Kategorie 'Unterweisung'

DNV-Seminar im März 2014

Freitag, 22. November 2013 - 07:30

http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Psychische-Belastung-in-der-Arbeitswelt-Herausforderung-fuer-die-Fuehrungsverantwortung.aspx

Psychische Belastung in der Arbeitswelt – Herausforderung für die Führungsverantwortung

Datum: 18. März 2014, 09:00 Uhr – 19. März 2014, 17:00 Uhr
Ort: Essen
Stadt: Essen
Land: Deutschland
Kursnummer: 2014AMS009

[...] Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es? [...]

Die Frage “Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?” hätte gereicht.

Det Norske Veritas (DNV) auditiert auch Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Unternehmen, z.B. zur Zertifizierung nach OHSAS 18001. Seit 1996 gehört die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen zu den Aufgaben des Arbeitsschutzes. Damit müssen sich Unternehmenwie DNV befassen, wenn sie AMS-Audits durchführen.

Es gibt viele solcher Zertifizierungsfirmen wie DNV. Diese Zertifizierer stehen miteinander im Wettbewerb um Kunden. Aber obwohl es bei AMS-Audits um den Schutz der Arbeitnehmer geht, sind nicht die Arbeitnehmer die Kunden der Zertifizierer, sondern die Arbeitgeber. Sie können unter den Auditoren diejenigen auswählen, die ihnen nur die Einhaltung der Mindestanforderungen abverlangen. In diesem Wettbewerb geht es also nicht um Spitzenqualität im Arbeitzsschutz. Akkreditiert sind die Zertifizierer bei der DAkkS, deren Anteilseigner ebenfalls wenig Bezug zu Arbeitnehmervertretern haben. Im Zertifizierungsgeschäft dominieren wirtschaftliche Interessen.

Seit dem Beginn der Zertifizierung von AMS hätten die Zertifizierungsunternehmen einen eventuell fehlenden Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagement eines auditierten Unternehmens als Abweichung protokollieren und Verbesserungen fordern müssen. Auch müssen Zertifizierer darauf achten, dass die Arbeitnehmervertretung in Fragen des Arbeitsschutzes einzubeziehen ist. Selbst wenn Audits (auch Zwischenaudits und Re-Zertifizierungsaudits) konzernweit erfolgen und es in Teilen des Unternehmens keine Mitbestimmung gibt, dann berechtigt das die Unternehmen trotzdem nicht, Betriebs- und Personalräte in Deutschland bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Mitbestimmungspflichten zu behindern. Die Unternehmen haben vielmehr sicherzustellen, dass die Arbeitnehmervertretungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ihren Pflichten gerecht werden können. Das hat bei der Durchführung von AMS-Audits auch von der Zertifizierungsgesellschaft beachtet zu werden.

Voraussetzung z.B. für eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hoffentlich vermittelt DNV den Seminarteilnehmern, wie DNV bei den von DNV durchgeführten Audits die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Auch das Betriebsverfassungsgesetz gehört zu diesen Vorschriften.

Hauptsache Gesundheit: Positionen

Mittwoch, 24. April 2013 - 07:12

Arbeitgeberpositionen

Die erste Veröffentlichung in der folgenden Liste ist respektabel und anständig geschrieben. Viele Punkte in Die Sache mit der psychischen Belastung können auch Arbeitnehmervertretern als Referenz dienen. Manche dieser Punkte könnten Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen, in einigen Fragen eine gemeinsame Position zu finden. Die nach Die Sache mit der psychischen Belastung aufgelisteten Veröffentlichungen helfen Arbeitnehmervertretern zumindest, das Denken und die Einstellungen vieler Arbeitgeber zu verstehen und sich darauf einzustellen.

  1. A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW), R. Neuhaus (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft), April 2000 (nicht 2002, wie das bei ergonassist.de steht), 59 Seiten: Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (Nr. 367/368/369/370). Die Abhandlung ist ziemlich ausführlich und geschickt gemacht: Sie ist eine Mischung aus richtigen Aussagen und auch ein bisschen Polemik. Die Abhandlung kann der Arbeitnehmerseite sehr gut helfen, die Haltung und das Vorgehen von Arbeitgebern beim Thema des Einbezugs der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz in Verhandlungen besser zu verstehen. Sie setzt aber auch Mindeststandards, die eine gemeinsame Ausgangsbasis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein könnten.
    Die BAG-Beschlüsse aus dem Jahr 2004 konnten hier natürlich noch nicht berücksichtigt werden, und die in dem Artikel kritisierte paritätische Kommission (Stichwort: Gesundheitsauschuss) funktioniert bereits gut. Es kommt eben darauf an, wie so eine Kommission arbeitet.
    Suche auch:
    Hoffmann+Keller+Neuhaus+psychische-Belastung
    Einigungsstelle+psychische-Belastung+”Ralf+Neuhaus”

    Was der Artikel auch zeigt: Zumindest in den Personalabteilungen der großen Unternehmen war das Thema seit 2000 bekannt. Schon damals hatten die Arbeitgeber einen ausreichenden Wissensstand. Seit dieser Zeit kann die Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz bei bei der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland also kein Versehen mehr gewesen sein. Sie erhöhten damit wissentlich das Erkrankungsrisiko ihrer Mitarbeiter.
  2. BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber), Mai 2005: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit.
    Die BDA meint: 

    … Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass psychische Belastungen grundsätzlich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind. Beim Fehlen besonderer Anhaltspunkte kann aus Sicht der BDA jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungen bestehen. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Bildschirmarbeitsplätze. …

    Was für ein Unsinn. Diese Arbeitgebervereinigung stellt sich gegen die Bildschirmarbeitsverordnung sowie gegen die Beschlüsse des BAG und verleitetet viele Unternehmer damit möglicherweise sogar zu Rechtsverstößen. Denn nach den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts hat sich diese Position der Arbeitgeber als unrichtig erwiesen: Das Vorliegen “besonderer Anhaltsspunkte” ist für eine Gefährdungsbeurteilung schon aus Gründen der Logk nicht erforderlich, denn Anhaltspunkte werden ja erst mit der Gefährdungsbeurteilung gewonnen. (In der Praxis kann man in Anlehnung an OHSAS 18001 die Gefährdungsbeurteilung in eine Gefährungserkennung und eine Risikobewertung aufteilen.)

  3. BDA, Mai 2009: Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit
    (Siehe auch: http://blog.psybel.de/mehr-eigenverantwortung-der-beschaeftigten/)
  4. BDA, Nov. 2010, Arbeitsschutz und Gesundheitsgefärderung: Unternehmen engagiert und erfolgreich
    (Hier ist die Trennung zwischen “gesetzlich verpflichtendem Arbeits- und Gesundheitschutz” und “freiwilliger Beteiligung” an der “Gesundheitsförderung” keine unbedeutende Nebensache: Die Unterscheidung zwischen “verpflichtend” und “freiwillig” kann den Arbeitgebern bei der Schwächung der starken Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmer im ganzheitlichen Arbeitsschutz helfen.)
  5. BDA, Geschäftsbericht 2010, S. 48-49: Psychische Gesundheit: Unternehmen aktiv
    Die BDA behauptet hier, es gäbe eine falsche “Herleitung”, dass psychische Belastung aus der Arbeitsaufgabe zu psychischen Störungen der Mitarbeiter führen. Der BDA ist demzufolge nicht bekannt, dass psychische Fehlbelastungen zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Der Arbeitgebervereinigung fehlen also elementare Kenntnisse des ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Was legitime Belastungen einerseits und gesundheitsgefährdende Fehlbelastungen andererseits sind, haben die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in einem Betrieb miteinander und unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft zu vereinbaren.
  6. BDA: Psychische Belastung – psychische Gesundheit (aktuelle Website, mein Kommentar dazu)
  7. Gesamtmetall und ifaa, 2011: Burnout, Depression und Demographie – Was kann und soll betriebliche Gesundheitsförderung hier leisten? (Kommentar)
  8. Arbeitgeber gegen Anti-Stress-Verordung, 2011-10: Kommentar und Link zu Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein, Anti-Stress-Verordnung nicht zielführend; mit einem Link zu Stephan Sandrock, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft, ifaa, Depression und Burnout – Wie Unternehmen damit umgehen können, 2011-09-28
  9. BDA und VDBW, 2012: Bedeutung der psychischen Gesundheit im Betrieb
  10. Alexander Gunkel (Salzgitter AG), 2012: Psychische Gesundheit – Abgestimmtes Handeln im Unternehmen schafft Handlungssicherheit und Erfolg
  11. Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa), 2012-06-27: IG Metall Entwurf für die Anti-Stress-Verordnung praxisfern und nicht zielorientiert
  12. Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, 2012-07-26: Nichterwerbstätige deutlich anfälliger // Überreglementierter Arbeitsschutz hilft hier gar nicht // Arbeitgeber müssen mit “Samthandschuhen” vorgehen..
  13. Pascal Kober (FDP), Ulrich Lange (CDU), 2012-10-25, Reden in der Bundestagsdebatte 17/201. Hier fielen mir insbesondere die eher ideologischen Bedenken Ulrich Langes zur Mitbestimmung auf. Wie die Arbeitgeber befürchtet er Mitbestimmung im Bereich unternehmensstrategischer Entscheidungen. Tatsächlich bedeutet Mitbestimmung im Bereich der psychischen Belastung auch Beeinflussung von Führungsstilen.
  14. Dieter Hundts Rede, 2013-01-29
  15. Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Fraktion; Rainer Brüderle (FDP) und Fraktion, 2013-04: Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken. Als Arbeitgeberposition ist dieser Beitrag zu Arbeitsschutzthemen deswegen hier aufgelistet, weil er ganz wichtige Probleme (unzureichende Kontrolle und Missachtungd der Regeln des ganzheitlichen Arbeitsschutzes in der großen Mehrheit der Betriebe) nicht anspricht. CDU/CSU und FDP tolerieren damit erhöhte Risiken der Verletzungen von Arbeitnehmern.
  16. BDA, August 2013: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber
  17. Suche in der BDA-Website: “psychische

 

Arbeitnehmerpositionen

  1. Mitbestimmung bei Stress und anderen psychischen Belastungen, Der Personalrat 10/2002, S. 420-427
  2. Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert?,
    Computer-Fachwissen 2/2004, 9 – 14 und 3/2004, 8 – 13
  3. Gemeinsames Positionspapier von IG Metall und VDBW, Mai 2009
  4. Hauptsache Gesundheit – Tarif- und betriebspolitisches Drehbuch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
    ver.di, Juni 2010
    Das “Drehbuch” setzt sich auch ziemlich ausführlich mit den Argumenten der Arbeitgebervereinigung (BDA) auseinander. Interessant auch das Kapitel “Tarifvertragliche und/oder betriebliche Umsetzung“.
  5. Aus Arbeitnehmersicht betrachtet: Widerstand gegen die Mitbestimmung im Arbeitsschutz
  6. Eigentlich eher als arbeitgebernah bekannt, überraschte mich die FDP mit einer ungewöhnlich kompetent gestellten Anfrage (2009) zur Belastungssituation von Lehrern an Berliner Schulen. Ich habe daraus Fragen an Arbeitgeber in der Privatwirtschaft abgeleitet, die angesichts ihres Ursprungs von Arbeitgebern sicherlich nicht als “gewerkschaftsideologisch” vom Tisch gewischt werden können.
  7. IG Metall, 2012-06, Anti-Stress-Verordnung

 

Gemeinsame Positionen

  1. Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB (2004-04-21), Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik
    Einiges gilt wohl nicht mehr, z.B.: “DGB und BDA sind der Auffassung, dass es zur weiteren Förderung betrieblicher Gesundheitspolitik grundsätzlich keiner neuer gesetzlichen Regelungen bedarf.”

  2. Gemeinsame Erklärung von BMAS, BDA und DGB (2013-09-05), Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt
     
    Update: 2013-09-30

Verordnung soll Arbeitsschutzgesetz konkretisieren

Dienstag, 16. April 2013 - 22:16

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3928216/2013-04-16-bgv-psychische-belastungen.html

Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz

Mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

Hamburg bringt mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen bundesweite Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz auf den Weg

16. April 2013

Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören inzwischen zu den wesentlichen Ursachen für Gesundheitsgefährdungen in der Arbeitswelt, für Fehlzeiten und Frühverrentungen. Auch jeder zweite Arbeitgeber hält arbeitsbedingten Stress für ein wichtiges Thema. Aber nur wenige Betriebe haben eine Strategie, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen durch psychische Belastung zu schützen. Der Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung ist im Arbeitsschutz bislang unzureichend gesetzlich geregelt. Hamburg hat deshalb gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer bundesweiten Verordnung mit verbindlichen Anforderungen an Unternehmen erarbeitet. Das Arbeitsschutzgesetz soll zukünftig durch diese Verordnung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Antrag bringen die Länder im Mai in den Bundesrat ein. [...]

Unabhängig von seinem politischen Schicksal ist dieser Verordnungsentwurf eine gute Darstellung der wichtigsten Probleme bei Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung in den Betrieben. Alleine deswegen ist der Entwurf sehr hilfreich. Arbeitnehmervertreter können ihn jetzt schon (ggf. zusammen mit Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme) und aktuellen Handlungsanweisungen (GDA und LASI) bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen verwenden.

 
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-bundesratsinitiative-fuer-mehr-schutz-bei-psychischen-belastungen_aid_961809.html

[...] Die Handelskammer lehnte eine solche Verordnung dagegen ab. „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Ähnlich äußerte sich die CDU-Opposition. „Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut“, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Hjalmar Stemmann.

Zur Handelskammer und zur CDU-Opposition in Hamburg:

  • Hans-Jörg Schmidt-Trenz kennt vermutlich die Gesetze seit 1996 und die Rechtsprechung spätestens seit 2004 nicht. Es wäre besser, wenn Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verordnet werden müsste. Aber die Unternehmen haben ihre Chance nicht genutzt. Die nun nötigen Maßnahmen haben sie sich darum selbst zuzuschreiben.
  • Hjalmar Stemmanns Behauptung vom Befragungsstress wird von Betrieben wiederlegt, die vernünftige Befragungen durchführten. Auch Gesundheitsexperten können sich irren. Außerdem geht es um viel mehr als nur um Befragungen.

 
Der FOCUS hat sich vielleicht hierhin gegoogelt: http://www.hk24.de/servicemarken/presse/pressemeldungen/2384766/Handelskammer_Hauptgeschaeftsfuehrer_Prof_Schmidt_Trenz_zur_Ver.html

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Prof. Schmidt-Trenz zur Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz für mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

“Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden. Statt praktische Handlungsanleitungen zu geben und gute Beispiele herauszustellen und deren Nachahmung zu fördern, werden die Betriebe mit standardisierten Unterweisungs-, Berichts- und Kontrollpflichten befrachtet. Was dies der psychischen Gesundheit nutzen soll, bleibt im Dunkeln. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen nicht mehr zeitliche Belastung durch mehr Bürokratie, sondern mehr Zeit für die Zuwendung im Team und gegenüber den Kunden.” [...]

Nach den standardisierten Pflichten lechzen viele Unternehmen jetzt zunehmend selbst, weil ihnen nichts besseres einfällt. Das kommt davon, wenn man vergisst, dass Unternehmensleitungen und Arbeitnehmervertretungen hier zusammen unbürokratische und betriebsgerechte Lösungen finden könnten. Schmidt-Trenz kennt wohl auch nicht die praktischen Handlungsanleitungen z.B. der Berufsgenossenschaften.

Auf Initiative der Handelskammer gibt es auch ein Projekt zur psychischen Gesundheit (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2240026/2010-05-06-bsg-gesundheitswirtschaft.html). Wenn man genau hinguckt, geht es wieder um psychische Erkrankungen, ihre Entdeckung, Behandlung usw. Immer wieder stoßen wir auf solche guten Taten der auf den Einzelnen abzielenden Verhaltensprävention und Verhaltensmodifikation, mit den aber die Verhältnisprävention und der Arbeitsschutz zur Seite gedrängt werden. Verhältnisprävention bedeutet, dass Unternehmer ggf. an ihren Unternehmen etwas ändern müssen, z.B. ihre Führungskultur. Das mögen Unternehmer wohl nicht so sehr. Lieber rufen sie ihre Mitarbeiter auf, für ihre eigene Gesundheit zu sorgen und ihr Verhalten zu verändern.

Genau wegen dieser Einstellung brauchen wir leider eben doch eine das Arbeitsschutzgesetz konkretisierende Verordnung.

 
http://www.cdu-hamburg.de/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/psychische-belastungen-lassen-sich-nicht-durch-mitarbeiterbefragungen-reduzieren.html

Psychische Belastungen lassen sich nicht durch Mitarbeiterbefragungen reduzieren

16.04.2013

Heute wurde in der Landespressekonferenz ein Entwurf des SPD-Senats zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit vorgestellt.

Dazu erklärt Hjalmar Stemmann, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Die von der SPD vorgesehene verpflichtende Mitarbeiterbefragung am Arbeitsplatz leistet keinen Beitrag zur sinnvollen Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut.

Die SPD setzt wieder einmal auf von oben verordnete Reglementierungen. Dabei liegt es doch im Interesse der Beteiligten, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und diese in den Betrieben anzuwenden. Besonders unverständlich und irritierend ist, dass Senatorin Prüfer-Storcks die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Behörden nicht im Sinne ihrer eigenen Verordnung schützen möchte. Anderen etwas aufzuzwingen, was man selbst nicht macht, ist scheinheilig. Bei dem deutlich über dem Durchschnitt der Wirtschaft liegenden Krankenstand in den Hamburger Behörden ist hier am ehesten Handlungsbedarf gegeben.

Da wird die Senatorin nun etwas erklären müssen.

Ansonsten zeigt die Kritik Stemmanns an Befragungen Unverständnis für die Reihenfolge der Schritte im Arbeitsschutz. Das ist Grundlagenwissen. Befragungen sollen keine (psychischen) Belastungen reduzieren, sondern sie sind eines von vielen Instrumenten des Arbeitsschutzes zur Beurteilung von Arbeitsplätzen. (Das gilt auch für die Arbeitsplätze in Stemmanns Unternehmen.) Erst aus der Auswertung der Befragungen ergibt sich dann, ob (psychische) Fehlbelastungen reduziert werden müssen.

 
http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article115350760/Stadt-im-Fokus.html

[...] Wie die “Welt” berichtete, sollen Unternehmen demnach verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen für ihre Mitarbeiter auftreten. In der Gesundheitsbehörde sei eine derartige Untersuchung in Vorbereitung, sagte Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag. Die übrigen Behörden sollen diesem Beispiel folgen. [...]

Jetzt ist es wieder Hjalmar Stemmann, der etwas erklären muss. Allerdings bleiben Fragen an Cornelia Prüfer-Storcks: Wie wurden psychische Belastungen in den Hamburger Behörden in der Vergangenheit beurteilt?

Ist es nicht so, dass wir alle in den letzen beiden Jahren viel dazugelernt haben?

E-Learning im Betrieb

Dienstag, 12. Februar 2013 - 10:40

Das Thema ist in mehrfacher Hinsicht interessant:

  • Für die Vermittlung welcher Themen ist welches E-Learning geeignet bzw. nicht geeignet?
  • Wann dient E-Lerning mehr der rechtlichen Sicherheit der unterweisenden Organisation als der tatsächlichen Vermittelung von Wissen und Fähigkeiten?
  • Wie wird mit der Kontrolle des Lernerfolgs umgegangen?
  • Unter welchen Bedingungen sind Inhalte und Lehrmethoden von Trainings mitbestimmungspflichtig?
  • usw.

Damit der Artikel kurz bleibt, gibt es hier ersteinmal keine Antworten :-).
Die folgende Linkliste ist nicht vollständig und wächst möglicherweise noch:

Wie kann Weiterbildung helfen?

Sonntag, 3. Februar 2013 - 10:17

http://www.facebook.com/Trainingaktuell/posts/511655065524082

#TrainerInfo: Das Echo auf den gestern veröffentlichten “Stressreport 2012″ ist groß. 43 Prozent der Befragten gaben darin an, zunehmend unter Stress im Job zu leiden. Als wichtigste Gründe wurden Multitasking, Termindruck und Monotonie benannt.
Was meinen Sie: Wie kann Weiterbildung helfen? Wo muss Personalentwicklung ansetzen?

(http://www.arbeitstattstress.de/2013/01/ein-wort-an-die-personalentwickler-weiterbildung-und-psychische-gesundheit/ hatte mich auf diesen Facebookeintrag aufmerksam gemacht.)

Mitbestimmung bei der Unterweisung

Freitag, 1. Februar 2013 - 15:12

http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Umwelt/infoblatt_416_unterweisung.pdf

… Die Inhalte und die Form von Unterweisungen sind im Arbeitsschutzrecht nicht geregelt. Das bedeutet, dass hier ein Mitbestimmungsrecht durch die Betriebs oder Personalvertretung zu berücksichtigen ist. …

 
http://stuwal.blog.de/2011/01/12/unterweisung-arbeitsschutz-mitbestimmungspflichtig-10351345/ (Philip Stühler-Walter, 2011-10-12)

… Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings mit Beschluss vom 11.01.2011 (1 ABR 104/09) festgestellt, dass dieses Mitbestimmungsrecht nicht nur die einzelnen Maßnahmen des Arbeitsschutzes umfasst, sondern auch die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz. Das bedeutet, dass der Betriebsrat auch mitzubestimmen hat, wie und in welcher Form der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz zu unterweisen hat …

 
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/mitbestimmung/mitbestimmung_des_betriebsrat.htm

… Der Betriebsrat besitzt umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Regelung des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung.
Dazu gehört auch die Mitgestaltung der Art und Weise der Gefährdungsbeurteilungen oder der Unterweisungen. …

 
http://www.inqa.de/SharedDocs/PDFs/DE/Publikationen/integration-pdf, S. 16

… Der Betriebsrat hat sich bei der Ausgestaltung des spezifischen betrieblichen Vorgehens aktiv einzubringen. Insbesondere bei der Auswahl der einzusetzenden Analyseverfahren, wie etwa der Entwicklung eines Mitarbeiterfragebogens oder bei der Qualifizierung und Unterweisungen der Beschäftigten, sollte der Betriebsrat seine Positionen einbringen. …

 
usw.: https://www.google.de/search?q=Unterweisung+Mitbestimmung+Arbeitsschutz

Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung

Samstag, 17. November 2012 - 23:02

http://www.neue-wege-im-bem.de/sites/neue-wege-im-bem.de/dateien/download/unterweisung_gefahrdungsbeurteilung.pdf

Verknüpfung der Unterweisung mit der Gefährdungsbeurteilung

Strategien für eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik im Unternehmen

Wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements und damit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung im Dialog. Um eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik im Unternehmen zu etablieren, ist es notwendig, diese beiden Elemente in der Praxis miteinander zu verknüpfen. …

Hier findet sich auch wieder das Bild von Pflicht (Arbeitsschutz) und Kür (Betriebliches Gesundheitsmanagement).

Siehe auch: http://blog.psybel.de/unterweisung/

Kompetenz von Führungskräften

Mittwoch, 29. August 2012 - 00:26

In OHSAS 18002:2008 wird Unternehmen empfohlen, sicherzustellen, “dass das Personal einschließlich der obersten Leitung kompetent ist, bevor ihm erlaubt wird, Aufgaben durchzuführen, die Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz haben können.”

Eigentlich ist das selbstverständlich, und doch gibt es Unternehmen, in denen das Top-Management versucht, die Verantwortung für das Erkennen psychischer Gefährdungen der unteren Führungsebene zuzuschieben - ohne jedoch psychische Belastungen in die vorgeschriebene Unterweisung an die im Betrieb Beschäftigten einbezogen zu haben.

Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat

Freitag, 3. August 2012 - 21:11

Fehlt der Einbezug psychischer Belastungen in die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, so ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Wird dieser Mangel vorsätzlich aufrecht erhalten, kann das eine Straftat sein.

Nachdem das Thema jetzt mehr Aufmerksamkeit gewonnen hat, werden die Unternehmen verstärkt auf Rechtssicherheit achten. Besonders dort, wo die Betriebsräte überfordert sind, könnte existierende technische Gefährdungsbeurteilungen schnell einfach mal um ein paar Zeilen erweitert werden, und schon kann der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft, den Zertifikatoren (OHSAS 18001), den Auditoren und dem eigenen nur an Formalien interessierten Top-Management (OHSAS 18001, Absatz 7.6) gezeigt werden, dass psychische Belastungen ordnungsgemäß beurteilt werden, auch wenn es keinen ausreichenden Prozess und keine Betriebsvereinbarung für die Gefährdungsbeurteilung gibt. So einfach geht das.

Wenn aber bei der Gefährdungsbeurteilung, bei der Maßnahmenfestlegung, bei der Maßnahmenumsetzung, bei der Wirksamkeitskontrolle, bei den Unterweisungen, bei der Dokumentation, bei der Qualifikation der Akteure im Arbeitsschutz und und beim Aufbau des Arbeitsschutzsystems nicht ordentlich mitbestimmt wurde, dann ist die Behinderung der Mitbestimmung keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern schon eine Straftat.

Es hift auch nichts, wenn bei Audits, bei Begehungen usw. Betriebsratsmitglieder dabei sind, aber keine Ahnung vom ganzheitlichen Arbeitsschutz haben und/oder Konflikte scheuen. Im Gegenteil, überforderte Betriebsratsmitglieder machen es nur noch schlimmer. Sie helfen den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern, Mitwirkung (OHSAS 18001, Absatz 4.4.3.2) der im Betrieb Beschäftigten und Mitbestimmung (BetrVG) durch die Arbeitnehmer vorzugaukeln.

Konsequenzen aus dem Burn-out-Ranking

Dienstag, 12. Juni 2012 - 21:49

Fortsetzung von http://blog.psybel.de/2012/06/08/manager-magazin-burn-out-ranking/:

Habe mit heute einmal die Tabelle angesehen: Die Asklepios-Kliniken vermuten, dass von von den mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern in DAX-Unternehmen etwa 47000 bis 100000 Mitarbeiter vom Burn-out betroffen sind. Das sind etwa 3.1% bis 6.4%, also im Durchschnitt 4.7%. Basis ist eine im manager magazin 2012-06 veröffentlichte Tabelle - mit allerdings ziemlich mutigen Extrapolationen möglicherweise etwas magerer Daten.

Auch etwas belastbarere Daten zeigen, dass so abschreckend der angeblich seit schon vielen Jahren mögliche “knallharte Strafkatalog” nicht zu wirken scheint. Es wird vermutlich sogar keine einzige knallharte Strafe für eine von mangelhafter Prävention verursachte psychische Erkrankung gegeben haben.

Die Beunruhigungspille der Ministerin Ursula von der Leyen ist in Wirklichkeit eine Beruhigungspille an die Unternehmer: Ernstaft unternimmt die Politik nichts. Sie wedelt nur ein bisschen mit einem Strafkatalog zur Volksberuhigung, wird die ernsthafte Anwendung dieses Katalogs aber auch weiterhin bremsen.

Die eigentliche Konsequenz aus dem Burn-out-Ranking ist, dass Prävention ernsthafter betrieben und genauer beurteilt werden muss. Das ist zuverlässiger als gewagte Statistiken:

  • Ernsthafte und kompetente Kontrollen der Unternehmen durch Aufsichtsbehörden.
  • Überprüfung der Übereinstimmung der Prozessbeschreibung eines Unternehmens zur Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung mit der tatsächlichen Umsetzungspraxis.
  • Veröffentlichung der Protokolle von behördlichen Kontrollen eines Unternehmens an alle Mitarbeiter des Unternehmens (also nicht nur an den Betriebsrat).
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Dokumentation und darin insbesondere der Gefährdungsbeurteilungen. (Kennen und Verstehen die Mitarbeiter den Inhalt und die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilungen zu ihren Arbeitsplätzen inzbesondere hinsichtlich des Einbezugs psychischer Belastungen? Kennen sie die Bildschirmarbeitsverordnung und wird sie tatsächlich eingehalten?)
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Unterweisungen an das untere Management. (Versucht das Top-Management, Verantwortung in das untere Management zu verlagern, ohne die Mitarbeiter und Vorgesetzten über ihre Pflichten und Rechte aufzuklären? Werden nur Webtrainings gegeben, die wenig wirksame Pflichtübungen zum formalen Abhaken von Vorschriften sind?)
  • Proaktive behördliche Unterstützung der Betriebsräte bei der Ausübung der Pflicht zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz. (Betriebsräte sind angesichts der Realität des Umgangs mit dem Arbeitsrecht und mit den Schutzrechten für Arbeitnehmer in Deutschland in einer Zwickmühle: Sprechen sie im Betrieb Regelwidrigkeiten an, dann beschwert sich die Arbeitgeberin, der Betriebsrat würde die harmonische Zusammenarbeit stören und Führungskräfte persönlich angreifen. Halten sie sich zurück - womöglich in Anwesenheit von Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften oder der Gewerbeaufsicht -, dann missachten sie ihre Pflicht zum Schutz der Mitarbeiter und geben u.U. auch noch stillschweigend ihr Einverständnis zu Dingen, mit denen sie nicht einverstanden sein dürfen.)
  • Stärkung der Unabhängigkeit von Betriebsärzten und Arbeitsschutzbeauftragten. (Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Wie kommt es, dass diese Vorschrift (§3 ArbMedVV) von der Mehrheit der Unternehmen in Deutschland beim Einbezug psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz noch nicht beachtet wird? Haben die Betriebsärzte Angst, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung einzufordern, obwohl ihnen die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Primärprävention bekannt ist? Was haben sie zu befürchten, wenn sie den Arbeitgeber auffordern, ihnen diese Grundlage nicht weiterhin zu verwehren? Entstehen den Arbeitsschutzbeauftragten Nachteile, wenn sie psychische Belastungen (unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung) in Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und damit ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen?)
  • Haftung des Unternehmens gegenüber psychisch erkrankten Mitarbeitern mit Erschöpfungsdepression schon dann, wenn der Arbeitgeber zwar nur ein möglicher Mitverursacher der Erkrankung ist, aber dazu aktuell oder in den Jahren vor der Erkrankung (deswegen müssen auch vergangene Pflichtverletzungen in den Unternehmen untersucht werden!) noch erhebliche Mängel beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz festgestellt wurden. Wichtig wäre es auch, dass Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversichererer und Krankenversicherer sich leichter Versicherungsleistungen erstatten lassen können, die von fahrlässig ihre Mitarbeiter körperverletzenden Unternehmen verursacht wurden.

Wenn Unternehmen einen ordentlichen Arbeitsschutz betreiben, dann braucht sie irgendein “Burn-our Ranking” nicht zu interessieren.

Ich weiß nicht, ob die von Gewerkschaften geforderte Anti-Stress-Verordnung oder sonstige neue Bestimmungen etwas bringen. Eine Stärkung der Arbeitnehmervertretungen könnte helfen, mit den bestehenden Arbeitsschutzvorschriften auszukommen. Es gibt ja bereits seit 1996 ein Gesetz. Es gibt darauf aufbauende Verordnungen und gerichtliche Beschlüsse. Nur wurden die Regeln in der Praxis kaum durchgesetzt obwohl beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung sehr gut überprüfbar ist. Davon wird aber kaum Gebrauch gemacht. So kann es passieren, dass Aufsichtspersonen in einem Betrieb, von dem sie wissen, das psychische Belastungen nicht ordnungsgemäß beurteilt werden, es durchgehen lassen, dass in Gefährdungsbeurteilungen steht, die Bildschirmarbeitsverordnung werde eingehalten. Uns fehlen keine Schutzgesetze, sondern der Respekt vor ihnen ist abhanden gekommen.

(Nachbearbeitung: 2011-06-17)