Kategorie 'Einführung'

Ministerium nimmt Personalvertretungen und Betriebsärzte in die Pflicht

Samstag, 23. März 2013 - 22:00

Auf eine Anfrage hin hat mir das Bayerische Staatsministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen (Referat II 3; Arbeitsmedizin, Arbeitsschutzorganisation, sozialer Arbeitsschutz) eine freundliche und ehrliche Antwort geschickt.

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Februar 2013 an Staatsministerin Christine Haderthauer, in der Sie über Probleme bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Einbeziehung psychischer Belastungen berichten. Frau Staatsministerin hat uns, als das für die Arbeitsmedizin zuständige Fachreferat, mit der Beantwortung Ihrer E-Mail beauftragt.

Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber auch die Gefährdung durch „psychische Belastungen“ mit einbeziehen.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat auf seiner 54. Sitzung im September 2009 in Kiel die Veröffentlichung der LV 52 „Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden“ beschlossen. Basierend auf dieser LASI-Publikation wird künftig in Bayern durch technisches und ärztliches Personal der Gewerbeaufsicht die Beratung zu und die Überwachung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in den Unternehmen von Seiten der Arbeitsschutzbehörden erfolgen. Diese Handlungshilfe wird es dem Aufsichtspersonal in der Praxis ermöglichen, grob orientierend Anhaltspunkte für psychische Fehlbelastungen in Betrieben zu erkennen und erforderliche betriebliche Maßnahmen anzustoßen.

Derzeit werden die bayerischen Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten entsprechend geschult.

Zentraler Ansatzpunkt ist die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings ist festzustellen, dass es für die Gewerbeaufsicht oft nur sehr schwer möglich sein wird, auch bei vorhandener Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen, im Rahmen einer Betriebsüberprüfung zu erkennen, ob (in bestimmten Bereichen) erhöhte psychische Belastungen vorliegen und ob ausreichende Maßnahmen getroffen wurden, diesen entgegenzuwirken. Einfacher wird es sein in Branchen, in denen es bekannter Weise zu erhöhten psychische Belastungen kommt.

Deshalb und in Anbetracht der sehr limitierten Personalressourcen wird es den bayerischen Arbeitsschutzbehörden nur möglich sein, die Unternehmen für die Belange psychischer Belastungen zu sensibilisieren und eine „Anstoßberatung“ durchzuführen. Kontrollen werden nur in Ausnahmefällen in die Tiefe gehen können.

Es steht außer Frage, dass Gefährdungsbeurteilungen auch in Hinblick auf psychische Belastungen „gelebt“ werden müssen. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Sollte es hier Mängel geben, so gibt es ja gerade in großen Betrieben die Möglichkeit Probleme intern, über eine starke Personalvertretung oder den Betriebsarzt anzugehen. Die Behörde wird tätig, sobald ihr Defizite bekannt werden.

(Link und Hervorhebungen nachträglich in den Text eingetragen)

Die “Burnout Detektive” der Ministerin Haderthauer waren dann wohl eher eine Erfindung der Presse.

Es geht vermutlich nicht nur um Ressourcenprobleme, sondern auch um eine Gewerbeaufsicht, die sich gegenüber den Unternehmen nicht wirklich durchsetzen darf. Noch Anfang 2012 traute sich die Gewerbeaufsicht, zu schreiben:

[...] Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest. [...]

Der Text ist inzwischen verschwunden.

Die Überforderung der Gewerbeaufsicht ist übrigens kein ausschließlich bayerisches Problem, sondern sie gefährdet die Arbeitnehmer bundesweit.

 


Vier Anmerkungen zu dem Brief:

Arbeitnehmervertretungen und Betriebsärzte in der Pflicht: Die offene und ehrliche Antwort des Staatsministeriums ist hilfreich, denn sie zeigt eine Lösung auf: Die Arbeitnehmervertretungen und die Betriebsärzte werden in die Pflicht genommen. Diese Lösung gibt es natürlich schon seit es das Betriebsverfassungsgesetz und das heutige Arbeitsschutzgesetz gibt! Aber es ist gut, wenn sich Betriebs- und Personalräte auch einmal von einer eher konservativen Staatsregierung anhören müssen, dass die Gewerbeaufsicht ohne engagierte Arbeitnehmervertretungen und Betriebsärzte auf einem verlorenen Posten steht. Wenn diese Akteure zu schüchtern und zu schlecht ausgebildet sind und die Gewerbeaufsicht nicht auf Defizite hinweisen, dann funktioniert die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung nicht.

Mehrbelastung von Arbeitnehmervertretern und Betriebsärzten: Hier sind Aufgaben auf die Arbeitnehmervertretungen und die Betriebsärzte (aber auch auf die Fachkräfte des Arbeitsschutzes) zugekommen, denen möglicherweise existierende Richtlinien zur Budgetierung nicht mehr gerecht werden. Sie müssen ja nun die Ressourcenprobleme der Behörden kompensieren. Für mutige Arbeitnehmervertretungen ist das kein unlösbares Problem: Zwar gilt weiterhin ein Betriebsverfassungsgesetz mit heute zu wenig Freistellungen, aber auch dank der ehrlichen Darstellung von behördlichem Ressourcenmangel durch Staats- und Bundesministerinnen werden Arbeitsrichter die Ressourcenprobleme der Personal- und Betriebsräte, der Betriebsärzte und der Fachkräfte für den Arbeitsschutz besser verstehen. Allerdings gibt es leider auch Arbeitnehmervertretungen, die zu schwach und zu kleinmütig sind, angemessene Ressourcen (z.B. Weiterbildung, externe Auditoren und Experten usw.) für sich durchzusetzen und Freistellungszeiten über das gesetzlich garantierte Mindestmaß hinaus auszudehnen.

Arbeitnehmervertreter zuständig für die Beurteilung der Arbeitsschutzqualität: Die Antwort des Staatsministeriums erlaubt noch eine weitere Schlussfolgerung: Gibt es nach einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht keinen Mängelbericht, dann können Betriebe (in Bayern, aber wohl auch in anderen Ländern) trotzdem nicht behaupten, dass die Gewerbeaufsicht ihnen bestätigt habe, dass sie psychische Belastungen pflichtgemäß in den Arbeitsschutz einbeziehen. Das Ministerium verweist uns hier an die Arbeitnehmervertretungen und an die Betriebsärzte.
        Von den beiden genannten Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben nun wiederum die Arbeitnehmervertretungen die besseren Durchsetzungsmöglichkeiten. (Für die Fachkräfte der Arbeitsschutzes in den Betrieben ist das nicht so einfach.) Wehe den Mitarbeitern der Betriebe, in denen die Betriebsräte oder der Personalräte zu schüchtern oder/und zu schlecht ausgebildet sind, um Ihrer Mitbestimmungspflicht im Arbeitsschutz gerecht zu werden!

Falsches Verständnis von vertrauensvoller Zusammenarbeit: Angesichts der Bedeutung der Betriebs- und Personalräte für die Kontrolle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es besonders bedenklich, wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertretung vertrauensvolle Zusammenarbeit falsch verstehen und gemeinsam bei Besichtigungen durch Auditoren, durch die Gewerbeaufsicht und durch die Berufsgenossenschaft jene Vorfälle und Gefährdungen verheimlichen, die als arbeitsbezogene Ereignisse auftraten oder auftreten können, obwohl diese Vorfälle und Gefährdungen zum Beispiel physische und psychische Verletzungen oder Erkrankungen (bei OHSAS 18001 ohne Berücksichtigung der Schwere!) zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. (Erkrankungen sind in diesem Zusammenhang erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert.)
        Solche Arbeitnehmervertretungen sind vielleicht sogar gefährlicher als gar keine Arbeitnehmervertretungen, denn sie nehmen den von ihnen vertretenen Mitarbeitern grundlegende Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein ziemlich entsetzliches Beispiel: Von konkreten Fällen starker psychischer Fehlbelastung betroffene Mitarbeiter werden alleine gelassen, damit die harmonische Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat bei gemeinsamen Projekten nicht gestört wird.
        Betriebsräte, die (vielleicht in guter Absicht) einer Betriebsleitung helfen, Fälle psychischer Fehlbelastngen und das Fehlen wirklich wirksamer Beurteilungen psychischer Belastungen unter den Teppich zu kehren, werden am Ende zum Dank auch noch über den Tisch gezogen: Wenn der Arbeitgeber sich nach geschickter Vorbereitung und Vertuschungsarbeit in kleinen und unauffälligen Schritten sicher genug fühlt, wird er behaupten, dass sein Arbeitsschutz schon lange ganzheitlich gewesen sei, denn der Betriebsrat hätte ja in der Vergangenheit bei Besuchen der Gewerbeaufsicht die Aufsichtspersonen pflichtgemäß auf Defizite aufmerksam machen können. “Offensichtlich” habe es aber keine Defizite gegeben. Zum Schluss können der Arbeitgeber und die Gewerbeaufsicht den schwarzen Peter so zum Betriebsrat schieben - und zwar zu Recht!

Andererseits: Auch Betriebsräte können ausbrennen.

Noch einmal der Hinweis: LASI-Veröffentlichungen

Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Mittwoch, 6. März 2013 - 13:08

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=1753&lid=DE&bid=ARB&

[...]

  • Arbeitsschutz: “Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung.” (Skiba, 2000).
  • Arbeitssicherheit: “Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.
    Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor.
    Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.” (Skiba, 2000).

[...]

Beim Arbeitsschutz kommt also zum Schutz vor Gefahren noch der Schutz vor schädigenden Belastungen (Fehlbelastungen) hinzu.

Komnet weist auch noch auf ein Referat des Fachgebietes Arbeitspsychologie der Universität Duisburg-Essen hin, dass sich mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit befasst: http://fogs.uni-duisburg.de/asi_referat. Die beiden Anmerkungen (s.o.) zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit (aus der Sicht der Arbeitspsychologie) hat Komnet wohl dieser Seite entnommen.

Klarer wird ein für die betriebliche Praxis wichtiger Unterschied nach einem Blick in zwei Gesetze:

  • “Arbeitsschutzgesetz”: Das “Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)” fokussiert auf Prozesse.
    § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.

    (2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

    (3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.

    (4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.

    Es wird gleich im ersten Absatz geregelt, dass Betriebs- oder Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen für das Arbeitsschutzgesetz relevant sind. Die Aufgabe dieser Organe sind Mitbestimmung und Aufsicht. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • “Arbeitssicherheitsgesetz”: Das “Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)” fokussiert in seinem Titel auf Akteure.
    § 1 Grundsatz

    Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß

    1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,

    2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,

    3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Größere Unternehmen haben öfters schon ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Gelegentlich findet sich auch der Begriff des Arbeitssicherheitsmanagementsystems. Jedoch gilt beispielsweise der Standard OHSAS 18001, nach dem AMS zertifiziert werden können, ganz klar den “Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystemen”. “OHSAS” bezeichnet eine “Normenreihe zur Bewertung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes”.

Wichtig werden auch die anstehenden Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes werden. Dabei geht es um die Gefährdungskategorie der psychische Belastungen. Beim ASiG wird sich nicht mehr viel tun.

Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt den Akteuren im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insofern ist die Arbeitssicherheit nur ein Teil des Arbeitsschutzes. Darum kann sich ein Unternehmen z.B. Bei seinen generellen Richtlinien für Mitarbeiter nicht nur auf “Arbeitssicherheit” beschränken, sondern es muss alle Rechte und Pflichten berücksichtigen, die sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes ergeben.

Stressprävention im Industriebetrieb

Montag, 11. Februar 2013 - 23:27

Stressprävention im Industriebetrieb, Vorstellung eines Präventionsprojekts von MAN („MAN-GO!“) und LMU-München (2010-08-03), Linkliste

  • Harald Gündel: Wann macht Arbeit krank – und wann hält Sie gesund?, http://www.bay-bezirke.de/downloads/246692da532ab74561a1b680f9136a81_11-02-17 Vortrag von Prof.Guendel.pdf
  • Peter Angerer: Stressprävention im Industriebetrieb, Vorstellung eines Präventionsprojekts von MAN und LMU-München, http://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/gfx/7CDDDB14E01CD8BCC12577AF004AC8D7/$file/Vortrag_Dr_Peter_Angerer.pdf
    Einen interessante Gegenüberstellung von Verhaltens- und Verhältnisprävention finden sie hier auf der Seite 8.
    Ein Nachteil (aus der Sicht vielleicht einiger Arbeitgeber) der Verhältnisprävention bleibt hier allerdings unerwähnt: Das für die Verhältnisprävention erforderliche Vorgehen macht Vorgänge und Fehler transparent, deren Dokumentation im Unternehmen aus rechtlichen Gründen möglicherweise lieber vermieden wird. Bei einer gut eingespielten Verhältnisprävention stellt sich dieses Problem nicht mehr, derzeit jedoch begehen noch viele Unternehmen im ganzheitlichen Arbeitsschutz Pflichtverletzungen und fürchten deswegen, dass sie dafür Verantwortung übernehmen müssen. (Das ist eine Situation, mit der - wie z.B. bei Steuerhinterziehung usw. - generell beim Übergang von einem rechtswidrigem zu einem korrekten Vorgehen geschickt umgegangen werden muss.)
  • http://www.lzg-bayern.de/man-go.html


    Umsetzung

    Planung und Vorbereitung des auf drei Jahre angelegten Projekts (Interventions-/Wartekontrollgruppendesign) in Abstimmung mit MAN-Management, Personalabteilung, Betriebsarzt, Betriebsrat und Meisterverein; Beginn 2006. “MAN-GO!” (die Abkürzung steht für die “MAN-Gesundheitsoffensive”) verfolgt einen verhaltens-und verhältnispräventiven Ansatz.

    Maßnahmen:

    • Vorstellung des Projekts bei der Zielgruppe (Segmentleiter und Stellvertreter, Gruppenleiter, Schichtvertreter). Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und während der Arbeitszeit möglich.
    • “Persönlicher Gesundheits-Check” mit eingehender Anamnese und motivierender
      Beratung zu relevanten Themen (z.B. Rauchen, Ernährung, Bewegung) bei Projektbeginn, nach einem und zwei Jahren. Ggf. Angebot einer weiterführenden medizinischen oder psychologischen Beratung.
    • Initiale Intervention: Zweitägiges Stressbewältigungstraining mit arbeits-und verhaltensmedizinischen Komponenten, durchgeführt in Kleingruppen. Zwei Auffrischungs-Sitzungen nach vier und acht Monaten. Rückmeldung häufig genannter Probleme an die Werksleitung, um strukturelle Veränderungen anzustoßen.
    • Vorstellung der Ergebnisse für Teilnehmer und Werksleitung, gemeinsame Planung von Verstetigungsschritten.

  • http://www.knp-forschung.de/bot_Seite3541.html

    … Begleitend fand ein jährlicher „Gesundheits-Check“ mit Befundrückmeldung und Lebensstilberatung statt. …

  • Peter Angerer: http://www.mh-hannover.de/fileadmin/kliniken/rehabilitation/KoReFo/Aktuelles/Vortraege_Werkstattgespraech/34.VortragRehabilitation23.11_08k.pdf


    Interventionsformen:

    • “Primary intervention” = verhältnispräventiv
      - Veränderung der Arbeitsbedingungen(z.B. Entscheidungsspielraum, Unterstützung durch Kollegen)
    • “Secondary intervention” = verhaltenspräventiv
      - z.B. Stressprävention vor ernsthaften Gesundheitsschäden
    • “Tertiary intervention”
      - Bereits erkrankte Mitarbeiter erhalten erleichterten Zugang zum Gesundheitssystem

  • https://www.google.de/search?q=Stressprävention+im+Industriebetrieb
  • https://www.google.de/search?q=”Peter+Angerer”+Stress+Verhalten+Verhältnis
  • https://www.google.de/search?q=Stress+”MAN-GO”+Angerer+Betriebsrat

Erste Veröffentlichung: 2010-12-31. Im Hinblick auf die Beratung von Unternehmen durch die hier erwähnten Fachleute habe ich diesen Beitrag aktualisiert.

Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze abgestellt

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 15:59

http://www.dir-info.de/beruf-bildung/arbeitsschutzgesetz.html

… Das deutsche Arbeitsschutzgesetz geht von einem zweistufigen Verfahren aus, wenn der Arbeitsschutz garantiert werden soll.

  1. Zunächst findet eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen statt, die der Arbeitgeber durch geeignete Personen umzusetzen hat. Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze und nicht auf die einzelnen Mitarbeiter abgestellt. Gefahren liegen also in der äußeren Umständen der Arbeit
  2. und sind zeitnah durch geeignete Maßnahmen abzuwehren, die zweite Stufe in der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes.

(Text zur besseren Lesbarkeit etwas umgestellt. Link nachträglich eingefügt.)

Tatsächlich sind das vier Schritte in einem Kreislauf, wobei nach dem letzten Schritt wieder zum ersten zurückgekehrt wird. Die Gefährdungsbeurteilung kann man (z.B. gemäß OHSAS 18001) wieder in zwei Schritte unterteilen, um Dispute darüber zu vermeiden, ob eine Gefährdung überhaupt bedeutend genug für eine Beurteilung ist. Dabei werden mit der Gefährdungserkennung mindestens die Voraussetzungen dokumentiert, auf denen basierend dann über die Notwendigkeit einer weitergehenden Risikobeurteilung zu entscheiden ist.

Die vier Schritte sind:

  1. Gefährdungsbeurteilung
        1.1.  Gefährdungserkennung
        1.2.  Risikobeurteilung
  2. Maßnahmenfestlegung
  3. Maßnahmenumsetzung
  4. Wirksamkeitskontrolle

Begleitet wird der der Zyklus von zwei weiteren Aufgaben:

  • Dokumentation
  • Unterweisung (basierend auf der Gefährdungsbeurteilung)

Koalition gegen Stress

Sonntag, 27. Januar 2013 - 12:01

Hier einmal ein Beispiel für einen guten Artikel zum Thema der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz: http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article113157196/Grosse-Koalition-gegen-Stress.html

Welt am Sonntag 27.01.13
Große Koalition gegen Stress

Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik wollen gegen die steigende Zahl der Burn-out-Fälle vorgehen. Dabei sind sie sich nicht einmal über deren Ursachen einig
Von Ileana Grabitz und Flora Wisdorff

Nichts lag dem Arbeitgeberpräsidenten bislang ferner als einzugestehen, dass Arbeit auch krank machen kann: Erst jüngst verwehrte sich Dieter Hundt, Chef der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände, wieder vehement gegen die Kritik, dass die Unternehmen an der drastischen Zunahme psychischer Erkrankungen zumindest eine Mitschuld tragen könnten. Derlei Erkrankungen seien kein durch Arbeit verursachtes Problem, erklärte Hundt entrüstet. Entscheidend sei vielmehr die persönliche Disposition und das Lebensumfeld der Betroffenen: “Die wesentlichen Ursachen liegen in genetischen und entwicklungsbedingten Faktoren, im familiären Umfeld und im Freizeitverhalten”, war sich der Arbeitgeberpräsident sicher. Die Unternehmen könnten “nicht alles reparieren, was in Einzelfällen in anderen Lebensbereichen schiefläuft”.

So überzeugt Hundt damals urteilte: Kurz vor einem Gipfeltreffen, an dem das Bundesarbeitsministerium, hochrangige Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter erstmals gemeinsam nach Rezepten gegen den Stress am Arbeitsplatz fahnden wollen, schlägt der Verbandschef in der “Welt am Sonntag” nun spürbar sanftere Töne an. …

 
Nun zu einer neuen Argumentationstaktik der Arbeitgeber: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-01/25802964-stress-am-arbeitsplatz-bda-will-auf-gewerkschaften-zugehen-003.htm

… Auch Hans-Joachim Wolff, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sieht die Arbeitgeber in der Pflicht: Die Gründe für psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz seien zwar vielfältig, betont Wolff gegenüber der “Welt am Sonntag”. Einen zentralen Einfluss habe aber auch das Verhalten der Führungskräfte. Wichtig sei daher, “für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die auch die psychischen Belastungen mit einschließt”. Schon heute habe die DGUV dabei einen Katalog von Leitlinien [http://blog.psybel.de/dguv-infos/] in petto, an denen sich Unternehmen orientieren könnten. Die Arbeitgeber sehen den Handlungsbedarf jedoch vor allem an anderer Stelle: Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung hänge wesentlich von der frühen Erkennung und richtigen Einordnung ab, moniert Arbeitgeberchef Hundt. Deshalb sei der Zustand “unhaltbar, dass Betroffene im Schnitt drei Monate auf das Erstgespräch für eine psychotherapeutische Behandlung warten” müssten. “Ich erwarte von der Gesundheitspolitik, den Ärztevereinigungen und den Krankenkassen, dass sie diesen Missstand entschlossen beheben”, so Hundt.

Hier kommt zu den bekannten Argumentationsmustern der BDA noch ein neues (bzw. eine Variation älterer Argumente) hinzu: Die Mahnung, bessere Verhältnisprävention zu betreiben, pariert Dieter Hundt nun mit der Forderung, durch frühzeitigere psychotherapeutische Behandlung individuelles Verhalten zu ändern. Auf den ersten Blick klingt das nach einer Unterstützung erkrankter Menschen, aber Behandlung ist schon keine Prävention mehr. Hier wird ein neuer “Red Herring” in die Debatte geschmissen, der von den vorgeschriebenen Prioritäten ablenkt: Im Arbeitsschutz wird Verhältnisprävention gefordert, nicht Verhaltensbehandlung. Hundt versucht nun, den Schwarzen Peter zu den Psychotherapeuten zu schieben. Die Tricks hören nicht auf.

Selbst die Medien halten sich bei der Feststellung einer Tatsache zurück: 80% der Unternehmen haben psychische Belastungen nicht in ihren Arbeitsschutz integriert. Sie begehen eine Ordungswidrigkeit. Das ist spätestens seit 2004 klar. Die Nachhaltigkeit, mit der sie ihre Pflichten im Arbeitsschutz missachteten, lässt sogar an strafbares Handeln denken. Da ist ja nun wohl etwas Grant erlaubt: Alleine ihrer wirtschaftlichen Stärke ist es wohl zu verdanken, dass die Unternehmen, die diese Vergehen begingen, nicht zur Veranwortung gezogen wurden und eine ausgedünnte Gewerbeaufsicht ziemlich hilflos dabei zusehen musste. So rücksichtsvoll wird beispielsweise mit den wohl weniger “systemrelevanten” und deswegen gnadenloser beaufsichtigten kleinen Harz-IV-Betrügern nicht umgegangen, obwohl diese mit ihren Vergehen kaum Körperverletzungen riskieren. Dass die BDA dann noch entschlossens Handeln bei der Therapie psychischer Krankheiten fordert, ist Chuzpe vom Feinsten.

Ich erwarte von den Arbeitgebern, dass sie die Vorschriften des Arbeitsschutzes entschlossen respektieren. Es mag sein, das der Hinweis auf ihren Rechtsbruch die betroffenen Unternehmer nicht motiviert, ihren Pflichten nachzukommen. Politiker, Gewerkschaften, Behörden und Unternehmensberater sind deswegen diplomatisch. Mir jedoch geht es um eine zukünftig illusionslosere Gesetzgebung. Nicht nur die Erfahrungen mit der “Bankenkrise”, sondern auch mit der modernen “entbürokratisierten” Arbeitschutzgesetzgebung sollten gezeigt haben, dass eine konsequente Aufsicht der Unternehmen unerlässlich ist.

Schlafender Riese mit scharfem Schwert

Donnerstag, 24. Januar 2013 - 23:02

Claudia Tödtmann im Gespräch mit Arbeitsrechtler Tobias Neufeld bei einem Teller Thunfisch
15.01.2013, 20:05, Management-Blog der WiWo
http://blog.wiwo.de/management/2013/01/15/ein-teller-thunfisch-mit-arbeitsrechtler-tobias-neufeld-der-vor-schlafenden-riesen-mit-scharfen-schwertern-warnt/

… In Deutschland gebe es hingegen ein aktuelles Thema, das unter dem Namen “Gefährdungsbeurteilung” auf die Unternehmen zukomme, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. “Das ist ein schlafender Riese und ein scharfes Schwert für Betriebsräte wie Arbeitnehmer”, schätzt er die Lage ein. Da können nämlich zum Beispiel Bewohner von Großraumbüros Gefährdungsbeurteilungen von ihrem Arbeitgeber verlangen – und dann wird etwa geprüft, ob die Lärmbelästigung im Großraumbüro Stress auslöst. Auch die Arbeit in internationalen Matrixorganisationen mit vielen Berichtslinien, E-Mail-Flut, Führungstil der Vorgesetzten, Arbeitsorganisation oder ständige Erreichbarkeit durch Smartphones zählen dazu. …

Die gepflegte Gefährdungsbeurteilung

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 00:21

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Gefaehrdungsbeurteilung/Sieben__Schritte/Fortschreiben/

… Anhaltspunkte [für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung] sind:

  • eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • ein erhöhter Krankenstand
  • neue therapeutische Verfahren
  • die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
  • die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
  • eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
  • neue und geänderte Gesetze und Verordnungen

Wachsender Psycho-Stress

Samstag, 19. Januar 2013 - 13:04

http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422

18.01.2013

Broschüre Wachsender Psycho-Stress, wenig Prävention – wie halten die Betriebe es mit dem Arbeitsschutzgesetz? (PDF, 3 MB)

DGB-Index Gute Arbeit: Ergebnisse einer Repräsentativumfrage zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
 

 
Die Gefährdungsbeurteilung,Zentralstück des Arbeitsschutzhandelns laut Gesetz, kommt in den Betrieben insgesamt nur sehr lückenhaft zur Anwendung:

  • Nur 28 Prozent aller Beschäftigten wissen zu berichten, dass ihre Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde.
  • Nur 33 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde, wurden dabei nach Stressfaktoren befragt, die sie psychisch belasten,

und das heißt:

  • Nur insgesamt 9 Prozent aller Beschäftigten wurden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, ob sie sich bei ihrer Arbeit z.B. einem Übermaß an Arbeitsmenge und Arbeitsintensität, Zeitdruck oder problematischem Führungsverhalten ausgesetzt sehen.

Es herrscht also Anarchie: 91 Prozent der Betriebsleitungen verweigern ihren Mitarbeiter das Recht auf einen ausreichenden Schutz vor Körperverletzung.

 
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/1983015/

… Besonders schlecht sei das Ergebnis, wenn es um die Frage nach psychischen Stressfaktoren gehe, sagte Buntenbach. Danach seien nur rund neun Prozent von ihren Arbeitgebern befragt worden.

“Diese mangelhafte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes seitens der Arbeitgeber ist ein Armutszeugnis. Und das Gleiche gilt übrigens auch für die mangelnde Aufsicht. Der Staat muss schließlich dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eingehalten werden.” …

 


2013-01-24
http://www.igbau.de/DGB-Index_Praevention_gegen_Psychostress_mangelhaft.html
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Ergebnisse der Sonderauswertung „Psycho-Stress am Arbeitsplatz“ des DGB-Index Gute Arbeit vorgestellt. Danach sehen sich 56 Prozent der knapp 5.000 bundesweit befragten Beschäftigten einer starken oder sehr starken Arbeitshetze ausgesetzt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von vier Prozentpunkten.

Gleichzeitig geben 80 Prozent der Beschäftigten an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. 44 Prozent der Beschäftigten fühlen sich sehr häufig oder oft nach der Arbeit „leer und ausgebrannt“. Dort, wo die Arbeitsintensität gestiegen ist, fühlen sich sogar 71 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebrannt – unter den gehetzt Arbeitenden sind es sogar 75 Prozent. …

Analysieren Sie ihren Arbeitsplatz selbst!

Donnerstag, 17. Januar 2013 - 07:21

http://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/psychische-faktoren-am-arbeitsplatz

Psychische Faktoren am Arbeitsplatz

Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die neue Broschüre hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten. Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben.

Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.). Besonders störende Faktoren, Veränderungsziele und Maßnahmenvorschläge können abschließend schriftlich festgehalten werden. Dieser Teil, in dem auch die gesundheitliche Situation erfragt wird, ist perforiert, so dass er sich abtrennen und für den persönlichen Gebrauch gesondert aufbewahren lässt. …

Kompliment an diese Berufsgenossenschaft.

Systematisch betriebener Arbeitsschutz

Samstag, 12. Januar 2013 - 07:25

http://www.cducsu.de/Titel__psychische_gesundheit_in_der_arbeitswelt_wird_schwerpunktthema/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24214/inhalte.aspx

02.01.2013
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt wird Schwerpunktthema
Neue Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) startet

Peter Weiß

2013 geht die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in ihre neue Arbeitsperiode. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

Mit Jahresbeginn 2013 startet die neue Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) – eine Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern – unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wir begrüßen, dass der Erhalt der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt Schwerpunktthema wird. Hier besteht angesichts der Entwicklung der letzten Jahre großer Handlungsbedarf.

Durch einen systematisch betriebenen Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement können psychischer Erschöpfung, Depression und Burn-out Einhalt geboten werden. Um tragfähige Konzepte zu erhalten gilt es, die GDA so aufzustellen, dass sie Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräten einen Stütze für eine umfassende und passgenaue betriebliche Gesundheitsförderung ist. Unverzichtbar ist, das Know-How in den Betrieben zu erhöhen, indem die betrieblichen Akteure informiert und qualifiziert werden. Dazu gehört auch ausreichend geschultes Aufsichts- und Arbeitsschutzpersonal, das Betriebe berät und überwacht. Daneben bedarf es künftig mehr tariflicher Regelungen und Betriebsvereinbarungen für das Feld der psychischen Gesundheit.

Damit ein Präventionssystem geschaffen werden kann, das alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, sind auch die Sozialpartner gefragt. Ohne deren Impulse aus der Praxis und der konkreten Umsetzung der Beschlüsse vor Ort bleibt das Ziel psychische Gesundheit am Arbeitsplatz eine leere Worthülse.

Schwerpunkte in der GDA-Periode 2013 bis 2018 sind neben Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung, die Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie die Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich. Nähere Informationen unter www.gda-portal.de.

(Hervorhebungen nachträglich vorgenommen))

Peter Weiß (CDU) ist seit dem Jahr 2000 Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Südbaden. Den Vorsitz der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er seit dem Jahr 2009.