Kategorie 'Umfragen'

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Wachsender Psycho-Stress

Samstag, 19. Januar 2013 - 13:04

http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422

18.01.2013

Broschüre Wachsender Psycho-Stress, wenig Prävention – wie halten die Betriebe es mit dem Arbeitsschutzgesetz? (PDF, 3 MB)

DGB-Index Gute Arbeit: Ergebnisse einer Repräsentativumfrage zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
 

 
Die Gefährdungsbeurteilung,Zentralstück des Arbeitsschutzhandelns laut Gesetz, kommt in den Betrieben insgesamt nur sehr lückenhaft zur Anwendung:

  • Nur 28 Prozent aller Beschäftigten wissen zu berichten, dass ihre Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde.
  • Nur 33 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde, wurden dabei nach Stressfaktoren befragt, die sie psychisch belasten,

und das heißt:

  • Nur insgesamt 9 Prozent aller Beschäftigten wurden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, ob sie sich bei ihrer Arbeit z.B. einem Übermaß an Arbeitsmenge und Arbeitsintensität, Zeitdruck oder problematischem Führungsverhalten ausgesetzt sehen.

Es herrscht also Anarchie: 91 Prozent der Betriebsleitungen verweigern ihren Mitarbeiter das Recht auf einen ausreichenden Schutz vor Körperverletzung.

 
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/1983015/

… Besonders schlecht sei das Ergebnis, wenn es um die Frage nach psychischen Stressfaktoren gehe, sagte Buntenbach. Danach seien nur rund neun Prozent von ihren Arbeitgebern befragt worden.

“Diese mangelhafte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes seitens der Arbeitgeber ist ein Armutszeugnis. Und das Gleiche gilt übrigens auch für die mangelnde Aufsicht. Der Staat muss schließlich dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eingehalten werden.” …

 


2013-01-24
http://www.igbau.de/DGB-Index_Praevention_gegen_Psychostress_mangelhaft.html
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Ergebnisse der Sonderauswertung „Psycho-Stress am Arbeitsplatz“ des DGB-Index Gute Arbeit vorgestellt. Danach sehen sich 56 Prozent der knapp 5.000 bundesweit befragten Beschäftigten einer starken oder sehr starken Arbeitshetze ausgesetzt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von vier Prozentpunkten.

Gleichzeitig geben 80 Prozent der Beschäftigten an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. 44 Prozent der Beschäftigten fühlen sich sehr häufig oder oft nach der Arbeit „leer und ausgebrannt“. Dort, wo die Arbeitsintensität gestiegen ist, fühlen sich sogar 71 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebrannt – unter den gehetzt Arbeitenden sind es sogar 75 Prozent. …

IG Metall warnt vor Folgen zunehmender psychischer Erkrankungen in den Betrieben

Mittwoch, 28. September 2011 - 00:17

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/6763-8555.htm

Pressemitteilung Nr. 41/2011
IG Metall warnt vor Folgen zunehmender psychischer Erkrankungen in den Betrieben
27.09.2011

Berlin – Die IG Metall hat vor den Folgen zunehmender psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt gewarnt und von Arbeitgebern und Politik mehr Bereitschaft zur Prävention gefordert. “Mit der rasanten Zunahme von arbeitsbedingtem Stress und psychischer Erkrankungen tickt eine gesellschaftliche Zeitbombe”, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall am Dienstag in Berlin. Stress und Burnout hätten längst in Werkstätten, Fabrikhallen und Büros in einem Tempo und einem Ausmaß um sich gegrifen, dass es fahrlässig sei, diese Problem unter ferner liefen zu behandeln. “Wir wollen alle Akteure, die zur Bewältigung dieses Problems beitragen können, aufrütteln”, betonte Urban.

Der Gewerkschafter verwies auf die Ergebnisse einer Umfrage unter Betriebsräten. Danach wird von 86 Prozent der Befragten der Anstieg psychischer Erkrankungen in den Betrieben als ernst zu nehmendes Problem wahrgenommen. Rund 40 Prozent der Betriebsräte geben an, dass psychische Erkrankungen stark bzw. sehr stark im Unternehmen zugenommen haben. Insgesamt 68 Prozent der Betriebsräte geben an, dass arbeitsbedingter Stress und Leistungsdruck in den Unternehmen besonders seit der Krise erheblich gestiegen sind.

Urban stellte eine eklatante Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung des Problems und den tatsächlichen Hilfs- und Präventionsangeboten in den Betrieben fest. In 43 Prozent der Betriebe gab es keine Hilfen und in 26 Prozent zu wenige Hilfen für Burnout-Betroffene. Insgesamt 73 Prozent der Betriebsräte sind der Meinung, dass in den Betrieben mehr für den Gesundheitsschutz getan werden müsste.

Der Sozialexperte kündigte an, die IG Metall werde arbeitsbedingten Stress und seine gesundheitlichen Folgen zum Thema in den Betrieben und gegenüber der Politik machen. “Gesundheit darf nicht hinter betriebswirtschaftlichen Erfolgszahlen und der Wettbewerbsfähigkeit zurückstehen”, kritisierte Urban. Arbeitgeber müssten mehr in den Gesundheitsschutz investieren.

Die IG Metall wolle die Betriebsräte beim Thema psychische Erkrankungen, wie Burnout, stärker unterstützen. Urban stellte die Arbeitshilfe “Burnout. Betriebsräte als Lotsen für Burnout-Betroffene” vor.

Der Gewerkschafter kritisierte, dass bei Gesundheitsgefahren durch arbeitsbedingten Stress und psychische Belastungen eine eklatante Schutzlücke bestehe, die dringend geschlossen werden müsse. “Bei allen klassischen Gesundheitsgefährdungen wie Gefahrstoffe und Lärm gibt es konkrete Präventionsregeln. Bei arbeitsbedingtem Stress: Fehlanzeige”, kritisierte Urban. Hier müsse endlich mit einer Anti-Stress-Verordnung nachgebessert werden.

 
Die “Anti-Stress-Verordnung” gibt es doch schon seit langer Zeit: Arbeitsschutzgesetz (1996) und BAG-Beschlüsse (2004). Und die Bildschirmarbeitsverordnung ist derart konkret, dass die Stoiber-Kommission sie loswerden will. Wie so oft, mangelt es heute nicht an Gesetzen, sondern an deren Durchsetzung. Ansonsten stimmt Vieles in der Pressemeldung der IG-Metall, aber bitte besser fragen! Fragt die Betriebsräte bei solchen Blitzumfragen:

  • Gibt es in Euren Betrieben Gefährdungsbeurteilungen, in die psychisch wirksame Belastungen einbezogen sind?
  • Wenn ja, habt Ihr das mit einer Betriebsvereinbarung geregelt?

Mit diesen Fragen kann man ganz leicht harte Tatsachen ermitteln, die sich nicht so leicht wegdiskutieren lassen wie das Stimmungsbild, das Ihr hier wiedergebt. Nicht das Fehlen einer “Anti-Stress-Verordnung” ist das Problem, sondern die mangelhafte Aufsicht durch die Behörden. Auch fehlt Arbeitgebern oft der Respekt vor der Mitbestimmungsplicht der Betriebsräte.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/kategorie/statistik/ (darin speziell: http://blog.psybel.de/ganzheitlicher-arbeitsschutz-nur-bei-16prozent-der-betriebe/)
 

PS: Es mag überraschen, aber ausgerechnet bei der FDP fand ich ein Beispiel für gute Fragen.
 


2011-10-14: Andere Meinung zur Regelungslücke: http://blog.psybel.de/regelungsluecke-psychische-belastungen-schliessen/

Der Österreichische Arbeitsklima Index

Samstag, 27. August 2011 - 23:09

http://www.arbeiterkammer.com/online/warum-arbeitsklima-index-61124.html

Siehe auch “well-being@work”:
http://www.arbeiterkammer.com/online/well-beingwork-45924.html

Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Freitag, 19. August 2011 - 18:25

http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsstatten/qualitaetsbarometer-wie-gut-ist-ihr-arbeitsschutzprogramm/

Qualitätsbarometer: Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Der Arbeitsschutz kommt auf den Prüfstand. Dazu wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein Qualitätsbarometer beschlossen. Haben Sie schon die Qualität Ihres Arbeitsschutzprogramms untersucht? …

Der kleine Artikel von Oliver Schonschek in sifatipp.de ist recht hilfreich. Die Checkliste (http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/vorlagen/arbeitsschutzmanagement/checkliste-qualitaet-des-arbeitsschutzssystems) ist mir allerdings zu rudimentär.
 
Was aus dem GDA-Qualitätsbarometer wird, hängt von der Umsetzung ab. Ich hoffe, das meine Kritik vorschnell war.

Immerhin reizt das GDA-Qualitätsbarometer Andere möglicherweise an, nach Hinweis auf das GDA-Qualitätsbarometer auch eigene Qualitätsbarometer anzubieten. Da muss man aufpassen, dass hier nichts durcheinander gerät.

Vom DGB verpennt?

Donnerstag, 7. Juli 2011 - 22:13

Nach ein bisschen Herumsurfen habe ich noch diese Veröffentlichung zum Arbeitsschutz-Qualitätsbarometer gefunden:
http://www.gda-portal.de/de/Monatsthema/April2011.html

… Von Mai bis Juli wird das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest 6500 Betriebe und voraussichtlich 5000 bis 6500 Beschäftigte telefonisch zur gelebten Präventionskultur am Arbeitsplatz, zur eigenen Gesundheitskompetenz und zu Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes wie beispielsweise der Gefährdungsbeurteilung befragen. Von den Unternehmen will die GDA unter anderem wissen, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind – und welche Vorschriften der Geschäftsführung beziehungsweise den Arbeitsschutzfachleuten im Betrieb am geläufigsten sind. Die Erhebungsinstrumente für diese groß angelegte Befragung, die eine Art Nulllinie für die weiteren Anstrengungen der Strategie abbilden wird, haben die GDA-Träger gemeinsam mit Vertretern der Sozialpartner Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt. Es ist geplant, die Befragung in jeder kommenden GDA-Periode, das nächste Mal also im Zeitraum 2013 – 2017, erneut durchzuführen, um Vergleiche im Zeitverlauf zu ermöglichen. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

Der DGB war also durchaus bei der Entwicklung der Qualitätsinstrumente dabei. Warum sorgte der DGB nicht dafür, dass auch Betriebs- und Personalräten befragt werden, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind.

Von den Arbeitnehmervertretern will die GDA unter anderem wissen, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind – und welche Vorschriften den Arbeitnehmervertretern im Betrieb am geläufigsten sind.

(Leider kenne ich bis jetzt noch keine Quelle, von der ich so einen Satz hätte zitieren können.)

Das Paar BDA/DGB entspricht dem Paar Geschäftsführung/Arbeitnehmervertreter. Aber in der Befragung scheint das nicht so zu sein. Die Arbeitnehmervertreter, die in den Betrieben den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz vorangetrieben haben, werden nicht gefragt. Wieviel Ehrlichkeit kann man von Geschäftsführungen erwarten, die in ihrer großen Mehrheit ihrer Pflicht zum Einbezug der psychischen Arbeitsbelastung (das ist die Gefährdungskategorie, in der Arbeitsunfähigkeiten am kräftigsten ansteigen) in den Arbeitsschutz nicht nachkommen? Hat der DGB hier eine Chance verschlafen, für die Einbindung von Arbeitnehmervertretern zu sorgen?

Es gibt Betriebe, in denen die Geschäftsführung beziehungsweise die Arbeitsschutzfachleute meinen, dass psychische Belastungen vorschriftsgemäß beurteilt werden, aber der Betriebsrat weiß, dass sich der Arbeitgeber irrt.

Arbeitsschutz auf dem Prüfstand

Freitag, 20. Mai 2011 - 07:01

http://www.gda-portal.de/de/pdf/PM-Evaluation.pdf

Arbeitsschutz auf dem Prüfstand: Qualitätsbarometer beschlossen

In punkto Arbeitsschutz wird es in Deutschland künftig ein Qualitätsbarometer geben: Dazu befragen die zuständigen Institutionen in den kommenden Monaten insgesamt ca. 5000 Beschäftigte und insgesamt rund 6500 Verantwortliche in den Betrieben zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Umfrage wird vom Meinungsforschungsinstitut Infratest durchgeführt und soll regelmäßig wiederholt werden.

„Bund, Länder und gesetzliche Unfallversicherung bündeln zunehmend ihre Kompetenzen, um den Arbeitsschutz noch effizienter und schlagkräftiger zu machen“, sagt Steffen Röddecke, Vorsitzender der Nationalen Arbeitschutzkonferenz. „Mit gemeinsamen Programmen zu ausgewählten Brennpunkten im Arbeitsschutz, durch größere Praxisnähe des Vorschriften- und Regelwerks sowie durch eine stärker koordinierte Beratungs- und Überwachungstätigkeit wollen wir nachhaltig für sichere und gesündere Arbeitsplätze sorgen“.

Wie wirksam der Gesundheitsschutz in den Betrieben wirklich ist, wollen die mit der Arbeitsschutzaufsicht betrauten Institutionen und das BMAS durch ein im Rahmen der GDA beschlossenes Qualitätsbarometer herausfinden. Hierzu werden neben der Befragung der Betroffenen auch statistische Daten, zum Beispiel zu Arbeitsunfällen und Erkrankungen, ausgewertet. In den Interviews werden die Beschäftigten nach gesundheitlichen Beschwerden gefragt, die sie auf Arbeitsbedingungen zurückführen. Arbeitgeber sollen vor allem die Arbeit der Aufsichtsdienste des Staates (Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz) und der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) beurteilen. Erste Zwischenergebnisse werden noch diesen Herbst erwartet.

Zur GDA:
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung getragen. Ziel ihrer Zusammenarbeit ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.

Weitere Informationen:
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: www.gda-portal.de
Kontakt:
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
c/o Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
Sabine Sommer
Tel: 030 515 48 4212

Interessant ist dieser Satz: “Arbeitgeber sollen vor allem die Arbeit der Aufsichtsdienste des Staates (Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz) und der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) beurteilen.” Die die INQA schreibt: “Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.” Warum also werden nicht die Personalräte und die Betriebsräte befragt? Warum dürfen nicht auch die Arbeitnehmervertreter als wichtige Treiber (mit eben nur “vereinzelter” Hilfe der Arbeitsschutzbehörden) des ganzheitlichen Arbeitsschutzes die Arbeit der Aufsichtsdienste des Staates beurteilen?

Die Arbeitgeber zu fragen, ist so, als ob man nur Leute, die nicht so gerne Steuern zahlen möchten, die Arbeit der Steuerfahndung beurteilen lassen wollte, aber die Kommunen (und Andere, die Steuerzahlungen brauchen) nicht befragen möchte.

Bedenklich ist auch dieser Satz: “In den Interviews werden die Beschäftigten nach gesundheitlichen Beschwerden gefragt, die sie auf Arbeitsbedingungen zurückführen.” Hier wird von vorneherein ein angreifbares Ergebnis vorbereitet, das man als “subjektiv” abtun kann, denn es wird von den Beschäftigten verlangt, Fehlbelastungs- bzw. Fehlbeanspruchungsfolgen laienpsychologisch auf Arbeitsbedingungen zurückzuführen. Es gibt inzwischen genügend Kurzverfahren (z.B. COPSOQ oder selbst der von einem arbeitgebernahen Institut entwickelte KPB), mit denen Arbeitnehmer direkt Belastungen beschreiben können. Daran könnte sich Infratest anlehnen.

Für ein ernst gemeintes Qualitätsbarometer wären auch diese Fragen an Mitarbeiter sinnvoll (Beispiele):

  1. Werden in ihrem Unternehmen psychische Belastungen von Gefährdungsbeurteilungen erfasst?
  2. Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung?
  3. Können Mitarbeiter die Gefährdungsbeurteilung zu ihrem Arbeitsplatz jederzeit einsehen?
  4. Stellt die Gefährdungsbeurteilung die Situation Ihrer Arbeitsbedingungen richtig dar?
  5. Wurde Ihnen in der Arbeitsschutzunterweisung die Unterschiede zwischen Verhaltens- und Verhältnispräventione sowie zwischen Fehlbeanspruchung und Fehlbelasung verdeutlicht?
  6. Sind im Gesundheitsmanagement ihres Unternehmens die Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im Gleichgewicht?
  7. Müssen Sie die Nutzung von Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge, die im Rahmen eines Gesundheitsmanagements angeboten werden, (teilweise) selbst bezahlen?

Die GDA bräuchte im Grund nur zu veranlassen, dass konsequent Aufsicht geführt wird. Das wäre das gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsbarometer. Nun trägt auch noch die GDA dazu bei, dass die Mitbestimmung umgangen wird.

 
Nachtrag (2012-07): Ergebnisse der Befragung werden in http://blog.psybel.de/psychische-belastungen-bei-80-der-betriebe-nicht-beurteilt/ angesprochen.

Professionelle Gefährdungsbeurteilung

Sonntag, 3. April 2011 - 15:11

Ich nahm an den folgenden Seminar teil und halte es für sehr empfehlenswert.

http://www.gulmo.de/aktuelles.html (2011-04-03)

Professionelle Gefährdungsbeurteilung psychisch belastender Arbeitsbedingungen – Wie geht das?
(30. und 31. Mai 2011 in Mannheim, MARITIM Parkhotel)
 

Wie können Stress und psychische Belastungen für die Beschäftigten erkannt und beurteilt werden? Was kann der Betriebs/Personalrat wirkungsvoll dagegen tun? Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen vermittelt das Seminar die praktische Umsetzung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung von Null an über die konkreten einzelnen Schritte bis hin zu Analyse der Ergebnisse und der Einleitung von wirksamen gesundheitsschützenden Maßnahmen. Eine weitreichende Mitbestimmung eröffnet der Arbeitnehmervertretung zu jeder Zeit echte Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten.

Montag, 30. Mai 2011
09:30 Uhr Begrüßung und Einführung in das Seminar
10:00 Uhr Welche psychischen Belastungen existieren
im Betrieb und bei der Arbeit?
10:30 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Was ist Stress? Ursachen, Erscheinungsformen, Folgen.
11:45 Uhr Folgen von psychischen Belastungen: Krankheits- und Fehlzeiten, Burnout, Mobbing, schlechtes Betriebsklima, innere Kündigung
12:15 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Stress und psychische Belastungen messen – aber wie?
14:00 Uhr Messmethoden und Beurteilungsinstrumente für psychische Belastungen im Betrieb
15:00 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr Rechte des BR/PR bei der Gefährdungsbeurteilung psychisch belastender Arbeitsbedingungen – BAG-Urteile
16:30 Uhr Ende erster Tag

Dienstag, 31. Mai 2011
09:00 Uhr Schritt für Schritt: Die konkrete Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbschG für psychisch belastende Arbeitsbedingungen
10:30 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Was kostet eine psychische Gefährdungsanalyse?
11:15 Uhr Bundesweite Umfrage 2010 zu psychischen Gefährdungsanalysen in deutschen Unternehmen: Stand, Verfahren, Nutzen
11:45 Uhr Die Überlastungsanzeige
12:15 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Das Ergebnis der psychischen Gefährdungsanalyse liegt vor:
Wie können Maßnahmen zur Arbeitserleichterung und Gesundheitsförderung um- bzw. durchgesetzt werden?
14:15 Uhr Fallbeispiele und Ergebnisse psychischer Gefährdungsbeurteilungen aus deutschen Unternehmen.
15:00 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr Bausteine einer Betriebsvereinbarung unter Nutzung der Rechtssprechung des BAG
16:30 Uhr Ende des Seminars

Veranstaltungsort
Mannheim, MARITIM Parkhotel
Friedrichsplatz 2, 68165 Mannheim
Tel. 0621/15880, Fax 0621/1588802

Seminarkosten
Seminargebühr 590,-€
Hotelkosten mit Vollpension 241,-€, bei Anreise am Sonntag 368,-€ incl. Abendessen; (Sollten Sie nicht im Hotel übernachten berechnet das Hotel eine Tagungspauschale von 114,-€). Alle Preise zzgl. MwSt.

Dieses Seminar kann auch als hausinterne Betriebsratsschulung gebucht werden, um so auf die betrieblichen Besonderheiten direkt eingehen zu können.

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 4. März 2011 - 16:42

P1 – Der Aspekt der Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung

Beginn: 01.01.2005
Kooperationspartner:—
Projektleitung: Dipl. Psych. O. Dittmar
Inhalt und Ziele:

Eine stärkere Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Beurteilung des Belastungsaspektes Arbeitszeit m Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen erscheint notwendig. Eine einfache Beurteilung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben reicht offensichtlich nicht aus, wie erhöhte Unfallrisiken und gesundheitliche Beschwerden in Abhängigkeit von der Arbeitsdauer bereits innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erkennen lassen (Nachreiner et al. 2005).

Eine derart differenzierte Analyse von Arbeitszeitsystemen ist jedoch aufgrund der gegebenen Komplexität des Prüfproblems ohne die in der Praxis häufig fehlende Expertise und ohne technische Hilfsmittel kaum zu leisten. Vor diesem Hintergrund wird der Frage nachgegangen, ob und wie computergestützte Instrumente zur Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zur Abschätzung der aus der konkreten Arbeitszeitgestaltung resultierenden Gefährdungen eingesetzt werden können.

Eine geeignete Software sollte dem Praktiker eine Hilfe sowohl im Hinblick auf die Beurteilung der Gefährdung wie auch im Hinblick auf die Entwicklung von gefährdungsminimierenden Lösungsansätzen sein.

Erste Untersuchungen und Analyseergebnisse zum Zusammenhang zwischen der Dienstplangüte und gesundheitlichen Beschwerden zeigen, dass die Dienstplangüte (Prädiktor), operationalisiert durch eine Bewertungskennzahl aus BASS 4, zur Vorhersage für zu erwartende psychische und physische Beschwerden (Kriterium) verwendet werden kann.

Seit Mai 2008 läuft die von der Gawo selbst finanzierte Onlineumfrage “Arbeitszeit und Gesundheit”, um den Zusammenhang zwischen der Dienstplangüte, weiteren Belastungs- und Arbeitsbedingungen sowie persönlichen Merkmalen und gesundheitlichen Beschwerden genauer beschreiben zu können.

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Quelle: http://www.gawo-ev.de/cms/index.php?page=p1—der-aspekt-der-arbeitszeit-in-der-gefaehrdungsbeurteilung

Siehe auch: http://blog.psybel.de/forschungsarbeit/

Wie geht’s ihrer Gefährdungsbeurteilung?

Donnerstag, 3. März 2011 - 12:01

Der 15. Mai 2010 war leider schon der Einsendeschluss des Fragebogens zu einer Wissenschaftliche Studie zum Stand von Gefährdungsbeurteilungen psychisch belastender Arbeitsbedingungen in Unternehmen der BRD. Aber er bietet eine hervorragende Orientierungshilfe für Betriebsräte. Ich hoffe, dass Dr. Norbert Gulmo ihn auf der Website seines Instituts auch weiterhin zur Verfügung stellt.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/betriebsraeteforschung/