Kategorie 'TÜV SÜD'

Die DAkkS kommt in die Nachrichten

Donnerstag, 24. Dezember 2015 - 09:05

https://magazin.spiegel.de/SP/2015/53/140604225/index.html

Au­to­mo­bi­le
Voll­brem­sung

TÜV, Dekra und Co. könnten ihre Zulassung als Kfz-Prüfer verlieren. Das System der Hauptuntersuchung ist bedroht – mit Folgen für Werkstätten und Millionen Pkw-Halter.
[...]
Auf zwei Sei­ten führ­te DAkkS-Chef Nor­bert Barz auf, war­um sei­ne Or­ga­ni­sa­ti­on ge­den­ke, den Prü­fern eine Ver­län­ge­rung der Ak­kre­di­tie­rung zu „ver­wei­gern“. Be­su­che vor Ort hät­ten er­ge­ben, dass „im er­heb­li­chen Um­fang“ Mess­ge­rä­te ein­ge­setzt wer­den, die nicht nach den „ein­schlä­gi­gen An­for­de­run­gen“ und dem „Stand der Tech­nik ka­li­briert sind“. [...]

Die DAkkS traut sich was. Dass sie damit im Kfz-Bereich anfängt, hat mindestens zwei Gründe:
(1) Es ist jetzt wirklich schwer geworden, wegzusehen.
(2) Kalibrierungsmängel und andere technisch messbaren Abweichungen und Prozesse lassen sich ziemlich klar nachweisen. Hier kann die DAkkS leichter gegen die “Prüfkonzerne” (Originalton SPIEGEL) vorgehen, als z.B. bei schlampigen Prüfungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen, bei denen Abweichungen nicht so klar nachweisbar sind.

[...] Was erlaubt sich dieser Berliner DAkkS den da? Das kleine Unternehmen, zu zwei Dritteln in Staatsbesitz, nahm erst 2010 die Arbeit auf und hatte in den ersten Jahren seiner Existenz nie spürbar aufgemuckt.[...]

Wann muckt die DAkkS gegen unkritische Zertifizierungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen auf?

Der Vorgänger der DAkkS war übrigens der ebenfalls nicht allzu aufmüpfige Deutsche Akkreditierungsrat. Die Prüfkonzerne sind eben ziemlich stark und haben eine gute Lobby. Sie wiederum sind gerade so kritisch, wie nötig. Denn heute können sich die Geprüften den laschesten Prüfer aussuchen.

[...] Wenn es ums Prüfen geht, dann lassen sich die Deutschen nicht gerne von aneren übertreffen. [...]

Die Prüferei in Deutschland war schon eine Farce, bevor es die DAkkS gab. Das gilt auch für die politisch kräftig ausgebremste behördliche Aufsicht: Lebensmittelsicherheit, Steuerfahndung (Hessen), Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz usw.

 
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-12/tuev-dekra-akkreditierung-entzug

[...] Die Deutsche Akkreditierungsstelle mit Sitz in Berlin bemängelt laut Spiegel die Arbeit von Organisationen wie Tüv, Dekra und GTÜ. [...]

Wenigstens hier wacht die DAkkS auf, gezwungenermaßen.

 
http://www.focus.de/auto/news/nicht-an-vorgaben-gehalten-kfz-pruefern-droht-der-verlust-der-zulassung_id_5173609.html

[...] Im Sommer hatte der Chef der Akkreditierungsstelle, Norbert Barz, dem Bericht zufolge zahlreiche Verkehrsminister der Länder in einem Brief auf die Probleme hingewiesen. [...]

Da ist noch ein anderer Brief zu schlechten Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) fällig, den die Gewerbeaufsicht machen sich in Betrieben mit einem zertifizierten AMS die Arbeit leichter und müssen sich deswegen auf gute Audits verlassen können.

 
http://www.focus.de/auto/news/die-dakks-mal-wieder-nicht-an-vorgaben-gehalten-kommentar_id_7213120.html

Auch die DAkks ist letztendlich nichts anderes als eine privatwirtschaftlich geführte Organisation, [...] Und ausgerechnet diese Organisation, die selber keiner Kontrolle unterliegt, will bestimmen, wer korrekt handelt und wer nicht?

Na ja, formal wird sie von ihren Geschäftsführern kontrolliert: Bundeswirtschaftsministerium, BDI, Bundesländer.

 
Leider ist das Thema Arbeitsschutz etwas komplexer und zieht nicht so viel Aufmerksamkeit auf sich. Aber auch hier gibt es Schlampereien bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen z.B. nach OHSAS 18001. Es gibt da mindestens einen bei der DAkkS akkreditierten Auditierungsgroßmeister (natürlich auch privatwirtschaftlich geführt), bei dem die DAkkS meiner Ansicht nach immer noch nicht kritisch genug hinschaut.

Außerdem wird in den Redaktionen oft gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes im Bereich der Arbeitsbelastungen verstoßen. Bei einer kritischen Berichterstattung über das Aufsichtsversagen im Arbeitsschutz müssten sich die Medienunternehmen mit ihren eigenen Problemen befassen.

 
Siehe auch:

Mentale Gesundheit: Mehr Relevanz in ISO 45001?

Dienstag, 8. September 2015 - 23:00

http://www.tuev-sued.de/management-systeme/arbeitsschutz/iso-45001

[...] Ebenfalls mehr Relevanz erhält das Thema mentale Gesundheit. Die ISO 45001 spiegelt damit die in den vergangenen Jahren konkretisierten gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wider. Und: Dass Arbeitsschutz weit mehr als das Minimieren von Gefahren bedeutet, sondern Betrieben auch neue Möglichkeiten eröffnet – beispielsweise durch sinkende Fluktuation oder motivierte, anpackende Mitarbeiter – verdeutlicht der Normentwurf dadurch, dass er den Risiken die Chancen direkt zur Seite stellt. [...]

Frage an TÜV-Süd: Die Begriffsbestimmung 3.9 für “Erkrankung” aus OHSAS 18001:2007 fehlt in der Norm ISO 45001. In OHSAS 18001 haben “physisch” und “mental” den gleichen Rang. Wie sieht der Text in der ISO 45001 aus, der mentaler Gesundheit im Hauptteil der Norm mehr Relevanz gibt?

Sind psychische Belastungen beurteilbar?

Dienstag, 1. September 2015 - 21:41

Die Gesamtbetriebsvereinbarung von Bosch zu psychischen Belastungen hatte mich richtig erschrocken. Die Verfassung “belasteter” Mitarbeiter liegt bei Bosch im verhaltenspräventiven Fokus. Da hat sich ein Gesamtbetriebsrat über den Tisch ziehen lassen, denn vorgeschrieben ist die verhältnispräventive Erfassung, Beurteilung und Minderungen von Fehlbelastungen. Belastungen und Fehlbelastungen sind keine Eigenschaften der Mitarbeiter, sondern der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen.

Deswegen war dann die folgende Pressemeldung des TÜV Thüringen gleich wieder ein Lichtblick. Sie zeigt, dass es für psychische Belastungen verhältnispräventive Beurteilungsmöglichkeiten gibt, die Bosch anscheinend aber nicht so recht gefallen. Die Beurteilung psychischer Belastungen stellt nämlich auch bei Bosch Führungsstile auf den Prüfstand. Der moderne ganzheitliche Arbeitsschutz verändert Unternehmenskulturen. Für ein Unternehmen wie Bosch ist das sicherlich eine Herausforderung.

http://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2015/08/22/ein-sicherheitshelm-fuer-die-seele-sind-psychische-belastungen-beurteilbar/

22.08.2015, 06:51 Uhr
Ein Sicherheitshelm für die Seele – sind psychische Belastungen beurteilbar?
Thüringer Arbeitssicherheitssymposium

Am 9. September tauschen sich auf dem Thüringer Arbeitssicherheitssymposium in Jena Experten zum Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Ganz aktuell stellen Arbeitsschützer eine deutliche Zunahme psychosomatischer Erkrankungen aufgrund von Stress und psychischen Belastungen fest. Gerade dafür will die Veranstaltung unter dem Motto „Mensch und Maschine im Einklang“ Lösungen anbieten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle erfreulicher Weise weiter zurückgegangen. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte das Thema Arbeitsschutz allerdings nicht als lästige Vorgabe des Gesetzgebers oder gar als Kostenfaktor abgetan werden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, die von Technik ausgehen beziehungsweise aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen wie Lärmauswirkungen oder dem Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, spielen in unserer modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt heute zunehmend psychische Belastungen eine Rolle.

Eine erste wichtige Handlungsanleitung, wie mit solchen Risiken umgegangen werden soll, liefert die Norm DIN EN ISO 10075. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät Unternehmen, sich umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten und die Arbeitsplätze hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewerten zu lassen.

„So kann das Risiko minimiert werden, dass Arbeitskräfte aufgrund psychischer Belastungen – und das oft für längere Zeit – ausfallen. Beispielsweise werden durch eine passende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes psychische Beanspruchungen vermindert. Daher soll [nein, sondern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz] heutzutage [nein, sondern seit 1996] die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Aspekte am Arbeitsplatz in die Risikobetrachtung mit einbeziehen“, erläutert Hauser.

Das Thüringer Arbeitssicherheitssymposium beleuchtet genau diese Aspekte, betrachtet die wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten an, auch im Hinblick auf die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Hochkarätige Referenten wie beispielsweise Hans-Peter Raths vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Frau Dr.-Ing. Kerstin Ziemer vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tragen neueste Erkenntnisse vor. In einem Best Practice Beispiel zeigt Rolf Schoch wie das Thema Arbeitssicherheit bei der Thüringer Energie AG umgesetzt wird.

Anmeldungen zum Thüringer Arbeitssicherheitssymposium am 9. September in Jena sind noch kurzfristig möglich. Im Internet unter: www.die-tuev-akademie.de oder telefonisch unter: 0800 555 8838.

TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Jan Schnellhardt
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Siehe auch: http://www.die-tuev-akademie.de/wir-zeigen-neue-wege-im-arbeitsschutz/

 

Der TÜV Thüringen zeigt, dass Verhältnisprävention auch im Bereich der psychischen Belastungen möglich ist. Bosch dagegen zeigt in seiner Pressemeldung überhaupt kein Interesse an einer verhältnispräventiven Vorbeugung gegen psychische Belastungen, mit der man den Mitarbeitern nicht mit auch in die Persönlichkeit eindringender “Fürsorge” auf die Pelle rückt. Es ist dem Unternehmen gelungen, seinen Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, deren Schwepunkt verhaltensorientiert ist.

Haufe.de versteigt sich sogar in die Behauptung, Bosch sei ein Vorreiter in der Arbeitssicherheit. Das kommt davon, wenn man die Bosch-Werbung unkritisch übernimmt. Hier sieht man wieder, wie sehr OHSAS 18001 als Vorzeigezertifikat dienen kann. Viele Bosch-Betriebe sind nach OHSAS 18001 zertifiziert, aber was wissen die Mitarbeiter davon? Ich bin neugierig, ob die Arbeitnehmer bei Bosch überhaupt etwas vom Geist des BS OHSAS 18001 zu spüren bekommen. Sind die Betriebsräte gut damit vertraut gemacht worden? Schon bemerkt?: Von Bosch hört man in der Pressemeldung keinen Pieps über den arbeitsschützerischen Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Der Zertifizierer von Bosch ist auch ein TÜV. Der sollte einmal genauer prüfen, wie viele Vorfälle erfasst wurden, die psychische Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können, und zwar ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankungen (Kategorie 1.2.2.1 in meiner Liste). Bosch hat tausenden von Mitarbeitern versprochen, derartige Vorfälle zu erfassen. Hier kann der TÜV bei Audits nach OHSAS 18001 ganz leicht überprüfen, ob Bosch tut was Bosch verspricht.

Und natürlich könnte sich auch der Betriebsrat die Vorfallsstatistik zeigen lassen. Wenn dann darin nichts über psychische Belastungen steht, dann verstehen wir, warum Bosch “Vertraulichkeit” so sehr schätzt. Kleiner Tipp and Bosch-Mitarbeiter: Wenn Betriebsräte OHSAS 18001 (oder andere den Mitarbeitern dienende Normen und Vorschriften) nicht kennen und nicht ernst nehmen, dann gehören sie abgewählt.

Weiterhin sollte der TÜV Süd überprüfen, wie bei Bosch Absatz 4.4.3.2 umgesetzt wird. Und wissen die Mitarbeiter, wie sie Vorfälle nach Absatz 3.9 (zusammen mit 3.8) zu melden haben? Die müssen nicht notwendigerweise als vertrauliche Geheimsache gemeldet werden, weil es bei der Vorfallsmeldung nämlich überhaupt keine Sorge um “Stigmatisierung” geben muss.

Arbeitsbedingte psychische Gefährdungen sind ohne Belästigung der Mitarbeiter beurteilbar. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber wissen das. Wo sie psychische Fehrbelastungen verhältnispräventiv mindern, braucht man die Mitarbeiter nicht mit gut gemeinten Betriebsvereinbarungen, die sich verhaltensorientiert auf die psychologischer “Betreuung” bei “Überbelastung” konzentrieren, zu bedrängen. Das würde die Mitarbeiter dann noch zusätzlich fehlbelasten.

Der TÜV Süd könnte vielleicht vom TÜV Thüringen ein paar Anregungen gebrauchen.

“Vorfall”: Ordentliche Definition beim TÜV

Sonntag, 24. Mai 2015 - 19:51

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1278319086954263490808/tms_pi_ohsas_d0808_rz.pdf

Vorfall
Arbeitsbezogenes Ereignis, das eine Verletzung, eine Erkrankung oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatte oder hätte zur Folgen haben können – ohne Berücksichtigung der Schwere der Folgen. Ein Unfall ist ein Vorfall, durch den eine Person verletzt wird, erkrankt oder stirbt. Ein Vorfall, der keine Verletzung, Erkrankung oder Tod zur Folge hatte, wird auch als „Beinahe-Unfall“, „Beinahe-Notfall“ oder „Gefährliches Ereignis“ bezeichnet. Eine Notfallsituation ist ein spezifischer Vorfall.

Der TÜV macht’s richtig.

Ein sehr großer, einflussreicher und wirtschaftlich mächtiger Mitbewerber des TÜV in diesem interessanten Zertifizierungsgeschäft erlaubt es dagegen seinen Klienten, dass sie im Widerspruch zu OHSAS 18001 die Berücksichtigung des Schwere von Erkrankungen nicht ausschließen und dazu noch die Erkrankungsdefinition aus OHSAS 18001 zum Nachteil der Mitarbeiter einschränken. Da fallen dann vom Arbeitgeber als “geringfügig” eingestufte Folgen von Vorfällen schnell unter den Tisch. Die anscheinend zu schwache Abteilung 6 der DAkkS weiß das, hat aber aber nach meiner Kenntnis keine ausreichenden Möglichkeiten, diesen international tätigen Zertifizierer davon abzuhalten, seinen Klienten zu helfen, unter die Anforderungen von OHSAS 18001 herunterzugehen.

Corporate Health Award 2013

Mittwoch, 6. November 2013 - 06:31

Ein Schmankerl zur “Unabhängigkeit” des CHA (http://www.pressebox.de/pressemitteilung/eupd-research-hoehner-research-consulting-group-gmbh/Auszeichnung-fuer-vorbildliches-Gesundheitsmanagement/boxid/643722):

[...] Der Corporate Health Award ist der führende Wettbewerb zum nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagement im deutschsprachigen Raum. Jährlich werden durch Handelsblatt, TÜV SÜD und EuPD Research Sustainable Management die Unternehmen mit den besten betrieblichen Gesundheitskonzepten ausgezeichnet. Der Corporate Health Award steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wird durch die Techniker Krankenkasse sowie Allianz Private Krankenversicherungs-AG unterstützt. Zu den weiteren Partnern zählen

  • Biocomfort Diagnostics,
  • brainLight,
  • DanTrim,
  • INSITE-Interventions,
  • KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL,
  • vitaliberty und
  • Weight Watchers.

[...]

Na toll.

TÜV Broschüre: OHSAS 18001

Montag, 29. April 2013 - 11:00

Broschüre “OHSAS 18001 – Sicherheit im Unternehmen”, PDF 380, 2008:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1278319086954263490808/tms_pi_ohsas_d0808_rz.pdf

Siehe auch: http://www.tuev-sued.de/management_systeme/arbeitsschutz/ohsas_18001

2004: Scheuklappen-Taktik in vielen Betrieben

Dienstag, 9. April 2013 - 08:01

http://www.upgrade-hr.com/wp-content/uploads/2010/11/Kostenfaktor_Stress.pdf, 2004-09-23

[...]

Scheuklappen-Taktik in vielen Betrieben

Dass zunehmender Druck am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Schäden führt, gehört noch längst nicht in jedem deutschen Unternehmen zum allgemeinen Kenntnisstand. Das ist erstaunlich, denn die Bertelsmann Stiftung hatte schon für das Jahr 2001 errechnet, dass depressive Störungen zu einem Produktionsausfall von beinahe drei Milliarden Euro in Deutschland geführt haben – ein Wert, der bei jeder Führungskraft für gesteigerte Aufmerksamkeit sorgen sollte. Doch die Realität sieht oft leider ganz anders aus: Obwohl das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen ausdrücklich die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen vorschreibt, bleiben laut DGB-Analyse 95 Prozent der deutschen Firmen untätig. Die Folge: Wer in solchen Firmen Probleme mit dem Arbeitsumfeld oder dem Leistungsdruck hat, dem wird schnell das Etikett »nicht belastbar« oder gar »Drückeberger« angehängt. Dabei steht Unternehmen mit der Zertifizierung nach OHSAS 18001 (»Occupation Health and Safety Management«) ein leistungsfähiges Arbeitsschutz-Managementsystem zur Verfügung. Die Stadtwerke München setzen dieses System bereits seit Jahren erfolgreich im täglichen Betrieb ein. [...]

[...] Dass Zertifizierungen nach OHSAS 18001 für deutsche Unternehmen immer interessanter werden, bestätigt auch Lutz Wilink, TÜV Management Service: »In Amerika ist die Pflege des Human Capital längst etabliert – auch bei uns in Europa werden langfristig die Firmen Vorteile haben, die sich aktiv in der Gesundheitsvorsorge für ihre Mitarbeiter engagieren.« Die Vorteile der OHSAS 18001 liegen für Lutz Wilink klar auf der Hand: »Dieser Standard ist weltweit anerkannt und ist analog zur bewährten Qualitätsnorm ISO 9001 und Umweltschutznorm ISO 14001 aufgebaut – das vereinfacht die Integration in bestehende Managementsysteme ganz erheblich!«

Wer die psychische Belastung am Arbeitsplatz analysieren und reduzieren möchte, sollte entsprechende Projekte oder Programme idealerweise in bestehende Arbeitsschutzmanagementsysteme integrieren. Das geht z.B. auch mit dem von TÜV SÜD und Upgrade Human Resources entwickelten Balance-Check (siehe auch Interview links). Das Fragebogen-Konzept soll einen Ausgleich zwischen den vorhandenen Ressourcen und den tatsächlichen Belastungen in einem Unternehmen schaffen. Eswird bereits erfolgreich eingesetzt. [...]

Auch hier erweist sich wieder: Das Thema “psychische Belastungen” war schon seit 2004 genügend bekannt. Solche Dokumente zeigen, dass viele Unternehmer schon seit langer Zeit wissen mussten, dass sie ihre Pflichten im Arbeitsschutz missachten. Sie ließen den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz vorsätzlich schleifen.

Umstellung auf OHSAS 18001:2007

Dienstag, 11. Dezember 2012 - 22:53

http://www.bureauveritas.de/wps/wcm/connect/bv_de/local/services+sheet/fs-cer-ohsas-18001?presentationtemplate=bv_master_v2/Services_sheet_full_story_presentation_v2

[...] Wir sind bereits nach OHSAS 18001:1999 zertifiziert. Bis wann muss eine Umstellung erfolgen?

Es wurde eine Übergangsfrist von knapp 2 Jahren nach Veröffentlichung festgelegt. Als Stichtag zur endgültigen Umstellung auf die neue OHSAS 18001:2007 wurde der 01.07.2009 festgelegt. [...]

 
http://www.tuev-sued.de/management_systems/safety_management_certification/ohsas/revision_ohsas_180012007 (not online anymore)

Revision of the OHSAS 18001:2007
The occupational health and safety management system standard OHSAS 18001:2007 was published in a revised version by the British Standard Institution (BSI) in July 2007. A number of international certification and standards bodies contributed to the development of the review.

Transition period
BSI set a period of two years for the implementation of the revised norm. Therefore certificates to the OHSAS 18001:1999 will become invalid at the latest by 30th June 2009. It is however recommended that the amendments and additional requirements be implemented as soon as possible in the certified company to ensure that maximum benefit is attained from the improved standard.

The key changes
As well as improvements to the general clarity of the document, the new version places greater emphasis on health and there is a significant improvement in the alignment with the ISO 9001:2000 and the ISO 14001:2004.

Summary of key changes between the BS OHSAS 18001:2007 and OHSAS 18001:1999 [...]

OHSAS 18001 hilft auf dem Weg zur Rechtssicherheit, garantiert sie aber nicht

Sonntag, 1. Juli 2012 - 14:54

Es gibt Unternehmen, die nach OHSAS 18001 zertifiziert sind, aber psychische Belastungen nicht in ihr Arbeitsschutzmanagementsystem integriert haben. Obwohl sie damit gegen gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften verstoßen, bekommen sie ein Zertifikat für OHSAS 18001:2007. Das ist ein Konflikt mit den im Standard gesetzten Bedingungen.

Linde Corporate Responsibility Report, 2005, S. 95
(Zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der Linde AG kann ich nichts sagen. Den Text habe ich wegen der klaren Bekenntnis zu einem wichtigen Ziel ausgewählt: Gewinnung von Rechtssicherheit.)
http://boeckler.b-99.de/wp-content/uploads/2008/01/linde_cr_dt_2005.pdf


OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) ist der Standard für ein Sicherheitsmanagementsystem, das unter anderem der Senkung der Unfallzahlen durch Systematisierung aller arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Tätigkeiten dient, aber auch der Gewinnung von Rechtssicherheit durch konse­quente Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorschriften.

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

 
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1169631371329739190773/TUV_Thema_Arbeitsschutz_final.pdf


Noch häufig ein Tabuthema: Stress am Arbeitsplatz

Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet auch, die geistige und psychische Unversehrtheit der Arbeitnehmer zu bewahren und zu fördern. In vielen Firmen ist das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz aber immer noch tabu, so die Erfahrung von TÜV SÜD. Obwohl es nach dem Arbeitsschutzgesetz schon seit 1996 in die Gefährdungsbeurteilung hätte einbezogen werden müssen. Selbst wenn man gesetzliche Verpflichtung und Fürsorgegedanken außen vor lässt: Der Unternehmer profitiert davon, wenn er auch den Komplex “Stress am Arbeitsplatz” umfassend anpackt. Denn: 18 Millionen Arbeitsausfalltage pro Jahr in Deutschland sind größtenteils auf Ängste und Depressionen zurückzuführen. Der Ausfall eines Mitarbeiters kostet ein Unternehmen mindestens 400 bis 500 Euro pro Tag.

Hilfe durch Systematik

Eine immer komplexere Arbeitsausstattung; mehr Flexibilität und mehr Verantwortung durch Deregulierung auf EU- und allen staatlichen Ebenen; neue Anforderungen durch Internationalisierung des Themas Arbeitsschutz – Stichwort International Labour Organisation; psychische Belastung am Arbeitsplatz als Kostenfaktor. Wie soll ein Unternehmen da den Überblick behalten? Mit einem guten Arbeitsschutzmanagementsystem, so die Antwort der Spezialisten von TÜV SÜD.

Unternehmen, die das Thema Qualität mit der Norm ISO 9001 angehen und den Umweltschutz nach ISO 14001, stoßen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit schnell auf OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series), die international anerkannte Norm zum Thema Arbeitsschutzmanagement. OHSAS wurde unter der Federführung des britischen Normungsinstituts von einem Konsortium von Normungs- und Zertifizierungsgesellschaften entwickelt. Lutz Wilink von TÜV SÜD Management Service: “OHSAS ist ein Standard, der weltweit beachtet wird.” Der analoge Aufbau zu ISO 9001 und ISO 14001 erleichtere Unternehmen, die mit diesen Managementsystemen arbeitem, die Integration wesentlich. Auch hier ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess systemimmanent und baut auf den Säulen Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterorientierung auf. “Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Arbeitsschutz eine wichtige Führungsaufgabe ist”, betont TÜV SÜD-Fachmann Wilink.

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

 
“Selbst wenn man gesetzliche Verpflichtung und Fürsorgegedanken außen vor lässt: Der Unternehmer profitiert davon, wenn er auch den Komplex ”Stress am Arbeitsplatz” umfassend anpackt.” Das zeigt, welche Argumentation der TÜV-SÜD für notwendig hält, um Unternehmer zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu motivieren.

Ein auf Basis des BS OHSAH 18001 zertifiziertes Arbeitsschutzsystem kann dem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dienlich sein. Dieser Einbezug selbst wird mit OHSAS 18001 aber nicht bestätigt, denn es werden auch Unternehmen zertifiziert, die psychische Belastungen noch nicht in vorschriftsmäßiger Weise in ihr Arbeitsschutzmanagementsystem integriert haben. Das ist zwar ein bisschen seltsam, aber heute ist soetwas eben möglich.

Für Arbeitnehmervertreter und die Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft kann OHSAS 18001 trotzdem nützlich sein: Die Systematik des BS OHSAS 18001 hilft auf dem Weg zur Rechtsicherheit des Unternehmens und zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, garantiert diese Rechtssicherheit und diese Einhaltung der Schutzvorschriften aber trotzdem nicht. Den Grad der Einhaltung der gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften in einem Unternehmen können Arbeitnehmervertreter und Aufsichtspersonen aber mit OHSAS 18001 nun besser überprüfen, soweit sie das auch wollen. Die Systematik des Standards stellt insbesondere auch an die Dokumentation nach § 7 ArbSchG hohe Ansprüche und erleichtert damit den Personalräten und Betriebsräten ihre Aufgabe, “sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden” (§ 89 BetrVG).

Essstörungen

Dienstag, 19. Juni 2012 - 22:04

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/uebergewicht-kann-negativen-einfluss-auf-die-leistungsfaehigkeit-am-arbeitsplatz-haben/

… Unter- beziehungsweise Übergewicht ist ein zweischneidiges Schwert. Zum einen kann es einen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz haben, zum anderen kann auch die Arbeit selbst die Ursache für die Gewichtsprobleme sein. Gleichzeitig ist der Arbeitsplatz ein idealer Ort für Prävention und Intervention, wenn ein geeignetes Betriebliches Gesundheitsmanagement(BGM)-System implementiert wird. Mediziner von TÜV SÜD erklären, welche Folgen Über- und Untergewicht sowohl im Arbeitsalltag als auch auf die Gesundheit im Allgemeinen haben, wie sie verursacht werden und was dagegen getan werden kann. …