Die Mitbestimmung entscheidet

Sonntag, 14. April 2013 - 16:38

Aus dem Regierungsprogramm der SPD (http://www.spd.de/linkableblob/92664/data/20130311_regierungsprogramm_2013.pdf):

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Die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung grundlegend. Digitale Technologien können neue Freiheitsräume im Arbeitsalltag der Beschäftigten schaffen, beispielsweise mit Blick auf orts- und zeitflexibler Arbeit. Ob Erwerbstätige diese auch tatsächlich zu ihrem eigenen Nutzen realisieren können und nicht neue Formen der (Selbst-)Ausbeutung entstehen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen deshalb das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz den neuen Herausforderungen anpassen, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird. Unser Bildungssystem muss jeden in die Lage versetzen, die Aufstiegschancen der Digitalisierung für sich zu nutzen.
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Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht werden wir daher den neuen Herausforderungen anpassen. Wir wollen, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Wir wollen mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.
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Wir wollen die Mitbestimmungsrechte auch für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung oder [sic! Da ist wohl "und" gemeint.] den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen, ist kein Poblem.
Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Fehlelastungen am Arbeitsplatz führen, ist ein Poblem.
Bei der Unterscheidung zwischen Belastung und Fehlbelastung in einem konkreten Betrieb ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor.

Mitbestimmungsrechte für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gibt es bereits. Das sind nicht nur Rechte, sondern sogar Pflichten. Aber das Thema ist komplex, und der Ressourcen- und Kompetenzaufbau bei den Arbeitnehmervertretungen steht in sehr vielen Betrieben leider noch ganz am Anfang. Es hat sich jedoch bereits jetzt schon erwiesen, dass die Personal- und Betriebsräte (wenn sie einmal aufgewacht sind), zu den wichtigsten Treibern im Ganzheitlichen Arbeitsschutz gehören.

Nebenbei angenmerkt: Mir ist für diesen Artikel keine originellere Überschrift eingefallen. Der SPD-Slogan “Das Wir entscheidet” hat ja zusammen mit dem gleichlautenden Slogan einer Leiharbeitfirma für einen von der SPD wohl nicht so vorgesehenen Gesprächsstoff gesorgt. Außerdem liefert Google natürlich heute (2013-04-14) schon für “Das Bier entscheidet” hunderte von Treffern.


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