Schlagwort 'schlechte Audits'

Lenient Testing Companies

Sonntag, 6. August 2017 - 22:40

Germany was famous for its correctness. Forget about it. The “diesel scandal” killed that dream. (Forget about serious ISO 26262 audits in Germany.)

Finding “defeat devices” (deception implemented in the software which runs the motor control) is much easier than auditing the protection of mental health in OH&S management systems. No surprise that German employers easily pass OHSAS 18001 audits even though the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system if the CAB doesn’t really care about that.

Don’t trust in audits whether it is about environmental protection or credit ratings: http://comment-news.com/source/www.nytimes.com/2015/09/25/business/international/volkswagen-emissions-pollution-regulations.html/:

“[...] Carmakers ‘shop’ for the best deal from agencies across Europe and directly pay for their services,” he [Greg Archer, a former director at Britain's renewable-fuels regulator] said in a recent [2015] statement on the Volkswagen scandal. “The job of the engineer overseeing the test is ultimately dependent on the next contract from the carmaker.”

The company did not have an immediate comment.

Automakers have the same incentive to shop around for lenient testing companies that bond issuers have long had to shop around for the credit rating agency that would give them the highest credit rating. Overgenerous ratings of complex financial instruments based on mortgage prices were widely blamed as helping to set the global financial crisis. [...]

Also OHSAS 18001 certifiers easily might get corrupted by their customers who won’t appreciate an honest audit. Too thoroughly audited employers just would move to a more lenient CAB. That is why I kow of a company in Europe where the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system. They got their OHSAS 18001 certificate nevertheless. The CAB also had tolerated that that company moved much too late from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007 in the year 2013. The accreditation authority – lenient as well – did not consider that to be a deviation.

Certification mills have good working conditions in Europe. That ugly make-believe business makes employees sick. The “diesel scandal” confirmed my impression that audits can be an ugly farce.

Corporate Health Award 2015

Montag, 21. Dezember 2015 - 21:57

Bei der Verleihung des Corporate Health Awards 2015 fehlte wieder unter den Vortragenden die Arbeitnehmerseite. Dafür gab es einen Vortrag, der die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und der Verhältnisprävention herunterspielte.

Der Preis (und die Finalistensiegel) werden für gutes Gesundheitsmanagement vergeben. Einige auditierten Unternehmen erzählen in der internen und externen Kommunikation aber auch, dass die Beurteilung von Gefährdungen auditiert worden sei. Das ist dann schon ein Thma des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Ich bin also gespannt, ob hier die Mitbestimmung der Betriebsräte beachtet wurde.

Dazu muss man wissen, dass Unternehmen gegenüber den Betriebsräten das Gesundheitsmanagement als “freiwillig” darstellen. Da ist die Mitbestimmung schwächer, als im Arbeitsschutz. Es könnte versucht werden, die Teilnahme von Betriebsräten an auch an den Audits zu verhindern, bei denen sie eigentlich ein Recht zur Teilnahme haben. Auch müssten die Betriebsräte die Auditberichte zumindestens in den Teilen lesen dürfen, die den Arbeitsschutz betreffen.

Die Beschreibung des Audits finden sie über diese Seite: http://www.corporate-health-award.de/award/ch-audit.html. Meiner Ansicht nach sind damit erworbene Zertifikate und Siegel wenig wert. Das Audit ist nämlich, um es höflich zu sagen, recht schlank. Auch die “Partizipation” (wohl der Arbeitnehmer) wird auditiert. Wie die Arbeitnehmer (bzw. deren Vertreter) an dem Audit selbst partizipieren, wird nicht verraten.

Beim Corporate Health Award und Corporate Health Audit kann ein Unternehmen gegen wichtige Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes verstoßen und trotzdem einen hohen “Erfüllungsgrad” im Gesundheitsmanagement bestätigt bekommen. So etwas ist für die Tonne.

Schirmherr des CHA ist das Bundesgesundheitsministerium. Anstelle jetzt Audits im Arbeitsschutzbereich zu privatisieren, sollten lieber die Gewerbeaufsichten in die Lage versetzt werden, endlich ordentlich zu prüfen!

Bei dem CHA spielen das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche mit. Einer neutralen Berichterstattung zu Arbeitsschutzthemen ist das nicht zuträglich. Speziell von der Wirtschaftswoche habe ich ohnehin überwiegend schlecht recherchierte Beiträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (wohl der für die Arbeitgeber schwierigste Teil des Gesundheitsmanagements) gelesen.

Григорий Александрович Потёмкин

Montag, 21. Dezember 2015 - 06:59

Arbeitschutz braucht nicht zu funktionieren, solange er nur gut aussieht.Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grigory_Potemkin.PNG

Belastungsmoratorium

Freitag, 13. März 2015 - 07:38

Seit 1996 haben die Arbeitgeber psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Bis 2012 ignorierten etwa 80% der Betriebe diese Vorschrift. Es mag auch diese nachhaltige Bereitschaft zum Rechtsbruch sein, derentwegen die Arbeitgeber heute ein “Belastungsmoratorium” fordern (z.B. in den Nachrichten von heute), mit dem sie sich unter anderem gegen eine konsequente Überwachung von Arbeitsszeiten wehren. Das ist schon ziemlich frech.

Certified just to have the logo on the website and stationary

Sonntag, 1. März 2015 - 06:04

http://www.isoqsltd.com/general/iso-certification-a-commitment-not-a-requirement/

ISO Certification – A commitment, not a requirement
Posted on 23 February 2015 by Michael Haile

It is clear that some companies want to achieve a certificate just to have the logo on their website and stationary. [...]

Personalführung: Das Personal führt

Sonntag, 28. Dezember 2014 - 21:25

In https://www.dgfp.de/wissen/personalwissen-direkt/dokument/91358/herunterladen berichtet die Deutsche Gesellschaft für Personalführung unter anderem über den guten Einbezug psychischer Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz der SICK AG. Der Bericht ist korrekt. Nicht erwähnt wird aber, dass der Betriebsrat der SICK AG in dieser Sache der Initiator war. Hier führte das Personal. (Wenn SICK von sich aus darauf hingewiesen hätte, dann würde ich das in meinem Blog nicht thematisieren.)

Der Titel der DGFP-Veröffentlichung ist: Viele Unternehmen stehen noch am Anfang – mit der Beurteilung psychischer Belastungen betreten Unternehmen Neuland.

Anfang – ja, neu – nein. So neu ist das Land nicht. Die Betriebsleitungen wollten eben anfangs nur nicht hören, welche Pflichten sie haben. Mitarbeiter, die ihre Unternehmensleitungen darauf aufmerksam machten, ernteten dafür in der Regel keinen Dank. Einige tragen auch Verletzungen davon.

Zur Statistik:

[...] Nur etwa jeder zweite Betrieb (51 %) konnte laut den Ergebnissen eine Gefähr­dungsbeurteilung vorweisen. Am besten schnitten dabei die Großbetriebe ab. [...]

Wirklich? Ich bin mir da nicht so sicher. Großbetriebe mit Compliance-Abteilungen wissen besser als Kleinbetriebe, was eigentlich im Arbeitsschutz von ihnen verlangt wird. Dass sie psychische Belastungen nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen haben, geben Großunternehmen deswegen weniger offen zu, als kleinere Unternehmen, die es wirklich nicht genau wissen. KMUs, die Mängel bei sich nicht erkennen, verstecken diese Mängel natürlich auch nicht.

Großbetriebe können außerdem oft mit beeindruckenden Zertifikaten für Arbeitsschutzmanagementsystemen herumwinken, die von Auditoren erteilt wurden, die über mehrere Audits (ohne Betriebsratsbeteiligung) hinweg ganz offensichtliche Mängel ignorierten. Das ermöglicht auch unwahre Angaben von Großunternehmen im offiziellen Jahresgeschäftsbericht.

Und die Gewerbeaufsicht ist auch ziemlich nett zu Großunternehmen. Betriebsräte, die sich dort von der Gewerbeaufsicht beeindrucken lassen, trauen sich dann nicht, die unkritischen Feststellungen der Behörde in Frage zu stellen. Da ist es für die Arbeitnehmervertretung schwerer, zu führen.

Incestous Audits

Samstag, 15. November 2014 - 11:15


https://www.youtube.com/watch?v=xAZF9TJrC_E

Published on Nov 11, 2014
Andy, the auditor, lets you in on a secret in the new ISO 9001:2015 standard.

I know companies where internal auditors do audit their own work or, at least, the work of close colleagues - and the external auditors as well as the accreditation authoritiy knows about it. That’s how the audit business can be run in Germany. The auditors keep covering up the nonconformities of the work of their department.

They did not comply with ISO 9001:2008 which demanded that auditors do not audit their own work. How does the ISO deal with that? ISO 9001:2015 makes incestous audits more enjoyable: “The organization shall select auditors and conduct audits to ensure objectivity and impartiality of the audit process”. That is more difficult to measure. It can be measured by auditors who audit their own work. The incestous auditors will find ways to be happy with their work or the work of their close colleagues. ISO 45001 probably will inherit this disease. Who audits these auditors?

See also: https://www.google.com/search?q=”ISO+9001:2015″+”ISO+19011″+”impartial”

DEKRA prüfte Zalando

Mittwoch, 23. April 2014 - 07:42

http://www.zalando.de/zalando-logistik/

[...] Zusätzlich lassen wir einmal pro Quartal an allen unseren Logistikzentren sowie an den Standorten unserer Dienstleistungspartner die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards durch die DEKRA als unabhängiges Institut überprüfen. Diese Überprüfungen haben uns in den letzten Jahren stets sehr gute Arbeitsbedingungen bescheinigt. So ergab der letzte DEKRA-Bericht am Standort Erfurt beispielsweise ein Gesamtergebnis von 1,3 (von 1 – sehr gut bis 4 – nicht akzeptabel). [...]

Welche Meßlatte verwendet die DEKRA bei ihren Audits? Zalando arbeitet mit “eigenen Sozialstandards” für die eigenen Standorte und externe Logistik-Dienstleister (dpa 2013-02-18). DEKRA prüfte also nur das, was die Zalando-Unternehmensleitung für nötig hält. Bereiche wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz wurden nicht gemäß weitgehend anerkannten Standards geprüft, die Absprachen mit den Mitarbeitern bei der Umsetzung der Standards fordern. Schafft Zalando es nicht, sich an anerkannten Standards zu orientieren?

Außerdem können die DEKRA-Auditoren nur beurteilen, was das Unternehmen ihnen zeigt. Auditoren könnten die Darstellungen der Arbeitgeberseite mit Arbeitnehmervertretern verifizieren, aber nach meiner Erfahrung suchen externe Auditoren leider nur sehr selten das Gespäch mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern. Hier sollten Auditoren von sich aus mehr Eigeninitiative entwickeln.

Welchen Wert hat eine Überprüfung durch DEKRA überhaupt? Ist sie hilfreich für das auditierte Unternehmen oder kann das auditierte Unternehmen dem Ruf der DEKRA-Auditoren auch Schaden zufügen? Wofür geben sich Zertifizierer wie DEKRA her? Zalando hat in Erfurt nicht einmal einen Betriebsrat, mit dem die DEKRA-Auditoren ihre Beobachtungen hätte verifizieren können (wenn sie das überhaupt gewollt hätten). Bei einem derart großen Betrieb schadet das Fehlen einer Arbeitnehmervertretung der Glaubwürdigkeit von Audits sozialer Standards. Kleiner Hinweis: Das Arbeitsschutzthema “psychische Belastungen” war der Anlass für die Gründung des ersten Betriebsrates in einem Apple-Store.

Und welchen Wert hat eine Überprüfung durch die behördlichen Aufsicht? Kann man von der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft erwarten, dass sie von ihr übersehene Mängel nachträglich überprüfen oder wird ihnen zur Gesichtswahrung die Verteidigung ihrer bisherigen Beurteilungen wichtiger sein? Wer kümmert sich wirklich um die Arbeitnehmer?

Private dürfen verantwortungslos sein

Dienstag, 28. Januar 2014 - 22:19

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kreditwuerdigkeit-bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-a-946013.html

[...] Die Schufa gibt nur über die Ergebnisse der Kreditbewertung von Personen Auskunft. Sie informiert die Verbraucher aber nicht, wie diese Werte errechnet werden, und verweist dazu auf ihr Betriebsgeheimnis. [...]

Das passiert eben, wenn Sicherheitsaufgaben von privaten Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden. Sie können sich leicht ihrer Verantwortung entziehen. Das Geschäftsinteresse hat Vorrang vor Transparenz.

Leider musste ich feststellen, dass die privatwirtschaftlich organisierten Zertifizierer für Arbeitsschutzmanagementsysteme auch nicht transparent arbeiten müssen. Die Arbeitnehmer, die geschützt werden sollen, sind leider nicht die zahlenden Klienten dieser Zertifizierer. An einer Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern sind einige Zertifizierer nicht interessiert, denn die Zeit für Audits ist begrenzt. Wenn Betriebsräte sich einmischen und möglicherweise auch noch die hübschen Präsentationen des auditierten Arbeitgebers in Frage stellen, dann würde das Zeit und Geld kosten. Dabei hilft es den Zertifizierer und ihren Klienten, Auditberichte z.B. als so “vertraulich” einzustufen, dass sie nicht an Betriebsräte weitergegeben werden. So hindern Zertifizierer gemeinsam mit ihren überprüften Klienten die Arbeitnehmervertretungen daran, Audits nachvollziehen zu können.

Die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften sind auch nicht sonderlich daran interessiert, Audits in Frage zu stellen. Denn die privatwirtschaftlich durchgeführten Audits erleichtert der systemisch überforderten behördlichen Aufsicht ihre Arbeit.

Die Arbeitnehmer haben das Nachsehen.

Arbeitsschutzauditoren schützen zuerst den Arbeitgeber

Donnerstag, 16. Januar 2014 - 21:45

Unternehmen können sich ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) von externen Auditoren zertifizieren lassen. Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter massiv bedrohen konnte ohne die sich daraus ergebende psychische Gefährdung dokumentieren zu müssen. Die Auditoren des Zertifizierungsunternehmens unterstützten den Arbeitgeber nämlich dabei, eine Erfassung und Beurteilung der vom Arbeitgeber verursachte psychische Gefährdung zu vermeiden. Man sieht: Der nun auch ausdrücklich im Gesetz geforderte Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz kann mit auf Arbeitgeberinteressen zugeschnittenen Auditstrukturen ausgehebelt werden. Die folgende Geschichte ist eine Fiktion. Könnte sie sich aber auch tatsächlich ereignet haben?

 
Der psychisch gefährdende Vorfall:

Arbeitnehmer AN wird mit arbeitsorganisatiroschem Prozess P fehlbelastet. Er meldet das dem Arbeitgeber AG. Arbeitgeber AG bedroht daraufhin AN mit einer dessen berufliche Existenz betreffenden Maßnahme B. AN fordert über Rechtsanwalt RA Rücknahme der Maßnahme B, ansonsten werde AN den AG verklagen. Betriebsrat BR unterstützt den AN und fordert ebenfalls Rücknahme von B. Nach 3 Monaten zieht AG die Maßnahme B tatsächlich zurück, denn er hätte sie vor Gericht nicht rechtfertigen können.

Sechs Kollegen von AN melden ebenfalls den Prozess P als fehlbelastend. Erst daraufhin ändert AG den Prozess P, der ja nun nicht mehr so einfach als individuelles Problem der Psyche von AN dargestellt werden kann. Die Verbesserung erfolgt zur Zufriedenheit von AN und Kollegen. Allerdings wird die vor einer Verbesserungsmaßnahme vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für den Prozess P nicht durchgeführt (was ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz ist). Die durch die Prozessgestaltung vom AG verursachte Gefährdung bleibt also undokumentiert.

AN ist zwar zunächst erleichtert, musste allerdings die Bedrohung 3 Monate lang aushalten (der Urlaub in der Zeit war keine Erholung) und fühlte sich durch AG ziemlich verletzt. Nach Beendigung der Bedrohung treten starke Blutdruckschwankungen auf. Danach folgen innerhalb eines Jahres ingesamt 12 Wochen Arbeitsunfähigkeit, darin 6 Wochen in einer psychosomatischen Klinik wegen burnoutbasierter Depression. Es müsste also untersucht werden, ob die Erkrankung durch die von AG verursachte Bedrohung B und/oder entstanden ist und/oder ob eine bestehende Erkrankung dadurch verschlechtert wurden.

Die Vermeidung der Gefährdungsbeurteilung:

AG hatte sich für sein AMS zur Beachtung der folgenden Definitionen im Sinn der Begriffsbestimmung 3.9 in OHSAS 18001:2007 verpflichtet: Im Arbeitsschutz sind “Vorfälle” arbeitsbezogene Ereignisse, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden. AN fordert deswegen, die ihn damals bedrohende Maßnahme A als einen entsprechenden Vorfall einzustufen, der ihn hätte verletzen und/oder erkranken lassen können.

Betriebsrat BR im Betrieb des AG fragt entsprechend bei AG an. AG wendet sich an die von AG bezahlte Zertifizierungsgesellschaft Z und beschreibt Z diesen arbeitsschutzrelevanten (und damit mitbestimmungspflichtigen) Vorgang aus seiner Sicht. AN und BR werden davon nachträglich informiert, hatten also keine Gelegenheit, die Darstellung des AG ggf. zu korrigieren. Z teilt AG mündlich mit, dass AG den Vorfall nicht als Ereignis nach Def. 3.9 behandeln muss. Das bedeutet, dass nach Auffassung von Z die Bedrohung durch B den AN weder hätte psychisch verletzen noch psychisch erkranken lassen können.

AG hat also zusammen mit Z eine Gefährdungsbeurteilung der Bedrohung B vorgenommen, ohne den Betriebsrat z.B. bei der Beschreibung von Z beteiligt zu haben. AG hat damit die Mitbestimmung behindert und Z hat bei diesem Vergehen geholfen.

Betriebsrat BR fordert über AG eine schriftliche Stellungnahme von Z. Nach vier Monaten erhält er sie, kann ihr aber nicht entnehmen, wie AG den Vorfall gegenüber Z dargestellt hatte. (AG hatte bereits an anderer Stelle die Qualität seines AMS falsch beschrieben.) Der Stellungnahme kann man nicht einmal entnehmen, auf welchen konkreten Vorfall sie sich bezieht. Sie bestätigt nur, dass das Zertifizierung des AG nicht in Frage gestellt werde. Die Grundlage, auf der aufbauend Z urteilte, ist also weiterhin unbekannt.

AG hat übriges eine Auditaufgabe in einem anderen Bereich als dem Arbeitsschutz von Z auf einen Mitbewerber von Z übertragen. AG übt also auch Druck auf seinen Dienstleister Z aus. Z wird sich also bemühen, vorwiegend die Interessen des AG zu berücksichtigen. Die Arbeitnehmer haben das Nachsehen.

Kommentar:

Das klingt alles sehr kompliziert. Klar wird aber, dass mit der derzeitig möglichen Praxis des Zertifizierungsgeschäfts ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement Arbeitgebern helfen kann, die Erfassungen arbeitsbedingter psychischer Gefährdungen erheblich zu erschweren. Das Zertifizierungsgeschäft ist zuerst Arbeitgeberschutz, und danach erst Arbeitnehmerschutz.

Es gibt zwar sorgfältiger arbeitende Zertifizierungsgesellschaften als Z, die auch die Mitbestimmung zu beachten versuchen, aber da der Arbeitgeber sich seinen selbst Zertifizierer aussucht und bezahlt, wird er den Zertifizierer aussuchen, der am wenigsten Kosten und Schwierigkeiten verursacht. Und für viele Arbeitgeber bedeutet Mitbestimmung eben “Schwierigkeiten”.

Beaufsichtigt werden die Zertifizierungsgesellschaften von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), wenn sie bei der DAkkS akkreditiert sind. Die Gesellschafter der DAkkS sind (a) Das Bundeswirtschaftsministerium, (b) der BDI und (c) die Länder. Ich hoffe, dass die neue Führung des BMWi der DAkkS bei der Überwachung von Audits im Arbeitsschutz mehr Freiraum und Durchsetzungsfähigkeit geben wird. Es wäre außerdem gut, wenn das BMAS ein weiterer Gesellschafter werden könnte, denn die DAkkS muss ja Audits nicht nur im Interesse der Wirtschaft überwachen.

Behinderung der Mitbestimmung:

Ein großes Problem im Zertifizierungsgeschäft in Deutschland ist, dass dabei sogar eine Straftat möglich ist, wenn Betriebsräte an Arbeitsschutz-Audits nicht beteiligt werden. Der § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes steht immer noch über Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Zertifikator und Klient. Das Betriebsverfassungsgesetz darf hier nicht straflos ignoriert werden können. (Z vermeidet Betriebsratskontakt und möchte z.B. die Frage nicht beantworten, ob Audits “Besichtigungen” im Sinn des § 89 sind.) In den Niederlanden wird es den Unternehmen nicht so leicht gemacht, bei Audits ihres Arbeitschutzmanagementsystems die Mitbestimmung auszuschalten. Ich bitte die DAkkS, von den Niederlanden zu lernen.