Reha: Reparaturwerkstatt für die Unternehmen

Sonntag, 4. März 2018 - 12:17

Dank gewollt überforderter Aufsichtsbehörden brauchen Unternehmen die vorgeschriebene Verhältnisprävention zur Minderung psychischer Fehlbelastungen nicht ernsthaft durchzuführen. Ich halte das für kriminell. Aber solange Politiker von den Unternehmen gut gepflegt werden können, wird es keine Gesetzgebung geben, die den Rechtsbruch der großen Mehrheit der Unternehmer kriminell macht.

Reha Maßnahmen wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu:

  • B5 aktuell (Start im Podcast: 19m34s): “Von allen Arbeitnehmern, die eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, habe 43% psychische Probleme.” Da geht es dann auch schon nicht mehr um eine Reha, die es den Geschädigten ermöglicht, weiterzuarbeiten.
  • perspektive-online.net
  • Deutsche Rentenversicherung

Das seit etwa 2010 gängige Narrativ ist, dass psychische Erkrankungen inzwischen besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert würden, als das früher der Fall war. Zudem sei die Stigmatisierung in der Gesellschaft rückläufig. Auf den nachhaltigen Rechtsbruch der sich seit 1997 über die Vorschriften des Arbeitsschutzes stellenden Unternehmer wird nicht eingegangen. Wir scheinen zu blöd zu sein, zu verstehen, dass dieser Rechtsbruch Folgen hat: Die Täter in der Wirschaft können sich weiterhin ungestraft bei der Gemeinschaft der Versicherten bedienen.

Das Staatsversagen hält schon lange an, ist also Vorsatz. Es funktioniert für die Unternehmen recht gut.


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