Der Arbeitsschutz fragt nicht nach “auffälligen” Mitarbeitern,
sondern er fragt nach auffälligen Arbeitsplätzen.
Auffällige Arbeitsplätze sind nach OHSAS 18001:2007 z.B. solche, an denen arbeitsbezogene Ereignisse auftraten oder auftreten können, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Erkrankungen sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden. Entgegen ihrer Selbstverpflichtung erfassen viele nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen nur meldepflichtige Unfälle, andere relevante Vorfälle werden ignoriert. Ohne die Erfassung und Untersuchung solcher Ereignisse (“Vorfälle” nach Definition 3.9 in OHSAS 18001:2007) bleibt die Prävention jedoch mangelhaft.
(Die Axt alleine wäre ja noch in Ordnung, aber die Biberfellmütze?)
Dies ist ein Blog zum Thema psychisch wirksame Belastungen am Arbeitsplatz.
Der in der ISO 10075 definierte Begriff “psychische Belastungen” (mental workload) ist in letzter Zeit häufiger zu lesen. Erstaunlich ist,
- dass wir uns immer dringlicher fragen, wieso aus psychischen Fehlbelastungen resultierende Arbeitsunfähigkeiten zunehmen
- aber dass wir trotzdem nicht genug dagegen unternehmen, dass über 80% der Unternehmen in Deutschland den vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz immer noch missachten dürfen.
Das ist unintelligent. Spätestens nach 2004 hätten die Unternehmer hier in die Pflicht genommen werden müssen. Haben wir uns daran gewöhnt, Schutzvorschriften nicht mehr ernst zu nehmen? Wie soll “Betriebliches Gesundheitsmanagement” (BGM) funktionieren, wenn schon die Regeln des Arbeitsschutzes nicht respektiert werden?
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Zitate sind mit einem grauen Balken an der linken Seite gekennzeichnet. Beispiel (DEKRA 2011-10-07):
[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]
(“festgepinnter” Artikel, aktualisiert: 2013-02-11)