Kategorie 'Berufsgenossenschaft'

Die gepflegte Gefährdungsbeurteilung

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 00:21

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Gefaehrdungsbeurteilung/Sieben__Schritte/Fortschreiben/

… Anhaltspunkte [für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung] sind:

  • eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • ein erhöhter Krankenstand
  • neue therapeutische Verfahren
  • die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
  • die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
  • eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
  • neue und geänderte Gesetze und Verordnungen

Analysieren Sie ihren Arbeitsplatz selbst!

Donnerstag, 17. Januar 2013 - 07:21

http://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/psychische-faktoren-am-arbeitsplatz

Psychische Faktoren am Arbeitsplatz

Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die neue Broschüre hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten. Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben.

Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.). Besonders störende Faktoren, Veränderungsziele und Maßnahmenvorschläge können abschließend schriftlich festgehalten werden. Dieser Teil, in dem auch die gesundheitliche Situation erfragt wird, ist perforiert, so dass er sich abtrennen und für den persönlichen Gebrauch gesondert aufbewahren lässt. …

Kompliment an diese Berufsgenossenschaft.

MAAS-BGW

Mittwoch, 21. November 2012 - 13:20

Arbeitsschutzmanagement im Gesundheitswesen

https://www.bgw-online.de/quintas/generator/Navi-quintas/NavigationLinks/02-Fachportal/MAAS-BGW/qmsysteme-navi.html

Den Arbeitsschutz systematisch managen

Grundlage für die Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Qualitätsmanagementsystem sind die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz, kurz MAAS-BGW. Sie sind mit allen gängigen QM-Modellen kombinierbar.

Die MAAS-BGW enthalten ausschließlich Anforderungen, die die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes betreffen. Das heißt: Sie ergänzen die in der jeweiligen Qualitätsnorm beschriebenen Anforderungen um arbeitsschutzspezifische Anforderungen. So werden beispielsweise die Qualitätsziele einer Einrichtung durch Arbeitsschutzziele erweitert. Und das wiederum ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzniveaus. …

Wie gehen Zertifizierungsgesellschaften mit ihren eigenen Mitarbeitern um?

Montag, 29. Oktober 2012 - 23:38

Zertifizierungsgesellschaften, die Zertifikate nach OHSAS 18001 ausstellen, müssten selbst ein vorbildliches Arbeitsschutzmanagementsystem haben. Auch die Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer müsste vorbildlich sein. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichten sollten darum von diesen Zertifizierungsgesellschaften lernen, wie glaubwürdig sie selbst psychische Belastungen in den Arbeitsschutz für ihre eigenen Mitarbeiter einbeziehen und wie dabei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach OHSAS 18001:2007 4.4.3.2 respektiert wird. Die Dokumentation dazu müsste eigentlich beispielhaft sein.

Wichtig sind auch die Schulung der Mitarbeiter und Prozesse zur Bearbeitung von Berichten über Vorfälle (OHSAS 18001:2007 3.9), Gefährdungen, krankheitsbedingte Abwesenheiten und Arbeitsbelastungen. Beispielsweise schreibt die Zertifizierungsgesellschaft Det Norske Veritas in http://www.dnv.com/moreondnv/cr/she/ über den Umgang mit ihren eigenen Mitarbeitern:

… DNV works to ensure a healthy and motivating working environment by building a company culture where we care for each individual employee’s physical, mental and social well-being. To achieve this, we have implemented a SHE [Safety, Health, Environment] management system. A very important part of this is training of managers and employees. We continually carry out reporting and measurements of incidents, hazards, sick leave and workload, and use this as input for improvement. …

Es kann wohl angenommen werden, dass DNV in Deutschland keine Zertifikate an Unternehmen vergibt, die es versäumt haben, psychische Belastungen in mitbestimmt geregelter Weise in die gesetzlich vorgeschriebene Schulung der Mitarbeiter einzubeziehen.

Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/arbeitsschutz-bei-zertifizierungsfirmen/#comments ;-)

1999: Berufsgenossenschaft gegen AMS-Zertifizierung

Mittwoch, 3. Oktober 2012 - 18:50

Steine + Erden ist das Fachmagazin für Prävention der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) in der Branche Baustoffe – Steine und Erden. Im Jahr 1999 veröffentlichte das Magazin in der Ausgabe 4/99 diese Position (http://www.steine-und-erden.net/se499/managmnt.htm):

Arbeitsschutzmanagement:

Zertifizierung weiterhin nicht erforderlich

Die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft werden vielfach gedrängt, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen und zertifizieren zu lassen. Dabei wird vergleichsweise auf entsprechende Praktiken in der Qualitätssicherung und im Umweltschutz verwiesen. Auf diesen Gebieten existieren internationale Normenreihen (ISO 9001 und 14001 M). Im Arbeitsschutz ist die Situation jedoch anders: Die Sozialpartner, die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften lehnen eine Normung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ab. Die Freiräume der Unternehmer zur Organisation ihres Betriebes – auch in Sachen Arbeitsschutz – dürfen nicht durch Normen reguliert und damit eingeengt werden. Außerdem würden Normen zu faktischen Zertifizierungszwängen führen und damit den Betrieben nicht unerhebliche Kosten verursachen. Arbeitsschutz ist ein gesetzlicher Auftrag an die Unternehmer. Wie der einzelne Unternehmer dieser Verpflichtung, die in staatlichen Verordnungen sowie in Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert ist, nachkommt und wie er den Arbeitsschutz in seinem Betrieb organisiert, liegt in seiner Verantwortung.

Nunmehr versuchen einige Organisationen, insbesondere aus dem Kreis der privaten Zertifizierer, auf internationaler Ebene mit einer normenähnlichen Publikation (OHSAS 18001: 1999 Arbeitsschutzmanagement – System-Beschreibung) die ablehnende Haltung gegenüber der Normung zu umgehen, offensichtlich um das Feld für Zertifizierungen vorzubereiten. Es ist nicht auszuschließen, daß die Publikation zum Anlass genommen wird, insbesondere mittleren und kleinen Betrieben die Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen verstärkt anzubieten. Damit würden bei den Betrieben Kosten verursacht, die nicht notwendig sind.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind – darüber besteht kein Zweifel – ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Mit ihnen kann der Arbeitsschutz wirkungsvoll in den Betrieb integriert werden. Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ist jedoch freiwillig; das heißt, die Betriebe sind weder durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden noch durch die Berufsgenossenschaften verpflichtet, Arbeitsschutz-Managementsysteme einzuführen, und erst recht nicht, sie zertifizieren zu lassen. Demzufolge kann eine von einer privaten Institution vorgenommene Zertifizierung auch keinen Einfluss auf die Überwachung des Betriebes durch die Berufsgenossenschaften haben.

Dass die AMS-Standards zu faktischen Zertifizierungszwängen führen, ist bereits beobachtbar. Die BG hat Bedenken wegen der Kosten. Nach der bisherigen Schlamperei speziell beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz wird es es aber nun unvermeidlich sein, an das Thema in einem Rahmen hernzugehen, der es auditierbar macht. Leider gibt es wegen der Natur des Zertifizierungsgeschäftes auch hier Probleme: Ich mache mir weniger um die Kosten Sorgen, sondern um die falsche Sicherheit, die durch schlechte Audits entsteht. Zertifikate für OHSAS 18001:2007 sind beispielsweise auch an Unternehmen vergeben worde, die in ihrem Arbeitsschutz keine Prozesse für den Umgang mit psychischen Belastungen vorweisen konnten und deren AMS-Handbücher auch nach dem 30. Juni 2009 noch auf dem Stand des OHSAS 18001:1999 waren.

Darum brauchen wir aufmerksame und kräftige Betriebsräte.

 


2012-10-07:
In die gleiche Richtung geht http://www.kan.de/fileadmin/user_upload/docs/Fachbeitraege/Fachbeitraege_DE/AMS-Metze.pdf

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS) als Hilfen
für eine sichere Organisation des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
von E. Metze

Keine Normung von Arbeitsschutz-Management-Systemen

angewandte Arbeitswissenschaft | No 197 | 2008
S. 27-28

BGFE zertifiziert nach OHSAS 18001

Montag, 1. Oktober 2012 - 05:49

http://www.freiburg.igbce.de/portal/site/freiburg/menuitem.00b7bf1d5825fcf7bf03d810c5bf21ca/ wurde von der IG BCE veröffentlicht. Es geht um OHSAS 18001, also auch um die Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer (Kapitel 4.4.3.2). Darum ist es schon recht erstaunlich, dass die Gewerkschaft in ihrem Artikel nichts über eine Beteiligung der Betriebsräte am Audit zu berichten weiß.

… haben beide Firmen [Unternehmen des General Electric Konzerns im Raum Freiburg] im Januar eine Zertifizierung mit der internationalen Arbeitsschutznorm OHSAS 18001 bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, kurz BGFE, beantragt. Übrigens eine Gratisleistung für alle BGFE-Mitglieder. Seither haben die BGFE-Auditoren Stefan Drodofsky und Anja Heilbock unter anderem die Arbeitssicherheit, das Arbeitschutzbewusstsein der Mitarbeiter und die Arbeitssicherheitsstandards überprüft.

Mit dem Zertifikat sind interne wie externe Vorteile verbunden: Ein sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiter und Lieferanten, eine gesteigerte Qualitätswahrnehmung beim Kunden und eine Anerkennung des internen GE-Arbeitsschutzmanagementsystems durch die Behörden.

Das geht ein bisschen zu weit: OHSAS 18001 ist ein guter Standard, aber (noch) keine internationale Arbeitschutznorm.

Die “Anerkennung durch die Behörden” wäre ein Nachteil für Arbeitnehmer, wenn das Audit nicht gründlich genug erfolgte. Bei der DAkkS habe ich keine Akkreditierung der BGFE gefunden.

Fragen (via IG BCE) an die IG BCE sowie an die BGFE (Stefan Drodofsky und Anja Heilbock): Wie wurde der Betriebsrat in das Audit mit einbezogen? Wie wurde der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz auditiert? Wie haben die Auditoren das Arbeitschutzbewusstsein der Führungskräfte insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen überprüft? Wissen die Mitarbeiter, was eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 praktisch für sie bedeitet?

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Donnerstag, 30. August 2012 - 10:47

Ein Beispiel für ein Trainingsangebot einer Berufsgenossenschaft:

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Dauer: 5 Tage

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die im Unternehmen als interne Auditoren im Rahmen des Arbeitsschutz-Managementsystems (auch integriertes Management) tätig sind bzw. tätig werden wollen.

Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse von Managementsystemen (z. B. durch vorherige Teilnahme am Seminar AMÜ.)

Ziele: Die Teilnehmer erlernen die erforderlichen Techniken und Methoden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits. Sie sind damit in der Lage, als interne Auditoren Arbeitsschutzmanagementsysteme im Betrieb systematisch zu untersuchen und zu bewerten.

Inhalte:

  • Arbeitsschutzmanagementsysteme als Grundlage für Audits
  • Leitfäden zum AMS (u.a. OHSAS 18001, Nationaler Leitfaden)
  • Parallelen zu QMS nach ISO 9001 und ISO 19011 und UMS nach ISO 14001
  • Grundlagenwissen Audits nach ISO 9000 und ISO 19011
  • Planung und Vorbereitung von Audits
  • Gesprächstechnik für Auditoren
  • Durchführung von Audits
  • Dokumentation und Nachbereitung von Audits
  • Bericht aus der betrieblichen Praxis
  • Prüfung

Nr. / Termine / Ort
082013/0929 11.02.2013 – 15.02.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0930 23.09.2013 – 27.09.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0231 18.02.2013 – 22.02.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0232 26.08.2013 – 30.08.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0233 09.12.2013 – 13.12.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0931 19.08.2013 – 23.08.2013 Bildungsstätte Sennfeld
082013/0932 11.11.2013 – 15.11.2013 Bildungsstätte Sennfeld

Kontakt: Berufsgenossenschaft Holz Metall (BGHM), http://www.bghm.de/seminarteilnehmer/seminarangebot.html

Deep Link: https://vitabgextranet.cnbg.de/ExtraVITA/seminare.nsf/Details/D6A5AC2B256FB8F3C12571C60043A645?OpenDocument

Nationaler Leitfaden usw.: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsschutzmanagement/Arbeitsschutzmanagement.html

ILO-OSH und AMS

Samstag, 18. August 2012 - 09:39

Update 2014-08-25

 


2012-08-18

Links zur Anwendung von ILO-OSH für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Es gibt auch Zusammenhänge zwischen OHSAS 18001 und ILO-OSH. Siehe dazu die Anhänge B.3 und B.4 in OHSAS 18002:2008.

Damit OHSAS 18001 nicht zur Farce wird

Mittwoch, 18. Juli 2012 - 21:16

Kleiner Tip an Aufsichtsbeamte: Wenn es in den von Ihnen kontrollierten Betrieben Arbeitnehmervertreter gibt und wenn diese Betriebe nach OHSAS 18001 zertifiziert sind, dann lassen Sie sich bitte nicht von dem Zertifikat sedieren, sondern fragen Sie die Arbeitnehmervertreter proaktiv, ob und wie sie an dem Zertifizierungsprozess und den Überprüfungen (z.B. interne Audits) beteiligt werden. Der Standard verlangt das. Ist es geregelt und dokumentiert, wie die Arbeitnehmer beteiligt werden oder läuft das als Gefälligkeit des Arbeitgebers? Wie wird der Standard, wie es so schön heißt, wirklich gelebt?

Kennen die Arbeitnehmer die Gefährdungsbeurteilung zu ihren Arbeitsplätzen? Wurden die Arbeitnehmer in den vorgeschriebenen Unterweisungen auch mit dem kniffeligen Thema der psychischen Belastungen vertraut gemacht?

Überprüfung des Arbeitsschutzsystems: Alternativ zur nach der LV 54 etwas “lockereren” Kontrolle zertifizierter Unternehmen ist es keine schlechte Idee, die zertifizierte Norm, die sich das Unternehmen ja freiwillig ausgesucht, auch zum Maßstab der Kontrolle zu machen. In Hamburg verfährt die Aufsichtsbehörde dabei wieder nach der LV 54. Interessant ist auch eine Checkliste der BG ETEM.

Arbeitnehmervertreter sollten verstehen und nachvollziehen können, wie man für OHSAS 18001 (z.B. mit EN ISO 19011) interne Audits macht. So etwas kann man lernen. Auch der Betriebsrat kann Audits durchführen.

(aktualisiert: 2013-04-03)

BGHW Handbuch: Irreführender Titel

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 08:30

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/news/neues/1_quartal_2012/article.2012-02_06 bzw. http://www.bghw.de/aktuelles/nachrichten/raus-aus-der-stressfalle

… Auch Beschäftigte können – über die vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. Das neue BGHW-Handbuch “Psychische Belastung am Arbeitsplatz” soll sensibilisieren sie dabei unterstützen, mit psychischen Belastungen konstruktiv umzugehen.

Hier finden Beschäftigte anschauliche Beispiele für die häufigsten Ausprägungen psychischer Belastung mit exemplarischen Beschreibungen schwieriger Arbeitssituationen sowie eine Vielzahl von Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt. …

http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/hb9.pdf

… Auch Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter* können – über die von Ihrem Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. …

 
Der Titel ist: “Handbuch Psychische Belastung am Arbeitsplatz der BGHW: Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt”. Richtiger müsste es heißen: “Handbuch Bewältigung psychischer Beanspruchungen am Arbeitsplatz“.

Hätte das Handbuch den richtigen Titel, dann würden die guten Ratschläge in dem Handbuch in das Handbuch hineinpassen. Der Fokus liegt fast völlig auf der Verhaltensprävention. Wie eine Überlastungsanzeige aussieht, wer bei ihrer Formulierung helfen könnte (z.B. der Betriebsrat) und was der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter zu tun hat, erfährt erfahren die Leser nicht. In der Broschüre fehlt jede Aufklärung der Mitarbeiter über ihr Recht auf Verhälnisprävention. Ursula von der Leyen zufolge lassen etwa 70% der Unternehmen in Deutschland hier die Rechte ihrer Mitarbeitern schleifen, Aufklärung wäre also nötig. In einem Handbuch für psychische Belastung ist es ein Fehler, dass nun auch eine Berufsgenossenschaft die Arbeitnehmer hier alleine lässt.

Da sich die BGHW sicherlich mit der Materie auskennt, kann das eigentlich nicht versehentlich geschehen sein: Abgesehen von einem kurzen Satz erfahren die Arbeitnehmer erfahren nichts über die Verantwortung, die die Arbeitgeber ihnen gegenüber haben.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/warnung-vor-der-reinen-verhaltenspraevention/