Schlagwort 'OHSAS-Umstellung'

Nordkoreanische Arbeiter in der EU

Donnerstag, 26. Mai 2016 - 06:52

https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/05/24/nordkoreanische-zwangsarbeiter-polen-deutsche-firmen/

Günstige Preise dank Zwangsarbeit
EXKLUSIV: Deutsche Firmen kaufen bei Werft ein, die nordkoreanische Zwangsarbeiter beschäftigt 

Nordkorea vermietet 50.000 Arbeiter an ausländische Firmen. Die meisten müssen in Russland und China schuften. Doch jetzt haben Journalisten auch mehrere dieser Zwangsarbeiter auf der Crist-Werft in Polen entdeckt. Zu den Kunden dieser Werft gehören auch die deutschen Baukonzerne Hochtief und Bilfinger. [...]

 
https://www.facebook.com/correctiv.org/posts/1689942151255225

Hier sind die Belege zur Geschichte über nordkoreanische Zwangsarbeiter auf polnischen Werften: Unsere Kollegen von VICE Deutschland haben auf der Crist- und Nauta-Werft Nordkoreaner gefunden. CORRECTIV hat die Dokumente dieser Werften ausgewertet: In den Kundenlisten beider Firmen finden sich Dutzende Einträge deutscher Reedereien, die dort Schiffe haben bauen oder reparieren lassen. [...]

 
Zunächst ist erst einmal festzustellen, dass das AMS (Arbeitsschutzmanagementsystem) der Werft Crist S.A. von DNV-GL (Det Norske Veritas – Germanischer Lloyd) nach PN-N-18001:2004 zertifiziert ist:

Das AMS der Nauta-Werft ist nicht nach dem etwas veralteten PN-N-18001:2004 zertifiziert, sondern von Polski Rejestr Statków sogar nach dem verbesserten Standard OHSAS 18001:2007:

 
Theoretisch ist es gut, wenn Nordkoreaner in einem Unternehmen mit einem nach PN-N-18001 oder nach OHSAS 18001 zertifizierten AMS arbeiten. Willkommen in der traumhaft schönen Welt der AMS-Standards. Allerdings stellt sich hier die ziemlich spannende Frage, wie DNV-GL und Polski Rejestr Statków Zertifizierungsaudits sowie Zwischenaudits überhaupt glaubwürdig durchführen können. Wie wird der Druck berücksichtigt, der auf die in Nordkorea lebenden Familienangehörigen der in Polen arbeitenden Nordkoraner ausgeübt wird? Das ist eine ganz erhebliche psychische Belastung, die durchaus im Zusammenhang mit der Arbeitssituation der nordkoreanischen Arbeiter steht.

Vielleicht sollten Journalisten einmal die nordkoreanischen Arbeitnehmervertreter der nordkoreanischen Arbeiter zu einem gemütlichen Abendessen einladen und sich darüber informieren, wie ihre Arbeitgeber psychische Belastungen so beurteilen, wie das in der EU vorgeschrieben ist. (Die Arbeiter der Nauta-Werft sind ja auch sicherlich über die Absätze 3.8, 3.9 und 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007 informiert worden.) Möglicherweise wäre so ein Abendessen ja auch ein Beitrag zur Erheiterung der Nordkoreaner.

Wie sind die nordkoreanischen Arbeiter an externen Audits und internen Audits (Vorgehensweise nach ISO 17021 bzw. nach ISO 19011) beteiligt? Dürfen sie dabei zur Verbesserung der Auditqualität beitragen, oder dürfen sie sich (mit Rücksicht auf ihre Familienangehörigen in Nordkorea) nur lobend zum Arbeitsschutz äußern?

Eine vielleicht nicht ganz unwichtige Frage: Erlauben PN-N-18001 und OHSAS 18001 den Einsatz von Zwangsarbeitern überhaupt? Oder kann mit Hilfe von Zertifizierern wie DNV-GL und Polski Rejestr Statków dargestellt werden, dass trotz des Zwangs, dem die Familien der Arbeiter in Nordkorea ausgesetzt sind, die in Polen arbeitenden Nordkoreaner zumindest formal keine Zwangsarbeiter sind? Wären DNV-GL und Polski Rejestr Statków dann für Zwangsarbeit mitverantwortlich?

PS: Ich weiß nicht, ob es eine gute Sache ist, dass BS OHSAS 18001 in Polen zu einer nationalen Norm wurde, wenn PN-N-18001 die Verbesserungen des BS OHSAS 18001 im Jahr 2007 nicht mitgemacht hat.

PPS: Wer für OHSAS 18001 glaubwürdige Audits durchführen will, sollte nach dem Verfahren der niederländischen SCCM vorgehen.

Vorfallskategorien nach OHSAS 18001

Mittwoch, 16. September 2015 - 06:41

Im Arbeitsschutz von nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben gibt es zwölf Arten von Vorfällen:

Vorfall, der …
  1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatte
  2._.2._ … eine Verletzung hätte zur Folge haben können
  3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatte
  3._.2._ … einen tödlichen Unfall hätte zur Folge haben können

Die zwölf Vorfallskategorien ergeben sich logisch aus den folgenden Begriffsbestimmungen:

Vorfall (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Arbeitsbezogenes Ereignis, das
  ※ eine Verletzung
  ※ oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere)
  ※ oder einen tödlichen Unfall
zur Folge
  ※ hatte
  ※ oder hätte
zur Folge haben können.

Erkrankung (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Erkennbarer, nachteiliger
  ※ physischer oder
  ※ mentaler Zustand,
der durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation
  ※ entstanden ist und/oder
  ※ verschlechtert
wurde.

Diese Begriffsbestimmungen waren wichtige Verbesserungen bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserungen dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung aus ihren internen Anweisungen zumArbeitsschutz heraushalten konnten. Die Mitarbeiter erfuhren so nicht, was ihnen ein nach OHSAS 18001:2007 zertifizierter Arbeitgeber eigentlich bieten müsste. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben kaum ein Mitarbeiter weiß, zu welcher Erfassung von Vorfällen sich der Arbeitgeber verpflichtet hat.

In der wohl Ende 2016 zu erwartenden ISO 45001 fehlt die Definition von “Erkrankung” (“ill health”) leider, darum werden solche konkreten Vorfallskategorien aus der ISO 45001 nicht mehr ableitbar sein. (Nachtrag 2016: Es hat hier Verbesserungen gegeben, sogar gegenüber OHSAS 18001. Mal sehen, was davon umgesetzt wird.)

Gnädige DAkkS

Freitag, 21. November 2014 - 22:02

Die Deutsche Akkreditierungsstelle wird

  • zu einem Drittel vom Wirtschaftsministerium kontrolliert,
  • zu einem weiteren Drittel vom BDI und
  • zum letzten Drittel von den Bundesländern.

Dieses halbstaatliche Organ soll Zertifizierungsauditoren beaufsichtigen.

Wenn diese Zertifizierungsauditoren schlampig auditieren, stört das die DAkkS nicht besonders. Im Arbeitsschutz ließ es die Abteilung 6 der DAkkS zu, dass ein Unternehmen um viele Jahre verspätet von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 umstellte, ohne dass das als Abweichung vermerkt wurde. Es störte die DAkkS auch nicht, dass ein Mitarbeiter, der eine Fehlbelastungsmeldung einreichte, “irrtümlich” abgemahnt wurde. Der Zertifizierungsauditor des Arbeitsschutzmanagementsystems dieses gut vernetzten Unternehmens sagte dazu nichts und darf dessen Betriebe weiterhin unkritisch auditieren. Die DAkkS toleriert das.

Wie kann die DAkkS von sich aus feststellen, dass keine Abweichung vorgelegen habe, wenn die Umsetzung von OHSAS 18001 doch betriebsspezifisch ist und deswegen nur betriebsspezifisch geprüft werden kann, ob eine Abweichung vorliegt? Die DAkkS hat wohl noch nicht ganz verinnerlicht, dass hier die Vertreter der Belegschaft mitbestimmen, welche Bedeutung ein Auditfehler hat und ob er in einem konkreten Betrieb eine Abweichung ist.

In dem konkreten Betrieb wurde nämlich ausgerechnet der Teil des Arbeitschutzmanagement-Handbuchs nicht von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 umgestellt, der die Begriffsbestimmungen enthält, auf denen der Arbeitsschutz des so auditierten Unternehmens aufbaut. Das ganze Gebäude des Arbeitsschutzmanagements stand damit auf einem veralteten Fundament. Die Begriffsbestimmungen waren auch der einzige Abschnitt im Arbeitsschutzmanagement-Handbuch, auf den sich alle Unterprozesse des Arbeitsschutzes des konkreten Betriebes bezogen. Sie waren also ein ganz wichtiger teil des Handbuchs, dessen Fehler sich auf alle Unterprozesse der Arbeitsschutzmanagementsystems, die bezug zu diesen Begriffsdefinitionenn nahmen, auswirkte.

Es fehlte bis 2014 im Arbeitsschutzmanagement-Handbuch des betroffenen Unternehmens auch die Begriffsdefinition 3.8, die klar stellt, dass auch Vorfälle zu vermeiden sind, die zu psychischen Erkrankungen führen können. Bis heute hat das Unternehmen dafür keinen mitbestimmten regulären Gefährdungsbeurteilungsprozess in seinem Arbeitsschutzmanagementsystem.

Das alles stört die DAkkS nicht. Oder sie hat falsche Informationen. In der extrem verzögerten Umstellung von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 will sie jedenfalls keine Abweichung sehen. Und im Bericht zum Nachaudit, in dem das Zertifizierungsunternehmen ja eigentlich auch sich selbst auditierte, wurde nicht einmal deutlich, dass die DAkkS zumindest “Nachbesserungs- und Korrekturbedarf” gesehen hat.

So geht’s zu im Zertifizierungsgeschäft des deutschen Arbeitsschutzes.

“Unfall” und “Vorfall” in OHSAS 18001

Dienstag, 16. Juli 2013 - 07:41

Die Änderung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007 scheint von mehreren Unternehmen, die im Internet mit Zertifikaten zu OHSAS 18001:2007 werben, in der Praxis nicht vollzogen zu sein. Wenn damit geworben wird, alle Unfälle und Beinahe-Unfälle zu erfassen, dann sieht das auf den ersten Blick zwar gut aus, ist aber spätestens seit 2009-07-01 nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

In OHSAS 18001:1999 gab es für “Unfall” noch eine eigene Definition im Kapitel 3. In OHSAS 18001:2007 gibt es den “Unfall” nicht mehr als eigene Begriffsdefinition. Spätestens seit 2009-07-01 haben zertifizierte Unternehmen alle “Vorfälle” auditierbar zu erfassen und zu bewerten. Die Begriffe “Unfall” und “Beinahe-Unfall”und decken nur eine Teilmenge der Vorfälle ab und werden deswegen in OHSAS 18001:2007 nur noch in den Anmerkungen zu dem Begriff “Vorfall” (Definition 3.9) erläutert.

Die Begriffsbestimmung für “Vorfall” gibt auch den geeigneten Raum für Ereignisse, die arbeitsbedingte psychische Erkrankungen verursachen könnten. Es gibt auch Ansätze, diese Erkrankungen als “Unfall” darzustellen, aber OHSAS 18001 geht hier meiner Ansicht nach den besseren Weg.

OHSAS 18001:2007 ist grundlegende Überarbeitung von OHSAS 18001:1999

Donnerstag, 11. Juli 2013 - 07:49

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/ohsas-18001-1-intentionen-von-ohsas-18001_idesk_PI957_HI2633942.html

[...] wurde das AMS-Konzept OHSAS 18001 zwischen 2005 und 2007 durch eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Britischen Normungsinstituts BSI grundlegend überarbeitet. [...]

Um so erstaunlicher, wenn akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften auch heuer noch das AMS ihrer Klienten nach OHSAS 18001:2007 zertifizieren, die noch auf dem Stand von OHSAS 18001:1999 sind. Die Deutsche Akkreditierungsstelle findet solch eine Schlamperei nicht schlimm.

Zur Umstellung siehe auch: http://english.sccm.nl/sites/default/files/O05-N071005AandachtspuntenovergangOHSAS18001Engels.pdf

Mitwirkung und Mitbestimmung in OHSAS und OHRIS

Montag, 4. März 2013 - 21:37

In diesem Artikel geht es zunächst nur um den Teil des Absatzes 4.4.3.2 von OHSAS 18001:2007, der die Mitbestimmung bzw. die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung betrifft. Dazu habe ich die Zitate im Layout etwas verändert und Dinge, die nicht zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung gehören, aus den Zitaten entfernt. Das deutschsprachige Zitat entnahm ich der Veröffentlichung der OHSAS 18002:2008 (das ist OHSAS 18001:2007 mit einem zusätzlichen Leitfaden) von TÜV-Media. Am Ende des Artikels zitiere ich zum Vergleich noch einen Ausschnitt aus OHRIS (Bayern).

Ist bei der autorisierten Übersetzung der OHSAS 18001:2007 im Absatz 4.4.3 eine Panne passiert? “Participation” wurde sowohl mit “Mitwirkung” wie auch mit “Mitbestimmung” übersetzt:

Englisch:

Communication, participation and consultation
  • Communication [...]
  • 4.4.3.2 Participation and consultation
    The organization shall establish, implement and maintain a procedure(s) for
    the participation of workers by their:

    • appropriate involvement in hazard identification, risk assessments and determination of controls;
    • appropriate involvement in incident investigation;
    • involvement in the development and review of OH&S policies and objectives;
    • consultation where there are any changes that effect their OH&S;
    • representation on OH&S matters.

    Workers shall be informed about their participation arrangements, including who is their representative(s) on OH&S matters.

  • [...]

Deutsch:

Kommunikation, Mitwirkung und Beratung
  • Kommunikation [...]
  • 4.4.3.2 Mitbestimmung und Beratung
    Die Organisation muss ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten für
    die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten durch

    • geeignete Einbeziehung in die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen;
    • geeignete Einbeziehung bei Vorfalluntersuchungen;
    • Einbeziehung bei der Entwicklung und Bewertung der A&G-Politik und der Zielsetzungen;
    • Absprachen bei Veränderungen, die sich auf ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken;
    • Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Mitarbeiter sind über Mitbestimmungsregelungen und Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren;

  • [...]

Auf Seite V der deutschen Übersetzung von OHSAS 18002:2008 lesen wir zu Änderungen gegenüber der früheren Version von OHSAS 18002:

Neue Teilabschnitte wie bei OHSAS 18001 (und bei ISO 14001), z. B.:
  • Für OHSAS 18001:2007, 4.4.3 Kommunikation, Mitbestimmung und Beratung (einschließlich der neuen Teilabschnitte über Mitbestimmung/Beratung), und 4.5.3.1 Vorfall-Untersuchung.

Im Text des Standards muss unter 4.4.3 also “Mitbestimmung” stehen und nicht “Mitwirkung”.

Hängen geblieben ist die “Mitwirkung” auch in Tabellen zum Vergleich von OHSAS 18001, ISO 14001 und ISO 9001 sowie ILO-OSH (Seiten 62 und 67). Wer Lust hat und wem der Kopf jetzt nicht schon schwirrt, kann ja einmal in OHSAS 18002:2008 nachzählen: Insgesamt gewinnt “Mitbestimmung” haushoch :-). Der Schluss aus all dem ist, dass “Mitwirkung” in der Überschrift des Abschnittes 4.4.3 durch die weiteren Ausführungen in diesem Abschnitt als “Mitbestimmung” näher spezifiziert wird.

Wie wichtig die Mitbestimmung in OHSAS 18001:2007 ist, macht das Kapitel 4.6 deutlich. In diesem Kapitel wird das oberste Führungsgremium der Organisation in die Verantwortung genommen. Diese kann nicht nach unten weggeschoben werden, sondern das Führungsgremium hat das AMS selbst zu bewerten. Darum müssen ihm, so fordert es der Standard, die “Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung (siehe 4.4.3)” bekannt sein.

Der Absatz 4.4.3.2 ware aus Arbeitnehmersicht eine wichtige Verbesserung bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserung dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung jahrelang versteckten konnten. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben auch heute noch kaum ein Mitarbeiter und kaum ein Betriebsratsmitglied weiß, dass sich der Arbeitgeber zu einer über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Mitbestimmung verpflichtet hat. Es ist sogar vorgekommen, dass ausgerechnet bei der Umstellung eines Regelwerks (Arbeitsschutzmanagement-Handbuch) von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 die Mitbestimmung umgangen wurde. Der Betriebsrat wurde dann mit einem Handbuch überrascht, das die Mitbestimmung auf gesetzliche Regelungen beschränkte. Dem Zertifizierungsauditor und der DAkkS ist dieser Verstoß gegen den Absatz 4.4.3.2 und gegen das Betriebsverfassungsgesetz bekannt.

 
Siehe auch:

 


2014-03-06:

Ludger Pautmeier sieht in seinem Buch Stolpersteine bei der Anwendung der OHSAS 18001:2007 (2011) “Übersetzungsschwächen” in der deutschen Übersetzung des britischen Standards. Er meint, dass Mitbestimmung durch Mitwirkung ersetzt werden müsse. Mitwirkung ist auch meiner Ansicht nach zwar die sinngetreuere Übersetzung von participation, aber Mitbestimmung könnte den Absichten der britischen Autoren entsprechen und deswegen als autorisierte Übersetzung gültig sein. Nach meiner Kenntnis ging der Übersetzung in Deutschland eine kontroverse Diskussion voraus. Die Widersprüche im deutschsprachigen Text sind vielleicht das Echo davon. Letzten Endes ist das englischsprachige Original maßgebend.

Eine andere Übersetzungsschwäche zum Nachteil der zu schützenden Arbeitnehmer kritisiert Ludger Pautmeier nicht: Die Übersetzung von ill health (OHSAS 18001:2007, 3.8) mit Erkrankung ist problematisch. Besser wäre schlechte Gesundheit oder schlechter Gesundheitszustand. Zum derzeitigen Text: http://vorfall.info.

 


2013-03-04

OHRIS zum Vergleich:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3813536/OHRIS Band 1.pdf

[...] 2.3 Mitwirkung und Mitbestimmung

Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Managementsystems, der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Dazu gehören auch Verfahren, die die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegten Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung sicherstellen.

Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten sind beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten.

Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.
[...]

Das Wesentliche wurde hier vergessen: Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz einschließlich der Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertreter.

Umstellung auf OHSAS 18001:2007

Dienstag, 11. Dezember 2012 - 22:53

http://www.bureauveritas.de/wps/wcm/connect/bv_de/local/services+sheet/fs-cer-ohsas-18001?presentationtemplate=bv_master_v2/Services_sheet_full_story_presentation_v2

[...] Wir sind bereits nach OHSAS 18001:1999 zertifiziert. Bis wann muss eine Umstellung erfolgen?

Es wurde eine Übergangsfrist von knapp 2 Jahren nach Veröffentlichung festgelegt. Als Stichtag zur endgültigen Umstellung auf die neue OHSAS 18001:2007 wurde der 01.07.2009 festgelegt. [...]

 
http://www.tuev-sued.de/management_systems/safety_management_certification/ohsas/revision_ohsas_180012007 (not online anymore)

Revision of the OHSAS 18001:2007
The occupational health and safety management system standard OHSAS 18001:2007 was published in a revised version by the British Standard Institution (BSI) in July 2007. A number of international certification and standards bodies contributed to the development of the review.

Transition period
BSI set a period of two years for the implementation of the revised norm. Therefore certificates to the OHSAS 18001:1999 will become invalid at the latest by 30th June 2009. It is however recommended that the amendments and additional requirements be implemented as soon as possible in the certified company to ensure that maximum benefit is attained from the improved standard.

The key changes
As well as improvements to the general clarity of the document, the new version places greater emphasis on health and there is a significant improvement in the alignment with the ISO 9001:2000 and the ISO 14001:2004.

Summary of key changes between the BS OHSAS 18001:2007 and OHSAS 18001:1999 [...]

Gültigkeit von OHSAS 18001:1999

Mittwoch, 12. September 2012 - 12:13

http://www.omm-systems.de/?path=content&contentid=152

Die Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme OHSAS 18001:2007 wurde im Juli 2007 durch die British Standard Institution (BSI) in einer revidierten Version veröffentlicht. An der Überarbeitung waren eine Vielzahl an internationalen Zertifizierungsgesellschaften und nationalen Normungsinstitutionen beteiligt.

Für die Umstellung auf die revidierte Norm wurde von BSI eine Übergangszeit von zwei Jahren festgelegt. Zertifikate nach der alten OHSAS 18001:1999 sind somit längstens bis zum 30. Juni 2009 gültig. Um rasch von den Verbesserungen zu profitieren, wird den bereits zertifizierten Unternehmen jedoch empfohlen, die Verbesserungen und zusätzlichen Anforderungen umgehend einzuführen.

(Hervorhebung nachträglich vorgenommen)

 
Die Umstellung ist mehr, als nur eine Formsache, wie das Beispiel der Definition 3.9 in OHSAS 18001 für den Begriff Vorfall zeigt:

  • Ein Vorfall war in OHSAS 18001:1999 ein Ereignis, das einen Unfall zur Folge hatte oder zu einem Unfall hätte führen können.
  • In OHSAS 18001:2007 ist ein Vorfall ein arbeitsbezogenes Ereignis, das eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatte oder hätte zur Folge haben können. Dabei kann ein Vorfall auch eine Zusammensetzung mehrerer solcher Vorfälle sein.

Das veranschaulicht die Wichtigkeit der Umstellung. Es geht hier nicht nur um reine Formsachen, sondern es ist jetzt klarer als in OHSAS 18001:1999, dass es nicht ausreicht, nur Unfallstatistiken zu anzufertigen, sondern jetzt müssen über die “klassischen” Unfälle hinaus auch jene Vorfälle erfasst, bewertet und dokumentiert werden, die z.B. Erkrankungen hätten verursachen können. (Gemäß OHSAS 18001:2007 ist die Schwere der Erkrankung dabei unbedeutend.) Das hat in auditierbarer und mitbestimmter Weise zu geschehen. Diese Forderungen sind nicht einfach zu erfüllen, sind aber Pflicht für nach OHSAS 18001:2007 zertifizierte Betriebe.
        Und genau weil es schwierig ist, zu entscheiden, wann ein Vorfall Schaden bewirkt haben könnte oder noch bewirken könnte oder tatsächlich bewirkt hat (z.B. Depressionen mehrere Jahre nach einer psychischen Fehlbelastung), kann der Arbeitgeber nicht einfach alleine darüber entscheiden, sondern die Arbeitnehmervertretung hat mitzubestimmen. Dazu muss ihr berichtet werden, welche Vorfälle in einem Betrieb auftraten und auftreten.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/ohsas-18001-aenderungen-in-2007-gegenueber-1999/

Geschützt: Mitteilung an die GDA

Samstag, 25. August 2012 - 23:26

Dieser Artikel ist durch ein Passwort geschützt. Um ihn anzusehen, tragen Sie es bitte hier ein:


OHSAS 18001: Änderungen in 2007 gegenüber 1999

Montag, 2. Juli 2012 - 15:57

Update 2015-12: Viele unten angegebene Links funktionieren nicht mehr.

Probieren Sie es mal mit

 


Zertifikate nach OHSAS 18001:1999 verloren Ende Juni 2009 ihre Gültigkeit.

http://www.agimus.de/index.php?id=262

… Analog zur ISO 14001 wird eine Bewertung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen gefordert. … 

http://www.agimus.de/index.php?id=167

… Für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001 ist die Einhaltung des geltenden Umwelt- bzw. Arbeitssicherheitsrechts eine Grundvoraussetzung für die Zertifizierbarkeit. … 

OHSAS 18001 setzt eine Bewertung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen voraus. Haben Betriebe ein OHSAS-18001-Zertifikat, aber fehlt der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz, dann sollten sich Arbeitnehmervertreter den Vorgang nocheinmal genauer ansehen.

Beispiele für die Bedeutung der Beachtung gesetzlicher Vorschriften im OHSAS 18001:

  • Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen bei der Risikobewertung und Implementierung von Kontrollmaßnahmen. (4.3.1)
  • Organisation ist verpflichtet, gesetzliche Vorschriften einzuhalten. (4.3.3)
  • Top-Management kann Aufgaben im Gesundheits- und Arbeitsschutz delegieren, aber nicht die Verantwortung. (4.4.1)
  • Top-Management ist verantwortlich für Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. (4.6)

(Quelle: BSI Management Systems)

Beispiele für sonstige wichtige Neuerungen:

  • Die Änderung der Definition 3.9 macht deutlicher, dass nicht nur Unfälle Gegenstand des Arbeitsschutsmanagements sind, sondern alle Vorfälle, die Erkrankungen verursachen könnten, und zwar unabhängig von der Schwere der Erkrankungen. Das gilt natürlich auch für psychische Erkrankungen.
  • Mitwirkung und Mitbestimmung (4.4.3.2)

Siehe auch:

Gut gefällt mir übrigens auch dieser Hinweis von AGIMUS:
http://www.agimus.de/index.php?id=262

… Der Begriff „Gefährdung“ wurde als „Quelle, Situation oder Handlung, die eine Verletzung oder Erkrankung oder eine Kombination davon verursachen können“ definiert. „Schäden an Eigentum oder am Arbeitsplatz“ haben keinen direkten Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement, sondern gehören eher in den Bereich des Immobilienmanagements …