Kategorie 'Gesundheitspolitik'

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Nur DIE GRÜNEN antworten

Samstag, 19. August 2017 - 13:38

Sent: Sunday, Aug 13, 2017 13:43 CEST
To: info@gruene-bundestag.de, fraktion@cducsu.de, frakmail@spdfraktion.de, fraktion@linksfraktion.de, bgs@alternativefuer.de, info@fdp.de, ursula.vonderleyen@bundestag.de
Subject: Ordnungsgelder und Strafen: Verstoß gegen das ArbSchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem mit dem “Diesel-Skandal” wieder einmal ein vom Gesetzgeber geduldetes Versagen der behördlichen Aufsicht öffentlich bekannt wurde, interessiert mich nun noch mehr als bisher, warum bis heute in Deutschland sehr viele Unternehmen unter den Augen der behördlichen Aufsicht immer noch gegen ihre Pflicht zur Minderung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung verstoßen dürfen.

(Begriffsklärung: In Deutschland muss ein Versagen der behördlichen Aufsicht nicht unbedingt ein Versehen sein. Den Begriff “Versagen” verwende ich naïv aus der Sicht der zu schützenden Bürger. Es sind natürlich nicht nur beim Kraftfahr-Bundesamt Sichtweisen möglich, bei denen Verstöße gegen Schutzvorschriften kein Versagen sind.)

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele Strafen und Ordnungsgelder in der Zeit von 2005 bis 2012 sowie von 2013 bis 2016 Unternehmen wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen zu zahlen hatten?

Bitte beziehen Sie sich bei den Strafen auf den in Deutschland zur Verfügung stehenden “knallharten” Strafkatalog. (Wenn http://blog.psybel.de/knallharter-strafenkatalog-seit-1996-ungebraucht/ zur Erläuterung nicht ausreichen sollte, wird man Ihnen unter mailto:ursula.vonderleyen@bundestag.de gerne detailliertere Angaben machen können.)

Ich bitte um eine detaillierte Aufstellung für die einzelnen Strafen und Ordnungsgelder (Bundesland, Zahlungsjahr, Zahlungsbetrag, usw.). Für die vermutlich recht überschaubare Liste wird wohl eine DIN-A4-Seite reichen.

[...]

PS:
- http://blog.psybel.de/petition20090202/
- http://blog.psybel.de/psychische-belastungen-bei-80-der-betriebe-nicht-beurteilt/
- http://blog.psybel.de/cdu-anfrage-zur-psychischen-belastung/
- http://blog.psybel.de/2012/02/04/frechheit-siegt/

[...]

Nur DIE GRÜNEN haben geantwortet. Die Antwort war persönlich und ausführlich. Auf Details warte ich gerne.

Für die anderen Parteien ist das Thema der Arbeitsbelastung und das fortgesetzte Versagen der behördlichen Aufsicht in diesem Bereich des Arbeitsschutzes jetzt im Wahlkampf wohl nicht so wichtig.

Präventionsgesetz

Samstag, 1. August 2015 - 06:16

Das Präventionsgesetz ist ein Artikelgesetz. Mit Artikelgesetzen werden verschiedene Artikel in verschiedenen Gesetzen geändert. Betroffen ist in diesem Fall vor allem das Sozialgesetzbuch.

Im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz soll mit dem Gesetz der Arbeitsschutz mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) besser verbunden werden. Die Deutsche Arbeitsschutzinitiative (GDA) ist auch betroffen.

Interessant ist die Thematisierung von Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im kommentierten Gesetzentwurf, z.B.:

[...] In Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags zur Erbringung von Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sieht der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands, der die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung verbindlich festlegt, vor, dass sich die Maßnahmen der Krankenkassen gleichermaßen an den Betrieb als Organisation (Verhältnisprävention) und an die einzelnen Beschäftigten (Verhaltensprävention) richten. [...]

Nur ein Teil des Gesetzes widmet sich der Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Natürlich fehlen Angebote zur “Stressbewältigung” nicht (Verbesserungen im Überblick, S. 4), also die verhaltenspräventive Sekundärintervention, die im Arbeitsschutz nachrangig ist. Das Arbeitschutzgesetz selbst wurde nicht verändert. Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt die Prioritäten (Verhältnisprävention als Primärintervention) also weiterhin.

Vorsicht: Das Gesundheitsmanagement kann auch dazu missbraucht werden, den verhältnispräventiven Arbeitsschutz und die Mitbestimmung im Arbeitsschutz zu schwächen. Letzteres kann zum Beispiel passieren, wenn überwiegend verhaltenspräventive Maßnahmen dem Betriebsrat als freiwillige Maßnahmen (für die die erweiterte Mitbestimmung im Arbeitsschutz nicht gilt) des Gesundheitsmanagements vorgestellt werden, aber die Maßnahmen später der Gewerbeaufsicht als Arbeitsschutzmaßnahmen dargestellt werden - und die Gewerbeaufsicht nicht merkt, dass damit der Verhältnisprävention und der Mitbestimmung ausgewichen wurde.

Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsgesetz

Der Wille zum Rechtsbruch

Sonntag, 19. Januar 2014 - 12:29

Direkt mit psychischen Belastungen hat dieser Beitrag nichts zu tun: http://www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/medikamententests-billigstudien-nebenwirkungen-100.html

B5 aktuell / Bayern 2 Medizinische Billigstudien mit Nebenwirkungen

In Europa kommen in großer Zahl Arzneimittel auf den Markt, die unter fragwürdigen Umständen im Ausland klinisch getestet wurden. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks werden in Russland – wo die Pharmaindustrie besonders viele Studien anfertigen lässt – Medikamententests verfälscht und Nebenwirkungen verschwiegen. Über dieses Risiko für Patienten in Deutschland berichtet die Autorin Christiane Hawranek am Sonntag, 19. Januar 2014 um 9.15 Uhr im “Funkstreifzug” auf B5 aktuell und am Montag, 20. Januar 2014 um 10.05 Uhr im “Notizbuch” auf Bayern 2. [...]

Anständigerweise wurde hier auch dem Risiko für die menschlichen Versuchskaninchen in Russland usw. genügend Sendezeit gewidmet.

Können wir uns in Deutschland Rechtsstaatlichkeit nur leisten, weil wir den zu unserem Wohlergehen anscheinend notwendigen Rechtsbruch in das Ausland verlagern?

Koalitionsvertrag: Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Donnerstag, 28. November 2013 - 07:06

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf und http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf, Auszug:

Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode

Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung. Ein deutlicher Hinweis auf die Herausforderungen, die eine sich wandelnde Arbeitswelt für den deutschen Arbeitsschutz bedeutet, ist die drastische Zunahme psychischer Erkrankungen. Unser Leitbild ist ein ganzheitlicher, physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Zusammenarbeit mit der allgemeinen Gesundheitspolitik wird ausgebaut. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden enger verknüpft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wollen wir stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen.

Gesundheitszirkel in den Betrieben haben sich in der Praxis als erfolgreicher Ansatz erwiesen. Wir wollen erreichen, dass in Unternehmen in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen solche Zirkel vermehrt eingerichtet werden. Wir werden die Entwicklung neuer Präventionskonzepte und betrieblicher Gestaltungslösungen bei psychischer Belastung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorantreiben, den Instrumenteneinsatz besser ausrichten, auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken und in bestehenden Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten, dieses Ziel aufnehmen. Es erfolgt eine wissenschaftliche Standortbestimmung, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt gibt und Handlungsoptionen für notwendige Regelungen aufzeigt. Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in der Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus.

Der Schutz und die Stärkung der physischen Gesundheit in besonders belastenden Tätigkeiten werden weiter verbessert, die entsprechende Forschung unter Begleitung der Tarifpartner intensiviert und Lösungsvorschläge zur Vermeidung arbeitsbedingter Verschleißerkrankungen und Frühverrentungen erarbeitet.

Kontrolle des Arbeitsschutzes: Im 1. Entwurf (Stand 24.11. 20:00) stand: “auf eine Personalaufstockung bei der Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken”. Im finalen Text steht “auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken”. Wir sollten uns also in Erinnerung behalten, dass in den Koalitionsverhandlungen der Personalmangel bei der Gewerbeaufsicht angesprochen wurde. Es sind noch andere Schwächen zu beheben (die in der Vergangenheit aus meiner Sicht wegen der Fehleinschätzung des unternehmerischen Verantwortungsbewusstseins bewusst von der Politik toleriert wurden). Konkrete Maßnahmen müssen aber bezahlt werden.

Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Gesundheitspolitik: In der Vergangenheit hatten sich nach meinem Eindruck das CDU-geführte Bundesministerium für Arbeit (mit dem verhältnispräventiv orientierten Arbeitsschutz) und das FDP-geführte Ministerium für Gesundheit (mit einer überwiegend verhaltenspräventiv angelegten Gesundheitsförderung) nicht sonderlich gut abgestimmt. Zusammenarbeit ist gut, aber mit dem beabsichtigten Ausbau der Zusammenarbeit des Arbeitsschutzes mit der allgemeinen Gesundheitspolitik könnte weiterhin versucht werden, die Kosten des Arbeitsschutzes weg von den Arbeitgebern hin zu den Mitarbeitern und der Gemeinschaft der Krankenversicherten und Steuerzahler zu verschieben.
        Darum ein wichtiger Hinweis: Verkauft ein Arbeitgeber z.B. der Gewerbeaufsicht, den Auditoren, seinen Mitarbeitern usw. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitförderung als “Arbeitsschutzmaßnahmen”, dann muss der Arbeitgeber die Kosten tragen und vor der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahme die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates oder des Personalrates beachtet haben. Wenn die Maßnahme überwiegend verhaltenspräventiv ist, dann ist sie nachrangig gegenüber den im Arbeitsschutz vorgeschriebenen verhältnispräventiven Maßnahmen. Und Maßnahmen, für die Mitarbeiter eigene Zeit und eigenes Geld aufbringen müssen (selbst, wenn nur teilweise), sind keine Arbeitsschutzmaßnahmen.

Klarstellung: Mit “in bestehenden Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten, dieses Ziel aufnehmen” steht nun auch im Koalitionsvertrag, dass hier nur eine Klarstellung vorgenommen wird. Die Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz besteht nämlich schon seit dem Jahr 1996.

Anti-Stress-Verordnung: Wissenschaftliche Standortbestimmungen, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt geben und Handlungsoptionen für notwendige Regelungen aufzeigen, sind längst verfügbar. Die Koalitionsverhandler einigten sich nur auf ein unverbindliches Nachdenken über eine “Verordnung gegen psychische Erkrankungen”, die die SPD will, aber nicht so sehr die CDU/CSU. Damit reiht sich dieses wohl auch als “Anti-Stress-Verordnung” bekannte Thema in eine Warteschlange mit über 80 Prüfaufträgen im Koalitionsvertrag ein, mit denen diese Koalition die Leidensfähigkeit der Bürger prüfen wird.

Präventionsförderungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Mittwoch, 17. Juli 2013 - 06:44

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/gesundheitsfoerderung-praeventionsgesetz-verabschiedet_92_187452.html

Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik

Dienstag, 4. Juni 2013 - 07:24

Auch aus historischer Sicht interessant:
http://www.einblick-archiv.dgb.de/hintergrund/2004/08/text01/

Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB
(21. April 2004
)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sehen in der betrieblichen Gesundheitspolitik einen wichtigen Baustein für die Prävention in Deutschland.

Beide Gestaltungsfelder,

  • der verpflichtende Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie
  • die den Arbeitsschutz ergänzenden freiwilligen Maßnahmen der Gesundheitsförderung,
  • gehören zu einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik. Betriebliche Gesundheitspolitik umfasst alle Strategien, in die Humanressourcen unserer Wirtschaft zu investieren. Sie zielt darauf ab, die Mitarbeiter/innen gesund und leistungsfähig zu erhalten. Betriebliche Gesundheitspolitik kann so dazu beitragen, die Innovationskraft und Produktivität zu erhöhen. Ein aktiv betriebener Arbeitsschutz reduziert Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und verbessert durch den Abbau von Fehlzeiten und die Vermeidung von Betriebsstörungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zugleich unterstützt eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen die Motivation der Mitarbeiter und verbessert die Qualitätsstandards der Betriebe. Der globale Wettbewerb und der Wandel zu einer wissens- und informationsbasierten Arbeitswelt haben Arbeitsabläufe, Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen insgesamt verändert. Durch diesen Wandel sind die sog.”weichen”Faktoren – wie psychische Fehlbelastungen – stärker in den Blickpunkt gerückt. Die Bedeutung der Prävention in diesem Bereich wird künftig zunehmen. Betriebliche Gesundheitspolitik die u.a. darauf abzielt, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz gesund älter werden können, hat auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung große Bedeutung. DGB und BDA sind der Auffassung, dass es zur weiteren Förderung betrieblicher Gesundheitspolitik grundsätzlich keiner neuer gesetzlichen Regelungen bedarf. [Inzwischen fordert ein ernüchterter DGB eine Anti-Stress-Verordnung. Und das Arbeitsschutzgesetz wird geändert.]

    1. Integrierter Arbeitsschutz

    Die betriebliche Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bietet Chancen für die Mitarbeiterentwicklung bzw. die Entwicklung von Leistungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein, die genutzt werden sollten. BDA und DGB befürworten daher einen integrierten Arbeitsschutz. DGB und BDA fordern die Unternehmen auf, das Arbeitsschutzgesetz mit Leben zu füllen. Dies erfordert die aktive Mithilfe der Arbeitgeber, Führungskräfte und Vorgesetzten einerseits und aller Beschäftigen andererseits. Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen kann dabei hilfreich sein, muss aber freiwillig und ohne Zertifizierungszwang bleiben.

    2. Praxisgerechte Instrumente und Beratung

    Es fehlt im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht an gesetzlichen Regelungen und gesicherten Erkenntnissen. Verbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der effizienten Anwendung gesicherter Erkenntnisse. Dringlichste Aufgabe für die Arbeits- und Gesundheitsschutzakteure ist es daher, praxistaugliche und einsichtige Handlungshilfen zu entwickeln, die insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen mit angemessenem Aufwand in die Lage versetzen, erfolgreiche betriebliche Gesundheitspolitik zu betreiben. Das Erfahrungswissen im Betrieb, einschließlich das der Arbeitnehmer, ist in die Gestaltung der Arbeit einzubeziehen.

    3. Gemeinsame Initiativen

    BDA und DGB unterstützen die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung. Hauptziel dieser Initiativen muss es sein, praktikable und effektive Handlungsanleitungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, im Bereich des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung weiter zu verbreiten. Damit können auch vorhandene außerbetriebliche Kapazitäten besser genutzt werden.

    4. Überbetriebliche Akteure

    Gleichermaßen sind auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Funktionen für die Betriebe gefordert. Neben einer am Bedarf der Betriebe ausgerichteten Beratung der Betriebe durch die Berufsgenossenschaften ist eine zeitgemäße Ausgestaltung des dualen Systems erforderlich. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht sollten zu einer sachgerechten Arbeitsteilung finden, die dazu führt, den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes in allen wirtschaftlichen Bereichen zu gewährleisten. Damit können auch doppelte Investitionen und Belastungen vermieden werden.

    5. Erfahrungsaustausch

    Auch mit der Schaffung von inner- und außerbetrieblichen sowie regionalen oder branchenbezogenen Plattformen und Netzwerken zum Erfahrungsaustausch kann die betriebliche Gesundheitspolitik aus Sicht des DGB und der BDA weiter voran gebracht werden. Verbesserte Kommunikation und Information führt zur schnelleren Lösung von Problemen und fördert den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

    6. Ausbau der Prävention

    Bei Prävention und Gesundheitsförderung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind in diesem Bereich auch viele und sehr unterschiedliche Institutionen tätig. Zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung – auf der allgemeinen wie betrieblichen Ebene – ist aus Sicht von BDA und DGB eine verbesserte Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure erforderlich.

    BDA und DGB werden ihre Mitglieder über diese Empfehlung informieren und sie bitten, in diesem Sinne tätig zu werden.

nachträgliche Layout-Änderungen, Hervorhebungen und eingefügte Links

 
Siehe auch: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpositionen

Arbeitsschutz über das SGB beeinflussen

Montag, 6. Mai 2013 - 07:17

Wer verstehen will, wie die FDP und die Wirtschaft über das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium den Arbeitsschutz beeinflussen wollen, findet in dem zur 909. Sitzung des Bundesrates vorgelegten Gesetzesänderungsentwurf interessanten Lesestoff: http://blog.psybel.de/bundesrat-909-sitzung/#Drucksache-217-13.

Psychische Gesundheit am 13. Mai im Bundestag

Mittwoch, 17. April 2013 - 23:45

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713088.pdf

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken
[...]
Volker Kauder [CDU], Gerda Hasselfeldt [CSU] und Fraktion
Rainer Brüderle [FDP] und Fraktion

Die zweite von 15 Forderungen in dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist,

durch mehr Öffentlichkeitsarbeit bei Unternehmen, Verwaltungen, sonstigen Einrichtungen und Belegschaften verstärkt für die betriebliche Gesundheitsförderung zu werben.

Mit Gesundheitsförderung von mangelhaftem Arbeitsschutz ablenken: Die Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung ist jetzt schon viel umfangreicher (und wohl auch besser finanziert), als die Werbung für den vorschriftsmäßigen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Anstelle der Gewerbeaufsicht ausreichende Ressourcen zu geben, soll nach dem Willen der Koalition noch mehr Geld in eine betriebliche Gesundheitsförderung gesteck werden, die im Gegensatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Ressourcen (Zeit und Geld) der Arbeitnehmer beanspruchen kann.
    Der Antrag der Regierungsparteien ist ein Versuch (ähnlich der Strategie des FDP-geführten Bundesministeriums für Gesundheit), betriebliche Gesundheitsförderung vor dem Arbeitsschutz in den Vordergrund zu stellen. Tatsächlich ist die betriebliche Gesundheitsförderung nur eine Ergänzung des Arbeitsschutzes.
    Die Forderungen im Antrag der Regierungsfraktionen sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, könnten (und sollen?) aber von den bekannten Mängeln bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ablenken. Der verhältnispräventionsorientierte Arbeitsschutz liegt speziell der FDP wohl ohnehin nicht so sehr, weil er die unternehmerische Verantwortung erhöht. Mit dem Antrag der Regierungskoalition wird Arbeitsschutz unter vielen Forderungen erdrückt, die nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben.

Gewerbeaufsicht: Anstelle in dem Antrag viele nicht zum Arbeitsschutz gehörenden Forderungen zusammen zu rühren, wäre es einfacher, ersteinmal die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und die Gewerbeaufsichten wieder vernünftig arbeiten zu lassen. Das ist aber nicht das Ziel der Koalitionsfraktionen. Die Aufsicht darf weiter hungern, bedient werden statt dessen die Unternehmen mit der Forderung,

den Richtwert in § 20 Abs. 2 SGB V für die Gesundheitsförderung zu erhöhen und zwei Euro pro Versicherten als Mindestwert für die BGF festzuschreiben, mit dem Ziel Investitionen in den Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz zu steigern. Nicht in Anspruch genommene Mittel sollen regionalen Kooperationen der Krankenkassen mit örtlichen Unternehmensorganisationen zugutekommen.

Gefährdungsbeurteilung: Besonders fällt auf, dass im Entwurf der Koalition nichts zur Gefährdungsbeurteilung gesagt wird. Das ist fast schon eine Sabotage der noch ziemlich frischen Anstrengungen der letzten zwei bis drei Jahre, die bisherigen Anarchie im Arbeitsschutz zu beenden: Etwa 80% der Unternehmen versäumen auch heute noch, auch psychische Belastungen vorschriftsmäßig in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Mitbestimmung: Die Forderungen der CDU/CSU und FDP ignorieren nicht nur die Gefährdungsbeurteilung, eines der wichtigsten Instrumente des Arbeitsschutzes. Auch die Rolle der Personal- und Betriebsräte interessiert diese Koalitionspolitiker nicht.

[...] Da die besten Lösungen partnerschaftlich gefunden werden, obliegt es Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, gemeinsam ihrer Verantwortung für den Erhalt der psychischen Gesundheit nachzukommen. Nach den Ergebnissen der BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2011/2012 herrscht in den Betrieben ein gutes soziales Miteinander, allerdings fühlen sich viele Beschäftigte zu wenig von ihrem Vorgesetzten unterstützt (BAuA: Stressreport Deutschland 2012). Während Vorgesetzte sich von einer ständigen Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter verabschieden müssen, müssen Arbeitnehmer aber auch selbstbewusst genug sein, ihr Handy in ihrer Freizeit auszuschalten. Freizeit und die damit einhergehenden Erholungsmöglichkeiten muss für alle Beteiligten eine größere Bedeutung annehmen. [...]

Man sieht, dass durchaus an ein gemeinsames Vorgehen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedacht wurde. Aber dass das Mitbestimmung heißt, haben zumindest die Antragssteller der CDU, CSU und FDP anscheinend bis heute nicht verstanden. Dabei war es doch die Philosophie des Arbeitsschutzgesetzes, anstelle bürokratischer Regeln einen weiten Rahmen zu bieten, innerhalb dessen dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsnahe Lösungen finden. Diesen Politikern passt aber wohl diese ganze Richtung nicht, obwohl auf der Arbeitsebene beispielsweise in einem bayerischen Staatsministerium die Bedeutung von Arbeitnehmervertretern (zusammen mit den Betriebsärzten) schon angesichts der Überforderung der Gewerbeaufsicht sehr gut verstanden wird. Mitbestimmung hat für die Koalitionsparteien im Arbeitsschutz offensichtlich keine Bedeutung. Hier hat sich die FDP wohl durchgesetzt.

Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz: Die Koalition sieht (abgesehen von ein paar inzwischen verhallten Drohungen Ursula von der Leyens) den Pflichtverletzungen der Arbeitgeber ziemlich untätig zu und scheint diese Versäumnisse auch weiterhin zulassen zu wollen. Die Regierungsparteien fördern also weniger die Gesundheit, sondern sie tolerieren die Rechtsverstöße der Mehrheit der Arbeitgeber und fördern damit die speziell von der FDP geschickt betriebene Schwächung des Arbeitsschutzes.

Ursachen psychischer Erkrankungen: Im Antrag gibt es dazu Mutmaßungen. Dazu siehe http://blog.psybel.de/stichwort/arbeitsbedingte-risiken/

Eristik: Die Antragssteller der Koalitionsfraktion sind sich auch nicht zu schade, auf die psychische Belastung von Arbeitslosen zu verweisen und damit Dietmar Hundts eristische Argumentation zu übernehmen, allerdings in einer noch ausgefuchsteren Weise, als Hundt das versuchte.

 
Am 13. Mai im Bundestag:
Bei der öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestagsliegen jetzt vier Anträge vor.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2013/133_Sitzung_psych_Belastung/Gegenstand/index.html

Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Arbeit und Soziales > Anhörungen > Öffentliche Anhörungen 2013 > 13.05.2013: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt > Gegenstand der Anhörung

Ausschuss für Arbeit und Soziales – Gegenstand der Anhörung

 

PS: In dem Antrag der CSU/CDU/FDP werden auch gesundheitsziele.de, die Initiative Gesundheit & Arbeit und das Deutsche Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung erwähnt. Hier ist die Versicherungswirtschaft gut vertreten, aus der in der Vergangenheit kaum Kritik an jene Arbeitgebern gerichtet wurde, die ihre Pflichten im Arbeitsschutz ignorierten.

Noch ein Datum: Am 22. April geht es im Bundestag um Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: Psychische Belastungen sollen darin explizit genannt werden.

Prävention im Bundestag

Donnerstag, 4. April 2013 - 07:24

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/521/52131.html (2013-03-22)
Aktueller Stand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten (geplant für 2013-05-03)

[...]
Inhalt

Unterstützung der Bevölkerung bei gesundheitsförderlichem Verhalten und Reduktion gesundheitlicher Risiken durch zielgerichtete Ausgestaltung der Krankenkassenleistungen zur Primärprävention und Früherkennung von Krankheiten: Einrichtung einer Ständigen Präventionskonferenz, Maßnahmen in den Bereichen betriebliche Gesundheitsförderung, Wettbewerb bei Krankenkassen, Finanzierung von Präventionsleistungen, Qualitätssicherung u.a.;
Änderung und Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung §§ 1 und 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Schlagwörter

Betriebliche Gesundheitsförderung; Früherkennung von Krankheiten; Gesetzliche Krankenversicherung; Gesetz zur Förderung der Prävention ; Gesundheitsvorsorge; Krankenkasse; Sozialgesetzbuch V; Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
[...]

 
Der Entwurf trägt die Handschrift der FDP und ihrer Klientel (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0217-13.pdf):

[...]
B. Lösung

  • Fortentwicklung der Leistungen zur Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch;
  • Unterstützung der Verständigung auf gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele durch Einrichtung einer Ständigen Präventionskonferenz beim Bundesministerium für Gesundheit;
    [FDP-Politik parallel zur GDA und zu v. d. Leyens (CDU) Arbeitsministerium?]
  • Ausrichtung der Leistungen auf gemeinsame verbindliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele;
  • Förderung der Verantwortung der Menschen, der Selbstverwaltung und der Unternehmen;
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung;
    [siehe auch: http://blog.psybel.de/gesundheitsmanagement-als-schleier/]
  • Förderung des Wettbewerbs der Krankenkassen auch im Bereich der Prävention;
  • Stärkung der medizinischen Vorsorgeleistungen;
  • Präventionsorientierte Fortentwicklung der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
  • Zielgerichtete Neustrukturierung der Finanzierung von Leistungen zur Prävention;
  • Sicherstellung der Qualität und Förderung der Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung.

C. Alternativen
Keine.
[...]

Eine Alternative (bzw. eine Voraussetzung für eine glaubwürdige Gesundheitsförderung) ist in den Betrieben: Beendigung der Schwächung der Aufsicht im Arbeitsschutz. Die Überforderung der Aufsicht ist so nachhaltig, dass sie eigentlich kein Versehen sein kann.