Schlagwort 'Aufsicht braucht Aufsicht'

Reha: Reparaturwerkstatt für die Unternehmen

Sonntag, 4. März 2018 - 12:17

Dank gewollt überforderter Aufsichtsbehörden brauchen Unternehmen die vorgeschriebene Verhältnisprävention zur Minderung psychischer Fehlbelastungen nicht ernsthaft durchzuführen. Ich halte das für kriminell. Aber solange Politiker von den Unternehmen gut gepflegt werden können, wird es keine Gesetzgebung geben, die den Rechtsbruch der großen Mehrheit der Unternehmer kriminell macht.

Reha Maßnahmen wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu:

  • B5 aktuell (Start im Podcast: 19m34s): “Von allen Arbeitnehmern, die eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, habe 43% psychische Probleme.” Da geht es dann auch schon nicht mehr um eine Reha, die es den Geschädigten ermöglicht, weiterzuarbeiten.
  • perspektive-online.net
  • Deutsche Rentenversicherung

Das seit etwa 2010 gängige Narrativ ist, dass psychische Erkrankungen inzwischen besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert würden, als das früher der Fall war. Zudem sei die Stigmatisierung in der Gesellschaft rückläufig. Auf den nachhaltigen Rechtsbruch der sich seit 1997 über die Vorschriften des Arbeitsschutzes stellenden Unternehmer wird nicht eingegangen. Wir scheinen zu blöd zu sein, zu verstehen, dass dieser Rechtsbruch Folgen hat: Die Täter in der Wirschaft können sich weiterhin ungestraft bei der Gemeinschaft der Versicherten bedienen.

Das Staatsversagen hält schon lange an, ist also Vorsatz. Es funktioniert für die Unternehmen recht gut.

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Wenn der Staat das Arbeitsschutzgesetz vergisst

Sonntag, 10. Dezember 2017 - 22:15

Als in Hessen versucht wurde, sorgfältig arbeitende Steuerfahnder aus ihrem Job zu mobben, war ich schon neugierig, ob die für diese Leute zuständige Gewerbeaufsicht irgendein Interesse daran gezeigt hatte, den Schutz dieser Menschen vor vorsätzlichen psychischen Fehlbelastungen zu überprüfen. Wenn ja, wie wurde das dokumentiert?

In diesen Tagen gab es Nachrichten über den Dachau-Preis für Zivilcourage, der an Jan-Robert von Renesse vergeben wurde. So wie sein Dienstherr in NRW mit dem Richter insbesondere nach dessen Petition umgegangen ist, hätte auch hier die Gewerbeaufsicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung der Schutzes vor psychischen Fehlbelastungen überprüfen müssen, zumal im Fall des Vorliegens vorsätzlicher psychischer Fehlbelastungen eine vom Arbeitgeber des Richters begangene Straftat vorliegen könnte. Hat der Staat hier seine eigenen Gesetze ignoriert?

Fake-Prüfungen

Mittwoch, 11. Oktober 2017 - 18:27

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-audi-zulassungen-101.html

Bei der Zulassung neuer Audi-Modelle haben Prüfer ungeprüft Angaben des VW-Konzerns übernommen. Das belegen Recherchen von NDR, WDR und SZ. Wurden die Typgenehmigungen für Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns auf fragwürdiger Basis erstellt? [...]

Auch die Gewerbeaufsicht und bei der DAkkS akkreditierte Prüfer (CABs) hinterfragen nach meiner Meinung immer noch nicht ausreichend, was ihnen insbesondere Großunternehmen mit ihren aufgebrezelten Präsentationen zeigen.

Im konkreten VW-Fall geht es jedoch um das Unternehmen ATE in Luxemburg.

Lenient Testing Companies

Sonntag, 6. August 2017 - 22:40

Germany was famous for its correctness. Forget about it. The “diesel scandal” killed that dream. (Forget about serious ISO 26262 audits in Germany.)

Finding “defeat devices” (deception implemented in the software which runs the motor control) is much easier than auditing the protection of mental health in OH&S management systems. No surprise that German employers easily pass OHSAS 18001 audits even though the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system if the CAB doesn’t really care about that.

Don’t trust in audits whether it is about environmental protection or credit ratings: http://comment-news.com/source/www.nytimes.com/2015/09/25/business/international/volkswagen-emissions-pollution-regulations.html/:

“[...] Carmakers ‘shop’ for the best deal from agencies across Europe and directly pay for their services,” he [Greg Archer, a former director at Britain's renewable-fuels regulator] said in a recent [2015] statement on the Volkswagen scandal. “The job of the engineer overseeing the test is ultimately dependent on the next contract from the carmaker.”

The company did not have an immediate comment.

Automakers have the same incentive to shop around for lenient testing companies that bond issuers have long had to shop around for the credit rating agency that would give them the highest credit rating. Overgenerous ratings of complex financial instruments based on mortgage prices were widely blamed as helping to set the global financial crisis. [...]

Also OHSAS 18001 certifiers easily might get corrupted by their customers who won’t appreciate an honest audit. Too thoroughly audited employers just would move to a more lenient CAB. That is why I kow of a company in Europe where the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system. They got their OHSAS 18001 certificate nevertheless. The CAB also had tolerated that that company moved much too late from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007 in the year 2013. The accreditation authority – lenient as well – did not consider that to be a deviation.

Certification mills have good working conditions in Europe. That ugly make-believe business makes employees sick. The “diesel scandal” confirmed my impression that audits can be an ugly farce.

Feige und Frech

Mittwoch, 22. Februar 2017 - 11:48

Ich ärgere mich immer noch. Da sind die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zu feige, Unternehmen bestrafen zu lassen, die über viele Jahre hinweg psychische Belastungen entgegen den Vorschriften nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, und nun erdreistet sich eine Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft, Dienstleister mies zu machen, die auf strafbewehrte gesetzliche Vorschriften hinweisen. Frecher geht’s kaum noch.

Den Schwanz eingezogen hat auch die Gewerbeaufsicht in Bayern. Sie traut sich heute nicht einmal mehr zu schreiben, dass sie mit Betrieben Zielvereinbarungen trifft, wenn die sich über das Recht erhebenden Unternehmer psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbeziehen. (Siehe auch Modul 9 ab Seite 27 in der LV 31 aus dem Jahr 2003! Hat sich überhaupt irgendeine Gewerbeaufsicht daran gehalten?)

Mir als Mitarbeiter und ehemaligem Betriebsratsmitglied haben externe private Dienstleister mehr geholfen, als die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht. Und bei der Überwachung der Selbstkontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt es bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchaus noch Verbesserungspotential.

An Arbeitnehmervertreter: Ihr habt das Recht, Dienstleister hinzuzuziehen. Alleine der Prozess des Hinzuziehens von externen Sachverständigen kann schon viel Klarheit schaffen.
(1) Schützt Eure Dienstleister. Es sollte Euch zum Beispiel auffallen, wenn Euer Arbeitgeber den Datenschutz und die Datensicherheit bei Euren Dienstleistern (die auf strafbare Unterlassungen im Arbeitsschutz hinweisen) strenger prüft, als bei anderen Dienstleistern.
(2) Verlasst euch nicht auf eine amtliche Aufsicht, die für Sanktionen nach kritischen Audits zu feige ist und dann auch noch frech wird indem sie sie Dienstleister diffamiert, die den Job machen, den die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten schon vor vielen Jahren hätten machen müssen.

Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Samstag, 18. Februar 2017 - 16:09

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.

Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”

Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:
    BILD, 2012-02-11:
    [...] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. [...]

    BILD, 2012-06-11:

    [...] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. [...]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    [...] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. [...]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)

    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”

Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.

Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich

Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.

Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.

 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

Unternehmen stehen über dem Gesetz

Dienstag, 3. Januar 2017 - 06:31

http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/magazine/5047/gefaehrdungsbeurteilung-kmu-und-dienstleistung-hinken-hinterher.html

Gefährdungsbeurteilung: KMU und Dienstleistung hinken hinterher
BAuA-Studienergebnisse: Fast 50 % der Betriebe machen einfach keine GBU
07. April 2016 [ BAuA ]

Die Gefährdungsbeurteilung ist zwar für jeden Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben – sowohl Quantität als auch Qualität lassen dabei aber zu wünschen übrig. Das hat eine repräsentative Befragung von 6.500 Betrieben ergeben, deren Ergebnisse die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jetzt in der Publikation „Prevalence and quality of workplace risk assessments – Findings from a representative company survey in Germany“ veröffentlichte. Im Klartext: Fast 50 % der Betriebe in Deutschland machen gar keine Gefährdungsbeurteilung. Nur in einem von vier Betrieben werden GBU vollständig durchgeführt. Der Rest der Unternehmen führt Gefährdungsbeurteilungen zwar durch, lässt aber wichtige Aspekte einfach weg, wie die Umsetzung von Maßnahmen, die Wirksamkeitskontrolle oder die Dokumentation.

Ob und wie gut GBU durchgeführt werden, hängt von folgenden betrieblichen Merkmalen ab:

  • Betriebsgröße: je größer, desto wahrscheinlicher sind GBU
  • Ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und/oder ein Betriebsarzt bestellt sind: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es einen Personalrat oder einen Betriebsrat gibt: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut ist: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es sich um einen Betrieb aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Diese setzen GBU häufiger um als solche aus dem Dienstleistungssektor

Die BAuA empfiehlt bessere Beratung und Überwachung durch Arbeitsschutzträger vor allem in Kleinbetrieben und im privaten Dienstleistungssektor.

Der Artikel ist nicht mehr ganz neu, aber dass in Deutschland Unternehmen sich weiterhin über das Gesetz stellen dürfen, ist auch nicht mehr neu. Das läuft nun schon so lange, dass ich davon ausgehe, dass die Möglichkeit, ungestraft gegen Arbeitsschutzvorschriften zu verstoßen, politisch gewollt ist.

Hier werden KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf’s Korn genommen. Bei großen und politisch gut vernetzten Unternehmen hat die Gewerbeaufsicht ohnehin keine Chance, wohl auch darum widmet sie sich den schwächeren KMUs. Die großen Unternehmen zeigen dagegen einfach ihr Zertifikat (z.B. OHSAS 18001) vor, mit denen die vom ihnen ausgesuchten und möglichst unkritischen Zertifikatsmühlen die Vollständigkeit ihres Arbeitsschutzmanagementsystems auch dann bescheinigen, wenn damit der Themenbereich der psychischen Belastungen nicht abgedeckt wird. Dieser Themenbereich ist dann im Konzern natürlich nicht mit Matrix-Audits überprüfbar.

 
http://www.baua.de/de/Publikationen/Aufsaetze/artikel100.html?src=asp-cu&typ=pdf&cid=5047

[...] Grundlage der Untersuchungen ist eine repräsentative Befragung von Arbeitsschutzverantwortlichen aus 6.500 Betrieben, die im Jahr 2011 für die Zwecke der Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführt wurde. [...] Die Ergebnisse zeigen, dass fast die Hälfte der Betriebe in Deutschland gar keine Gefährdungsbeurteilung durchführt und nur jeder vierte Betrieb eine vollständige Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bestätigt. [...]

Die Forscher sind nicht sehr gut dabei, zu überprüfen, ob sie angeschummelt werden. Dazu hätten auch die jene Betriebsräte in die “repräsentative Umfrage” mit einbeziehen müssen, die noch mit dem Arbeitgeber über einen erstmaligen Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagementsystem verhandeln.

Kriminelle Aufsichtsbehörden

Sonntag, 11. Dezember 2016 - 13:44

Ich halte Aufsichtsbehörden, die über viele Jahre hinweg Kriminalität zulassen, selbst für kriminell.

Trifft das auf bayerische Aufsichtsbehörden zu, wenn sich dort Tierärztinnen und Tierärzte vor ihrer eigenen Behördenführung fürchten müssen, wenn sie über massive und vorsätzliche Verstöße gegen den Tierschutz in Schlachtbetrieben berichten wollen?

Trifft das auf das Kraftfahrzeugbundesamt zu, wenn die oberen Führungsebenen Hinweise aus der unteren Behördenhierarchie auf Manipulationen bei der Motorkontrolle in Kraftfahrzeigen ignorierten?

Im Lebensmittelbereich müssen den Prüfern die Kakerlaken wohl schon direkt über die Nase krabbeln, damit dagegen eingeschritten wird.

Hier handelt es sich um klar erkennbare Verstöße, gegen die seit vielen Jahren nicht vorgegangen wird. Sie sind einfach zu erkennen. Wie sieht es da erst bei der Überwachung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aus? Das Thema ist leider (aus Sicht der Arbeitnehmer) etwas komplexer. Hat denn immer noch niemand kapiert, was die Verstöße der Mehrheit der großen deutschen Betriebe im Bereich der psychischen Belastungern über die Qualität der behördlichen Aufsicht und die Verantwortlichkeit der für die miserablen Zustände verantwortlichen Politiker aussagen?

Das behördliche Aufsichtswesen in Deutschland ist verrottet. Ob es kriminell ist, müsste durch gründliche Recherche überprüft werden.

Fehlende Begeisterung für OHSAS 18001 bei DNV-GL?

Dienstag, 9. August 2016 - 07:00

DNV-GL sendet mir Werbung zu Seminaren über ISO 9001, DIN EN 9100, ISO 14001, ISO 22000, ISO 27001 und ISO 50001. Größere Schwierigkeiten scheinen die Betriebe in Deutschland jedoch mit OHSAS 18001 zu haben. Das liegt vermutlich nicht nur daran, dass der heftig umstrittene Standard ISO 45001 vielleicht 2017 der Nachfolger dieses Standards für Arbeitsschutzmanagement werden soll. (Mit ISO 45001:2016 wird das nichts mehr.)

Ich wünsche mir von der Zertifizierungsbranche Trainings und kritischere Audits insbesondere im Arbeitsschutz. Hier sind die Arbeitnehmer die “Stakeholder”, was meiner Ansicht nach bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen für die Arbeitnehmervertreter immer noch nicht ausreichend spürbar wird. Auch sollte DNV-GL Arbeitnehmervertretern Seminare anbieten, die sie zur Durchführung interner (ISO 19011) Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen befähigen. Auch die Gewerkschaften vernachlässigen das Thema der Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Das ist schlecht, denn der Arbeitsschutz in Deutschland verträgt durchaus noch Verbesserungen bei der disziplinierten Umsetzung sowohl freiwillig ausgewählter wie auch gesetzlich vorgeschriebener Regeln.

Vielleicht sollte doch einmal die gesamte Struktur nicht nur der der behördlichen Aufsicht, sondern auch des privatisierten Audit(un)wesens unter die Lupe genommen werden. Denn vor welchen Unannehmlichkeiten müssen sich Zertifizierungsauditoren (und die Deutsche Akkreditierungsstelle, also die DAkkS) mehr fürchten: vor unzufriedenen Arbeitnehmern oder vor Unternehmen, die sich bei der Auswahl von Zertifizierern vermutlich nicht für den strengsten Auditor entscheiden werden? Die Arbeitnehmer sind zwar die “Stakeholder”, aber wirklich respektiert werden sie weder von der DAkkS, noch von den Zertifizierungsauditoren. In Deutschland ist das verständlich, denn die behördlichen und privaten Prüfer haben ja auch keinen überzeugenden Grund, solch einen Respekt zu entwickeln. Dafür tragen auch die Gewerkschaften eine Verantwortung.