst, in Deutschland eingeschränkt.

Wenn sich ein Arbeitgeber weigert, einen nicht ärztlich diagnostizierten schlechten Gesundheitszustand zu erfassen, können Betriebsräte (wo es die gibt), die genügend kompetent und durchsetzungsfähig sind, versuchen, auf die Umsetzung des englischsprachigen Textes zu bestehen (insbesondere, wenn englischsprachig auditiert wird). Aber leider kennen sich nur die wenigsten Betriebsräte aus. Darauf setzen die Arbeitgeber.

Der menschliche Faktor

Sonntag, 5. August 2018 - 16:22

https://www.psychologie-heute.de/beruf/39372-psychische-gesundheit-und-arbeit.html

Der menschliche Faktor

Viele Unternehmen kümmern sich zu wenig um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Ein Gespräch mit dem Psychiater Werner Kissling.

Eva-Maria Träger , 11. Jul 2018 …

Zum Weiterlesen in PSYCHOLOGIE HEUTE muss man zahlen, und das ist gut so.

Einen Fehler gibt es in dem Interview: In einer Frage behauptet PSYCHOLOGIE HEUTE, dass es ab 2013 Pflicht sei, die Gefährdungsbeurteilung auch im Hinblick auf psychische Belastungen durchzuführen. Das behaupten auch viele Arbeitgeber gerne, um den Rechtsbruch, den sie früher begangen hatten, zu verbergen. Richtig ist dagegen, dass im Jahr 2013 nur eine Klarstellung seit 1997 geltenden(!) Rechts erfolgte. Es wird aber trotzdem immer wieder versucht, so zu tun, als ob der Schutz der psychischen Gesundheit erst ab 2013 vorgeschrieben sei. Die ständige Wiederholung des Falschen gab es natürlich schon vor Trump.

Das war ein Fehler von PSYCHOLOGIE HEUTE. Der Fokus des Psychaters Kissling liegt natürlich nicht auf rechtlichen Fragen. Er berichtet aber, dass immer noch nur 25% der Unternehmen psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Im Jahr 2012 waren es 20%, also eine tolle Leistung der immer noch verschlafenen behördlichen Aufsicht. Kissling beschränkt sich hier richtigerweise auf Fakten, ich dagegen kann mir auch Wertungen erlauben: Der mit 5% doch allzu überschaubare Fortschritt zeigt, wie verantwortungslos Politik und Unternehmern hier immer noch geblieben sind.

Inzwischen wissen wir ja, dass auch die Topunternehmen der deutschen Wirtschaft problemlos gegen Vorschriften verstoßen konnten, deren Einhaltung viel einfacher zu kontrollieren ist, als der Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährungsbeurteilung. Und selbst wenn sie schon mit den Fingern in der Keksdose ertappt wurden, verstoßen Sie munter weiter gegen Recht und Gesetz. Sie machen das, weil sie’s können.

Nach meiner Erfahrung verstoßen Unternehmen gegen ihre Pflicht zu ordentlichen Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen wo immer sie das können, d.h. wo immer nicht sorgfältig und kritisch geprüft wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Grund für den gewohnheitsmäßigen Rechtsbruch einfach: Die Gefährdungsbeurteilung könnte Haftungsgründe dokumentieren. Das könnte teurer werden als Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht. Bei der derzeitigen “flexiblen” und “pragmatischen” Einstellung der Politik, der behördlichen Aufsicht und der deutschen Unternehmensleitungen zur Vorschriften und Normen wird es noch einige Zeit dauern, bis es glaubhafte Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen gibt.

Kennt Jens Spahn die Verstöße im Gesundheitsschutz?

Dienstag, 12. Juni 2018 - 20:04

Gesundheitsminister Jens Spahn meinte in “Hart aber fair” (2018-06-11), dass man die Gesundheitsförderung [für die in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten] verbessern müsse. Was er vermutlich gar nicht weiß: Zunächst haben sich die Leitungen von Pflegeeinrichtungen im Bereich der physischen und psychischen Belastungen an die Vorschriften des Gesundheitsschutzes zu halten, tun das aber überwiegend nicht. Der vorgeschriebene und eher verhältnispräventive Gesundheitsschutz ist allerdings bei Arbeitgebern viel weniger beliebt, als die oft vorwiegend verhaltenspräventiv angelegte freiwillige Gesundheitsförderung. Nachdem, was man (nicht erst) heute über die Arbeitsbedingungen der Altenpfleger in Heimen und des medizinischen Personals in Krankenhäusern weiß, ist die Missachtung des gesetzlichen Gesundheitsschutzes ausgerechnet im Gesundheitswesen zur Gewohnheit geworden, und zwar so nachhaltig, dass ich von einer vorsätzlichen Duldung dieser rechtswidrigen Praxis durch die Politik ausgehe. Daran tragen alle Koalitionsparteien eine Mitschuld.

Jehns Spahn sperrte sich in der Sendung am Montag auch gegen Eingriffe in die privatwirschaftlich arbeitende Pflegebranche. Das kann ich zum Teil nachvollziehen. Aber wie wäre es, vor der Diskussion über die Vor- und Nachteile von Neueregelungen erst einmal darauf zu achten, dass die (überhaupt nicht mehr neuen) gesetzlichen Vorschriften endlich eingehalten werden?

Links: Krankenstand in bayerischen Pflegeheimen auf Rekordniveau | Krankenstand bei Pflegeberufen

Arbeitsschutzbehörden nicht ausreichend ausgestattet

Freitag, 8. Juni 2018 - 20:44

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/010/1901011.pdf (2018-03-01)

Drucksache 19/1011

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/529 –

Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesund­ heit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerechtwerden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinves­tition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch be­triebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeits­bedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Be­schäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Auf­sichtsbehörden groß.

Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich ge­macht, dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kon­trollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen An­frage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas ver­bessert hat.

Nach allem, was seit der Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 17/10229 (nicht) passiert ist, kann man von einer vorsätzlichen Schwächung des Arbeitsschutzes durch die für die Arbeitsschutzaufsicht verantwortlichen Landesbehörden ausgehen.

[weiter]

Newsletter Psyche & Arbeit

Dienstag, 5. Juni 2018 - 08:09

Der Newsletter wird vorerst nicht mehr per Email verteilt, ist aber auf der Website von Hans-Dieter Gimbel abrufbar: https://www.systemberatung-gimbel.de/news-termine/

Bamf: Versagen des Arbeitsschutzes

Dienstag, 29. Mai 2018 - 07:13

Heute wird über die Klagen des Personalrates des Asylbundesamtes (Bamf) über die Überlastung der Mitarbeiter der Behörde berichtet.

Dafür ist noch eine andere staatliche Einrichtung mitverantwortlich. Merkt denn keiner, dass auch hier die behördliche Arbeitsschutz-Aufsicht wieder versagt hat? Das Bamf ist seiner Pflicht zum Schutz der psychischen Gesundheit ganz offensichtlich nicht nachgekommen und die behördliche Aufsicht hat das, wie gewohnt, toleriert. Sie wird ihr politisch gewolltes und gesetzeswidriges Aufsichtsversagen auch in Zukunft fortsetzen dürfen.

Reha: Reparaturwerkstatt für die Unternehmen

Sonntag, 4. März 2018 - 12:17

Dank gewollt überforderter Aufsichtsbehörden brauchen Unternehmen die vorgeschriebene Verhältnisprävention zur Minderung psychischer Fehlbelastungen nicht ernsthaft durchzuführen. Ich halte das für kriminell. Aber solange Politiker von den Unternehmen gut gepflegt werden können, wird es keine Gesetzgebung geben, die den Rechtsbruch der großen Mehrheit der Unternehmer kriminell macht.

Reha Maßnahmen wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu:

  • B5 aktuell (Start im Podcast: 19m34s): “Von allen Arbeitnehmern, die eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, habe 43% psychische Probleme.” Da geht es dann auch schon nicht mehr um eine Reha, die es den Geschädigten ermöglicht, weiterzuarbeiten.
  • perspektive-online.net
  • Deutsche Rentenversicherung

Das seit etwa 2010 gängige Narrativ ist, dass psychische Erkrankungen inzwischen besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert würden, als das früher der Fall war. Zudem sei die Stigmatisierung in der Gesellschaft rückläufig. Auf den nachhaltigen Rechtsbruch der sich seit 1997 über die Vorschriften des Arbeitsschutzes stellenden Unternehmer wird nicht eingegangen. Wir scheinen zu blöd zu sein, zu verstehen, dass dieser Rechtsbruch Folgen hat: Die Täter in der Wirschaft können sich weiterhin ungestraft bei der Gemeinschaft der Versicherten bedienen.

Das Staatsversagen hält schon lange an, ist also Vorsatz. Es funktioniert für die Unternehmen recht gut.

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Arbeitgeber brauchen Sicherheit, bestraft zu werden

Sonntag, 12. November 2017 - 18:55

Der Vorsitzende der sogenannten “Wirtschaftsweisen”, Christoph M. Schmidt, meinte in der der Welt am Sonntag (2017-11-12), dass die Unternehmen Sicherheit bräuchten, dass sie nicht gesetzwidrig handeln, wenn ein Angestellter morgens beim Frühstück seine Mails liest. Schon wegen dieser Dummheit muß man “Wirtschaftsweise” in Gänsefüßchen schreiben. Professor hin oder her, Christoph M. Schmidt ist nicht weise.

Die Mehrheit der Arbeitgeber stellt sich immer noch über das Arbeitsschutzgesetz: Sie lassen in ihren Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Dieser “flexible” Umgang mit Gesetzen und Vorschriften ist natürlich nur möglich, weil die Gewerbeaufsichten in diesem Bereich des Arbeitsschutzes weiterhin versagen. Inzwischen bin ich sicher, dass die gut dokumentierten Defizite im Aufsichtshandeln im Arbeitsschutz politisch gewollt sind. Solange Arbeitgeber weiterhin so ungestraft gegen dasArbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen wie ihnen das in der Vergangen erlaubt war, wäre es nicht nur unweise, sondern eine große Dummheit, das Arbeitsschutzgesetz aufzuweichen. Für flexiblere Arbeitszeiten brauchen wir eine Gewerbeaufsicht, der endlich mit einer besseren Ausstattung erlaubt wird, die Betriebe auch tatsächlich kritisch zu beaufsichtigen.

Die Überwachung des modernen ganzheitlichen Arbeitsschutzes ist komplex. Die Überwachung von Arbeitszeiten ist schon einfacher. Allerdings hat man sich in Deuschland hier auch schon an Rechtsbruch gewöhnt. Solange Arbeitgeber ihre Pflicht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Schutz der psychischen Gesundheit immer noch vernachlässigen dürfen, darf es keine Arbeitszeitregelungen geben, die noch flexibler sind, als das derzeit schon der Fall ist. Anstelle hier den Arbeitgebern entgegenzukommen, brauchen diese Leute endlich Sicherheit, dass sie für ihre fortgesetzte und vorsätzliche Verletzungen von unabdingbar einzuhaltenden Schutzgesetzen kräftig bestraft werden.