Schlagwort 'OHRIS'

Nachhaltigkeit bei KUKA

Mittwoch, 15. Juni 2016 - 20:22

Beim Thema “Nachhaltigkeit” wird ein chinesischer Investor bei KUKA vermutlich nichts verändern. In https://www.kuka.com/en-de/about-kuka/strategy/sustainability beschreibt Kuka gut die verschiedenen für KUKA relevanten Standards. Zum Thema “psychische Belastungen” finde ich bei KUKA keine Aussagen.

Es gibt eine Beschwerde aus dem Jahr 2010, dass der Betriebsrat “massiv bekämpft” werde, aber ein Gesamtbild über die Zustände bei KUKA ergibt das nicht.

Bayerisches Arbeitsschutzmanagement ohne psychische Belastung

Mittwoch, 12. August 2015 - 05:54

Habe heute einmal wieder in die Website der bayerischen Gewerbeaufsicht hineingesehen.
http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris/index.htm

OHRIS ist das Managementsystem der Bayerischen Staatsregierung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um den Arbeitsschutz in den Betrieben zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten. Ein Grundgedanke des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS ist, dass die Mitarbeiter in erheblichem Maß den Erfolg eines Unternehmens mit bestimmen. Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten fördern deren Motivation, Leistungsfähigkeit und Kreativität. Sie tragen in besonderem Maß zu einem positiven Arbeitsklima bei. [...]

Die Prioritäten sind also klar bayerisch: In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (unüberraschenderweise nicht auch mit Arbeitnehmerorganisationen) ist es für die bayerische Staatsregierung uninteressant, ein Managementsystem der bayerischen Staatsregierung zu implementieren, bei dessen Beschreibung auch das Arbeitsschutzthema “psychische Belastung” erwähnt wird.

Zwar gibt es sehr gute Informationen der Gewerbeaufsicht zu dem Thema, aber bei der Umsetzung machen die Bayern dann doch nicht so gerne ernst. Man will “der Wirtschaft” ja keine Steine in den Weg legen. Gehandelt wird erst, wenn es für die Öffentlichkeit zu ekelig wird.

So kommt es, dass Aufsichtpersonen selbst krasse psychische Fehlbelastungen in mit der Staatsregierung harmonisch zusammenarbeitenden Unternehmen nicht einmal protokollieren, geschweige denn kritisieren. Beispiel: Abmahnung an einen Mitarbeiter, der eine Fehlbelastungen meldete. Zwar konnte der Mitarbeiter mit einer Klageandrohung eine Rücknahme der Abmahnung erwirken, war aber über einen Zeitraum von drei Monaten einer massiven Fehlbelastung ausgesetzt. Die bayerische Gewerbeaufsicht findet es in Ordnung, wenn solch eine inakzeptable Bedrohung eines Mitarbeiters nicht als Fehlbelastung dokumentiert wird.

Das “Unterfangen, das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten” lebt bei der bayerischen Gewerbeaufsicht munter weiter.

Dreiste Werbung für DIN SPEC 91020

Mittwoch, 18. September 2013 - 07:10

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4455_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

[...] Seminarbeschreibung
Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagementsystem- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug. [...]

Mit dieser Ankündigung des Concada-Seminars “Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″ (4.12.2013 – 6.12.2013, Bonn) zeigt der Seminaranbieter entweder Inkompetenz oder es handelt sich hier um die dreisteste Werbung für die DIN SPEC 91020, die mir bisher untergekommen ist: Die DIN SPEC 92010 ist kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der DIN SPEC 91020 geht es um Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), nicht um AMS!

Comcada ist ein Unternehmen der B·A·D Gruppe, die beim DIN die DIN SPEC 91020 federführend in das PAS-Verfahren des DIN einbrachte. Dabei stellte das DIN klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird. Trotzdem versucht B·A·D über seine Tochtergesellschaft, den Standard nun doch als Arbeitsschutzstandard zu verkaufen. Spielt das DIN da mit?

Wenn Sie ein Seminar für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) suchen, dann sollten sie Ihr Geld und Ihre Zeit nicht mit der Teilnahme an fragwürdigen Veranstaltungen verschwenden, in denen der Gültigkeitsbereich der DIN SPEC 91020 in einen falschen Zusammenhang gestellt wird. Hinsichtlich spezieller AMS-Kenntnisse ist es besser, BGM-Auditoren z.B. basierend auf OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH zu schulen.

Ist die DIN SPEC 91020 akkreditierungsfähig?

Dienstag, 16. Juli 2013 - 23:40

http://www.dakks.de/content/dakks-sondiert-möglichkeiten-für-akkreditierungen-für-din-spec-91020-–-einberufung-einer-ad-

DAkkS sondiert Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 – Einberufung einer ad-hoc Arbeitsgruppe des SK-M
15.07.2013

Unter Federführung des Sektorkomitees Managementsysteme (SK-M) sondiert die zuständige Abteilung 6 der DAkkS Möglichkeiten einer Zertifizierung und Akkreditierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) auf der Basis der DIN SPEC 91020. Die Norm wurde im Juli 2012 veröffentlich und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Sie kann von Organisationen unabhängig von Größe, Branchenzuordnung verwendet werden. Als Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes hebt sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Zertifizierungssystemen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001) ab.

Zur Vorbereitung des Akkreditierungsverfahrens für Zertifizierungsstellen möchte das zuständige SK-M der DAkkS Fachexperten mit Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes einbinden. Interessierte melden sich bitte bis 25.07.2013 per Mail bei Peter Hissnauer, Leiter der Abteilung 6 [...]. Eine Sitzung in Frankfurt/Main wird am 12. oder 16. August 2013 durchgeführt. Zur Sitzung soll die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit festgestellt werden und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept (Scoping, Qualifikationen, Auditzeit, Prozessanforderungen etc.) erarbeitet werden.

Gesundheitsschutz sollte nicht mit Gesundheitsmanagement verwechselt werden. Nur der vorgeschriebene Gesundheitsschutz ist Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes. Die DAkkS meint vermutlich: Als eine Spezifikation für die Organisation des freiwilligen betrieblichen Gesundheitsmanagements unterscheidet sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Normen für die Organisation des vorgeschriebenen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001). Begründung: Die DIN SPEC 91020 ist keine Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes, denn die DIN SPEC ist nach dem PAS-Verfahren (Publicly Available Specification) entstanden. Das DIN stellt ganz ausdrücklich klar:

[...] Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. […]

Quelle: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633 (2013-07-16; der Satz wurde jetzt gestrichen.)

Weil die DIN SPEC 91020 nach dem PAS-Verfahren und nicht nach dem Vornorm-Verfahren erstellt wurde, ist diese Spezifikation keine “Vornorm”.

 


Nachtrag 2013-09-26 (Pressemeldung): http://www.bgm-bv.de/boxen_rechte_spalte/dakks_sitzung.html
BBGM e.V. im Arbeitskreis der Deutsche Akkreditierungsstelle [DAkkS] zur DIN SPEC 91020 vertreten

Am 16. August 2013 fand in Frankfurt unter der Leitung von Herrn Peter Hissnauer [DAkkS] ein Arbeitsgruppentreffen statt. Ziel der Sitzung war die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 festzustellen und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept zu erarbeiten. Die Spezifikation wurde im Juli 2012 veröffentlicht und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Der BBGM e.V. war mit Frau Agnes Kaminski [Ressortleitung Qualität im BGM] und Herrn Kurt Gläser [Ressortleitung Netzwerk und Verbindungen] bei der Arbeitsgruppensitzung vertreten. Über die Ergebnisse der Sitzung wird nun das Sektorkomitee der DAkkS beraten.

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

DIN lite 91020

Montag, 1. April 2013 - 11:11

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann auch Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten. Die DIN SPEC 91020 ist jedoch ein Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, der gemäß DIN ausdrücklich keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt bereits Standards wie OHSAS 18001, ILO-OHS und OHRIS. Weiterhin ist in diesem Bereich eine ISO 45001 in Arbeit.

Im Gegensatz zu einer richtigen Norm entstand die DIN SPEC 91020 ohne die bei richtigen Normen erforderliche Konsensbildung. Als Maßnahme gegen die “versehentliche” Darstellung des Standards als “DIN Norm”, soll es nun Überlegungen geben, die DIN SPEC 91020 in DIN lite 91020 umzubenennen.

Weiterhin wird im DIN überlegt, wie Versuchen entgegengewirkt werden kann, die DIN lite 91020 mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verbindung zu bringen.

 
März 2014: Ich habe mich geirrt. Der DIN-Verein versucht, zu verstecken, dass die DIN SPEC 91020 nicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt.

Mitwirkung und Mitbestimmung in OHSAS und OHRIS

Montag, 4. März 2013 - 21:37

In diesem Artikel geht es zunächst nur um den Teil des Absatzes 4.4.3.2 von OHSAS 18001:2007, der die Mitbestimmung bzw. die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung betrifft. Dazu habe ich die Zitate im Layout etwas verändert und Dinge, die nicht zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung gehören, aus den Zitaten entfernt. Das deutschsprachige Zitat entnahm ich der Veröffentlichung der OHSAS 18002:2008 (das ist OHSAS 18001:2007 mit einem zusätzlichen Leitfaden) von TÜV-Media. Am Ende des Artikels zitiere ich zum Vergleich noch einen Ausschnitt aus OHRIS (Bayern).

Ist bei der autorisierten Übersetzung der OHSAS 18001:2007 im Absatz 4.4.3 eine Panne passiert? “Participation” wurde sowohl mit “Mitwirkung” wie auch mit “Mitbestimmung” übersetzt:

Englisch:

Communication, participation and consultation
  • Communication [...]
  • 4.4.3.2 Participation and consultation
    The organization shall establish, implement and maintain a procedure(s) for
    the participation of workers by their:

    • appropriate involvement in hazard identification, risk assessments and determination of controls;
    • appropriate involvement in incident investigation;
    • involvement in the development and review of OH&S policies and objectives;
    • consultation where there are any changes that effect their OH&S;
    • representation on OH&S matters.

    Workers shall be informed about their participation arrangements, including who is their representative(s) on OH&S matters.

  • [...]

Deutsch:

Kommunikation, Mitwirkung und Beratung
  • Kommunikation [...]
  • 4.4.3.2 Mitbestimmung und Beratung
    Die Organisation muss ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten für
    die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten durch

    • geeignete Einbeziehung in die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen;
    • geeignete Einbeziehung bei Vorfalluntersuchungen;
    • Einbeziehung bei der Entwicklung und Bewertung der A&G-Politik und der Zielsetzungen;
    • Absprachen bei Veränderungen, die sich auf ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken;
    • Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Mitarbeiter sind über Mitbestimmungsregelungen und Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren;

  • [...]

Auf Seite V der deutschen Übersetzung von OHSAS 18002:2008 lesen wir zu Änderungen gegenüber der früheren Version von OHSAS 18002:

Neue Teilabschnitte wie bei OHSAS 18001 (und bei ISO 14001), z. B.:
  • Für OHSAS 18001:2007, 4.4.3 Kommunikation, Mitbestimmung und Beratung (einschließlich der neuen Teilabschnitte über Mitbestimmung/Beratung), und 4.5.3.1 Vorfall-Untersuchung.

Im Text des Standards muss unter 4.4.3 also “Mitbestimmung” stehen und nicht “Mitwirkung”.

Hängen geblieben ist die “Mitwirkung” auch in Tabellen zum Vergleich von OHSAS 18001, ISO 14001 und ISO 9001 sowie ILO-OSH (Seiten 62 und 67). Wer Lust hat und wem der Kopf jetzt nicht schon schwirrt, kann ja einmal in OHSAS 18002:2008 nachzählen: Insgesamt gewinnt “Mitbestimmung” haushoch :-). Der Schluss aus all dem ist, dass “Mitwirkung” in der Überschrift des Abschnittes 4.4.3 durch die weiteren Ausführungen in diesem Abschnitt als “Mitbestimmung” näher spezifiziert wird.

Wie wichtig die Mitbestimmung in OHSAS 18001:2007 ist, macht das Kapitel 4.6 deutlich. In diesem Kapitel wird das oberste Führungsgremium der Organisation in die Verantwortung genommen. Diese kann nicht nach unten weggeschoben werden, sondern das Führungsgremium hat das AMS selbst zu bewerten. Darum müssen ihm, so fordert es der Standard, die “Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung (siehe 4.4.3)” bekannt sein.

Der Absatz 4.4.3.2 ware aus Arbeitnehmersicht eine wichtige Verbesserung bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserung dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung jahrelang versteckten konnten. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben auch heute noch kaum ein Mitarbeiter und kaum ein Betriebsratsmitglied weiß, dass sich der Arbeitgeber zu einer über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Mitbestimmung verpflichtet hat. Es ist sogar vorgekommen, dass ausgerechnet bei der Umstellung eines Regelwerks (Arbeitsschutzmanagement-Handbuch) von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 die Mitbestimmung umgangen wurde. Der Betriebsrat wurde dann mit einem Handbuch überrascht, das die Mitbestimmung auf gesetzliche Regelungen beschränkte. Dem Zertifizierungsauditor und der DAkkS ist dieser Verstoß gegen den Absatz 4.4.3.2 und gegen das Betriebsverfassungsgesetz bekannt.

 
Siehe auch:

 


2014-03-06:

Ludger Pautmeier sieht in seinem Buch Stolpersteine bei der Anwendung der OHSAS 18001:2007 (2011) “Übersetzungsschwächen” in der deutschen Übersetzung des britischen Standards. Er meint, dass Mitbestimmung durch Mitwirkung ersetzt werden müsse. Mitwirkung ist auch meiner Ansicht nach zwar die sinngetreuere Übersetzung von participation, aber Mitbestimmung könnte den Absichten der britischen Autoren entsprechen und deswegen als autorisierte Übersetzung gültig sein. Nach meiner Kenntnis ging der Übersetzung in Deutschland eine kontroverse Diskussion voraus. Die Widersprüche im deutschsprachigen Text sind vielleicht das Echo davon. Letzten Endes ist das englischsprachige Original maßgebend.

Eine andere Übersetzungsschwäche zum Nachteil der zu schützenden Arbeitnehmer kritisiert Ludger Pautmeier nicht: Die Übersetzung von ill health (OHSAS 18001:2007, 3.8) mit Erkrankung ist problematisch. Besser wäre schlechte Gesundheit oder schlechter Gesundheitszustand. Zum derzeitigen Text: http://vorfall.info.

 


2013-03-04

OHRIS zum Vergleich:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3813536/OHRIS Band 1.pdf

[...] 2.3 Mitwirkung und Mitbestimmung

Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Managementsystems, der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Dazu gehören auch Verfahren, die die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegten Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung sicherstellen.

Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten sind beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten.

Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.
[...]

Das Wesentliche wurde hier vergessen: Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz einschließlich der Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertreter.

Falsche Prioritäten

Montag, 4. März 2013 - 21:30

http://www.bgm-report.de/allgemein/haward-eine-marketing-und-kommunikationsplattform-im-bgm-2

[...] HAWARD® ist in verschiedenen Bereichen aktiv. So wurde der HAWARD® Health AWARD ausgeschrieben, dieser neue Gesundheitspreis wird in diesem Jahr zum zweiten Mal vergeben. Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich TÜV NORD Cert und DQS BGM-zertifizierte Unternehmen. Eine Expertenjury wählt dabei die besten derjenigen Unternehmen, die im Betrieblichen Gesundheitsmanagement zertifiziert sind. Der HAWARD® Health Award wird in mehreren Klassen und Kategorien an Unternehmen vergeben, die Teilnahme am HAWARD® Health Award kostet einmalig 4.900,- € zzgl. MwSt, inklusive eines Jahresmitgliedsbeitrags in der HAWARD® Initiative. [...]

Zertifizierungen nach der DIN SPEC 91020 helfen vielleicht beim freiwilligen Betrieblichen Gesundheitmanagement (BGM), Pflicht dagegen ist der Arbeitsschutz. Verhältnisprävention (Priorität im Arbeitsschutz) und Verhaltensprävention (oft Schwerpunkt beim BGM) gehören zusammen, aber vorgeschrieben ist der Vorrang der Verhältnisprävention. Hier helfen Zertifikate nach OHSAS 19001, ILO-OHS und/oder (in Bayern) OHRIS. Wenn Sie Geld für Zertifikate ausgeben möchten, dann ist es intelligenter, nicht mit einem Zertifikat für ein BGM zu beginnen, sondern mit einem Zertifikat für ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). OHSAS 18002 (das ist OHSAS 18001 mit Umsetzungshinweisen) zeigt Ihnen, wie das geht.

Zertifikate für ein AMS helfen bei der Pflichterfüllung, Zertifikate für BGM können darauf noch ein Sahnehäubchen setzen. Wer sich sein BGM nach DIN SPEC 91020 zertifizieren lässt ohne sich zuvor ein Zertifikat für den Arbeitsschutz zu erarbeitet zu haben, gerät in den Verdacht, den Arbeitsschutz im BGM marginalisieren zu wollen.

OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel

Samstag, 12. Januar 2013 - 08:10

http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsschutzmanagement

… Bei öffentlichen Ausschreibungen sind AMS [Arbeitsschutzmanagementsysteme] immer ein Joker, ebenso wie bei Verhandlungen mit der Versicherung oder der Bank. Vor allem, wenn sie das OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel ziehen können. Sie wissen ja: Durch Basel II hängt die Kreditwürdigkeit vom Rating ab, das vom Unternehmen Sicherheit verlangt. Und die bieten Sie ja, im wahrsten Sinne des Wortes. …

(Link nachträglich eingetragen)

Der “Joker” funktioniert leider auch bei der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Die LASI-Veröffentlichung 54 kann sie dazu verleiten, im naïven Vertrauen auf Zertifikate unkritisch zu prüfen.

 
Frank Romeike: Risikomanagement, Solvency II: Überblick sowie Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, ISSN 1861- 6704 Praktische Arbeitsmedizin. 2009; 15: 8-14, http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa15_04_2009/pa15_04_2009_solvency_ii.pdf

… Indirekt wird Solvency II sowie die MaRisk (VA) auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit haben. Die Überwachung des Arbeitsschutzes erfolgt in Deutschland in einem dualen System durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Trotzdem könnten die Regelungen der Versicherungsträger aus der Privatwirtschaft einen Quasi-Basisstandard für das Arbeitsschutzmanagement bilden. Besonders deutlich werden die Auswirkungen von Standards im Risikomanagement bei einer Verknüpfung der Risikomanagement-, Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem (IMS). Durch Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen ist – im Vergleich zu einzelnen, isolierten Managementsystemen – ein schlankeres, effizienteres Management möglich. …

Für Arbeitgeber kann es darum wichtig sein, zumindest ein formal gut aussehendes AMS vorweisen zu können. Vor diesem Hintergrund kommt Angaben zur Qualität des AMS in den Geschäftsberichten der Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Bedeitung zu. Vielleicht behindern hier haftungsrechtliche Aspekte in Unternehmen die ehrliche und offene Diskussion über Mängel in Arbeitsschutz (z.B. fehlender Einbezug der psychischen Belastungen). Es gibt Unternehmen, die sogar in ihrem für die Öffentlichkeit bestimmten Geschäftsbericht schlicht unwahre Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Effektivierung von Managementsystemen

Freitag, 19. Oktober 2012 - 16:23

http://diglib.uni-magdeburg.de/Dissertationen/2004/matniemeyer.pdf (3.5 MiB)

Entwicklung und Implementierung innovativer Qualitätstechniken zur Effektivierung von Managementsystemen
Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktoringenieur (Dr.-Ing.)
von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Niemeyer
geb. am 13.01.1972 in Magdeburg
genehmigt durch die Fakultät Maschinenbau der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Gutachter:
Prof. Dr.-Ing. habil. Martin Molitor
Prof. Dr. rer. nat. habil. Wolfgang Quaas
Dr. Jürgen Harms
Promotionskolloquium am 17.12.2004

Ausführliche und sehr deskriptive Arbeit, aber keine kritisch Würdigung der Praxis. Solch eine Kritik sollte bei diesem Thema eigentlich nicht fehlen.