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Immer noch unverstandene Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 12. Mai 2017 - 20:59

Im Artikel Produktives Arbeitsklima schaffen (Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern – 01/2017, 73. Jahrgang, 2. Januar 2017) von Eva Müller Tauber geht es um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (S. 55ff):

Die Infineon Technologies AG hat bereits einige Erfahrung mit der Ermittlung psychischer Belastung im Betrieb gesammelt: „Schon 2009 haben wir erstmals an der Mitarbeiterbefragung ‘Great place to Work‘ teilgenommen, bei der auch die Arbeitsplatzqualität unter psychischen wie physischen Gesichtspunkten abgefragt wird“, erläutert Ralf Memmel (53), Sprecher der Betriebsleitung und Leiter HR Talent Marketing, Diversity Management und Health.

Wenn Instrumente von Great Place to Work für eine Gefährdungsbeurteilung verwendet werden sollen, so muss das vor deren Einsatz mit dem Betriebsrat explizit als Arbeitsschutzmaßnahme geregelt werden, weil ansonsten die Arbeit des Betriebsrates behindert worden wäre.

„Man muss versuchen, eine subjektive Empfindung objektiv zu messen und sie Faktoren zuzuordnen, die sich verändern lassen. Um eine Belastung dann abzustellen oder zumindest zu mindern, müssen konkrete Maßnahmen möglich sein“, erklärt Memmel. Die Einschätzung einer Belastung sei nicht nur von der Arbeitsplatzgestaltung abhängig, sondern auch von anderen Dingen, etwa der Persönlichkeit eines Beschäftigten und seiner Tagesform.

Muss man nicht.

  • Was der Arbeitgeber machen muss, ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Das ist Vorschrift. Die “Persönlichkeit” von Beschäftigten hat mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (für die der Arbeitgeber verantwortlich ist) nichts zu tun. Es ist hart für Arbeitgeber, aber der Arbeitsschutz ist nun einmal verhältnispräventiv orientiert.
  • Mit der die Gefährdungsbeurteilung müssen keine subjektiven Empfindungen erfasst werden, sondern sie muss sich objektiv den Auslösern (für die der Arbeitgeber verantwortlich ist) von Empfindungen widmen. Dazu müssen alle Führungskräfte, die Arbeitsabläufe gestalten und umsetzen, lernen, die mit diesen Arbeitsabläufen verbundenen Belastungen bewusster und systematischer in Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen, als das bisher der Fall war. Ein guter Platz für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsabläufen ist der Abschnitt zur Risikoabwägung, den es ohnehin in einer professionellen Prozessbeschreibung gibt.
  • Nicht Belastungen müssen abgestellt oder gemindert werden, sondern Fehlbelastungen. Ohne Belastungen gibt es keine Arbeit, was dann wohl erst recht eine Fehlbelastung ist.

 
 

In dem Artikel kommt auch ein Arbeitsmediziner der bayerischen Gewerbeaufsicht zu Wort:

„Da viele Firmen diese Aspekte [der psychischen Belastung] bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt haben, hat der Gesetzgeber sie im Rahmen des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes im Oktober 2013 nun nochmals explizit im Arbeitsschutzgesetz angesprochen“, erläutert Klaus Volk, Arbeitsmediziner beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern.

Ein Grund für diesen Zustand ist das Versagen der Gewerbeaufsicht, wuvor vermutlich Klaus Volk nicht verantwortlich ist, sondern Politiker, die die behördliche Aufsicht so führen, dass Aufsichtspersonen leicht unter Druck geraten und systemisch (Zeit, Ausstattung, Befugnisse) überfordert sind. In meinem Geschäft nennt man das “designed to fail.”

Anstelle z.B seit 1996 jahrelange Verlschleppungen des Einbezugs des Arbeitsschutzes in den Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeite (oder bei Vorsatz als Straftat) strenger zu ahnden, geht es zu wie im Kindergarten: Die bayerische Gewerbeaufsicht lobt Unternehmen für ihre Bemühungen, das Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Auch das darf sich gerne wieder über Jahre hinziehen. Das ist nicht gut für die Arbeitnehmer. Mängel müssten gerade bei Großunternehmen deutlicher angesprochen werden, insbesondere wenn sie den verhaltenspräventiven Arbeitsschutz mit einer überwiegend verhaltenspräventiven (aber oft werbewirksameren) Gesundheitsförderung marginalisieren.

Es gibt wohl wegen der Schwäche der Gewerbeaufsicht auch heute noch größere Unternehmen, bei denen ein Drittel der befragten Mitarbeiter angeben, dass sie den Schutz ihrer psychischen Gesundheit nicht gewährleistet sehen. Aus der Sicht der Arbeitnehmer verstößt der Arbeitgeber also gegen das Arbeitsschutzgesetz. Solche Angaben von Arbeitgebern sollte eine Gewerbeaufsicht genau so respektieren, wie die Präsentationen des Arbeitgebers.

Arbeitsmediziner Volk rät zu einem systematischen Prozess. Um Gefährdungen zu erkennen, können Unternehmen auf bereits vorhandene Daten wie etwa Ausfalltage oder die Fluktuation zurückgreifen. Am besten beginnen sie mit einfachen Erhebungsinstrumenten. Je nach Unternehmen können Mitarbeiterbefragungen, Gruppenverfahren – wie zum Beispiel ein Workshop – oder Experten zum Einsatz komme 

Das ist heute der Standardansatz bei der Beurteilung psychischer Belastungen. Der Aufwand wird damit hoch getrieben, weswegen Gefährdungsbeurteilungen leiderleider so herausfordernd sind. Vielleicht käme ein Arbeits- und Organisationspsychologe eher als ein Arbeitsmediziner auf die Idee, dass schon bei der Arbeitsgestaltung auch nicht-technischer Prozesse frühzeitig und kontinuierlich darauf geachtet zu werden hat, psychische Fehlbelastungen zu vermeiden. Besonders wichtig ist das in Großunternehmen, in denen die Mitarbeiter in Matrix-Organisationen in mehreren unterschiedlichen Prozessen arbeiten. Diese Arbeitsabläufe haben gefährdungsbeurteilt zu werden, und zwar möglichst schon bevor in Umfragen Fehlbelastungen festgestellt werden. Die vom Arbeitsmediziner Klaus Volk vorgeschlagenen Befragungsinstrumente eigenen sich eher zur gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeitskontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen als zur Gefährdungsbeurteilung.

Klaus Volk:

„In der Praxis zeigt sich leider, dass vor allem bei kleinen und mittleren Firmen das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach wie vor nicht auf der Agenda steht“, weiß der Experte. Nach seiner Erfahrung beschäftigen sich auch größere Firmen zum Teil nur ansatzweise damit, nach dem Motto: „Wir haben ein gutes Betriebsklima und keine psychisch erkrankten Mitarbeiter“ oder verweisen auf ihre Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Oft reagieren die Unternehmen auch nur, wenn Aufsichtsbehörde oder Betriebsrat es fordern.

Da hat er recht. Ich glaube aber, dass Großfirmen nicht viel besser sind, als KMUs. Größere Firmen haben jedoch oft eine professionellere Außenkommunikation und können auch ihren Arbeits. und Gesundheitsschutz besser verkaufen. Zudem sind sie politisch besser vernetzt, was ihre Position gegenüber Prüfern der Gewerbeaufsicht stärkt. Das erklärt vieleicht, warum die bayerische Gewerbeaufsicht beim Thema “Zielvereinbarungen” den Schwanz eingezogen hat.

Noch ein Tipp an die Gewerbeaufsicht: Wenn ein Arbeitgeber jahrelange Verzögerungen beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz mit der Komplexität dieses Themas zu rechtfertigen versucht, dann prüfen sie:

  • Wie viele Psychologen beschäftigt das Unternehmen mit Imagepflege? Und wie viele Psychologen beschäftigt das Unternehmen im Arbeitsschutz? Ohne ausreichende Ressourcen kommt man natürlich nicht weiter. Wenn ein Unternehmen noch Mängel im Arbeitsschutz beheben muss, dann reicht eine Budgetierung nach DGUV Vorschrift 2 nicht aus.
  • Hat das Unternehmen mit der Bewältigung komplexer Aufgaben z.B. im HR-Bereich gezeigt, dass es durchaus in der Lage ist, mit komplexen Aufgaben umzugehen, wenn die Unternehmensführung das will?
  • Im Fall, dass das Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens zertifiziert ist: Kann man dem Zertifiket trauen (und das gemäß Anhang 5 in der LV 54 berücksichtigen), wenn es innerhalb des Arbeitsschutzmanagementsystems kein reguläres Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen gibt?

Und bitte mehr Zurückhaltung beim Lob von Bemühungen im Arbeitsschutz. Lob Kann motivieren. Aber ein von der Gewerbeaufsicht gelobtes Unternehmen kann dieses Lob auch gegen Arbeitnehmer einsetzen, wenn deren Vertreter Mängel im Arbeitsschutz kritisieren oder wenn vom Arbeitgeber psychisch verletzte Arbeitnehmer Haftungsansprüche erheben. Es ist nicht die Aufgabe der Gewerbeaufsicht, die Rechtssicherheit von Arbeitgebern mit Lob zu stärken, bevor die Bemühungen des Unternehmens im ganzheitlichen Arbeitsschutz zum Ziel geführt haben.

Mit Lob für Bemühungen ohne klarem Tadel für jahrelange Verzögerungen verwehrt die Gewerbeaufsicht den Arbeitnehmern den Schutz, auf den sie Anspruch haben. Die Gewerbeaufsicht leistet hier einen traurigen Beitrag zum generellen Versagen der behördlichen Aufsicht in Deutschland.

München: Arbeitswelt ohne Arbeitsschutz

Sonntag, 2. Oktober 2016 - 13:52

Keine Überraschung: Bei der Münchener Woche für Seelische Gesundheit bleibt in der Rubrik Arbeitswelt der Arbeitsschutz ausgeschlossen.

Rubrik Arbeitswelt selektiert in http://www.woche-seelische-gesundheit.de/veranstaltungen/index.html:

Datum / Zeit / Ort Titel Rubrik Kurzbeschreibung

09.10.2015
11:00 – 18:00 Uhr
Dachauerstr. 192,
80992 München
psychisch gesund durch Arbeit, Betroffene berichten in Kurzfilmen Teilhabe am Erwerbsleben trotz psychischer Erkrankung bei diakonia. Krisen frühzeitig erkennen und junge Erwachsene erfolgreich integrieren.
Kurzfi…
14.10.2015
18:00 – 20:00 Uhr
Einstein Kultur, Einsteinstraße 42,
81675 München
Stress, Burnout und Mobbing – Was hilft? Eine Diskussion über den Umgang mit psychischen Belastungen und einem Gespräch mit Dr. Günther Beckstein, Bayerischer Ministerpräsident a.D.
14.10.2015
18:30 – 19:30 Uhr
Arcisstr. 35,
80799 München
Arbeitslosigkeit und Gesundheit: Reaktionen von Psyche und Körper Der Vortrag zeigt Zusammenhänge zwischen Arbeitslosigkeit und der Gesundheitssituation Betroffener auf und beschreibt Möglichkeiten der Prävention.
14.10.2015
19:00 – 21:00 Uhr
Pariser Straße 8,
81669 München
Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit und Depression – Sachliches zu einem Tabu Ein Themenabend für Erwerbstätige und Arbeitslose: Wie lässt sich die Depression mit dem Berufsleben vereinbaren, welche Handlungsstrategien sind b…
15.10.2015
10:00 – 11:30 Uhr
Arnulfstraße 205,
80634 München
Tag der offenen Tür Die Isar-Würm-Lech Werkstätten für behinderte Menschen und das IwentCasino laden ein zu Werkstattführung und Gesprächen über berufliche Ausssich…
15.10.2015
14:00 – 15:30 Uhr
Arnulfstraße 205,
80634 München
Tag der offenen Tür Die Isar-Würm-Lech Werkstätten für behinderte Menschen und das IwentCasino laden ein zu Werkstattführung und Gesprächen über berufliche Aussicht…
15.10.2015
15:00 – 16:30 Uhr
Sanatoriumsplatz 2,
81545 München – Süd
Wenn die Arbeit krank macht – Stressreduktion durch Achtsamkeit Die Psychosomatische Tagesklinik Harlaching stellt sich in ihren Räumlichkeiten mit ihrem bewährten multimodalen Behandlungsangebot für Depression,…
15.10.2015
17:00 – 18:00 Uhr
Seidlstr. 30,
80335 München
Gelassen und achtsam durch den (Arbeits-)alltag Achtsamkeit im Sinne einer bewussten, akzeptierenden Aufmerksamkeitsrichtung im Hier und Jetzt hat sich in der psychosozialen Arbeit in den letzten Ja…
15.10.2015
17:00 – 18:30 Uhr
Pariser Straße 8,
81669 München
Machtgefälle versus Augenhöhe: Mobbing in Gesundheitseinrichtungen Gewaltfreie Lösungsansätze, um Mobbing zu bewältigen und eine Partnerkultur in unseren Einrichtungen zu etablieren. Ein Vortrag von Dr. Markus Diet…
15.10.2015
19:00 – 21:00 Uhr
Schwanthaler Str. 91,
80336 München
Stark werden mit der Positiven Psychologie – trotz Mobbing zu innerer Stärke finden Vortrag und praktische Anregungen, um trotz Mobbing am Arbeitsplatz zu innerer Stärke zu finden.
Mit Margarete Szpilok, Diplom-Psychologin und Train…

Es dominiert die Verhaltensprävention, weil man ja an den Verhältnissen sowieso nichts ändern kann. Richtig? Si ist die Münchener Woche für Seelische Gesundheit wie zuvor auch in diesem Jahr wieder eine verpasste Chance, die Menschen auf den vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aufmerksam zu machen. Dies ist eines der Gebiete, in der der Gesetzgeber seine eigenen Gesetze nicht wirklich umsetzen will. Fast ungehindert verstößt die große Mehrheit der Arbeitgeber immer noch gegen das Arbeitsschutzgesetz. (Im Jahr 2012 ließ die Gewerbeaufsicht das bei 80% der Betriebe durchgehen.)

In http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/arbeitspsychologie/psychische_belastung/ gäbe es Fachleute, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anlässlich der Münchener Woche der seelischen Gesundheit über die Pflichten der Arbeitgeber hätten aufklären können. Aber die Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben strenger in die Verantwortung zu nehmen, passt wohl nicht so recht in das Konzept der bayerischen Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Also bremst die politische Führung der Gewerbeaufsicht ihre eigenen Fachleute. So kann der Großteil der Arbeitgeber weiterhin das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung umgehen und ganz locker gegen gegen die Pflicht zur verhältnispräventiven Minderung psychischer Fehlbelastungen verstoßen.

2009: Beschränkte staatliche Aufsicht

Samstag, 9. April 2016 - 14:34

LV 52 (2009) Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder:

[...] trotz vielfältiger Aktivitäten ist es auch für die Aufsichtsbeamtinnen und –beamten der Arbeitsschutzbehörden noch nicht selbstverständlich, bei der Bewertung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen auch psychische Faktoren zu berücksichtigen. Diese werden nicht selten als „Extra“ betrachtet, auf die eingegangen werden kann, wenn alle anderen Arbeitsschutzaspekte erledigt wurden. Eine solche Prioritätensetzung erfolgt oft mit dem Hinweis, dass gezieltes Aufsichtshandeln zur Reduktion psychischer Belastungen nur sehr eingeschränkt möglich sei, da der Rückgriff auf Normen und Sanktionen schwierig ist. Demzufolge beschränkt sich die staatliche Aufsicht in der Regel auf reines Beratungshandeln.

Diese Sichtweise geht am zentralen Ziel des Arbeitsschutzgesetzes vorbei, das eine umfassende Prävention von gesundheitlichen Risiken einfordert. Hier müssen staatliche Arbeitsschutzbehörden den Erfordernissen moderner Arbeitswelten nachkommen und ihrer institutionellen Schutzfunktion gerecht werden. Der Fokus des Aufsichtshandelns ist dabei auf Tätigkeiten zu legen, in denen in besonderem Ausmaß mit gesundheitlichen Folgen psychischer Belastungen zu rechnen ist. [...]

Siehe auch: Petition an den deutschen Bundestag, Januar 2009

Wie weit sind wir nun im Jahr 2016?
        Ein Gewerbaufsichtsbeamter besucht ein Unternehmen zur Inspektion des dortigen Arbeitsschutz. Thema ist unter Anderem ein Fall, in dem ein Mitarbeiter vom Unternehmen massiv unter Druck gesetzt wurde, nachdem er eine Fehlbelastung meldete. (Später melden noch andere Mitarbeiter ähnliche Fehlbelastungen, erst dann handelte das Unternehmen.) Obwohl der Gewerbeaufsichtsbeamte kompetent im Bereich des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ist, wird wieder wird fast nur beraten. In seinem Bericht findet sich nicht einmal die Andeutung von Kritik am Arbeitgeber für einen der übelsten Fehler, die im Arbeitsschutz gemacht werden können.
        Statt dessen findet der Beamte Platz in seinem Bericht, die Nichtteilnahme des vom Arbeitgeber zur Besprechung eingeladenen betroffenen Mitarbeiters so darzustellen, als ob der Mitarbeiter seine Teilnahme grundlos abgelehnt habe. Der Aufsichtbeamte wusste, dass die Betriebsleitung erreicht hatte, dass ein von der Sicherheitsfachkraft zu Besprechung eingeladenes Betriebsratmitglied nicht an der Besprechung teilnahm, weswegen dann auch der Mitarbeiter der Besprechung fernblieb. Der Aufsichtsbeamte lässt das unerwähnt.
        Von der Gewerbeaufsicht gab es in ihrem Bericht keine Kritik am Arbeitgeber, nicht im kleinen Detail, aber auch nicht im Großen: In dem Betrieb gibt nämlich immer noch es kein geregeltes Verfahren zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Das steht nicht im Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht guckt zu, wie das Unternehmen seit Jahren daran arbeitet. Es gibt keine Zielvereinbarung.

Apropos Zielvereinbarung: Deutlich wurde die – sage wir mal – “höfliche” Zurückhaltung der Gewerbeaufsicht beispielsweise in Bayern. Noch im Jahr 2011 schrieb sie in ihrem Internet ganz forsch:

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

Aber schon das ist in Bayern anscheinend zu respektlos gegenüber den Unternehmen. Die Gewerbeaufsicht knickte ein und entfernte diesen Text aus ihrem Internetauftritt: Servus Zielvereinbarung!

Es liegt eben nicht daran, dass der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz für die Gewerbeaufsicht ein Nebenthema sei. Im Gegenteil, es ist ein brisantes Hauptthema. Auch fehlt der Gewerbeaufsicht die Fachkompetenz nicht so, wie früher. Aber selbst mit der Materie vertraute Gewerbeaufsichtsbeamte scheuen den Konflikt mit von ihnen geprüften Unternehmen, insbesondere bei Großbetrieben. Den Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene der Gewerbeaufsicht fehlt schlicht die für die Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erforderliche Autorität. Das ist das eigentliche Problem.

Das Aufsichtswesen in Deutschland schützt die Wirtschaft. Das ist in Ordnung, den wir alle brauchen eine gesunde Wirtschaft. Allerdings sollten die Behörden dabei auch an ihren gesetzlichen Auftrag denken und kritisch prüfen, ob die Gesundheit der Mitarbeiter ausreichend geschützt wird. Einige Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene trauen sich von vorne herein nicht und wählen den Weg des geringsten Widerstandes: Beratung ohne Aufsicht.

Die Mutigeren unter den Aufsichtspersonen versuchen, kritisch zu prüfen. Das kann gefährlich für sie werden: Wenn sie wirklich ernsthaft prüfen, kann ihnen die Politik in den Rücken fallen. Den krassesten Fall gab es hier in Hessen. Sorgfältig arbeitende Steuerfahnder wurden von ihrem Arbeitgeber (der ihnen eigentlich Rückhalt hätte geben müssen) als psychisch krank erklärt.

Bis 25000 Euro Bußgeld

Montag, 11. Januar 2016 - 14:42

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Grundlagen, Vorgehensweisen, Erfahrungen

(Klaus Volk, Bayerische Gewerbeaufsicht, 2015-03-25)
(https://www.muenchen.ihk.de/de/standortpolitik/Anhaenge/gefaehrdungsbeurteilung_psychischer_belastungen_dr._volk.pdf)

 
Klarstellungen im Arbeitsschutzgesetz, 2013:

Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
im Artikel 8 des BUK-Neuordnungsgesetzes (September 2013):

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen
auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) …
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Die Änderung ist nur eine Klarstellung bereits seit 1997 geltenden Rechts.

 
Strafen:

Rechtliche Vorgaben für den Arbeitgeber verbindlich, bei Sanktionen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 25000 Euro!

Interessant wäre hier eine Statistik der tatsächlich verhängten Bußgelder für den Zeitraum von 1997 bis 2004 und von 2005 bis 2015. (Im Jahr 2004 beseitigte das BAG mögliche Zweifel an der Pflicht, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen.)

Ist dieses Bußgeld ein Popanz? Schwächt die gute politische Vernetzung größerer Unternehmen mit der bayerischen Politik die Autorität der Gewerbeaufsicht? Die ja auch nicht allzu gut mit Ressourcen ausgestattete Gewerbeaufsicht in Bayern traut sich ja nicht einmal mehr zu schreiben, dass mit den Unternehmen bei Abweichungen Zielvereinbarungen getroffen werden.

Nach meinem Eindruck geht es in Bayern zu, wie in einem Kindergarten, in dem die Kleinen bei Fehlern sogar mit Lob motiviert werden, wenn sie nur versprechen, in Zukunft brav sein zu wollen. So werden auch Unternehmer mit kindgerechten Motivationstechniken gepriesen, wenn sie netterweise Maßnahmen ergreifen, mit denen sie sich endlich dazu herablassen, sich zu bemühen, psychische Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen.

Die Gewerbeaufsicht traut sich nicht, Rechtbruch zu dokumentieren, also dass Unternehmen unter den Augen der Gewerbeaufsicht über viele Jahre hinweg gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen hatten. Wenn das Betriebe sind, die sehr gerne komplexe Prozesse wie z.B. die Mitarbeiterbeurteilung beherrschen, dann muss sich die Gewerbeaufsicht doch fragen, ob in diesen Unternehmen die Einführung von Prozessen zur Beurteilung psychischer Belastungen vorsätzlich verschleppt wurde - und noch verschleppt wird.

 
Motivation:

Warum wird das Thema aufgegriffen?

Literatur: Esener Umfrage:

  • 90% der Befragten: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben als Handlungsmotiv
  • 80% der Befragten: Druck der Aufsichtsbehörden

Warum waren seit spätestens 2005 weder die Gewerbeaufsichten noch die Berufsgenossenschaften die Initiatoren, die die Arbeitnehmer gebraucht hätten? Pech, wenn’s keinen (kompetenten) Betriebsrat oder keinen (kompetenten) Personalrat gibt.

Wie ist der Hinweis zu verstehen, dass mehrfach geäußert worden sei, dass es ja bereits Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gebe? Erkennt Klaus Volk (ein Arzt der Gewerbeaufsicht) diese Ausweichstrategie vieler Unternehmen als einen Beitrag zum Arbeitsschutz an?

Die Links wurden nachträglich in die Zitate eingearbeitet.

Bayerisches Arbeitsschutzmanagement ohne psychische Belastung

Mittwoch, 12. August 2015 - 05:54

Habe heute einmal wieder in die Website der bayerischen Gewerbeaufsicht hineingesehen.
http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris/index.htm

OHRIS ist das Managementsystem der Bayerischen Staatsregierung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um den Arbeitsschutz in den Betrieben zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten. Ein Grundgedanke des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS ist, dass die Mitarbeiter in erheblichem Maß den Erfolg eines Unternehmens mit bestimmen. Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten fördern deren Motivation, Leistungsfähigkeit und Kreativität. Sie tragen in besonderem Maß zu einem positiven Arbeitsklima bei. [...]

Die Prioritäten sind also klar bayerisch: In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (unüberraschenderweise nicht auch mit Arbeitnehmerorganisationen) ist es für die bayerische Staatsregierung uninteressant, ein Managementsystem der bayerischen Staatsregierung zu implementieren, bei dessen Beschreibung auch das Arbeitsschutzthema “psychische Belastung” erwähnt wird.

Zwar gibt es sehr gute Informationen der Gewerbeaufsicht zu dem Thema, aber bei der Umsetzung machen die Bayern dann doch nicht so gerne ernst. Man will “der Wirtschaft” ja keine Steine in den Weg legen. Gehandelt wird erst, wenn es für die Öffentlichkeit zu ekelig wird.

So kommt es, dass Aufsichtpersonen selbst krasse psychische Fehlbelastungen in mit der Staatsregierung harmonisch zusammenarbeitenden Unternehmen nicht einmal protokollieren, geschweige denn kritisieren. Beispiel: Abmahnung an einen Mitarbeiter, der eine Fehlbelastungen meldete. Zwar konnte der Mitarbeiter mit einer Klageandrohung eine Rücknahme der Abmahnung erwirken, war aber über einen Zeitraum von drei Monaten einer massiven Fehlbelastung ausgesetzt. Die bayerische Gewerbeaufsicht findet es in Ordnung, wenn solch eine inakzeptable Bedrohung eines Mitarbeiters nicht als Fehlbelastung dokumentiert wird.

Das “Unterfangen, das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten” lebt bei der bayerischen Gewerbeaufsicht munter weiter.

Wissensplattform der KUVB:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Dienstag, 28. Juli 2015 - 16:15

Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landeskasse
http://www.kuvb.de/praevention/arbeitspsychologie/gefaehrdungsbeurteilung/

1. Grundsätzliches
    1.1 Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.2 Was zählt nicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
    1.3 Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.4 Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung lohnt sich
2. Definitionen
    2.1 Psychische Belastungen
    2.2 Psychische Beanspruchung
    2.3 Theoretischer Hintergrund: Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
3. Rechtliche Grundlagen
4. Durchführung: Der Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung
5. Methoden und Verfahren
    5.1 Mitarbeiterbefragung mit standardisierten Fragebögen
    5.2 Moderierte Mitarbeiterworkshops
    5.3 Arbeitsplatzbeobachtungen
6. Tipps für den Prozess
    6.1 Vorbereiten, planen und Voraussetzungen schaffen
    6.2 Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
    6.3 Die Auswertung der Ergebnisse
    6.4 Die Entwicklung von Maßnahmen
    6.5 Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
    6.6 Dokumentation der Maßnahmen
7. Integration in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
8. Weiterführende Literatur

PDF-Download

Huml warnt vor „Effizienzwahn“ in der Wirtschaft

Samstag, 20. September 2014 - 03:51

In Bayern kann ein großes Unternehmen ohne Furcht vor Kritik und vor entsprechender Protokollierung durch die Gewerbeaufsicht versuchen, Mitarbeiter abzumahnen, die psychische Fehlbelastungen melden. Die betroffenen Mitarbeiter müssen sich selbst wehren (erfolgreich mit Betriebsrat und Rechtsanwalt), denn die Gewerbeaufsicht bleibt passiv. Die Gesundheitsministerin dieses Landes beglückte uns nun wieder mit Mahnungen, die gut klingen, aber ohne eine kompetentere und engagiertere Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht populistisches Politikergeschwätz bleiben werden.

Abgesehen davon ist es Unsinn, ein verstärktes Vorgehen gegen körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu fordern. Obwohl es inzwischen eigentlich hinreichend bekannt sein sollte, haben die Öffentlichkeitsarbeiter der Ministerin immer noch nicht begriffen, dass es um die Vermeidung körperlicher und psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz geht. Ohne körperliche und psychische Belastungen gäbe es keine Arbeit.

http://www.stmgp.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?tid=30685

Pressemitteilung

13.09.2014
Nr. 223/GP

Huml warnt vor „Effizienzwahn“ in der Wirtschaft – Bayerns Gesundheitsministerin: Steigende Zahl psychischer Erkrankungen bei Arbeitnehmern besorgniserregend

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert ein verstärktes Vorgehen gegen körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Huml betonte am Samstag anlässlich eines Gesundheitsforums der Industrie- und Handelskammer Bayreuth im oberfränkischen Weißenstadt: „Die Beschäftigten dürfen nicht vom Beschleunigungs- und Effizienzwahn überrollt werden. Das ist auch im Interesse der Betriebe. Denn sie brauchen dauerhaft gesunde und motivierte Mitarbeiter.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Unternehmerischer Erfolg auf Kosten der Gesundheit – diese Rechnung geht auf Dauer nicht auf! Dagegen lohnen sich Investitionen in ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld. Denn: Studien konnten zeigen, dass sich jeder Euro, der in die Gesundheit der Mitarbeiter investiert wird, mindestens doppelt auszahlt.“

Die Ministerin verwies auf den „Fehlzeiten-Report 2013“. Sie unterstrich: „Arbeitsausfälle in der deutschen Wirtschaft sind häufig durch Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Besonders besorgniserregend ist darüber hinaus die steigende Zahl an Krankheitstagen aufgrund psychischer Erkrankungen. Hier sollte gegengesteuert werden! Notwendig ist ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement, das neben den körperlichen auch die seelischen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt.“

Das Bayerische Gesundheitsministerium setzt sich im Rahmen der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. mit verschiedenen Modellprojekten für eine „gesunde Arbeitswelt“ ein. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Prävention psychischer Erkrankungen. So unterstützt das Gesundheitsministerium das Projekt “Kein Disstress in der Ausbildung!”, das sich um einen positiven Start ins Berufsleben kümmert, mit rund 150.000 Euro.

Die bayerische Gewerbeaufsicht darf ja nicht einmal mehr schreiben, dass sie mit Unternehmen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes abweichen, Zielvereinbarungen trifft. So sieht die Doppelstrategie bayerischer Gesundheitspolitik aus: Nach außen hin den “Effizienzwahn” der Wirtschaft bejammern, aber gleichzeitig wird im Arbeitsschutz nicht ernsthaft dafür gesorgt, dass eine effiziente behördliche Kontrolle im Bereich der Verhinderung psychischer Fehlbelastungen stattfinden kann. Diese Politik ist infam.

Die Ministerin meint: “Notwendig ist ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement, das neben den körperlichen auch die seelischen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt.” Das klingt erst einmal gut, lenkt aber davon ab, dass die Politikerin mitverantwortlich für immer noch schwache Kontrollen im Bereich des ganzheitlichen betrieblichen Arbeitsschutzes ist. Notwendig ist erst einmal (seit 1996!), dass sich Unternehmen endlich an die Vorschriften halten. Die Ministerin will den einfachsten Grund für Mängel im Arbeitsschutz nicht ansprechen: Wenn die Politik zulässt, dass die Gewerbeaufsicht nicht ausreichend kritisch, effizient und kompetent kontrolliert, dann ist es doch kein Wunder, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes in den Betrieben nicht eingehalten werden!

Mit ihrer Werbung für die an der Oberfläche gut aussehende “Gesundheitsförderung” beteiligt sich die Ministerin an der Ablenkung von den politisch tolerierten Rechtsbrüchen im Arbeitsschutz. Die Mahnungen der Ministerin vor einem angeblichen “Effizienzwahn” sind also gar nicht so wirtschaftskritisch, wie es auf den ersten Blick aussieht. Sie dienen nur der Wählerberuhigung, geben der Wirtschaft aber Raum, weiterhin ohne Sorge vor ernsthaften Sanktionen gegen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen zu können, z.T. zusammen mit der strafbaren Handlung der Behinderung der Betriebsratsarbeit. So geht es allerdings nicht nur in Bayern zu, sondern auch in anderen Gebieten Deutschlands.

“Anti-Stress-Verordung” im Jahr 2014?

Mittwoch, 1. Januar 2014 - 23:58

Jetzt wird das für den Arbeitsschutz zuständige Bundesministerium von der SPD geführt. Mal sehen, ob Andrea Nahles endlich für eine mutigere Arbeitsschutzaufsicht sorgen kann. Inzwischen halte ich eine schärfere “Anti-Stress-Verordnung” leider doch für erforderlich. Die Unternehmen sind zwar jetzt im “Betrieblichen Gesundheitsmanagement” und der “Betrieblichen Gesundheitsförderung” schon viel aktiver und machen heftig Werbung dafür. Aber es scheint, dass das zum Teil auch dazu dienen soll, den vorgeschriebenen Arbeitsschutz mit der dazugehörigen starken Mitbestimmung zu marginalisieren. Den Unternehmen ist die Kür lieber als die Pflicht.

Zur Pflicht: Noch im Jahr 2012 konnte im Bundestag dokumentiert werden, dass etwa 80% der Unternehmen in Deutschland die von einem Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungen im Bereich der psychische Belastungen nicht beurteilen. Und noch heute trauen sich selbst die Gewerbeaufsichten nicht, Arbeitgeber zu kritisieren, die Arbeitnehmer bedrohen, die dem Arbeitgeber psychische Gefährdungen melden.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Arbeitnehmer nach einer Fehlbelastungsmeldung abgemahnt wurde. Eine Abmahnung ist eine der schärfsten Waffen, die ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer einsetzen kann. Entsprechend hoch ist der Druck, der mit einer Abmahnung auf Arbeitnehmer ausgeübt wird. Obwohl sich die Abmahnung als unberechtigt erwiesen hatte, der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknehmen musste und der Fall der Gewerbeaufsicht bekannt war, sind der Arbeitnehmervertretung keine Berichte der Gewerbeaufsicht bekannt, in denen der Vorfall auch nur erwähnt wurde. Die Gewerbeaufsicht interessierte sich für den Fall nicht.

Der Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter mit dem Abmahnungsversuch mehrere Monate lang bedrohte, behauptet, alle Vorfälle zu erfassen und zu bewerten, die Erkrankungen (ohne Berücksichtigung der Schwere) hätten zur Folge haben können. Im Widerspruch dazu versucht das Unternehmen mit allen Kräften, den Abmahnungsversuch aus der Berichterstattung zu Arbeitsschutz herauszuhalten. Nicht nur die Gewerbeaufsicht duldete das, sondern auch der privatwirtschaftlich arbeitende (bei der DAkkS akkreditierte) Zertifizierer des Arbeitsschutzmanagementsystems erkannte die fehlende Erfassung des Falls nicht als Abweichung. Das zeigt: Sowohl die behördliche und privatisierte Arbeitsschutz-Aufsicht versagt selbst bei krassen Fällen psychischer Fehlbelastung. Im Gegensatz zur Behauptung der Arbeitgeber reichen die bestehenden Regeln also nachweislich nicht aus.

In Bayern traut sich die Gewerbeaufsicht sogar nicht einmal mehr zu schreiben, dass bei Abweichungen von Arbeitsschutzvorschriften mit den entsprechenden Unternehmen Zielvereinbarungen getroffen werden. Anstatt genauer hinsehen zu wollen, ist die Aufsicht nun noch ängstlicher geworden. Die unteren Aufsichtsbehörden in Bayern scheinen unter dem Druck höherer Behörden zu stehen, die auf gute Beziehungen zur “Wirtschaft” großen Wert legen. Darauf machte mich ein Bekannter aufmerksam. Er leitet im immer noch ausreichend konservativen Hessen eine untere Aufsichtsbehörde und berichtete mir von den Schwierigkeiten seiner übervorsichtigen bayerischen Kollegen.

Angesichts der Kleinmütigkeit der Gewerbeaufsichten halte ich eine “Anti-Stress-Verordnung”, die den Gewerbeaufsichten mehr Durchsetzungskraft verschafft und den Aufsichtspersonen ein angstfreieres Arbeiten ermöglicht, für dringend erforderlich. Wie können Politiker behaupten, dass die bisherigen gesetztlichen Regeln ausreichen, wenn sie offensichtlich eben nicht ausgereicht haben? Nach langjährigen Umsetzungsproblemen ist nun wirklich eine Verordnung fällig, die insbesondere die Aufsicht durch Behörden (und auch durch Betriebsräte) stärkt.

Übersicht 2013: Psychische Belastungen im Betrieb

Donnerstag, 12. Dezember 2013 - 15:04

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/download/gewerbeaufsicht/medz_arbeitsschutz/psych_belastungen/psych_belast_betrieb.pdf ist eine aktuelle Übersicht von Joachim Beitner (Gewerbearzt), Regierung der Oberpfalz/von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Dateidatum: 2013-11-21

Schüchterne Gewerbeaufsicht

Montag, 18. November 2013 - 07:30

Die Gewerbeaufsicht in Bayern kneift immer noch: In http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/psychologie.php war einmal (2011-07-13) zu lesen:

[...] Arbeitspsychologie

In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen. [...]

(Hervorhebungen wurden nachträglich vorgenommen)

Mitte 2012 verschwand die “Zielvereinbarung” von der Seite der bayerischen Gewerbeaufsicht. War das Versprechen der Gewerbeaufsicht an die Arbeitnehmer zu mutig? Hielten die Unternehmen in Bayern Zielvereinbarungen für eine Respektlosigkeit? Tatsächlich habe ich heute den Eindruck, dass es für die Gewerbeaufsicht in Bayern gerade bei großen und politisch gut vernetzten Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist, in diesen Unternehmen das Fehlen mitbestimmter Prozesse zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als Abweichung zu erkennen. Nicht nur, dass es dann keine Sanktionen gab, sondern nun traute sich die Aufsicht nicht einmal mehr, öffentlich zu schreiben, dass bei Abweichungen Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Situation getroffen werden.

Kann es vorkommen, dass die Gewerbeaufsicht Verbesserungsprojekte im Arbeitsschutz lobt und sie dabei mit einem bereits ordentlich implementierten Arbeitsschutz verwechselt? Lob ist eine feine Sache, aber wie dokumentiert die Gewerbeaufsicht, dass in der Übergangszeit von einem bisher unvollständigen Arbeitsschutz zum ganzheitlichen Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ein erhöhtes Gefährdungsrisiko besteht?

Falls es das Instrument der Zielvereinbarung noch geben sollte, so kann man auch heute nichts darüber im Webauftritt der bayerischen Gewerbeaufsicht nachlesen. Wer hat den Hinweis streichen lassen? Wie sehen in den Behörden der Gewerbeaufsicht eigentlich die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsbedingungen der Aufsichtspersonen aus?