Schlagwort 'Regierungsprogramm'

AuS-Gesetzgebungsreport

Freitag, 10. Mai 2013 - 06:47

Der Arbeitsrechts-Berater – Informationsdienst für die Beratungspraxis
“powered by AuS…. Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrechte (IDEAS) an der Universität zu Köln”
http://www.arbrb.de/aus_gesetzgebungsreport.html

(Nur ausgewählte Überschriften sind hier wiedergegeben.)

Die Mitbestimmung entscheidet

Sonntag, 14. April 2013 - 16:38

Aus dem Regierungsprogramm der SPD (http://www.spd.de/linkableblob/92664/data/20130311_regierungsprogramm_2013.pdf):

[...]
Die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung grundlegend. Digitale Technologien können neue Freiheitsräume im Arbeitsalltag der Beschäftigten schaffen, beispielsweise mit Blick auf orts- und zeitflexibler Arbeit. Ob Erwerbstätige diese auch tatsächlich zu ihrem eigenen Nutzen realisieren können und nicht neue Formen der (Selbst-)Ausbeutung entstehen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen deshalb das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz den neuen Herausforderungen anpassen, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird. Unser Bildungssystem muss jeden in die Lage versetzen, die Aufstiegschancen der Digitalisierung für sich zu nutzen.
[...]
Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht werden wir daher den neuen Herausforderungen anpassen. Wir wollen, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Wir wollen mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.
[...]
Wir wollen die Mitbestimmungsrechte auch für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung oder [sic! Da ist wohl "und" gemeint.] den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
[...]

Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen, ist kein Poblem.
Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Fehlelastungen am Arbeitsplatz führen, ist ein Poblem.
Bei der Unterscheidung zwischen Belastung und Fehlbelastung in einem konkreten Betrieb ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor.

Mitbestimmungsrechte für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gibt es bereits. Das sind nicht nur Rechte, sondern sogar Pflichten. Aber das Thema ist komplex, und der Ressourcen- und Kompetenzaufbau bei den Arbeitnehmervertretungen steht in sehr vielen Betrieben leider noch ganz am Anfang. Es hat sich jedoch bereits jetzt schon erwiesen, dass die Personal- und Betriebsräte (wenn sie einmal aufgewacht sind), zu den wichtigsten Treibern im Ganzheitlichen Arbeitsschutz gehören.

Nebenbei angenmerkt: Mir ist für diesen Artikel keine originellere Überschrift eingefallen. Der SPD-Slogan “Das Wir entscheidet” hat ja zusammen mit dem gleichlautenden Slogan einer Leiharbeitfirma für einen von der SPD wohl nicht so vorgesehenen Gesprächsstoff gesorgt. Außerdem liefert Google natürlich heute (2013-04-14) schon für “Das Bier entscheidet” hunderte von Treffern.

Gute Arbeit darf nicht krank machen und braucht Mitbestimmung

Sonntag, 14. April 2013 - 14:01

DIE GRÜNEN haben im März einen Entwurf für ihr Regierungsprogramm veröffentlicht (http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/programmentwurf-bundestagswahl-2013.pdf)

[...]
Gute Arbeit darf nicht krank machen und braucht Mitbestimmung

Gut ist Arbeit nur dann, wenn sie nicht krank macht. Der Wandel der Arbeitswelt führt zu neuen Belastungen. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Frauen sind überproportional davon betroffen. Mehr Eigenverantwortung, reine Zielorientierung bei freier Arbeitsorganisation – das kommt zwar vielen entgegen, aber andere belastet der ständige Termindruck und die vielen Überstunden, die nicht ausgeglichen werden. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden aber auch unter starren Vorgaben, wenig Flexibilität, zu wenig Abwechslung und zunehmender Intensität. Eine zunehmend belastende Entwicklung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die ständige Erreichbarkeit per Handy oder E-Mail auch außerhalb der Arbeitszeiten oder die Zunahme von Schicht- und Nachtarbeit. Für uns Grüne heißt das einerseits, dass der Arbeitsschutz auf die neuen Gefährdungen hin überarbeitet werden muss. Deshalb fordern wir eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz vor Stress am Arbeitsplatz. Und wir wollen den Missbrauch von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit verhindern durch eine klare Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. Diese Beschäftigungsverhältnisse sollen in reguläre tariflich bezahlte Arbeit überführt werden. Andererseits sind Aufsichtsbehörden und Sozialpartner stärker zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, neue Gesundheitsrisiken zu erkennen und sie zu beheben. Wir wollen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorantreiben, auch dort wo prekäre Beschäftigung, Teilzeit und Leiharbeit dominieren.

Gute Arbeit für alle ist nur mit einer starken Mitbestimmung zu schaffen. Das bewährte Recht, sich an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidung zu beteiligen, wollen wir bewahren und ausbauen. Die Mitbestimmungsrechte müssen der sich veränderten Arbeitswelt gerecht werden. Das gilt für den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen im Betrieb, für ausländische Rechtsformen von Unternehmen genauso wie für einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz.
[...]

 
Schlüsselprojekte:

[...]
Arbeit darf nicht krank machen – Arbeitsschutz weiterentwickeln

Viele ArbeitnehmerInnen erleben im Beruf starre Vorgaben, wenig Flexibilität und zu wenig Abwechslung. Anderseits sind manche Arbeitsverhältnisse heute zunehmend geprägt von hohen Flexibilitätsanforderungen, nicht planbaren Arbeitszeiten und von der Notwendigkeit ständiger Erreichbarkeit. Wir werden zusammen mit den Sozialpartnern die Anforderungen des gesetzlichen Arbeitsschutzes an die neuen psychischen Belastungen anpassen. Zum Schutz der Beschäftigten und mit Blick auf den demografischen Wandel sind alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen das Gebot der Stunde, denn die Beschäftigten sollen gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können. So schaffen wir Arbeit, die nicht krank macht.
[...]