DNV-Seminar im März 2014

Freitag, 22. November 2013 - 07:30

http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Psychische-Belastung-in-der-Arbeitswelt-Herausforderung-fuer-die-Fuehrungsverantwortung.aspx

Psychische Belastung in der Arbeitswelt – Herausforderung für die Führungsverantwortung

Datum: 18. März 2014, 09:00 Uhr – 19. März 2014, 17:00 Uhr
Ort: Essen
Stadt: Essen
Land: Deutschland
Kursnummer: 2014AMS009

[...] Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es? [...]

Die Frage “Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?” hätte gereicht.

Det Norske Veritas (DNV) auditiert auch Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Unternehmen, z.B. zur Zertifizierung nach OHSAS 18001. Seit 1996 gehört die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen zu den Aufgaben des Arbeitsschutzes. Damit müssen sich Unternehmenwie DNV befassen, wenn sie AMS-Audits durchführen.

Es gibt viele solcher Zertifizierungsfirmen wie DNV. Diese Zertifizierer stehen miteinander im Wettbewerb um Kunden. Aber obwohl es bei AMS-Audits um den Schutz der Arbeitnehmer geht, sind nicht die Arbeitnehmer die Kunden der Zertifizierer, sondern die Arbeitgeber. Sie können unter den Auditoren diejenigen auswählen, die ihnen nur die Einhaltung der Mindestanforderungen abverlangen. In diesem Wettbewerb geht es also nicht um Spitzenqualität im Arbeitzsschutz. Akkreditiert sind die Zertifizierer bei der DAkkS, deren Anteilseigner ebenfalls wenig Bezug zu Arbeitnehmervertretern haben. Im Zertifizierungsgeschäft dominieren wirtschaftliche Interessen.

Seit dem Beginn der Zertifizierung von AMS hätten die Zertifizierungsunternehmen einen eventuell fehlenden Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagement eines auditierten Unternehmens als Abweichung protokollieren und Verbesserungen fordern müssen. Auch müssen Zertifizierer darauf achten, dass die Arbeitnehmervertretung in Fragen des Arbeitsschutzes einzubeziehen ist. Selbst wenn Audits (auch Zwischenaudits und Re-Zertifizierungsaudits) konzernweit erfolgen und es in Teilen des Unternehmens keine Mitbestimmung gibt, dann berechtigt das die Unternehmen trotzdem nicht, Betriebs- und Personalräte in Deutschland bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Mitbestimmungspflichten zu behindern. Die Unternehmen haben vielmehr sicherzustellen, dass die Arbeitnehmervertretungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ihren Pflichten gerecht werden können. Das hat bei der Durchführung von AMS-Audits auch von der Zertifizierungsgesellschaft beachtet zu werden.

Voraussetzung z.B. für eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hoffentlich vermittelt DNV den Seminarteilnehmern, wie DNV bei den von DNV durchgeführten Audits die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Auch das Betriebsverfassungsgesetz gehört zu diesen Vorschriften.


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