Vom DGB verpennt?

Donnerstag, 7. Juli 2011 - 22:13

Nach ein bisschen Herumsurfen habe ich noch diese Veröffentlichung zum Arbeitsschutz-Qualitätsbarometer gefunden:
http://www.gda-portal.de/de/Monatsthema/April2011.html

… Von Mai bis Juli wird das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest 6500 Betriebe und voraussichtlich 5000 bis 6500 Beschäftigte telefonisch zur gelebten Präventionskultur am Arbeitsplatz, zur eigenen Gesundheitskompetenz und zu Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes wie beispielsweise der Gefährdungsbeurteilung befragen. Von den Unternehmen will die GDA unter anderem wissen, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind – und welche Vorschriften der Geschäftsführung beziehungsweise den Arbeitsschutzfachleuten im Betrieb am geläufigsten sind. Die Erhebungsinstrumente für diese groß angelegte Befragung, die eine Art Nulllinie für die weiteren Anstrengungen der Strategie abbilden wird, haben die GDA-Träger gemeinsam mit Vertretern der Sozialpartner Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt. Es ist geplant, die Befragung in jeder kommenden GDA-Periode, das nächste Mal also im Zeitraum 2013 – 2017, erneut durchzuführen, um Vergleiche im Zeitverlauf zu ermöglichen. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

Der DGB war also durchaus bei der Entwicklung der Qualitätsinstrumente dabei. Warum sorgte der DGB nicht dafür, dass auch Betriebs- und Personalräten befragt werden, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind.

Von den Arbeitnehmervertretern will die GDA unter anderem wissen, wie zufrieden sie mit den jetzigen Vorschriften sind – und welche Vorschriften den Arbeitnehmervertretern im Betrieb am geläufigsten sind.

(Leider kenne ich bis jetzt noch keine Quelle, von der ich so einen Satz hätte zitieren können.)

Das Paar BDA/DGB entspricht dem Paar Geschäftsführung/Arbeitnehmervertreter. Aber in der Befragung scheint das nicht so zu sein. Die Arbeitnehmervertreter, die in den Betrieben den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz vorangetrieben haben, werden nicht gefragt. Wieviel Ehrlichkeit kann man von Geschäftsführungen erwarten, die in ihrer großen Mehrheit ihrer Pflicht zum Einbezug der psychischen Arbeitsbelastung (das ist die Gefährdungskategorie, in der Arbeitsunfähigkeiten am kräftigsten ansteigen) in den Arbeitsschutz nicht nachkommen? Hat der DGB hier eine Chance verschlafen, für die Einbindung von Arbeitnehmervertretern zu sorgen?

Es gibt Betriebe, in denen die Geschäftsführung beziehungsweise die Arbeitsschutzfachleute meinen, dass psychische Belastungen vorschriftsgemäß beurteilt werden, aber der Betriebsrat weiß, dass sich der Arbeitgeber irrt.


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