Betriebsrat muss Gefährdungen erkennen

Freitag, 7. Oktober 2011 - 07:48

Betriebsratsseminar zum Thema “burn out”
Arbeitsgericht Essen, 3 BV 29/11, 2011-06-30
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2011/3_BV_29_11beschluss20110630.html

… Der örtliche Betriebsrat muss in der Lage sein, Gesundheitsgefährdungen in seinem Betrieb zu erkennen und ggf. auf Abhilfemaßnahmen zu drängen. Hierbei ist er mit Blick auf das im Rahmen des § 87 BetrVG bestehende Initiativrecht nicht darauf angewiesen, dass die Arbeitgeberin das Thema Gesundheitsschutz aufgreift. Vielmehr hat er die Kompetenz, von sich aus Maßnahmen auf örtlicher Ebene, die er für sinnvoll hält, vorzuschlagen und mit der Arbeitgeberin zu verhandeln. …

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