Archiv für August, 2011

Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Freitag, 19. August 2011 - 18:25

http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsstatten/qualitaetsbarometer-wie-gut-ist-ihr-arbeitsschutzprogramm/

Qualitätsbarometer: Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Der Arbeitsschutz kommt auf den Prüfstand. Dazu wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein Qualitätsbarometer beschlossen. Haben Sie schon die Qualität Ihres Arbeitsschutzprogramms untersucht? …

Der kleine Artikel von Oliver Schonschek in sifatipp.de ist recht hilfreich. Die Checkliste (http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/vorlagen/arbeitsschutzmanagement/checkliste-qualitaet-des-arbeitsschutzssystems) ist mir allerdings zu rudimentär.
 
Was aus dem GDA-Qualitätsbarometer wird, hängt von der Umsetzung ab. Ich hoffe, das meine Kritik vorschnell war.

Immerhin reizt das GDA-Qualitätsbarometer Andere möglicherweise an, nach Hinweis auf das GDA-Qualitätsbarometer auch eigene Qualitätsbarometer anzubieten. Da muss man aufpassen, dass hier nichts durcheinander gerät.

Psychisches Wohlbefinden seit 1997

Freitag, 19. August 2011 - 18:14

Gefunden in http://www.sifawiki.de/index.php?title=Gesundheitsschutz:

Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem weiten Gesundheitsbegriff aus, der auch das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten umfasst. (BVerwG 31.1.1997, NZA 1997, 483) der Beschäftigten.

Die Lernkurve ist hier wohl ziemlich flach.

(An vielen Stellen im Internet wird das falsche Datum 31.1.1977 angegeben. So flach ist die Lernkurve nun auch wieder nicht. Siehe auch weiterhin http://blog.psybel.de/tagung-15-jahre-arbeitsschutzgesetz/.)

Zwei Blogs

Freitag, 19. August 2011 - 18:12

http://www.arbeitstattstress.de/2011/08/der-unterschied-zwischen-verhaltens-und-verhaeltnispraevention-mal-anders-ausgedrueckt/

Dr. Stephan List macht in seinem Blog auf das Blog von Johannes Thönneßen (Geschäftsführer und Chefredakteur von Managementwissen online, http://mwonlineblog.blogspot.com/2011/08/burn-out-diagnostizieren.html) aufmerksam, mit einem Zitat zum Thema Gesundheitsmanagement und Verhaltensprävention vs. Verhältnisprävention.

Hier ein anderer Ausschnitt aus dem Artikel in MW-online:

Wenn doch der Druck am Arbeitsplatz die Ursache für die psychischen Belastungen ist – wieso kümmert man sich nicht darum? Warum analysiert man nicht mal, warum der Druck stetig wächst? Vermutlich würde man dann feststellen, dass zu viel Arbeit auf zu wenigen Schultern ruht, aber neue Mitarbeiter einzustellen ist offenbar weitaus weniger attraktiv als Experten mit der Entwicklung von Gesundheitsprogrammen zu beschäftigen, entsprechende Beratungen einzukaufen und externe Anlaufstellen einzurichten, an die sich die überforderten Mitarbeiter wenden können. Da kann man schöne Projekte mit wunderbarer Außenwirkung aufsetzen, fröhliche Mitarbeiter beim Rückentraining zeigen und feine Seminare zur Stressreduktion durchführen.
Merkwürdig…

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Anmerkungen dazu:
(1) Druck ist einer der Gründe für Belastungen am Arbeitsplatz. Zuviel Druck ist einer der Gründe für Fehlbelastungen am Arbeitsplatz.
(2) Dass zu viel Arbeit auf zu wenigen Schultern ruht, wird ja möglicherweise schon im Betrieb erkannt, aber wenn externe Experten mit ihrem Blick von Außen in das Unternehmen das auch herausfinden, dann ist das Argument leichter zu vermitteln. Außerdem könnten Experten auch Alternativen zum Personalaufbau finden, z.B. dann, wenn Prozesse im Unternehmen in der Wirklichkeit ganz anders funktionieren, als sie in schönen Handbüchern beschrieben sind. Experten können Betriebsblindheit kompensieren.
(3) Ein gutes Gesundheitsprogramm, in dem die Verhaltensprävention nicht vorwiegend dazu dient, der Pflicht zur Verhältnisprävention auszuweichen, kann durchaus hilfreich sein.
(4) Der letzte Satz gefällt mir am besten: “Da kann man schöne Projekte mit wunderbarer Außenwirkung aufsetzen, fröhliche Mitarbeiter beim Rückentraining zeigen und feine Seminare zur Stressreduktion durchführen.” So ist es. Nicht nur “Medien” fallen regelmäßig darauf ‘rein, sondern auch Benchmarker können dem auf den Leim gehen.

Jeder zehnte Ausfalltag am Arbeitsplatz psychisch bedingt

Donnerstag, 18. August 2011 - 23:51

http://www.inqa.de/Inqa/Navigation/Themen/stress,did=258610.html?view=renderPrint (mit Linkliste)

18.8.2011

Psychische und psychosomatische Störungen sind immer häufiger Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in seinem jüngsten Fehlzeiten-Report meldet, verursachten psychische Erkrankungen im vergangenen Jahr bereits 9,3 Prozent aller Fehltage am Arbeitsplatz. Die meisten Krankheitstage entfielen 2010 auf die Gruppe der Muskel- und Skeletterkrankungen (24,2 Prozent). Darauf folgen akute Verletzungen (12,9 Prozent), Atemwegserkrankungen (zwölf Prozent). …

Zur WIdO-Veröffentlichung (2011-04-19) gab es in diesem Blog schon einen Artikel: http://blog.psybel.de/burnout-auf-dem-vormarsch/. Wegen der Linkliste wiederhole ich die heute von der INQA aufgewärmte Meldung.

Die BDA und die psychische Gesundheit

Samstag, 13. August 2011 - 12:47

Zentrale Aufgabe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten.

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Psychische_Belastung
Ich zitiere hier den Text so, wie er am im Web stand (2011-08-13). Web-Links waren in diesem Text im Original nicht enthalten. Meine Kommentare kommen dann dazu:

Psychische Belastung – psychische Gesundheit
Eine geregelte Arbeit fördert die psychische Gesundheit

Bei psychischer Belastung sind die großen Unterschiede individueller Beanspruchung hinsichtlich unterschiedlicher persönlicher Eignung zu berücksichtigen. Kein Arbeitsplatz kann so gestaltet werden, dass alle Arbeitnehmer ohne Fehlbeanspruchung daran tätig werden können, was die Bedeutung der Personalauswahl unterstreicht.

Die Arbeitsschutzvorschriften verlangen überhaupt nicht, dass Arbeitsplätz so gestaltet werden, dass alle Arbeitnehmer ohne Fehlbeanspruchung daran tätig werden können. Ziel ist jedoch das Erkennen und Vermeiden von Fehlbelastungen. Arbeitgeber sollten vermeiden, anzudeuten, dass man von Ihnen Unmögliches verlange.

Hinter dem Ansprechen der “Bedeutung der Personalauswahl” steht ein Interesse von Arbeitgebern, an Persönlichkeitsbeurteilungen bzw. Arbeitsfähigkeitsbeurteilungen. Das ist legitim, allerdings darf von Persönlichkeitsbeurteilungen nicht zu viel erwartet werden. Die Annahmen von Personalern hinsichtlich der Verhaltenskonstanz von Mitarbeitern sind oft an einem eher laienpsychologischen Menschenbild orientiert. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Normen DIN 33430 und ISO 10667 (workplace assessment). Sie sind gewissermaßen das Gegenstück zur ISO 10075 (mental workload). Die Arbeitgeber beteiligen sich an der Normengestaltung. Auch die Gewerkschaften sind mit dabei.

Der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit entziehen sich Beinflussungen der Normierung noch etwas leichter. Die Stoiberkommission versucht beispielsweise, die Bildschirmarbeitsverordnung zu schwächen.

Mit der Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress haben sich die europäischen Sozialpartner zu ihrer Verantwortung bekannt und mit den folgenden Definitionen zu einem gemeinsamen Verständnis beigetragen:

  • Stress ist ein Zustand, der von körperlichen, psychischen oder sozialen Beschwerden oder Funktionsstörungen begleitet wird und der auf Empfindungen des Einzelnen, die an ihn gerichteten Anforderungen oder Erwartungen nicht erfüllen zu können, zurückzuführen ist.
  • Stress ist keine Krankheit, bei anhaltender Stressbelastung besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit sinkt und es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.
  • Stress, der von außerhalb der Arbeitsumgebung kommt, kann zu Verhaltensänderungen und verringerter Leistungsfähigkeit bei der Arbeit führen. Nicht alle Anzeichen von Stress bei der Arbeit dürfen als arbeitsbedingter Stress betrachtet werden.

Richtig ist:

  • Im Gegensatz zu anregendem Stress ist fehlbelastender Stress ein Zustand, der von körperlichen, psychischen oder sozialen Beschwerden oder Funktionsstörungen begleitet wird und der auf Empfindungen des Einzelnen, die an ihn gerichteten Anforderungen oder Erwartungen nicht erfüllen zu können, zurückzuführen sein kann.
  • Stress ist keine Krankheit, bei anhaltend fehlbelastendem Stress besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit sinkt und es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.
  • Fehlbelastender Stress kann, egal woher er kommt, zu Verhaltensänderungen und verringerter Leistungsfähigkeit bei der Arbeit führen. Nicht alle Anzeichen von Stress bei der Arbeit dürfen als arbeitsbedingter Stress betrachtet werden.

Wird im positiven Sinne eine effektive Arbeitsgestaltung beispielgebend beschrieben, können im Rahmen der Arbeitsorganisation die Belastungsprofile optimiert und damit Quellen für psychische Fehlbeanspruchungen weitgehend ausgeschlossen werden. Psychische Belastungen sind oft Begleitthemen, die in größeren Zusammenhängen neben anderen (z. B. Lärm) im Arbeitsschutz eine Rolle spielen, aber nicht den Stellenwert eines Generalthemas haben.

Das Thema ist längst ein bedeutendes Thema. Da die Mehrheit der Arbeitgeber ihre Pflichten in diesem Bereich vernachlässigen, ist ihr Interesse an einer eingehenderen Thematisierung möglicherweise nicht allzu groß.

Bei Verdacht, dass in der psychischen Belastung von Arbeitsaufgaben eine signifikante Gefährdung der Gesundheit besteht, muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Arbeitsaufgabe und nicht das Empfinden von Mitarbeitern zu bewerten ist.

Die von den Arbeitsbedingungen ausgehenden Risiken sind zu beurteilen. Das Empfinden der Mitarbeiter kann nach dem heutigen Stand der Wissenschaft sehr wohl zur Beurteilung beitragen. Dabei werden in getesteten Messverfahren auch die Empfindungen von Mitarbeitern ausgewertet. Die Mitarbeiter dienen hier gewissermaßen als Messinstrumente. (Zum Test dieser Verfahren siehe den Eintrag hinter “Gütekriterien” in den bei der BAuA aufgelisteten Verfahren)

Außer Acht gelassen wird bei der rein statistischen Auswertung von breit angelegten Befragungen und Erkrankungsstatistiken, dass es vorwiegend andere Einflüsse sind, die bei der Zunahme psychischer Erkrankungen eine Rolle spielen. Hier sind an erster Stelle die gesellschaftlichen Entwicklungen, welche sich mit der Auflösung traditioneller Sinn-, Werte-, und Sozialstrukturen umschreiben lassen, zu nennen.

Mit dieser Aussage wird der Anschein erweckt, dass eine Tatsache außer Acht gelassen werde. Es handelt sich hier aber nicht um eine Tatsache, sondern um eine Behauptung der BDA. Der Trick ist alt. Die BDA weicht hier auf die dritte Ebene des Dreiebenenmodells aus. Die Arbeitswelt hat einen bedeutenden Anteil an der psychischen Belastung und Fehlbelastung des modernen Menschen.

Nach Auffassung der Krankenkassen ist ferner der Umstand, dass heute viel mehr über psychische Erkrankungen wie Depressionen und depressive Verstimmungen allgemein bekannt ist, ein zusätzlicher verstärkender Faktor für diesen Trend. Die Ärzte diagnostizieren besser und zugleich sinkt die Hemmschwelle, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine geregelte Arbeit stabilisiert und fördert die psychische Gesundheit. Arbeitslose weisen im Vergleich zu den Beschäftigten mehr als dreimal so viele psychisch verursachte Krankentage auf.

Welcher “Trend”? Es geht hier nicht um ein Modethema. Wenn mit “Trend” jedoch ein zunehmender Erfolg der Enttabuisierung der Folgen psychischer Fehlbelastung gemeint ist, dann wäre ja gegen diesen Trend nicht einzuwenden.

Bei einer sinkenden Zahl der Krankentage wird von einer Zunahme psychischer Erkrankungen berichtet. Hier kann nicht allein die Arbeitswelt mit ihren zunehmenden Anforderungen an Mobilität, Flexibilität und Leistungsbereitschaft für das steigende psychische Belastungsniveau verantwortlich gemacht werden.

Die Arbeitswelt wird nicht allein verantwortlich gemacht. Tatsache ist allerdings, dass Arbeitgeber auch dort, wo sie Pflichten haben, sich ihrer Verantwortung mehrheitlich entziehen.

Ungeachtet der Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen Arbeitsinhalten und psychischen Erkrankungen ist der Umgang mit Mitarbeitern mit auffälligem Verhalten in den Unternehmen ein an Bedeutung wachsendes Handlungsfeld. Den sehr langen Behandlungsdauern bei erkannten Erkrankungen kann durch sensible Personalarbeit und mit Instrumenten des betrieblichen Gesundheitsmanagement entgegengewirkt werden. Laufende Arbeiten der BDA zielen auf die Erstellung entsprechender Handlungshilfen für Personalverantwortliche in Kooperation mit Krankenkassen, der Unfallversicherung und dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW) ab.

Gut, dass auch die Gewerkschaften hier mitwirken. Von ver.di gibt es auch ein interessantes “Drehbuch”, dass sich mit der Argumentation der Arbeitgeber auseinandersetzt.

Es ist gut, sich um “Mitarbeitern mit auffälligem Verhalten” zu kümmern. Was aber nach Fürsorge aussieht, wird fragwürdig, wenn ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Verhältnispävention vernachlässigt und dazu noch versucht, die Mitbestimmung zu umgehen. Der Arbeitsschutz fragt nicht nach “auffälligen” Mitarbeitern, sondern nach auffälligen Arbeitsplätzen.

Vorgesetzte als Puffer

Samstag, 13. August 2011 - 00:37

Hier geht es um Vorgesetzte unterhalb der Ebene der leitenden Angestellten.

In Unternehmen mit Arbeitnehmervertretungen sind auch diese Vorgesetzte Klienten der Betriebs- und Personalräte. Arbeitnehmervertreter können insbesondere dann helfen, wenn diese Chefs Verantwortungen zugewiesen bekommen, denen sie mangels Ressourcen (Wissen, Handlungsmöglichkeiten usw.) nicht gerecht werden können. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass Vorgesetzte zwar offiziell die ihrer Verantwortung entsprechenden nötigen Handlungsmöglichkeiten haben, aber in Wirklichkeit ihre Karriere gefährden, wenn sie verantwortlich handeln. Hier ist dann die Hilfe der Arbeitnehmervertretung besonders wichtig.

In schlechten Unternehmen reichen Top-Manager ihre Überforderung einfach an die untere Führungsebenen weiter. (Die Top-Bezahlung bleibt aber oben.) Betriebsräte und Personalräte müssen also auch Vorgesetzte auf den unteren Führungsebenen schützen.

Bevor Mitarbeiter auf den unteren Führungsebenen für den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz verantwortlich gemacht werden könne, brauchen diese Führungskräfte ein Training. Solche Unterweisungen sind im Arbeitsschutz vorgeschrieben. Außerdem herrscht Mitbestimmungspflicht: In größeren Unternehmen sind diese Unterweisungen Teil eines komplexeren Arbeitsschutzprozesses, bei dessen Gestaltung der Arbeitgeber die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates zu beachten hat.

Ohne Unterweisung (der eine mitbestimmt gestaltete Gefährdungsbeurteilung vorausgehen muss) zur Gefährdungskategorie der psychischen Belastung dürfen Vorgesetzte nicht für diesen Bereich des Arbeitsschutzes verantwortlich gemacht werden.

Wichtig ist hier die Rolle der Arbeitnehmervertretung. Zwar ist es der Arbeitgeber, der den Arbeitsschutzprozess (darin die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung usw.) zu gestalten hat. Die Arbeitnehmervertreter müssen jedoch ihre Mitbestimmungspflicht ausüben. Damit können Arbeitnehmervertretungen sicherstellen, dass Vorgesetzte auf den unteren Führungsebenen psychische Fehlbelastungen ihrer Mitarbeiter vermeiden können, ohne selbst fehlbelastendem Druck von Mitarbeitern und Top-Managern ausgesetzt zu sein.

Der Einsatz für ihre Mitarbeiter darf für oft am Beginn ihrer Karriere stehende Teamleiter nicht zu einer Bedrohung ihrer eigenen Laufbahn werden. Sie sind keine Puffer für die zunehmend offener zutage tretende systematische Überforderung von Betriebsleitungen. Um diese (oft jungen) Vorgesetzten zu unterstützen, müssen Arbeitnehmervertretungen die betroffenen Vorgesetzen auch über die mögliche Hilfe durch Betriebs- oder Personalräte informieren.
 
Siehe auch: http://blog.psybel.de/fehlberatung-belastung-und-beanspruchung/ (“Führungskräfte sind hilflos”, haufe.de)

verdi.de :: Sozialpolitik

Donnerstag, 11. August 2011 - 21:40

http://sozialpolitik.verdi.de/teilhabepolitik_sbv/praxis-der-sbv/psychische-belastungen-und-erkrankungen

verdi.de :: Sozialpolitik / Teilhabepolitik, SBV / Praxis der SBV / Psychische Belastungen und Erkrankungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung

Mittwoch, 10. August 2011 - 13:42

Newsletter arbeitsrecht.de, 16/11 (August 2011)
Redaktion arbeitsrecht.de

der aktuelle Newsletter fasst Wissenswertes zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen zusammen und schließt sich thematisch an die Ausgaben 08/11 “Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” und 13/11 “Die Gefährdungsbeurteilung – ein unbekanntes Wesen?” an. Hier erfahren Sie, welche psychischen Beanspruchungen es gibt und welche Maßnahmen dagegen in Betracht kommen. 

Ihre arbeitsrecht.de-Redaktion

Inhaltsübersicht:

  • Einleitung
  • Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Definition: psychische Belastungen
  • Psychische Beanspruchungen – DIN EN ISO 10075
  • Vor der Gefährdungsbeurteilung
  • Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung
  • Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
  • Anonymer Fragebogen
  • Was ist, wenn keiner mitmacht?
  • Wo gibt es Hilfe?

… Der Betriebsrat kann die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verlangen. Er hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Initiativrecht (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 – 1 ABR 4/03). Auch der Arbeitnehmer kann eine solche Beurteilung fordern. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB hat er einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Konkrete Überprüfungskriterien und -methoden für die Durchführung kann er jedoch nicht vorgeben, da die gesetzlichen Vorgaben dem Arbeitgeber einen Spielraum bezüglich der Umsetzung eröffnen (BAG, Urteil vom 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06). …

Ich habe hier nur den Anfang der Ausgabe 16/11 des Newsletters wiedergegeben. Die vollständigen Ausgaben des Newsletters können Sie in einem Abonnement kostenfrei beziehen.

Esoterische Unterwanderung

Dienstag, 9. August 2011 - 00:35

http://www.zeit.de/zeit-wissen/2011/04/Dossier-Esoterik-Esoterisierung (Bernd Kramer, Juni/Juli 2011)

Pseudowissenschaften
Esoteriker unterwandern die deutschen Hochschulen
Irrationale Esoterik-Lehren findet man bereits allerorten, auch in Behörden und Unternehmen. Der Unterschied zwischen Wissenschaft und Unsinn verwischt.

Einige esoterische Lehren sind auch deswegen attraktiv, weil sie ein Glaubensgerüst und Rechtfertigungsethiken bieten, die ihren Anhängern erlauben, sich anderer Menschen rücksichtslos bedienen zu dürfen. Der Trick der Gewissensbefreiung: Wenn unter Druck gesetzte Menschen ihre inneren Kräfte nicht selbst zur Erhaltung ihrer Gesundheit nutzen, dann sind sie selbst schuld. Esoterik bietet der Verantwortungslosigkeit nützliche Strukturen.

Überhaupt bietet die ZEIT Einiges zum Thema Esoterik: http://www.zeit.de/schlagworte/themen/esoterik.
Stichworte: Theosophie, Anthroposophie, Zukunftsdeutung, Radiästie, Geistheiler, The Secret, Reiki, Parapsychologie. Reinkarnationstherapie, Engeltherapie, Rebirthing, Fernheilung, Familienaufstellung.

Es gibt auch ein Video Dr. Max: Geister am Telefon – ZEIT WISSEN: http://www.youtube.com/watch?v=FdYdnYUrnJ0

Ein unfreundlicher Charakter steigert Gehalt und Karrierechancen

Samstag, 6. August 2011 - 14:25

 
Siehe aber auch:

  • Mariam Lau: Endlich eine nette Oberschicht!, Merkur, Heft 619, 2000-11