Schlagwort 'empfindliche Strafen'

Arbeitgeber brauchen Sicherheit, bestraft zu werden

Sonntag, 12. November 2017 - 18:55

Der Vorsitzende der sogenannten “Wirtschaftsweisen”, Christoph M. Schmidt, meinte in der der Welt am Sonntag (2017-11-12), dass die Unternehmen Sicherheit bräuchten, dass sie nicht gesetzwidrig handeln, wenn ein Angestellter morgens beim Frühstück seine Mails liest. Schon wegen dieser Dummheit muß man “Wirtschaftsweise” in Gänsefüßchen schreiben. Professor hin oder her, Christoph M. Schmidt ist nicht weise.

Die Mehrheit der Arbeitgeber stellt sich immer noch über das Arbeitsschutzgesetz: Sie lassen in ihren Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Dieser “flexible” Umgang mit Gesetzen und Vorschriften ist natürlich nur möglich, weil die Gewerbeaufsichten in diesem Bereich des Arbeitsschutzes weiterhin versagen. Inzwischen bin ich sicher, dass die gut dokumentierten Defizite im Aufsichtshandeln im Arbeitsschutz politisch gewollt sind. Solange Arbeitgeber weiterhin so ungestraft gegen dasArbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen wie ihnen das in der Vergangen erlaubt war, wäre es nicht nur unweise, sondern eine große Dummheit, das Arbeitsschutzgesetz aufzuweichen. Für flexiblere Arbeitszeiten brauchen wir eine Gewerbeaufsicht, der endlich mit einer besseren Ausstattung erlaubt wird, die Betriebe auch tatsächlich kritisch zu beaufsichtigen.

Die Überwachung des modernen ganzheitlichen Arbeitsschutzes ist komplex. Die Überwachung von Arbeitszeiten ist schon einfacher. Allerdings hat man sich in Deuschland hier auch schon an Rechtsbruch gewöhnt. Solange Arbeitgeber ihre Pflicht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Schutz der psychischen Gesundheit immer noch vernachlässigen dürfen, darf es keine Arbeitszeitregelungen geben, die noch flexibler sind, als das derzeit schon der Fall ist. Anstelle hier den Arbeitgebern entgegenzukommen, brauchen diese Leute endlich Sicherheit, dass sie für ihre fortgesetzte und vorsätzliche Verletzungen von unabdingbar einzuhaltenden Schutzgesetzen kräftig bestraft werden.

Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Samstag, 18. Februar 2017 - 16:09

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.

Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”

Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:
    BILD, 2012-02-11:
    [...] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. [...]

    BILD, 2012-06-11:

    [...] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. [...]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    [...] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. [...]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)

    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”

Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.

Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich

Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.

Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.

 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

Erinnerung an Forderungen des DGB

Donnerstag, 17. März 2016 - 07:26

http://www.dgb.de/themen/++co++aa716d7e-a5e1-11e2-bf4e-00188b4dc422?t=1 (Backup)

Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden –
psychisch erkrankte Menschen besser unterstützen.
Gewerkschaftliche Anforderungen
Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 09. April 2013 [...]

Im Arbeitsschutz herrscht Anarchie: Die Gewerbeaufsichten können sich nicht durchsetzen. Drei Jahre nach dem Beschluss des DGB-Vorstandes können Unternehmen immer noch gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen ohne wirksam bestraft zu werden.

Siehe auch: http://www.gute-arbeit-praxis.de/gute-arbeit-praxis/material/liste/

Bis 25000 Euro Bußgeld

Montag, 11. Januar 2016 - 14:42

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Grundlagen, Vorgehensweisen, Erfahrungen

(Klaus Volk, Bayerische Gewerbeaufsicht, 2015-03-25)
(https://www.muenchen.ihk.de/de/standortpolitik/Anhaenge/gefaehrdungsbeurteilung_psychischer_belastungen_dr._volk.pdf)

 
Klarstellungen im Arbeitsschutzgesetz, 2013:

Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
im Artikel 8 des BUK-Neuordnungsgesetzes (September 2013):

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen
auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) …
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Die Änderung ist nur eine Klarstellung bereits seit 1997 geltenden Rechts.

 
Strafen:

Rechtliche Vorgaben für den Arbeitgeber verbindlich, bei Sanktionen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 25000 Euro!

Interessant wäre hier eine Statistik der tatsächlich verhängten Bußgelder für den Zeitraum von 1997 bis 2004 und von 2005 bis 2015. (Im Jahr 2004 beseitigte das BAG mögliche Zweifel an der Pflicht, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen.)

Ist dieses Bußgeld ein Popanz? Schwächt die gute politische Vernetzung größerer Unternehmen mit der bayerischen Politik die Autorität der Gewerbeaufsicht? Die ja auch nicht allzu gut mit Ressourcen ausgestattete Gewerbeaufsicht in Bayern traut sich ja nicht einmal mehr zu schreiben, dass mit den Unternehmen bei Abweichungen Zielvereinbarungen getroffen werden.

Nach meinem Eindruck geht es in Bayern zu, wie in einem Kindergarten, in dem die Kleinen bei Fehlern sogar mit Lob motiviert werden, wenn sie nur versprechen, in Zukunft brav sein zu wollen. So werden auch Unternehmer mit kindgerechten Motivationstechniken gepriesen, wenn sie netterweise Maßnahmen ergreifen, mit denen sie sich endlich dazu herablassen, sich zu bemühen, psychische Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen.

Die Gewerbeaufsicht traut sich nicht, Rechtbruch zu dokumentieren, also dass Unternehmen unter den Augen der Gewerbeaufsicht über viele Jahre hinweg gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen hatten. Wenn das Betriebe sind, die sehr gerne komplexe Prozesse wie z.B. die Mitarbeiterbeurteilung beherrschen, dann muss sich die Gewerbeaufsicht doch fragen, ob in diesen Unternehmen die Einführung von Prozessen zur Beurteilung psychischer Belastungen vorsätzlich verschleppt wurde - und noch verschleppt wird.

 
Motivation:

Warum wird das Thema aufgegriffen?

Literatur: Esener Umfrage:

  • 90% der Befragten: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben als Handlungsmotiv
  • 80% der Befragten: Druck der Aufsichtsbehörden

Warum waren seit spätestens 2005 weder die Gewerbeaufsichten noch die Berufsgenossenschaften die Initiatoren, die die Arbeitnehmer gebraucht hätten? Pech, wenn’s keinen (kompetenten) Betriebsrat oder keinen (kompetenten) Personalrat gibt.

Wie ist der Hinweis zu verstehen, dass mehrfach geäußert worden sei, dass es ja bereits Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gebe? Erkennt Klaus Volk (ein Arzt der Gewerbeaufsicht) diese Ausweichstrategie vieler Unternehmen als einen Beitrag zum Arbeitsschutz an?

Die Links wurden nachträglich in die Zitate eingearbeitet.

Frage an die Bundesarbeitsministerin

Dienstag, 20. März 2012 - 07:16

An die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

 
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Ihr Interview in der Saarbrückener Zeitung irritiert mich zunehmend, nicht nur weil Sie inzwischen ihren Hinweis auf “Unwissen und Hilflosigkeit” der Arbeitgeber wiederholten.

Noch einmal das Interview (letzter Teil): http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/interview-vdl-saarbruecker-zeitung-2011_12_27.html


Saarbrücker Zeitung: Was haben Sie sich für 2012 vorgenommen?

Von der Leyen: Es gibt ein Thema, das bislang viel zu kurz gekommen ist: die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. Jeder dritte Bürger, der heute vorzeitig in Rente geht, tut das, weil er den Anforderungen seines Jobs psychisch nicht mehr gewachsen ist. Im Schnitt gehen die Leute mit Mitte Vierzig. Das ist für die Betriebe wie für die Gesellschaft ein Riesenverlust. Allein die Behandlungskosten dafür belaufen sich auf geschätzte 27 Milliarden Euro im Jahr. Diese Zahlen sollten aufrütteln.

Saarbrücker Zeitung: Was wollen Sie dagegen tun?

Von der Leyen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss, wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen. Wir brauchen also keine schärferen Gesetze. Studien zeigen, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit. Deswegen müssen wir besser informieren, Lösungswege aufzeigen, kontrollieren und die Beteiligten motivieren.

Saarbrücker Zeitung: Warum?

Von der Leyen: Arbeitsausfälle, Behandlung und Renten kosten, kluge Vorsorge kann Milliardensummen sparen. Wir wollen uns im nächsten Jahr mit den Tarifpartnern, Sozialversicherungsträgern sowie Länderexperten zusammensetzen, um wirksame Maßnahmen gegen psychische Überlastungen im Beruf zu entwickeln. Ich stelle mir dazu eine breit angelegte Kampagne vor.

Sie sagten, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen und meinten: “Wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, [muss] mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen”. Frage: Wieviele Ordungswidrigkeiten wurden seit 2005 wegen Vernachlässigung des Arbeitsschutzes in seelischer Hinsicht festgestellt? Wieviele wurden geahndet? (2012-07-19: Die Antwort vom BMAS enthielt vor allem Informationen, die Sie der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur “Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz” entnehmen können.)

Ich frage nicht einmal nach Gefängnisstrafen und Betriebsstillegungen, was dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch nicht besonders zuträglich wäre. Solche Drohungen können es außerdem den Arbeitnehmervertretern in einem Unternehmen erschweren, Mängel im Arbeitsschutz anzusprechen.

In Bayern soll mit Zielvereinbarungen gearbeitet werden. Kann es aber sein, dass selbst diese milde Maßnahme nicht funktioniert und Aufsichtspersonen es durchgehen lassen, wenn von Unternehmen z.B. die Einhaltung der Bildschirmarbeitsverordnung behauptet wird, obwohl es die in der Verordnung geforderten Beurteilungen psychischer Belastungen nicht gibt?

 
Es gibt beim Arbeitsschutz außerdem noch ein Einstellungsproblem, das auch am Ende Ihres Interviews deutlich wird. Wenn Sie gefragt werden, warum der Arbeitsschutz umgesetzt werden muss, dann hat eines die höchste Priorität: Der Arbeitgeber darf keine Körperverletzungen riskieren! Ein Unternehmer, der in seinem Unternehmen psychisch wirksame Belastungen nicht von den Arbeitnehmern mitbestimmt und den Vorschriften entsprechend beurteilt, riskiert heute wissentlich eine Erhöhung des Erkrankungsrisikos seiner Mitarbeiter.

Es nervt zunehmend, wie sehr selbst Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten, Bundesarbeitsministerinnen und sogar Gewerkschaften glauben, auf die wirtschaftlichen Folgen der Pflichtverletzungen der Unternehmen beim Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz hinweisen zu müssen, um die Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen. Das meine ich mit “Einstellungsproblem”. Auch von Ihnen hätte auf die Frage “warum?” der Saarbrücker Zeitung eine bessere Antwort gegeben werden müssen müssen. Sie, Frau Dr. von der Leyen, sind Ärztin. Zunächst geht es darum, Körperverletzung zu verhindern.

 
Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge

 
PS:

Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht.

Herrmann Broch, Massenwahntheorie. 1939 bis 1948. 3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung
 

Motivierende Vorschriften

Mittwoch, 7. März 2012 - 22:40

Die Autonomie von Einzelpersonen und Unterehmen wird durch Gesetze begrenzt. In einer Demokratie ist das legitim. Soweit zur Erinnerung. Zur zur weiteren Erinnerung an ein paar wichtige Fakten zu den Grenzen der Unternehmensautonomie zitiere ich hier einmal aus meinem eigenen Blog.

 
Auszug aus http://blog.psybel.de/2011/06/29/esner/ und http://blog.psybel.de/2011/10/07/dekra-burnout-der-moderne-arbeitsunfall/:

  • Antworten durch Arbeitsschutzverantwortliche der befragten Betriebe 1510 in Deutschland auf die Frage „Welche der folgenden Gründe haben Ihren Betrieb dazu veranlasst, sich mit psychosozialen Risiken zu befassen?:
    • 53% – Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
    • 42% – Anforderungen seitens der Beschäftigten oder ihrer Vertreter
    • 22% – Anforderungen seitens der Kunden oder Bedenken hinsichtlich des Rufs der Organisation
    • 22% – Auflagen seitens der Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
    • 19% – Nachlassen der Produktivität oder der Qualität der Leistung
    • 11 % – Hohe Fehlzeitenrate“

    Michael Ertel, European Survey of Enterprises on New & Emerging Risks (ESENER)

  • Die Antworten von 600 von der DEKRA befragte Unternehmen zeigen: „Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent).“
  • „Wie aus dem DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011 hervorgeht, installieren vier von fünf Unternehmen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in erster Linie, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.“
  •  

    Prof. Dr. Jochen Prümper ist Wirtschafts- und Organisationspsychologe in Berlin. Er meint (http://blog.psybel.de/zu-viele-organisationen-druecken-sich-vor-dem-arbeitsschutz/, 2011-07-09):

    Es gibt noch viel zu viele Organisationen, die sich bei dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zum “Jagen tragen lassen”, die sich viel zu wenig um die Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen und die sich sogar davor drücken, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Die entsprechenden Entscheidungsträger handeln in meinen Augen nicht nur grob fahrlässig, weil sie es versäumen, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und für das Wohlergehen ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen, sondern sie stellen auch leichtfertig – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels – die Existenz ihrer Unternehmen aufs Spiel.

     

    Dr. Ursula von der Leyen meinte in einem Inteview mit der Saabrücker Zeitung (http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/interview-vdl-saarbruecker-zeitung-2011_12_27.html, 2011-12-27):

    Es gibt ein Thema, das bislang viel zu kurz gekommen ist: die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. … Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss, wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen. Wir brauchen also keine schärferen Gesetze. Studien zeigen, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit. Deswegen müssen wir besser informieren, Lösungswege aufzeigen, kontrollieren und die Beteiligten motivieren.

    Ihr Ministerium sagt (http://blog.psybel.de/bmas-psychische-gesundheit-im-betrieb/, 2011-12):

    Die Aufsichtspersonen werden in Zukunft noch stärker prüfen, ob in den Gefährdungsbeurteilungen die im Betrieb existierenden psychischen Belastungen angemessen aufgegriffen werden und die entsprechenden Maßnahmen veranlasst und umgesetzt sind.

     

    Welche Hemmnisse gibt es?
    Auszug aus http://blog.psybel.de/ganzheitlicher-arbeitsschutz-nur-bei-16prozent-der-betriebe/:

    Die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (aus einem Bericht von Ina Krietsch und Thomas Langhoff, Prospektiv GmbH, Dortmund für BAuA/GRAziL, 2007-09 – 2010-04) sehen immer noch so aus:
    1. Fehlende Handlungsbereitschaft: Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.
    2. Geringe Handlungskompetenz: Weder bei betrieblichen noch bei überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren ist in der Breite eine ausreichende Kompetenz zum Umgang mit dem Thema “Psychische Belastungen” vorhanden.
    3. Schwierige Kooperation: Von Betriebsrat, Arbeitgeber und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren bei der GB zu psychischen Belastungen bzw. unzureichende Abstimmung der Akteure untereinander.

    (s.a.: http://www.arbeitstattstress.de/2011/07/wie-wird-die-gefaehrdungsbeurteilung-in-den-betrieben-umgesetzt/)
    Siehe auch: Ralf Bellmann, Holger Wellmann, Andreas Blume, Uta Walter, Betriebsräte als Motor der betrieblichen Gesundheitspolitik, Gute Arbeit 2012-03

     

    Gründe für fehlende Begeisterung der Unternehmern beim Thema der psychischen Belastungen sieht Perry Jordan (Arbeitsgestaltung & Betriebsorganisation) darin (http://blog.psybel.de/veraenderungen-gehen-ans-eingemachte/, 2011), dass:

    1. psychische Belastungen oft noch als individuelles Problem angesehen wird (man kennt sie ja, die Workaholiker oder unfähigen Zeitmanager …) bzw. eine gedankliche Trennung zwischen Mensch und Betrieb vornimmt,
    2. Führungskräfte ahnen/wissen, dass es bei ggf. erforderlichen Veränderungen häufig ans Eingemachte geht – Organisation, Personaleinsatz/ -entwicklung, Führung/ Kommunikation -und man dieses (Diskussions-) Risiko scheut,
    3. ganz einfach Zusammenhänge nicht klar sind.

     

    Das zeigt auch, woran Arbeitnehmervertretungen ansetzen müssen, wenn sie ihrer Mitbestimmungspflicht im Arbeitsschutz gerecht werden wollen. Ohne die Nutzung der motivierenden Kraft von Vorschriften wird Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit ein äußerst zähes und frustrierendes Geschäft werden.
     

    Nordwestradio: Gespräch mit Ursula von der Leyen

    Mittwoch, 18. Januar 2012 - 23:27

    http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/depression102.html, 2012-01-06

    Nordwestradio Journal 

    Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

    Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen

    Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will das Thema in diesem Jahr zum Schwerpunkt machen. Der Fokus liegt dabei auf der Vorbeugung. Unternehmen müssten lernen, Warnsignale zu erkennen. So seien Konflikte am Arbeitsplatz häufig Ausdruck psychischer Belastungen. Doch dahinter liegen Fehler in der Arbeitsorganisation und -belastung des Einzelnen. Menschen brauchen Rückhalt im Betrieb, Wertschätzung und möglichst geringe Fremdbestimmung. Für viele Betriebe sei das Thema Neuland, so von der Leyen. Nordwestradio-Moderatorin Nicole Nelhiebel hat mit ihr gesprochen.

    Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, [5:28]

    Von der Leyen im Interview:

    “… Aber es gibt ein zweites Standbein im Arbeitsschutz. Das ist die psychische Erkrankung, der vorgebeugt werden soll. … Wer den Arbeitsschutz nicht einhält, der bekommt empfindliche Strafen. … Das gilt nicht nur für die körperlichen Gefahren, sondern auch für die psychischen Gefahren. …”

    Die Bundesarbeitsministerin spricht frei im Interview, da werde ich jetzt nicht an Details herumkritisieren. Sie spricht aber im gleichen Interview auch von “völligem Neuland”, was angesichts der seit 1996 geltenden Regeln des Arbeitsschutzes, einer Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 1997 und der BAG-Beschlüsse aus dem Jahr 2004 nicht so recht nachvollziehbar ist. Von ihrem eigenen Verband wurden die Unternehmen außerdem noch im Jahr 2005 auf das Thema aufmerksam gemacht, allerdings mit einem etwas desinformierenden Positionspapier (siehe “BDA” oben in http://blog.psybel.de/hauptsache-gesundheit/). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung kennt sich auch schon lange mit dem Thema aus. Und den Fehlzeitenreport 1999 kann man heute als Sammlerstück kaufen. Sein Thema: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

    Mit empfindlichen Strafen zu drohen, halte ich für problematisch, weil sich dann Mängel im Arbeitsschutz mit verängstigten Unternehmern nicht ausreichend offen besprechen lassen. Wirksamer wäre eine Stärkung der Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitsschutzbehörden, die bisher die bedeutensten Impulsgeber in diesem “zweiten Standbein des Arbeitsschutzes” waren. Gut ist es auch, wenn Aufsichtspersonen mit Unternehmern Zielvereinbarungen treffen.