Schläft die Gewerbeaufsicht in Gladbeck?

Samstag, 5. Juli 2014 - 06:49

http://arbeitsunrecht.de/interclean-im-centro-oberhausen_dreckiger-geht-es-nicht/

… Starker Tobak im Herzen des Ruhrgebiets: Ein autoritärer Chef setzt eine breite Palette von Union Busting Methoden gegen neu gewählten Betriebsrat ein. Gewerkschafter werden systematisch aus der Firma gemobbt. Hinzu kommt eine ungute Verfilzung der Putzfirma mit dem Management des CentrO Oberhausen – laut wikipedia die größte Shopping-Mall Europas, rund 23 Millionen Besucher im Jahr. Wir fragen uns: Was macht eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft? …

Aber dann wird doch noch über den richtigen Weg berichtet:

… Die Interclean-Beschäftigten sollten sich trotzdem zur Wahl aufstellen lassen, denn Helmuth Barkowski und sein Anwalt Martin Löbbecke werden demnächst vermutlich Nachhilfe bezüglich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bekommen. Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk bereitet einen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 des BetrVG vor. …

Wenn die Betriebsratsarbeit behindert wird, macht die Staatsanwaltschaft von sich aus nichts. Der Betriebsrat muss klagen. Das ist nicht einfach. Soweit der Grund, warum Arbeitgeber auch in Deutschland oft ganz ungehemmt strafbare Handlungen begehen können ohne dass sie bestraft werden. Besser sieht es aus, wenn sich die Gewerkschaft darum kümmert. Das darf sie. Massiv unter Druck gesetzt, würden sich auf sich alleine gestellte Betriebsratsmitglieder in der Praxis kaum ohne Nachteile gegen Schikane wehren können.

Während die Staatsanwaltschaft unbeteiligt zusehen darf, hätte aber eine andere Institutionen die Pflicht, proaktiv einzuschreiten, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter mit psychischen Fehlbelastungen unter Druck setzt. Physische Fehlbelastungen (ungeheiztes Betriebsratsbüro im Container) entsprechen auch nicht den Anforderungen des modernen Arbeitsschutzes. Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber sich an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetztes hält und sowohl psychische wie auch physische Fehlbelastungenbelastungen mindert anstatt damit Druck auf Mitarbeiter auszüben. Vorsätzliche Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz sind strafbar. Wir fragen uns: Was machen eigentlich die zuständige Gewerbeaufsicht und die zuständige Berufsgenossenschaft?

 


2014-07-07: Habe heute erfahren, dass inzwischen der Bruder des Arbeitgebers der Arbeitnehmervertreter ist…


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