Schlagwort 'KPB'

Wenige Unternehmen haben die psychische Belastung berücksichtigt

Montag, 7. April 2014 - 07:37

Tagesveranstaltung von Südwestmetall in Stuttgart, 2014-05-21
http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb9huhg3.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen jeglicher Art an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Dies geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Wenige Unternehmen haben dabei die psychische Belastung berücksichtigt. [...]

Veranstaltung, in der auch der von der Arbeitgeberseite unterstützte KPB-Test vorgestellt wird.

Leider gilt auch: Immer noch zu wenige Betriebsräte haben die Fähikeit entwickelt, mit der Durchführung und Auswertung solcher Tests kritisch umzugehen.

Zwangsläufig: Anti-Stress-Verordung zeigt Wirkung

Freitag, 31. Mai 2013 - 07:36

http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb97fanc.html

[...] Auch die Politik ist mittlerweile auf den Zug aufgesprungen. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitsschutzgesetz ändert, bringen die Arbeits- und Sozialminister eine Vorlage zu einer Anti-Stress-Verordnung in den Bundesrat ein. Damit wird das Themenfeld zwangsläufig auch in den Betrieben ankommen. [...]

Könnten sich Unternehmen in Deutschland nicht straflos über Schutzgesetze stellen, dann hätte das Thema spätestens im Jahr 2005 in den Betrieben angekommen sein müssen. Aber die Gewerbeaufsicht konnte eine Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen. So wie die Behörden ausgerüstet waren, sollten sie die Vorschriften des ganzheitliche Arbeitsschutzes wohl auch nicht wirklich durchsetzen können. Hiermit bestätigt ein Arbeitgeberverband, dass alleine schon die Vorlage der Anti-Stress-Verordnung Wirkung zeigt.

Nun zur Veranstaltung:

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

[...]

17. JULI 2013
CongressCentrum Böblingen
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
Württemberg-Saal
13:00 – 17:15 Uhr

Das Programm sieht interessant aus, aber gegen Ende der Veranstaltung wird noch das von den Arbeitgebern sogar als App angebotene KPB-Befragungsverfahren verkauft.

Besser finde ich gerade für Betriebe der KMUs den IMPULS-Test. Das Verfahren analysiert nicht nur die psychischen Belastungen im Betrieb, sondern berücksichtigt auch, welche dieser Belastungen die Mitarbeiter überhaupt stören. Es gibt Belastungen, die der Mensch sich sogar wünscht. Das bekommen der KPB und viele andere Testverfahren nicht mit.

KPB als App

Freitag, 8. März 2013 - 22:58

Das KPB (Kurzverfahren Psychische Belastung) ist ein ziemlich grobes Instrument zur Beurteilung psychischer Belastungen und wird vom arbeitgebernahen Institut für angewandte Arbeitswissenschaft beworben. Den simplen Test gibt es jetzt auch als App für ihre Gehirnexoprothese (Smartphones usw.): https://www.google.de/search?q=App+psychisch+Belastungen+KPB+ifaa

Für 5,49 € (Hinweis: Kosten für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber) bietet das ifaa die iPad-App hier an: http://www.arbeitswissenschaft.net/KPB-App.849.0.html. Die App meldet über sich selbst:

Die App stellt nun ein zusätzliches praktisches Werkzeug für den Einsatz vor Ort dar.

Hübsche Sache, aber ohne einen mitbestimmt geregelten Einsatz der App kann man mit ihr die Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht erfüllen. Denken Sie auch an den Datenschutz.

Besser als der KPB ist zum Beispiel das kostenlose IMPULS-Verfahren, in dem Mitarbeiter nicht nur Ist-Daten, sondern auch Soll-Daten eingeben können. So ist beispielsweise wenig Vielfalt bei der Arbeit kein Nachteil, wenn ein Mitarbeiter diese Vielfalt gar nicht wünscht.

 
Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/2013/03/die-app-zum-kurzverfahren-psychische-belastung-kpb/

Unternehmen wünschen mehr Handlungssicherheit

Donnerstag, 31. Januar 2013 - 23:55

http://www.me-arbeitgeber.de/metallindustrie/verbaende.nsf/id/F2254A53C6823A98C1257B030034BC42

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
ME – Arbeitgeber

Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Fokus des ifaa

30.01.2013 – Im Zuge der gegenwärtigen Diskussion zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt und der Vorstellung des „Stressreport Deutschland 2012“ durch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen betont Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa): „Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist gegenwärtig mit Fragen der praktischen Umsetzung verbunden – Unternehmen brauchen daher noch mehr Handlungssicherheit. Daher intensiviert das ifaa bei seiner Arbeit die Weiterentwicklung objektiver Methoden und Instrumente zur Erfassung und Messung psychischer Belastung.“.

(Link nachträglich eingefügt)

1996 wünschten sich die Unternehmen mehr Freiheit. Es entstand das Arbeitsschutzgesetz als Rahmengesetz, innerhalb dessen betriebsnahe Lösungen flexibel gestaltet werden sollten. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hätte hier als Hilfte genutzt werden können. Das hat wohl nicht so recht geklappt. Die Gründe dafür liegen natürlich sowohl bei den Arbeitgebern wie auch bei den Arbeitnehmern. Oder war diese Art von Gesetzgebung realitätsfern?

Jetzt rufen die Unternehmer wieder nach konkreten Handlungsanweisungen, möglichst irgendwelche Listen, in denen man - wie bei der guten alten Arbeitssicherheit - nun auch psychische Belastungen mit einfachen Checkboxen abhaken kann. Es gibt z.B. namhafte Unternehmen, die die paar Beispiele aus einer GDA-Leitlinie in ihre Gefährdungsformulare kopieren und dann ernsthaft meinen, sie könnten damit psychische Gefährdungen vollständig und betriebsspezifisch erfassen und bewerten. Bei den Beispielen handelt es sich um die Zeilen 10.1 bis 10.4 auf Seite 13 der Leitlinie. Geflissentlich übersehen wird die leere Zeile 10.5 mit drei Pünktchen und der Fußnote “Die Aufzählung ist nicht abschließend”. Die betriebsnahe Vervollständigung muss nämlich erst erarbeitet werden. Das war ursprünglich doch die Idee. So wie die Rechtssituation in Deutschland ist, machen sich Arbeitgeber, die hier die Mitbestimmung “vergessen”, zwar strafbar, werden aber nicht bestraft.

Zu allem Übel kommt dann noch dazu, dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht mit solchen Formularen tatsächlich einlullen lässt.

Arbeiten Sie mit Ihrem Betriebsrat zusammen

Montag, 26. November 2012 - 07:28

http://www.agv-bochum.de/aus-den-verbaenden/details/item/mehr-als-das-klassische-burnout/detail/News.html und http://www.agv-bochum.de/fileadmin/media/agv-bochum/pdf/Nachgelesen_Psychische_Gesundheit.pdf

Mehr als das “klassische Burnout” – 22.11.2012

Effizient, qualitativ hochwertig, produktiv und zuverlässig. Diese Attribute zeichnen das erfolgreiche Unternehmen aus. Um dies zu gewährleisten, ist es auf erstklassige Mitarbeiter angewiesen. Gesunde Mitarbeiter. Nicht negativ beanspruchte Mitarbeiter. Immer stärker ins Bewusstsein rückt dabei die „psychische Gesundheit“. Diplom-Psychologe Axel Hofmann (METALL NRW) und Dr. Stephan Sandrock (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) gaben im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen Tipps, wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkannt, bekämpft und gemindert werden können.

Wann ist das Maß voll?

Einer Zwischenfrage aus dem Kreis der Seminarteilnehmer, wie plötzliche und unerwartet auftretende psychische Störungen durch den Arbeitgeber zu verhindern seien, konnten Axel Hofmann und Dr. Stephan Sandrock keine abschließende Antwort geben. Aus einem einfachen Grund: Es gibt keine. „Wo ist der konkrete Arbeitsbezug? Wann ist das Maß voll? Das können wir nicht sagen, weil das eine sehr individuelle Angelegenheit ist. Und noch einmal: Der Auslöser muss nicht zwingend Arbeitsbezug haben, sondern kann privater Natur sein und somit außerhalb der Fürsorgepflicht liegen“, so Axel Hofmann.

Um die Mitarbeiter auf diesem Gebiet aber zu sensibilisieren, bieten sich Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter des Personalwesens an, um auf Probleme in der Mitarbeiterschaft im Rahmen der Möglichkeiten zu reagieren und diese überhaupt erst identifizieren zu können. Zusätzlich können Unternehmen Netzwerke aufbauen, um betroffenen Mitarbeitern Ansprechpartner zu vermitteln. „Arbeiten Sie mit Ihrem Betriebsrat zusammen. Ermutigen Sie ihn, den Weg gemeinsam zu gehen. Und gehen Sie mit einer anderen Brille durch den Betrieb“, appellierte Axel Hofmann.

Guter Artikel der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfahlen, auch wenn das Thema der zunehmenden psychischen Belastung vorwiegend mit dem bei Arbeitgebern häufig angeführten Argument der heute besseren Erkennbarkeit und der Entabuisierung psychischer Erkrankungen bedient wird. Fachleuten beobachteten aber durchaus turbulente Veränderungen in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die im Jahr 1996 von Andreas Zielcke unter dem Titel “Der neue Doppelgänger” beschriebene Wandlung des Arbeitnehmers zum Unternehmer.

Es ist schwer, zu bestimmen, wann “das Maß voll” ist. Genau darum gibt es betriebsnahe Lösungen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, wann eine psychische Belastung eine als Fehlbelastung einzustufen ist.

Zur “Ermutigung” des Betreibsrates durch den Arbeitgeber: Da muss wohl noch etwas klargestellt werden, denn das läuft in der Wirklichkeit anders herum: Beim Einbezug der psychischen Belastung in den Arbeitsschutz sind oft die Betriebsräte die Impulsgeber, nicht die Arbeitgeber.

KPB

Samstag, 2. Juli 2011 - 12:20

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Toolbox/Verfahren/KPB.html

KPB: Kurzverfahren Psychische Belastung

Gestaltungsbezug: Quantitative Verfahren der Verhältnisprävention
Analysetiefe: Orientierendes Verfahren

Gütekriterien: Das KPB erfüllt als orientierendes und ein auf die Anwendung durch betriebliche Akteure ausgerichtetes Verfahren grundsätzlich die normativen Anforderungen der DIN EN ISO 10075 im Hinblick auf Objektivität, Reliabilität und Validität.
..

Nach meinem Eindruck gibt es ein bisschen zu viel Werbung für das Verfahren. Das mag daran liegen, das wegen seiner Einfachheit angenommen wird, dass seine Anwendung nicht viel Zeit und Geld koste. Angepriesen wird das KPB vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft, einem eingetragenen Verein (ifaa e. V.). Mitglieder des ifaa sind die Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, GESAMTMETALL, Berlin