Schlagwort 'geschwächte Aufsicht'

Schnelles Handeln gegen psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz

Dienstag, 19. März 2013 - 07:19

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/spd-schnelles-handeln-gegen-psychische-belastungen-am-arbeitsplatz

SPD: Schnelles Handeln gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz [...]

Die Original-Überschrift der Pressemeldung enthält einen bekannten Fehler. Sind die psychischen Belastungen weg, dann ist geistige Arbeit weg. Das will die SPD wohl eher nicht. Die SPD meint: “Schnelles Handeln gegen psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz”. Das sollte sie dann aber auch schreiben.

Den Rest der Pressemeldung ist kann man sich auch mal angucken.

Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen

Dienstag, 12. Februar 2013 - 06:26

http://west.dgb.de/presse/++co++c843fa58-6a0c-11e2-8244-00188b4dc422

Pressemitteilung DGB-RLP

PM DGB-RLP – 29.01.2013
Muscheid: Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes muss stärker kontrolliert werden

Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid hat die Landesregierung angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu strengeren Kontrollen des Arbeitsschutzes aufgefordert. „Nur etwa jeder zehnte Beschäftigte wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes überhaupt nach psychischen Stressfaktoren befragt“, sagte Muscheid am Dienstag in Mainz. In der modernen Arbeitswelt gewönnen aber gerade die psychischen Belastungen an Bedeutung und gefährdeten die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Hier muss der Staat ein Auge auf die Unternehmen haben.“

Der von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgestellte „Stressreport“ bestätige die Ergebnisse des „DGB Index Gute Arbeit“, sagte Muscheid weiter. Der DGB-Studie zufolge fühlen sich 56 Prozent aller Beschäftigten „oft“ oder „sehr häufig“ am Arbeitsplatz gehetzt oder stehen unter Zeitdruck. 38 Prozent der Befragten gaben an, die arbeitsfreie Zeit reiche zur Erholung „oft“ oder „sehr häufig“ nicht mehr aus.

Angesichts der Entwicklung sei die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetzpaket für mehr Gesundheitsschutz auf den Weg zu bringen. „Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen muss auch in Bezug auf psychische Belastungen sanktioniert werden“, sagte Muscheid. Zudem brauche es eine „Anti-Stress-Verordnung“, da es keinen Sinn mache, psychische Belastungen im Arbeitsschutz rechtlich anders zu behandeln als physische. Wichtig sei zudem die Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, um Leistungsverdichtung zu begegnen und die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft zu sichern.

Unternehmen wünschen mehr Handlungssicherheit

Donnerstag, 31. Januar 2013 - 23:55

http://www.me-arbeitgeber.de/metallindustrie/verbaende.nsf/id/F2254A53C6823A98C1257B030034BC42

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
ME – Arbeitgeber

Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Fokus des ifaa

30.01.2013 – Im Zuge der gegenwärtigen Diskussion zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt und der Vorstellung des „Stressreport Deutschland 2012“ durch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen betont Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa): „Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist gegenwärtig mit Fragen der praktischen Umsetzung verbunden – Unternehmen brauchen daher noch mehr Handlungssicherheit. Daher intensiviert das ifaa bei seiner Arbeit die Weiterentwicklung objektiver Methoden und Instrumente zur Erfassung und Messung psychischer Belastung.“.

(Link nachträglich eingefügt)

1996 wünschten sich die Unternehmen mehr Freiheit. Es entstand das Arbeitsschutzgesetz als Rahmengesetz, innerhalb dessen betriebsnahe Lösungen flexibel gestaltet werden sollten. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hätte hier als Hilfte genutzt werden können. Das hat wohl nicht so recht geklappt. Die Gründe dafür liegen natürlich sowohl bei den Arbeitgebern wie auch bei den Arbeitnehmern. Oder war diese Art von Gesetzgebung realitätsfern?

Jetzt rufen die Unternehmer wieder nach konkreten Handlungsanweisungen, möglichst irgendwelche Listen, in denen man - wie bei der guten alten Arbeitssicherheit - nun auch psychische Belastungen mit einfachen Checkboxen abhaken kann. Es gibt z.B. namhafte Unternehmen, die die paar Beispiele aus einer GDA-Leitlinie in ihre Gefährdungsformulare kopieren und dann ernsthaft meinen, sie könnten damit psychische Gefährdungen vollständig und betriebsspezifisch erfassen und bewerten. Bei den Beispielen handelt es sich um die Zeilen 10.1 bis 10.4 auf Seite 13 der Leitlinie. Geflissentlich übersehen wird die leere Zeile 10.5 mit drei Pünktchen und der Fußnote “Die Aufzählung ist nicht abschließend”. Die betriebsnahe Vervollständigung muss nämlich erst erarbeitet werden. Das war ursprünglich doch die Idee. So wie die Rechtssituation in Deutschland ist, machen sich Arbeitgeber, die hier die Mitbestimmung “vergessen”, zwar strafbar, werden aber nicht bestraft.

Zu allem Übel kommt dann noch dazu, dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht mit solchen Formularen tatsächlich einlullen lässt.

Haftung für psychische Verletzungen

Donnerstag, 31. Januar 2013 - 07:06


http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1339019/Neue-Pflicht-zur-Praevention

Neue Pflicht zur Prävention

30.01.2013 | 18:13 | von Katharina Braun (Die Presse)

Arbeitnehmerschutz. Dienstgeber müssen künftig mehr auf die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter achten. von Katharina Braun …

Tatsächlich gehen die Anfang des Jahres umgesetzten Änderungen des österreischen Arbeitnehmerschutzgesetzes weiter, als die anstehenden Klarstellungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Aber auch in Österreich hatten die Arbeitgeber psychische Belastungen schon vorher in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Der Vorteil der österreichischen Nachbesserungen gegenüber den deutschen Klarstellungen: In Österreich ist durch konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Vorschrift die Überprüfbarkeit der Vorschriftenbefolgung einfacher geworden.

Auch Folgendes wird nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland festgestellt werden können:

… Anwälte orten einen erhöhten Beratungsbedarf im Zusammenhang mit psychischen Belastungen in der Arbeitswelt …

Deutschland gehört zu der Art von Ländern, in denen Arbeitgeber ungestraft gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen dürfen. Die große Mehrheit der Unternehmen tut das dann auch, und zwar (angesichts des inzwischen vorhandenen Wissens) vorsätzlich. Wenn manche Unternehmen psychische Fehlbelastungen vermindern, dann geschieht das nicht basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, sondern gerade zur Vermeidung einer Gefährdungsbeurteilung. Dass das eine Missachtung von Vorschriften (und ggf. von Selbstverpflichtungen z.B. nach OHSAS 18001) ist, stört die Gewerbeaufsicht nicht.

Unternehmen verstoßen gegen ihre Pflichten wohl auch, weil Gefährdungsbeurteilungen Haftungsgründe dokumentieren könnten. Da kann es für Unternehmen kostengünstiger sein, einfach das Gesetz zu missachten. In der Diskussion um die Hemmnisse, ernsthaft psychische Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen zu evaluieren, wird in den Medien das Thema “Haftung” bzw. “Entschädigung” erstaunlich selten thematisiert. In Österreich spricht Die Presse das Thema an:

… Rechtsanwältin Ulrike Kargl weist außerdem darauf hin, dass Leiharbeiter diesbezüglich jetzt ebenfalls gleiche Rechte wie die Stammbelegschaft haben: „Bei erlittenen persönlichen Beeinträchtigungen kann man laut Gesetz eine Entschädigung fordern. Bisher konnte das einfach dadurch umgangen werden, dass die Überlassung beendet und das Dienstverhältnis anschließend vom Überlasser gekündigt wurde.“

Die derzeit vorgesehenen Änderungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz stellen nur Pflichten klar, die auch bisher schon bestanden. Die Durchsetzbarkeit des Arbeitsschutzgesetzes verbessert sich dadurch also nicht. Unter Anderem mangels ausreichender Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht können geschädigte Arbeitnehmer auch weiterhin nur mit großen und kräftezehrenden Anstrengungen nachweisen, dass ihr Arbeitgeber die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes ignoriert. Darum ist die “Anti-Stress-Verordnung” wohl nicht vermeidbar. Vielleicht werden auch Verbesserungen im Betriebsverfassungsgesetz durchsetzbar sein, aber es reicht nicht, die Betriebsräte zu stärken, sondern im Arbeitsschutz muss in den Betriebsräten ein besseres Wissen um psychische Belastungen aufgebaut werden.

Schluss mit lustig

Mittwoch, 30. Januar 2013 - 07:25

http://www.landeszeitung-rlp.de/2013/01/29/arbeitsschutzgesetz-gegen-psychische-belastungen-nutzen/

… Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid hat die Landesregierung angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu strengeren Kontrollen des Arbeitsschutzes aufgefordert. „Nur etwa jeder zehnte Beschäftigte wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes überhaupt nach psychischen Stressfaktoren befragt“, sagte Muscheid am Dienstag in Mainz. … „Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen muss auch in Bezug auf psychische Belastungen sanktioniert werden“…

Kleiner Tip: Arbeitgeber haben sich in jedem Fall an die Vorschriften zu halten, egal ob die Belastungen zunehmen oder nicht.

Aufsichtsstelle an der Grenze

Montag, 28. Januar 2013 - 07:59

http://www.hh-heute.de/depressionen-weiter-auf-dem-vormarsch/

… Petra Heese, beim DGB Hamburg für das Thema Arbeitsschutz zuständig: „Psychische Gesundheitsgefährdung ist ein zu ernstes Thema, um es lediglich durch eine Selbstverpflichtung der Betriebe zu regeln. Deswegen erwarten wir von der Bundesregierung eine deutlichere Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes. Dieses muss aber auch einhergehen mit einer personellen Aufstockung beim Amt für Arbeitsschutz, zum Beispiel hier in Hamburg. Im Bundesschnitt führen lediglich zwanzig Prozent der Betriebe die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durch. Das zeigt, dass diese Aufsichtsstelle jetzt schon an ihre Grenzen stößt. Die konkrete Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes würde dafür sorgen, dass sich auch die Arbeitsbedingungen der Menschen wieder verbessern.“

Jetzt schon?

Wachsender Psycho-Stress

Samstag, 19. Januar 2013 - 13:04

http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422

18.01.2013

Broschüre Wachsender Psycho-Stress, wenig Prävention – wie halten die Betriebe es mit dem Arbeitsschutzgesetz? (PDF, 3 MB)

DGB-Index Gute Arbeit: Ergebnisse einer Repräsentativumfrage zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
 

 
Die Gefährdungsbeurteilung,Zentralstück des Arbeitsschutzhandelns laut Gesetz, kommt in den Betrieben insgesamt nur sehr lückenhaft zur Anwendung:

  • Nur 28 Prozent aller Beschäftigten wissen zu berichten, dass ihre Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde.
  • Nur 33 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde, wurden dabei nach Stressfaktoren befragt, die sie psychisch belasten,

und das heißt:

  • Nur insgesamt 9 Prozent aller Beschäftigten wurden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, ob sie sich bei ihrer Arbeit z.B. einem Übermaß an Arbeitsmenge und Arbeitsintensität, Zeitdruck oder problematischem Führungsverhalten ausgesetzt sehen.

Es herrscht also Anarchie: 91 Prozent der Betriebsleitungen verweigern ihren Mitarbeiter das Recht auf einen ausreichenden Schutz vor Körperverletzung.

 
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/1983015/

… Besonders schlecht sei das Ergebnis, wenn es um die Frage nach psychischen Stressfaktoren gehe, sagte Buntenbach. Danach seien nur rund neun Prozent von ihren Arbeitgebern befragt worden.

“Diese mangelhafte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes seitens der Arbeitgeber ist ein Armutszeugnis. Und das Gleiche gilt übrigens auch für die mangelnde Aufsicht. Der Staat muss schließlich dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eingehalten werden.” …

 


2013-01-24
http://www.igbau.de/DGB-Index_Praevention_gegen_Psychostress_mangelhaft.html
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Ergebnisse der Sonderauswertung „Psycho-Stress am Arbeitsplatz“ des DGB-Index Gute Arbeit vorgestellt. Danach sehen sich 56 Prozent der knapp 5.000 bundesweit befragten Beschäftigten einer starken oder sehr starken Arbeitshetze ausgesetzt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von vier Prozentpunkten.

Gleichzeitig geben 80 Prozent der Beschäftigten an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. 44 Prozent der Beschäftigten fühlen sich sehr häufig oder oft nach der Arbeit „leer und ausgebrannt“. Dort, wo die Arbeitsintensität gestiegen ist, fühlen sich sogar 71 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebrannt – unter den gehetzt Arbeitenden sind es sogar 75 Prozent. …

Zunahme psychischer Erkrankungen nur wegen besserer Diagnosemöglichkeiten?

Donnerstag, 10. Januar 2013 - 07:04

2013-01-04, Interview mit Norbert Breutmann
http://www.ksta.de/politik/interview–bereitschaft-zur-therapie-waechst-,15187246,21391898.html

… Wissenschaftliche Studien und die OECD sagen, dass psychische Erkrankungen über die letzten Jahrzehnte im wesentlichen konstant geblieben sind. Wir haben allerdings eine viel höhere Bereitschaft, sich behandeln zu lassen. Früher war die Dunkelziffer deutlich höher. Inzwischen ist die Bereitschaft spürbar gewachsen, zum Arzt zu gehen. Bei Hausärzten haben wir inzwischen eine größere Sensibilität gegenüber diesem Thema. Insofern wird auch mehr diagnostiziert und mehr krankgeschrieben aus psychischen Gründen.

Norbert Breutmann vertritt hier eine Position der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er ist dort für Arbeitswissenschaft und Soziale Sicherung zuständig. Das derzeitige Argumentationsmuster der BDA ist, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen nicht wirklich zunähmen, sondern dass die beobachtete Zunahme eine Folge besserer Diagnosemöglichkeiten und der Enttabuisierung des Themas sei.

Diese Position ist richtig. Aber der Umgang damit ist häufig falsch. Erstens ist es natürlich immer ein Problem, mit “Dunkelziffern” zu argumentieren. Sie bleiben ja auch für die OECD dunkel. Zweitens: So, wie Arbeitgeber und die für sie arbeitenden Arbeitswissenschaftler diese Position häufig vortragen, wird der Eindruck erweckt, dass sie die einzige Erklärung für die Zunahme psychischer Erkrankungen sei. Um das ein bisschen zurechtzurücken, möchten Sie sich vielleicht auch mit anderen Sichtweisen vertraut machen:

  • kürzer: http://www.taz.de/!107690/
    taz: Herr Siegrist, gibt es wirklich mehr Stress im Beruf?

    Johannes Siegrist: Ja, in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren haben sich in vielen Branchen die täglichen Anforderungen verschärft. Das zeigen Längsschnittstudien, unter anderem aus Schweden.

  • länger: http://blog.psybel.de/stichwort/rolf-haubl/
  •  
    Breutmann spricht sich (in Übereinstimmung mit Arbeitgeberpositionen) auch gegen eine konkretere Gesetzgebung aus, wie sie von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) gefordert wird. Die Arbeitgeber setzen auf die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Den Hinweis auf ein Vollzugsdefizit bei der Gewerbeaufsicht habe ich allerdings bisher von der Arbeitgeberseite so deutlich noch nicht gehört:

    … Mit dem neuen Jahr startet eine Kampagne, um die Handlungsunsicherheit [im Bereich der psychischen Belastungen im Arbeitsschutz] zu beseitigen. Ende Januar gibt es dazu eine Auftaktveranstaltung mit der Bundesministerin.

    Dahinter steckt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, in der Bund, Länder und die Unfallversicherung zusammenarbeiten. Hier hat man sich darauf verständigt, sich 2013 dem Thema psychische Belastung im Arbeitsprozess schwerpunktmäßig zu widmen. Das ist effektiver als eine neue Verordnung. Bei der würde sich ja auch die Frage stellen, inwieweit sie überhaupt vollzogen werden kann. Wir haben ja ohnehin ein Vollzugsdefizit bei der Gewerbeaufsicht, weil die Länder, gerade auch NRW, dafür viel zu wenig Beamte haben, um Kontrollen vorzunehmen. …

    (Link nachträglich eingefügt)

    Bloß keine Fehler zugeben

    Sonntag, 2. Dezember 2012 - 20:38

    Wieviel Schutz können Arbeitnehmer von der Gewerbeaufsicht, von den Berufsgenossenschaften und von Zertifizierungsgesellschaften erwarten?

    Die Pflichtversäumnisse, die Aufsichtspersonen und Auditoren bei unzureichendem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz in einem Betrieb heute feststellen können, hätten von ihnen schon früher erkannt werden müssen. Könnte es sein, dass die Furcht, Versäumnisse bei der Kontrolle zugeben zu müssen, die Strenge der Prüfung etwas “mildert”?

    Wie vertrauensvoll können sich Arbeitgnehmer und ihre Vertreter an Aufsichtspersonen und Auditoren mit Hinweisen zu Mängeln im Arbeitsschutz wenden, die bei aufmerksamer Kontrolle schon früher hätten bemerkt werden müssen?

    Aufsicht braucht Aufsicht

    Dienstag, 2. Oktober 2012 - 03:47

    Dass Aufsicht auch dort versagt, wo ihr Funktionieren unbedingt erforderlich ist, scheint der Normalfall zu sein: http://www.tagesschau.de/ausland/akw-stresstest102.html. Darum erlaube ich mir, auch Audits im Bereich des Arbeitsschutzes nicht blind zu vertrauen.

    Das Misstrauen gilt auch für Zertifizierungsaudits nach OHSAS 18001:2007: Eine große Zertifizierungsgesellschaft zertifizierte kürzlich ihren Kunden, obwohl er sein AMS-Handbuch nicht von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 umgestellt hatte. Das hätte spätestens ab 2009-07-01 geschehen sein müssen. Darum können die Führungskräfte und Mitarbeiter des Unternehmens die Verbesserungen, die im Standard für die Arbeitnehmer vorgenommen wurden, immer noch nicht nachlesen.