Archiv für August, 2011

Arbeit und Erholungsfähigkeit

Mittwoch, 31. August 2011 - 16:48

http://www.liga.nrw.de/themen/Arbeit_gestalten/ges_foerd/erholungsfaehigkeit/

Die Fähigkeit, sich zu erholen, wird durch die Anforderungen der modernen Arbeitswelt und Gesellschaft zunehmend beeinträchtigt: Psychische Belastungen stellen für viele Beschäftigte keine Ausnahmen dar, sondern bestimmen den beruflichen Alltag. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang v. a. Zeitdruck, hohe Verantwortung und Leistungsverdichtung. Hinzu kommen Belastungen durch Umstrukturierungsmaßnahmen, ungünstige Arbeitszeiten und die Angst, den steigenden Anforderungen nicht gerecht werden zu können und den Arbeitsplatz zu verlieren.

Auf Dauer bleibt das hohe Belastungsniveau nicht ohne Folgen: Viele Beschäftigte fühlen sich durch ihre Arbeit erschöpft, können aber in der Freizeit nicht abschalten, leiden unter Schlafstörungen, fühlen sich lustlos und ausgebrannt. Ständige Erreichbarkeit, die Veränderung privater Beziehungen und zunehmende Mobilität stellen zusätzliche Herausforderungen dar.

Maßnahmen der Arbeitsgestaltung können dazu beitragen, vermeidbare Belastungen und deren negative Folgen zu mindern. Die Möglichkeiten der Verhältnisprävention sind jedoch begrenzt, denn manche Arbeitsbedingungen lassen sich kaum verändern. Hier kommt dem eigenen Handeln auf der Grundlage gesundheitsförderlicher und sozial verträglicher Arbeitsbedingungen besondere Bedeutung zu. Die erholungswirksame Gestaltung der Freizeit ist dabei ein besonders wichtiger Aspekt.

 

Fachtagung “Die erschöpfte Gesellschaft? Arbeit und Erholungsfähigkeit im Blickpunkt der Wissenschaft.”
16. November 2010 in Bochum

Programm zur Fachtagung
“Die erschöpfte Gesellschaft? Arbeit und Erholungsfähigkeit im Blickpunkt der Wissenschaft.”

Grußwort
Grußwort von Dr. Eleftheria Lehmann, Präsidentin des LIGA.NRW

Präsentationen der Referenten:

Erkenntnisse der Schlafmedizin für die Arbeitswelt
Prof. Dr. Thorsten Schäfer, Ruhr-Universität Bochum

Erholung für die Arbeit – Was sagt die Psychologie?
Prof. Dr. Jarek Krajewski, Bergische Universität Wuppertal

Und nach der Arbeit: Regenerative Freizeitgestaltung vs. soziale Verpflichtungen
Prof. Dr. Tobias Esch, Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg

Siehe auch: S. 40 in http://www.liga.nrw.de/_media/pdf/news/JB_2010_Inter_1.pdf

Tagung 15 Jahre Arbeitsschutzgesetz

Dienstag, 30. August 2011 - 07:35

Arbeit und Leben DGB/VHS
Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im Land Nordrhein-Westfalen e. V.
http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/seminareveranstaltungen-im-ueberblick/seminare/tagungen/15-jahre-arbeitsschutzgesetz/

Das 15jährige Bestehen des Arbeitsschutzgesetzes war Anlass für eine Tagung, die wir zusammen mit dem Büro für Arbeitsschutz & Betriebsökologie, mit den Zeitschriften “Arbeitsrecht im Betrieb”, “gute ARBEIT” und anderen Medienpartnern in Hamburg veranstaltet haben.

Impressionen

Beiträge:

Praxisberichte:

Mitbestimmung durch Arbeitsschutzgesetz

Montag, 29. August 2011 - 14:47

http://archiv.soca-online.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3d888b694471d&akt=news_news&view=&lang=1

Mitbestimmung durch Arbeitsschutzgesetz
Nachdem eine Reihe von Landesarbeitsgerichten in einzelnen Aspekten des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung bereits eine Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bestätigt haben, hat nun auch das Bundesarbeitsgericht eine umfassende Mitbestimmung beschlossen.
Lange hatte es gedauert, dass eine Klage auf Grundlage des 1996 erlassenen Arbeitsschutzgesetz vor das Bundesarbeitsgericht gekommen ist. Im Frühjahr 2002 war es dann soweit. Der Antragsteller, ein großes Luftfahrtunternehmen aus Hamburg, wollte durch das Bundesarbeitsgericht feststellen lassen, dass dem Betriebsrat in einer Reihe von Fragen, die das Arbeitsschutzgesetz betreffen, keine Mitbestimmung zusteht. Das Bundesarbeitsgericht hat alle Anträge vollständig zurückgewiesen.

Zu den einzelnen Punkten, die bei diesem Verfahren zur Verhandlung standen, gehörten u. a.:

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes an Bildschirmgeräten und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer;
  • Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bei der Einführung und Änderung neuer Techniken, Technologien bzw. bei der Veränderung von Arbeitsinhalten, Arbeitsfeldern;
  • Gestaltung und Durchführung der Qualifizierung und Unterweisung am Bildschirmarbeitsplatz;
  • Bildung eines Gesundheitssauschusses mit eigenen Aufgaben, Rechten und Pflichten;
  • die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsplätze einer Arbeitsplatzanalyse zu unterziehen und eine Beurteilung der Sicherheits- und Gesundheitsgefahren vorzunehmen;
  • die Unterbrechung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten durch Pausen, die Bestandteil der Arbeitszeit sind.

Hierbei ist insbesondere die Bestätigung der Mitbestimmung bei der Durchführung der Arbeitsplatzanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz eine wichtige Entscheidung. Sie eröffnet Betriebs- und Personalräten einen breiten Handlungsspielraum und die Perspektive, einen starken Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen nehmen zu können.

soCa Projekt
18.09.2002

Im BAG-Beschluss geht es konkret um die folgenden Punkte:

  1. Gesundheitsschutz;
  2. Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten;
  3. Gesundheitsschutz bei Regelungen über folgende Fragen:
    1. Informations- und Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über allgemeine Informationen über den Gesundheitsschutz bei Bildschirmarbeit;
    2. Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Arbeit an Bildschirmgeräten;
    3. Gestaltung des Arbeitsplatzes an Bildschirmgeräten und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer;
    4. Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bei der Einführung und Änderung neuer Techniken/ Technologien bzw. bei der Veränderung von Arbeitsinhalten, Arbeitsfeldern oder Tätigkeiten oder anderen Änderungen am Bildschirmarbeitsplatz;
    5. Gestaltung und Durchführung der Qualifizierung und Unterweisungen am Arbeitsplatz mit Bildschirmgeräten;
    6. Einräumung eines Anspruchs der Arbeitnehmer auf ein Präventionsprogramm und Regelung von Zielen und Inhalten dieses Programms;
    7. Bildung eines Gesundheitsausschusses mit eigenen Aufgaben, Rechten und Pflichten;
    8. Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsplätze einer Arbeitsplatzanalyse hinsichtlich der Beurteilung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen unter Mitwirkung der Arbeitnehmer zu unterziehen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, auf Grund einer Bewertung dieser Arbeitsanalyse Maßnahmen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes neu zu treffen;
    9. Einräumung eines Anspruchs der Arbeitnehmer auf regelmäßige präventivmedizinische Untersuchungen;
    10. Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat über den Stand der präventivmedizinischen Untersuchungen;
    11. Verpflichtung des Arbeitgebers, auf Grund präventivmedizinischer Untersuchungsergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsausschuß unter Mitbestimmung des Betriebsrats Maßnahmen zum Gesundheitsschutz festzulegen;
    12. Unterbrechung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten durch Pausen, die Bestandteil der Arbeitszeit sind.

Siehe auch:

Anzeige Berufskrankheit

Samstag, 27. August 2011 - 23:43

Meldung Unfall und Berufskrankheit
http://www.bghm.de/index.php?id=83

Die behandelnden Ärzte, die einen Verdacht auf eine Berufskrankheit haben, sind gesetzlich verpflichtet, diese der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Dies gilt auch für den Betriebsarzt, den Arbeitgeber und die Krankenkasse, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass Mitarbeiter an einer Berufskrankheit leiden.

Siehe auch: Berufskrankheitenverordnung (BKV): Psychische Erkrankungen sind darin noch nicht enthalten. Engegen populären Vorstellungen sind sie aber oft gut heilbar. Bei psychosomatischen Erkrankungen können jedoch unumkehrbare Schäden entstehen, die auch Berufskrankheiten sind.

Lesenswert ist bei ergo-online die Seite Berufskrankheiten von Ulla Wittig-Goetz.

 
Die Hürden für die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit sind sehr hoch. Einfacher, als der Nachweis einer berufsbedingten Erkrankung ist dagegen der Nachweis der Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften: Wenn Sie noch nicht erkrankt wird, aber der Arbeitgeber bei der Prävention versagt, dann kann das Arbeitsschutzgesetz helfen: § 17 ArbSchG

Rechte der Beschäftigten

(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. …

Meinen Sie als Arbeitnehmer, dass psychische Fehlbelastungen ihre Gesundheit beinträchtigen, dann sollten Sie den Sachverhalt so gut dokumentieren, dass Dritte (Arzt, Betriebsrat, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Rechtsanwalt, Richter usw. ) ihn ohne zusätzliche Erläuterung verstehen. Diese Dokumentation kann Ihnen und Familienangehörigen im Krankheitsfall weiterhelfen.

Es kann sinnvoll sein, dass Sie sich vor einer Anzeige an Behörden mit der Gewerkschaft beraten, bei der Sie Mitglied sind. Hier ist inzwischen auch im Bereich der psychisch wirksamen Belastungen genügend Kompetenz aufgebaut worden, um Gewerkschaftsmitgliedern, deren Recht auf Arbeitsschutz missachtet wird, weiterhelfen zu können.

Der Österreichische Arbeitsklima Index

Samstag, 27. August 2011 - 23:09

http://www.arbeiterkammer.com/online/warum-arbeitsklima-index-61124.html

Siehe auch “well-being@work”:
http://www.arbeiterkammer.com/online/well-beingwork-45924.html

Offene Kommunikation

Samstag, 27. August 2011 - 11:40

Das Ineinander zweier heterogener Ursprünge [Notwendigkeit der Gemeinschaftsarbeit, der Kampf zwischen Mensch und Mensch] bleibt der Grundcharakter des Herrschens. Daher wird auch alle irgendwo in Grenzen gelingende wahre Gemeinschaft aus gemeinsamem Zweck doch anderswo als Theorie ein Täuschungsmittel zur Interpretation und Verschleierung der tatsächlichen Gewalt. Immer wieder werden die Dinge durch ihr Gegenteil benannt und verborgen. So wird in dem Schein der Kommunikation – der offenen Aussprache – ausgehorcht und befohlen, im Schein der Freiheit und Freiwilligkeit erzwungen, im Mantel des reinsten Ethos das Böse vollzogen, im Schein der Wahrheit gelogen und betrogen, und alle jeweils gültigen Werte werden je nach Situation in Anspruch genommen oder ignoriert.

Karl Jaspers, Von der Wahrheit, 1948 (2.Teil, 3.Kap., II, B, 3, b)

17 Hippies

Samstag, 27. August 2011 - 08:14

Vivien Lee und 17 Hippies live in GuangZhou, China
http://www.youtube.com/watch?v=uUhJB7fkYyY

“Saragina Rumba” DVD Live in Berlin
http://www.youtube.com/watch?v=Ckn4Nun2nhM

15 Jahre Arbeitschutzgesetz

Montag, 22. August 2011 - 22:19

In http://www.sozialticker.com/15-jahre-arbeitsschutzgesetz-ein-anlass-zum-feiern-und-verbessern_20110820.html gefunden:

19. August 2011

15 Jahre Arbeitsschutzgesetz – ein Anlass zum Feiern und Verbessern

Zum 15-jährigen Bestehen des Arbeitsschutzgesetzes erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
    “Vor 15 Jahren, am 21.8.1996, ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Damals war es ein wichtiger Meilenstein – heute muss dringend nachgebessert werden. Die Bundesregierung muss die neuen Herausforderungen beim Arbeitsschutz ernst nehmen, statt die notwendigen Reformen zu verschleppen.
    Psychische Belastungen nehmen zu und sind für einen großen Teil der berufsbedingten Erkrankungen und für vorzeitige Arbeitsunfähigkeit verantwortlich. Diese Entwicklung ist beunruhigend, deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf. Wir brauchen eine Anti-Stressverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Stress und psychosozialen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Gesundheitsrisiken durch beruflichen Stress darf die Bundesregierung nicht länger den Arbeitgebern unreguliert überlassen.
    Die gesetzlich verankerte Gefährdungsanalyse wird nur von einem Teil der Betriebe durchgeführt. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass nahezu alle Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Zudem muss sie um altersbezogene Aspekte ergänzt werden, denn die älteren Beschäftigten brauchen altersgerechte und die Jungen alternsgerechte Arbeitsplätze. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der Rente mit 67 Jahren ist dies ein Gebot der Stunde. Aber die Bundesregierung ist in Sachen Gefährdungsanalysen ahnungslos und naiv. Sie sollte sich schleunigst kundig machen und handeln.”

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

(Links nachträglich eingefügt)

“Gefährdungsanalyse” geht vielleicht zu weit, das Gesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung. Und die wird oft schon gemacht, jedoch ohne Einbezug psychisch wirksamer Belastungen. Und da diese inzwischen auch eine relevante Gefährtungskategorie darstellen, haben sie beurteilt zu werden. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

Aber immerhin greifen DIE GRÜNEN das Thema auf.

Ich befürchte allerdings, dass sowohl die Bundesregierung wie auch die Unternehmen bei diesem Thema nur so tun, als ob sie ahnungslos und naiv seien. In Kooperation mit vielen Unternehmen stellen sich Politiker einfach dumm, um keinen Handlungsbedarf und/oder vorsätzlichen Rechtsbruch sehen zu müssen.

Die Stoiber-Kommission ahnt z.B. durchaus, dass die Bildschirmarbeitsverordnung mit ihren unangenehm konkreten Vorgaben recht wirksam sein könnte und versucht darum, diese Verordnung zu schwächen.

Ob eine Anti-Stress-Verordnung hilft? Eigentlich ist alles da, was Arbeitnehmer brauchen. Aber die Aufsicht will einfach nicht klappen. Kurz nach 1996 war das vielleicht noch verzeihlich, aber spätestens nach den BAG-Beschlüssen im Jahr 2004 hätte die Aufsicht in die Gänge kommen müssen. Kann es sein, dass sie aus politischen Gründen seit 1996 (also auch unter Rot-Grün) gar nicht funktionieren soll?

Unternehmen Wahnsinn

Sonntag, 21. August 2011 - 18:07

Theresia Volk (www.relevant-sets.de): Unternehmen Wahnsinn, 2011, ISBN 978-3-466-30906-1

Klappentext:

Der Büro- oder auch Organisations-Mensch erlebt sich heute oft als wirkungslos, als Gefangener eines undurchschaubaren Systems. Er will in seinen Unternehmen und Projekten gut, gerne und engagiert arbeiten, kommt aber nicht (oder: immer weniger) dazu. Er hat sich in einer Parallelwelt zwischen professioneller Unterforderung und struktureller Überforderung zwar eingerichtet. Aber er spürt den Wahnsinn dieser Welt. Die Management- und Organisationsberaterin Theresia Volk analysiert diese ganz ungute Situation. Sie präsentiert keine Sündenböcke, keine einfachen Rezepte, keine ultimative Auflösung der menschlich-organisationalen Misere. Vielmehr zeigt sie Öffnungen und neue Kontexte, die dem organisationalen Wahnsinn den Sinn – das Zusammenhängende – abringen. Es werden Symptome des Wahnsinns (wie Hysterisierung und Selbsterregung) beleuchtet, es wird präzise diagnostiziert, warum es z.B. keine Krise der Führung, sondern eine der Zugehörigkeit gibt; und wie weit die soziale Verwahrlosung bei sogenannten Top-Leuten wirklich geht. Schließlich werden Vordenker wie Francois Jullien und konsequente Kreative wie Lars von Trier als Therapeuten und Ermutiger präsentiert. Eine hochaktuelle Organisations- und Gesellschaftskritik, die trotz einiger ironischer Zuspitzungen absolut ernst genommen werden will. Eine Anregung zum nicht-trivialen Weiterdenken.

Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Freitag, 19. August 2011 - 18:25

http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsstatten/qualitaetsbarometer-wie-gut-ist-ihr-arbeitsschutzprogramm/

Qualitätsbarometer: Wie gut ist Ihr Arbeitsschutzprogramm?

Der Arbeitsschutz kommt auf den Prüfstand. Dazu wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein Qualitätsbarometer beschlossen. Haben Sie schon die Qualität Ihres Arbeitsschutzprogramms untersucht?

Was aus dem GDA-Qualitätsbarometer wird, hängt von der Umsetzung ab. Ich hoffe, das meine Kritik vorschnell war.

Immerhin reizt das GDA-Qualitätsbarometer Andere an, nach Hinweis auf das GDA-Qualitätsbarometer auch eigene Qualitätsbarometer anzubieten. Da muss man aufpassen, dass hier nichts durcheinander gerät.