Schlagwort 'Bundestagswahl 2013'

Politiker erleichtern Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes

Sonntag, 8. September 2013 - 10:20

Alle politischen Parteien, die an der Gestaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes mitgewirkt hatten und noch mitwirken, hatten den Unternehmen gleichzeitig auch die Missachtung des Gesetzes erleichtert. Immerhin haben die SPD und die Grünen dazugelernt und sind mit der “Anti-Stress-Verordnung” nun auf dem richtigen Weg.

Arbeitgeber kommen mit ihrer Gestaltungsfreiheit nicht zurecht: Nun kam es unter der Moderation des BMAS zu einer gemeinsamen Erklärung der BDA und des DGB zur psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Die Erklärung ist zwar schon ganz brauchbar, aber das Grundproblem wurde nicht deutlich. Ein Hinweis auf das Grundproblem ist die Forderung der Arbeitgeber nach “Handlungssicherheit”. Sie kommen mit der Gestaltungsfreiheit nicht zurecht, die sie sich noch im letzten Jahrhundert mit intensiver Lobbyarbeit verschafft hatten: Damals trieben sie auf europäischer Ebene die “Entbürokratisierung” der Gesetzgebung voran. Resultat waren eine europäische Arbeitsschutzrichtlinie, die zu Rahmengesetzen führte, innerhalb derer Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Regelungen für einzelne Betriebe vereinbaren konnten. Ihre Gestaltungsfreiheit haben die meisten Arbeitgeber bis heute nicht genutzt, obwohl sie auch eine Gestaltungspflicht war. Denn auch die Gewerbeaufsichten waren mit dieser Situation überfordert. Ich glaube inzwischen, dass das durchaus poltisch beabsichtigt war.

Es geht ans Eingemachte: Anstelle sich rechtzeitig mit den Personal- und Betriebsräten zusammenzusetzen und zu Vereinbaren zu kommen, gelang es den meisten Arbeitgebern so, das Thema bis etwa in das Jahr 2011 zu verschleppen. Wie kann das sein, wenn sie doch behaupten, ein guter Arbeitsschutz sei aus wirtschaftlichen Gründen auch im Interesse der Wirtschaft? Das kann deswegen sein, weil noch immer nicht begriffen wurde, dass sich zu viele Führungskräfte individuell gegen einen gut dokumtierten Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz wehren: Ein wichtiger Grund für die fehlende Begeisterung der Unternehmern beim Thema der psychischen Belastungen ist, dass Führungskräfte ahnen/wissen, dass es bei ggf. erforderlichen Veränderungen häufig ans Eingemachte (Organisation, Personaleinsatz/ -entwicklung, Führung/ Kommunikation) geht - und dass man dieses (Diskussions-) Risiko scheut.

Der Arbeitsschutz begrenzt die Unternehmensautonomie: Im Grunde versteht die BDA insbesondere die Mitbestimmung beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz als einen Angriff auf die Unternehmensautonomie. In Deutschland dürfen die Unternehmen aber autonom genug sein, sich über das Gesetz zu stellen. Sie ignorieren einfach jene Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, mit denen sie nicht einverstanden sind. Sie machen das, weil sie das können. Das ist Anarchie. In diesen Unternehmen wird insbesondere der mitbestimmte Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz als eine Einschränkung der Unternehmensführung gesehen. Zur Führung gehört, auf Arbeitnehmer in verschiedenster Weise Druck ausüben zu können. Da auch Arbeitnehmer nicht immer ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen, kann solch ein Druck fallweise legitim sein, aber ein vorschriftsmäßiger Arbeitsschutz mit einer guten Dokumentation erhöht die Verantwortung, die Arbeitgeber für ihre Maßnahmen gegenüber Arbeitnehmern haben. Die dabei durch einen ordentlichen Arbeitsschutz hergestellte Transparenz stellt bisher nicht offen dokumentierte Führungsstile jedoch in Frage. Das ist für manchen “Macher” schwer verdaulich.

Rechtsbrüche an der Tagesordnung: Wir haben hier einen Kampf um neue Grenzen für Macht. Eine Bundesregierung, die naiv glaubt, dass wirtschaftlichen Gründe als Motivation der Arbeitgeber für einen guten Arbeitsschutz ausreichen, vergisst, dass das Interesse “der Wirtschaft” nicht unbedingt dem Interesse der vielen einzelnen Führungskräfte entspricht, ihre Handlungsspielräume zu maximieren und gleichzeitig Verantwortung zu vermeiden. Es ist doch spätestens seit 1996 klar: Zu viele Führungskräfte missachten die ihnen unangenehmen Passagen des Arbeitsschutzgesetzes seit langer Zeit und mit großer Beharrlichkeit. Auch beim Arbeitszeitgesetz ist längst bekannt, dass Rechtsbruch seit Jahrzehnten dort an der Tagesordnung ist, wo nicht so genau hingesehen werden kann. Dort, wo genau hingesehen wird, zahlen z.B. “eigenverantwortlich handelnde” LKW-Fahrer die Strafe für nicht ausreichende Ruhezeiten selbst. Das hat banale Ursachen: Die Politik will nicht wahrnehmen, wie es um die realen Abhängigkeitsverhältnisse in der Arbeitswelt bestellt ist. Dann werden Schutzvorschriften so gestaltet, dass sie nur schwer umzusetzen sind.

Gesetze sind nur auf dem Papier “streng”: Bei psychischen Belastungen ist das Hinsehen viel komplizierter, als im “klassischen” technischen Arbeitsschutz. Die Gewerbeaufsichten blickten einfach nicht durch. Darum konnte auch im Arbeitsschutz unter den Augen der Gewerbeaufsicht die Anarchie herrschen. CDU, CSU und insbesondere die FDP unternehmen nichts wirklich Wirksames gegen diese Zustände. Die Bundesministerin von der Leyen sprach von “strengen” Gesetzen, aber diese Strenge wurde seit 1996 nicht spürbar. Mit solchen Frivolitäten hilft die Bundesregierung vielen Arbeitgebern, wichtige Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes souverän zu ignorieren.

Fragen an Arbeitgeber: Mir ist hier allerdings eine Ausnahme bekannt: Dort wo die FDP einer Regierung, an der sie nicht beteiligt war, an den Wagen fahren konnte, interessierte sie sich plötzlich und mit überraschender Kompetenz für das Thema der psychischen Belastungen. Ausgerechnet aus einer Anfrage der FDP im Senat des Landes Berlin entstand meine Liste von Fragen an Arbeitgeber. Die FDP kennt sich also aus. Von der FDP wird aber trotzdem kaum zu erwarten sein, dass sie gleichermaßen deutliche Fragen an die vielen Unternehmen richten wird, in denen sie ihre Klientel sieht. Das ist eine besonders üble Politik wider besseren Wissens.

Arbeitsrecht im Wahlprogramm

Donnerstag, 11. Juli 2013 - 21:58

http://www.der-betrieb.de/content/arbeitsrecht/arbeitnehmerueberlassung/arbeitsvertragsrecht/befristeter-arbeitsvertrag/betriebsverfassungsrecht/entgeltrecht/aufsatz/dft,203,600336

Ar­beits­recht­li­che Vor­ha­ben der Bun­des­tags­par­tei­en –
Über­blick über die Wahl­pro­gram­me
Jörn A. Schneider, Köln

(Da wird aber nur angefüttert. Wer den ganzen Artikel haben will, muss löhnen.)

GRÜNE: Psychische Gefährdungen mindern

Sonntag, 30. Juni 2013 - 22:48

Http://www.gruene-bundestag.de/parlament/sitzungswoche/psychische-belcccastung-am-arbeitsplatz_ID_4389141.html

Psychische Gefährdungen mindern – Alters- und alternsgerecht arbeiten
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufgefrischter Link der GRÜNEN. Dokumentendatum: 2012-09-12. Lesenswert. Ich fürchte aber, dass das Thema für viele Wähler zu kompliziert ist.

Prävention im Bundesrat

Sonntag, 21. April 2013 - 15:40

909. Sitzung des Bundesrates, 2013-05-03 (http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_2385280/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node,param=true.html?__nnn=true):

TOP 25 [wurde später zu TOP 32]

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention

217/13
Drucksache  [pdf, 355 KB]: Download

Hier geht es um einen Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung. Etwas für Prävention zu tun ist zwar lobenswert und sieht auch gut aus, aber das über die betriebliche Gesundheitsförderung zu tun bekommt ein Geschmäckle, wenn gleichzeitig offensichtliche Mängel in Arbeitsschutz aufrecht erhalten werden. Insbesondere bleiben die Gewerbeaufsichten geschwächt, weswegen die Unternehmen ohne große Sorge im Bereich der psychischen Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen können - und das mehrheitlich auch tun. Bevor Steuergelder in Gesetze mit guten Absichten gesteckt werden, müssten damit vorher die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Jedoch hat speziell die FDP ein eher geringes Interesse an einer strengeren Kontrolle ihrer Klientel.

Parallel wird derzeit noch an einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gerbeitet. Zwar werden psychische Belastungen dann im ArbSchG ausdrücklich thematisiert. Aber gleichzeitig wird die Aufsicht weiterhin so schwach gehalten, dass die Umsetzung des ArbSchG nur mit starken Arbeitnehmervertretern möglich ist.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/praevention-im-bundestag/

ArbSchG-Änderungen am 22. April im Bundestag

Freitag, 19. April 2013 - 08:00

Keine Plenardebatten, sondern Anhörungen von Sachverständigen
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/

Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Arbeit und Soziales > Anhörungen

Ausschuss für Arbeit und Soziales – Öffentliche Anhörungen

Als nächstes wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige zu folgenden Themen in öffentlicher Sitzung anhören:

  1. Neuorganisation der Unfallkassen
    [Hier geht es auch um Änderungen im Arbeitsschutzgesetz.]
    BT-Drs. 17/12297
    Montag,·22. April 2013, 14.00 Uhr,·Paul-Löbe-Haus E 200
    Tagesordnung der 131. Sitzung
  2. Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
    BT-Drs.·​17/11042, 17/10867 und 17/12818 [Fehlt hier 17/13088?]
    Montag, 13. Mai 2013, 14.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus 3.101
    [Siehe auch: http://blog.psybel.de/psychische-gesundheit-am-13-mai-im-bundestag/#13Mai]

Psychische Gesundheit am 13. Mai im Bundestag

Mittwoch, 17. April 2013 - 23:45

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713088.pdf

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken
[...]
Volker Kauder [CDU], Gerda Hasselfeldt [CSU] und Fraktion
Rainer Brüderle [FDP] und Fraktion

Die zweite von 15 Forderungen in dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist,

durch mehr Öffentlichkeitsarbeit bei Unternehmen, Verwaltungen, sonstigen Einrichtungen und Belegschaften verstärkt für die betriebliche Gesundheitsförderung zu werben.

Mit Gesundheitsförderung von mangelhaftem Arbeitsschutz ablenken: Die Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung ist jetzt schon viel umfangreicher (und wohl auch besser finanziert), als die Werbung für den vorschriftsmäßigen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Anstelle der Gewerbeaufsicht ausreichende Ressourcen zu geben, soll nach dem Willen der Koalition noch mehr Geld in eine betriebliche Gesundheitsförderung gesteck werden, die im Gegensatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Ressourcen (Zeit und Geld) der Arbeitnehmer beanspruchen kann.
    Der Antrag der Regierungsparteien ist ein Versuch (ähnlich der Strategie des FDP-geführten Bundesministeriums für Gesundheit), betriebliche Gesundheitsförderung vor dem Arbeitsschutz in den Vordergrund zu stellen. Tatsächlich ist die betriebliche Gesundheitsförderung nur eine Ergänzung des Arbeitsschutzes.
    Die Forderungen im Antrag der Regierungsfraktionen sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, könnten (und sollen?) aber von den bekannten Mängeln bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ablenken. Der verhältnispräventionsorientierte Arbeitsschutz liegt speziell der FDP wohl ohnehin nicht so sehr, weil er die unternehmerische Verantwortung erhöht. Mit dem Antrag der Regierungskoalition wird Arbeitsschutz unter vielen Forderungen erdrückt, die nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben.

Gewerbeaufsicht: Anstelle in dem Antrag viele nicht zum Arbeitsschutz gehörenden Forderungen zusammen zu rühren, wäre es einfacher, ersteinmal die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und die Gewerbeaufsichten wieder vernünftig arbeiten zu lassen. Das ist aber nicht das Ziel der Koalitionsfraktionen. Die Aufsicht darf weiter hungern, bedient werden statt dessen die Unternehmen mit der Forderung,

den Richtwert in § 20 Abs. 2 SGB V für die Gesundheitsförderung zu erhöhen und zwei Euro pro Versicherten als Mindestwert für die BGF festzuschreiben, mit dem Ziel Investitionen in den Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz zu steigern. Nicht in Anspruch genommene Mittel sollen regionalen Kooperationen der Krankenkassen mit örtlichen Unternehmensorganisationen zugutekommen.

Gefährdungsbeurteilung: Besonders fällt auf, dass im Entwurf der Koalition nichts zur Gefährdungsbeurteilung gesagt wird. Das ist fast schon eine Sabotage der noch ziemlich frischen Anstrengungen der letzten zwei bis drei Jahre, die bisherigen Anarchie im Arbeitsschutz zu beenden: Etwa 80% der Unternehmen versäumen auch heute noch, auch psychische Belastungen vorschriftsmäßig in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Mitbestimmung: Die Forderungen der CDU/CSU und FDP ignorieren nicht nur die Gefährdungsbeurteilung, eines der wichtigsten Instrumente des Arbeitsschutzes. Auch die Rolle der Personal- und Betriebsräte interessiert diese Koalitionspolitiker nicht.

[...] Da die besten Lösungen partnerschaftlich gefunden werden, obliegt es Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, gemeinsam ihrer Verantwortung für den Erhalt der psychischen Gesundheit nachzukommen. Nach den Ergebnissen der BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2011/2012 herrscht in den Betrieben ein gutes soziales Miteinander, allerdings fühlen sich viele Beschäftigte zu wenig von ihrem Vorgesetzten unterstützt (BAuA: Stressreport Deutschland 2012). Während Vorgesetzte sich von einer ständigen Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter verabschieden müssen, müssen Arbeitnehmer aber auch selbstbewusst genug sein, ihr Handy in ihrer Freizeit auszuschalten. Freizeit und die damit einhergehenden Erholungsmöglichkeiten muss für alle Beteiligten eine größere Bedeutung annehmen. [...]

Man sieht, dass durchaus an ein gemeinsames Vorgehen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedacht wurde. Aber dass das Mitbestimmung heißt, haben zumindest die Antragssteller der CDU, CSU und FDP anscheinend bis heute nicht verstanden. Dabei war es doch die Philosophie des Arbeitsschutzgesetzes, anstelle bürokratischer Regeln einen weiten Rahmen zu bieten, innerhalb dessen dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsnahe Lösungen finden. Diesen Politikern passt aber wohl diese ganze Richtung nicht, obwohl auf der Arbeitsebene beispielsweise in einem bayerischen Staatsministerium die Bedeutung von Arbeitnehmervertretern (zusammen mit den Betriebsärzten) schon angesichts der Überforderung der Gewerbeaufsicht sehr gut verstanden wird. Mitbestimmung hat für die Koalitionsparteien im Arbeitsschutz offensichtlich keine Bedeutung. Hier hat sich die FDP wohl durchgesetzt.

Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz: Die Koalition sieht (abgesehen von ein paar inzwischen verhallten Drohungen Ursula von der Leyens) den Pflichtverletzungen der Arbeitgeber ziemlich untätig zu und scheint diese Versäumnisse auch weiterhin zulassen zu wollen. Die Regierungsparteien fördern also weniger die Gesundheit, sondern sie tolerieren die Rechtsverstöße der Mehrheit der Arbeitgeber und fördern damit die speziell von der FDP geschickt betriebene Schwächung des Arbeitsschutzes.

Ursachen psychischer Erkrankungen: Im Antrag gibt es dazu Mutmaßungen. Dazu siehe http://blog.psybel.de/stichwort/arbeitsbedingte-risiken/

Eristik: Die Antragssteller der Koalitionsfraktion sind sich auch nicht zu schade, auf die psychische Belastung von Arbeitslosen zu verweisen und damit Dietmar Hundts eristische Argumentation zu übernehmen, allerdings in einer noch ausgefuchsteren Weise, als Hundt das versuchte.

 
Am 13. Mai im Bundestag:
Bei der öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestagsliegen jetzt vier Anträge vor.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2013/133_Sitzung_psych_Belastung/Gegenstand/index.html

Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Arbeit und Soziales > Anhörungen > Öffentliche Anhörungen 2013 > 13.05.2013: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt > Gegenstand der Anhörung

Ausschuss für Arbeit und Soziales – Gegenstand der Anhörung

 

PS: In dem Antrag der CSU/CDU/FDP werden auch gesundheitsziele.de, die Initiative Gesundheit & Arbeit und das Deutsche Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung erwähnt. Hier ist die Versicherungswirtschaft gut vertreten, aus der in der Vergangenheit kaum Kritik an jene Arbeitgebern gerichtet wurde, die ihre Pflichten im Arbeitsschutz ignorierten.

Noch ein Datum: Am 22. April geht es im Bundestag um Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: Psychische Belastungen sollen darin explizit genannt werden.

Verordnung soll Arbeitsschutzgesetz konkretisieren

Dienstag, 16. April 2013 - 22:16

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3928216/2013-04-16-bgv-psychische-belastungen.html

Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz

Mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

Hamburg bringt mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen bundesweite Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz auf den Weg

16. April 2013

Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören inzwischen zu den wesentlichen Ursachen für Gesundheitsgefährdungen in der Arbeitswelt, für Fehlzeiten und Frühverrentungen. Auch jeder zweite Arbeitgeber hält arbeitsbedingten Stress für ein wichtiges Thema. Aber nur wenige Betriebe haben eine Strategie, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen durch psychische Belastung zu schützen. Der Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung ist im Arbeitsschutz bislang unzureichend gesetzlich geregelt. Hamburg hat deshalb gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer bundesweiten Verordnung mit verbindlichen Anforderungen an Unternehmen erarbeitet. Das Arbeitsschutzgesetz soll zukünftig durch diese Verordnung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Antrag bringen die Länder im Mai in den Bundesrat ein. [...]

Unabhängig von seinem politischen Schicksal ist dieser Verordnungsentwurf eine gute Darstellung der wichtigsten Probleme bei Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung in den Betrieben. Alleine deswegen ist der Entwurf sehr hilfreich. Arbeitnehmervertreter können ihn jetzt schon (ggf. zusammen mit Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme) und aktuellen Handlungsanweisungen (GDA und LASI) bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen verwenden.

 
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-bundesratsinitiative-fuer-mehr-schutz-bei-psychischen-belastungen_aid_961809.html

[...] Die Handelskammer lehnte eine solche Verordnung dagegen ab. „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Ähnlich äußerte sich die CDU-Opposition. „Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut“, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Hjalmar Stemmann.

Zur Handelskammer und zur CDU-Opposition in Hamburg:

  • Hans-Jörg Schmidt-Trenz kennt vermutlich die Gesetze seit 1996 und die Rechtsprechung spätestens seit 2004 nicht. Es wäre besser, wenn Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verordnet werden müsste. Aber die Unternehmen haben ihre Chance nicht genutzt. Die nun nötigen Maßnahmen haben sie sich darum selbst zuzuschreiben.
  • Hjalmar Stemmanns Behauptung vom Befragungsstress wird von Betrieben wiederlegt, die vernünftige Befragungen durchführten. Auch Gesundheitsexperten können sich irren. Außerdem geht es um viel mehr als nur um Befragungen.

 
Der FOCUS hat sich vielleicht hierhin gegoogelt: http://www.hk24.de/servicemarken/presse/pressemeldungen/2384766/Handelskammer_Hauptgeschaeftsfuehrer_Prof_Schmidt_Trenz_zur_Ver.html

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Prof. Schmidt-Trenz zur Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz für mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

“Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden. Statt praktische Handlungsanleitungen zu geben und gute Beispiele herauszustellen und deren Nachahmung zu fördern, werden die Betriebe mit standardisierten Unterweisungs-, Berichts- und Kontrollpflichten befrachtet. Was dies der psychischen Gesundheit nutzen soll, bleibt im Dunkeln. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen nicht mehr zeitliche Belastung durch mehr Bürokratie, sondern mehr Zeit für die Zuwendung im Team und gegenüber den Kunden.” [...]

Nach den standardisierten Pflichten lechzen viele Unternehmen jetzt zunehmend selbst, weil ihnen nichts besseres einfällt. Das kommt davon, wenn man vergisst, dass Unternehmensleitungen und Arbeitnehmervertretungen hier zusammen unbürokratische und betriebsgerechte Lösungen finden könnten. Schmidt-Trenz kennt wohl auch nicht die praktischen Handlungsanleitungen z.B. der Berufsgenossenschaften.

Auf Initiative der Handelskammer gibt es auch ein Projekt zur psychischen Gesundheit (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2240026/2010-05-06-bsg-gesundheitswirtschaft.html). Wenn man genau hinguckt, geht es wieder um psychische Erkrankungen, ihre Entdeckung, Behandlung usw. Immer wieder stoßen wir auf solche guten Taten der auf den Einzelnen abzielenden Verhaltensprävention und Verhaltensmodifikation, mit den aber die Verhältnisprävention und der Arbeitsschutz zur Seite gedrängt werden. Verhältnisprävention bedeutet, dass Unternehmer ggf. an ihren Unternehmen etwas ändern müssen, z.B. ihre Führungskultur. Das mögen Unternehmer wohl nicht so sehr. Lieber rufen sie ihre Mitarbeiter auf, für ihre eigene Gesundheit zu sorgen und ihr Verhalten zu verändern.

Genau wegen dieser Einstellung brauchen wir leider eben doch eine das Arbeitsschutzgesetz konkretisierende Verordnung.

 
http://www.cdu-hamburg.de/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/psychische-belastungen-lassen-sich-nicht-durch-mitarbeiterbefragungen-reduzieren.html

Psychische Belastungen lassen sich nicht durch Mitarbeiterbefragungen reduzieren

16.04.2013

Heute wurde in der Landespressekonferenz ein Entwurf des SPD-Senats zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit vorgestellt.

Dazu erklärt Hjalmar Stemmann, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Die von der SPD vorgesehene verpflichtende Mitarbeiterbefragung am Arbeitsplatz leistet keinen Beitrag zur sinnvollen Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut.

Die SPD setzt wieder einmal auf von oben verordnete Reglementierungen. Dabei liegt es doch im Interesse der Beteiligten, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und diese in den Betrieben anzuwenden. Besonders unverständlich und irritierend ist, dass Senatorin Prüfer-Storcks die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Behörden nicht im Sinne ihrer eigenen Verordnung schützen möchte. Anderen etwas aufzuzwingen, was man selbst nicht macht, ist scheinheilig. Bei dem deutlich über dem Durchschnitt der Wirtschaft liegenden Krankenstand in den Hamburger Behörden ist hier am ehesten Handlungsbedarf gegeben.

Da wird die Senatorin nun etwas erklären müssen.

Ansonsten zeigt die Kritik Stemmanns an Befragungen Unverständnis für die Reihenfolge der Schritte im Arbeitsschutz. Das ist Grundlagenwissen. Befragungen sollen keine (psychischen) Belastungen reduzieren, sondern sie sind eines von vielen Instrumenten des Arbeitsschutzes zur Beurteilung von Arbeitsplätzen. (Das gilt auch für die Arbeitsplätze in Stemmanns Unternehmen.) Erst aus der Auswertung der Befragungen ergibt sich dann, ob (psychische) Fehlbelastungen reduziert werden müssen.

 
http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article115350760/Stadt-im-Fokus.html

[...] Wie die “Welt” berichtete, sollen Unternehmen demnach verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen für ihre Mitarbeiter auftreten. In der Gesundheitsbehörde sei eine derartige Untersuchung in Vorbereitung, sagte Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag. Die übrigen Behörden sollen diesem Beispiel folgen. [...]

Jetzt ist es wieder Hjalmar Stemmann, der etwas erklären muss. Allerdings bleiben Fragen an Cornelia Prüfer-Storcks: Wie wurden psychische Belastungen in den Hamburger Behörden in der Vergangenheit beurteilt?

Ist es nicht so, dass wir alle in den letzen beiden Jahren viel dazugelernt haben?

Die Mitbestimmung entscheidet

Sonntag, 14. April 2013 - 16:38

Aus dem Regierungsprogramm der SPD (http://www.spd.de/linkableblob/92664/data/20130311_regierungsprogramm_2013.pdf):

[...]
Die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung grundlegend. Digitale Technologien können neue Freiheitsräume im Arbeitsalltag der Beschäftigten schaffen, beispielsweise mit Blick auf orts- und zeitflexibler Arbeit. Ob Erwerbstätige diese auch tatsächlich zu ihrem eigenen Nutzen realisieren können und nicht neue Formen der (Selbst-)Ausbeutung entstehen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen deshalb das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz den neuen Herausforderungen anpassen, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird. Unser Bildungssystem muss jeden in die Lage versetzen, die Aufstiegschancen der Digitalisierung für sich zu nutzen.
[...]
Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht werden wir daher den neuen Herausforderungen anpassen. Wir wollen, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Wir wollen mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.
[...]
Wir wollen die Mitbestimmungsrechte auch für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung oder [sic! Da ist wohl "und" gemeint.] den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
[...]

Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen, ist kein Poblem.
Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Fehlelastungen am Arbeitsplatz führen, ist ein Poblem.
Bei der Unterscheidung zwischen Belastung und Fehlbelastung in einem konkreten Betrieb ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor.

Mitbestimmungsrechte für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gibt es bereits. Das sind nicht nur Rechte, sondern sogar Pflichten. Aber das Thema ist komplex, und der Ressourcen- und Kompetenzaufbau bei den Arbeitnehmervertretungen steht in sehr vielen Betrieben leider noch ganz am Anfang. Es hat sich jedoch bereits jetzt schon erwiesen, dass die Personal- und Betriebsräte (wenn sie einmal aufgewacht sind), zu den wichtigsten Treibern im Ganzheitlichen Arbeitsschutz gehören.

Nebenbei angenmerkt: Mir ist für diesen Artikel keine originellere Überschrift eingefallen. Der SPD-Slogan “Das Wir entscheidet” hat ja zusammen mit dem gleichlautenden Slogan einer Leiharbeitfirma für einen von der SPD wohl nicht so vorgesehenen Gesprächsstoff gesorgt. Außerdem liefert Google natürlich heute (2013-04-14) schon für “Das Bier entscheidet” hunderte von Treffern.

Gute Arbeit darf nicht krank machen und braucht Mitbestimmung

Sonntag, 14. April 2013 - 14:01

DIE GRÜNEN haben im März einen Entwurf für ihr Regierungsprogramm veröffentlicht (http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/programmentwurf-bundestagswahl-2013.pdf)

[...]
Gute Arbeit darf nicht krank machen und braucht Mitbestimmung

Gut ist Arbeit nur dann, wenn sie nicht krank macht. Der Wandel der Arbeitswelt führt zu neuen Belastungen. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Frauen sind überproportional davon betroffen. Mehr Eigenverantwortung, reine Zielorientierung bei freier Arbeitsorganisation – das kommt zwar vielen entgegen, aber andere belastet der ständige Termindruck und die vielen Überstunden, die nicht ausgeglichen werden. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden aber auch unter starren Vorgaben, wenig Flexibilität, zu wenig Abwechslung und zunehmender Intensität. Eine zunehmend belastende Entwicklung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die ständige Erreichbarkeit per Handy oder E-Mail auch außerhalb der Arbeitszeiten oder die Zunahme von Schicht- und Nachtarbeit. Für uns Grüne heißt das einerseits, dass der Arbeitsschutz auf die neuen Gefährdungen hin überarbeitet werden muss. Deshalb fordern wir eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz vor Stress am Arbeitsplatz. Und wir wollen den Missbrauch von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit verhindern durch eine klare Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. Diese Beschäftigungsverhältnisse sollen in reguläre tariflich bezahlte Arbeit überführt werden. Andererseits sind Aufsichtsbehörden und Sozialpartner stärker zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, neue Gesundheitsrisiken zu erkennen und sie zu beheben. Wir wollen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorantreiben, auch dort wo prekäre Beschäftigung, Teilzeit und Leiharbeit dominieren.

Gute Arbeit für alle ist nur mit einer starken Mitbestimmung zu schaffen. Das bewährte Recht, sich an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidung zu beteiligen, wollen wir bewahren und ausbauen. Die Mitbestimmungsrechte müssen der sich veränderten Arbeitswelt gerecht werden. Das gilt für den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen im Betrieb, für ausländische Rechtsformen von Unternehmen genauso wie für einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz.
[...]

 
Schlüsselprojekte:

[...]
Arbeit darf nicht krank machen – Arbeitsschutz weiterentwickeln

Viele ArbeitnehmerInnen erleben im Beruf starre Vorgaben, wenig Flexibilität und zu wenig Abwechslung. Anderseits sind manche Arbeitsverhältnisse heute zunehmend geprägt von hohen Flexibilitätsanforderungen, nicht planbaren Arbeitszeiten und von der Notwendigkeit ständiger Erreichbarkeit. Wir werden zusammen mit den Sozialpartnern die Anforderungen des gesetzlichen Arbeitsschutzes an die neuen psychischen Belastungen anpassen. Zum Schutz der Beschäftigten und mit Blick auf den demografischen Wandel sind alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen das Gebot der Stunde, denn die Beschäftigten sollen gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können. So schaffen wir Arbeit, die nicht krank macht.
[...]

Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: Kosmetik?

Sonntag, 14. April 2013 - 12:08

Wie geht es eigentlich den vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes?

Ohne eine Verbesserung der Ressourcen der Gewerbeaufsicht für die Kontrolle des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz wären die vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes nur Kosmetik.

Außerdem müssten die Ressourcen und Durchsetzungsmöglichkeiten der Akteure im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzbeauftragte, Betriebsärzte, Personaler, Arbeitnehmervertretungen) so gestaltet werden, dass sie dem komplexen Thema der psychischen Belastungen auch gerecht werden können.