Kategorie 'BGHW'

BGHW Handbuch: Irreführender Titel

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 08:30

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/news/neues/1_quartal_2012/article.2012-02_06 bzw. http://www.bghw.de/aktuelles/nachrichten/raus-aus-der-stressfalle

… Auch Beschäftigte können – über die vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. Das neue BGHW-Handbuch “Psychische Belastung am Arbeitsplatz” soll sensibilisieren sie dabei unterstützen, mit psychischen Belastungen konstruktiv umzugehen.

Hier finden Beschäftigte anschauliche Beispiele für die häufigsten Ausprägungen psychischer Belastung mit exemplarischen Beschreibungen schwieriger Arbeitssituationen sowie eine Vielzahl von Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt. …

http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/hb9.pdf

… Auch Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter* können – über die von Ihrem Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. …

 
Der Titel ist: “Handbuch Psychische Belastung am Arbeitsplatz der BGHW: Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt”. Richtiger müsste es heißen: “Handbuch Bewältigung psychischer Beanspruchungen am Arbeitsplatz“.

Hätte das Handbuch den richtigen Titel, dann würden die guten Ratschläge in dem Handbuch in das Handbuch hineinpassen. Der Fokus liegt fast völlig auf der Verhaltensprävention. Wie eine Überlastungsanzeige aussieht, wer bei ihrer Formulierung helfen könnte (z.B. der Betriebsrat) und was der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter zu tun hat, erfährt erfahren die Leser nicht. In der Broschüre fehlt jede Aufklärung der Mitarbeiter über ihr Recht auf Verhälnisprävention. Ursula von der Leyen zufolge lassen etwa 70% der Unternehmen in Deutschland hier die Rechte ihrer Mitarbeitern schleifen, Aufklärung wäre also nötig. In einem Handbuch für psychische Belastung ist es ein Fehler, dass nun auch eine Berufsgenossenschaft die Arbeitnehmer hier alleine lässt.

Da sich die BGHW sicherlich mit der Materie auskennt, kann das eigentlich nicht versehentlich geschehen sein: Abgesehen von einem kurzen Satz erfahren die Arbeitnehmer erfahren nichts über die Verantwortung, die die Arbeitgeber ihnen gegenüber haben.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/warnung-vor-der-reinen-verhaltenspraevention/

Der Betriebsrat im Arbeitsschutz

Samstag, 23. Juni 2012 - 17:12

http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/m113.pdf, August 2011

 
Und leider nur noch antiquarisch zu bekomen: Jens Gäbert, Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2008

Mit dieser Berufsgenossenschaft stimmt etwas nicht

Donnerstag, 2. Februar 2012 - 09:15

http://www.bghw.de/aktuelles/nachrichten/raus-aus-der-stressfalle

… Hier finden Beschäftigte anschauliche Beispiele für die häufigsten Ausprägungen psychischer Belastung mit exemplarischen Beschreibungen schwieriger Arbeitssituationen sowie eine Vielzahl von Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt.

Ratschlag: Sind sie Arbeitnehmer, dann wählen Sie eine Arbeitnehmervertretung, die den Arbeitgeber kräftig motiviert, Stressfallen zu eliminieren. Es hilft nicht, den Mitarbeitern den Schwarzen Peter zuzuschieben. Sieben von zehn Unternehmen lassen den Einbezug seelischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen. Sie greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf. Nicht Einsicht und Verantwortungsbewusstsein, sondern gesetzliche Verpflichtungen sind der stärkste Motivator für Unternehmen, sich mit psychosozialen Risiken zu befassen. Betriebsräte müssen sich damit auskennen.

Im Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber für die Vermeidung schädlichen Stresses verantwortlich. Zwar haben auch die einzelnen Beschäftigten in den Betrieben eine Verantwortung für sich selbst, aber Arbeitgeber, die psychische Belastungen nicht ordentlich in den Arbeitsschutz einbeziehen, verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie an die Eigenverantwortung von Mitarbeitern appellieren ohne zuvor ihre vorgeschriebenen Hausaufgaben gemacht zu haben. Der Großteil der Unternehmen in Deutschland hat hier versagt.

Mängel beim Arbeitsschutz müssen offen angesprochen werden können. Das ist schwer, wenn sich nicht einmal eine Berufsgenossenschaft (s.u.) traut, deutlicher die Tatsache anzusprechen, dass die Mehrheit der Unternehmen die Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes noch immer ungestraft missachten darf. Die Aufsichtspersonen der BGHW sucht nicht proaktiv nach leicht feststellbaren Regelverstößen. Das ist keine Aufsicht. Dafür gibt die Berufsgenossenschaft den Mitarbeitern jedoch schlaue Ratschläge, wie sie Belastungen besser aushalten können.

Auch dieBerufsgenossenschaft soll erst einmal ihre Arbeit machen und bei ihren Firmenbesuchen genauer und kritischer hinsehen. Speziell die Überprüfung des Gefährdungsbeurteilungsprozesses ist ganz einfach. Wenn es einen mitbestimmten Einbezug der psychisch wirksamen Belastungen in solch einen Prozess nicht gibt oder wenn das Unternehmen nur so tut, als ob es ihn gäbe, dann müsste man sich schon kräftig anstrengen, das nicht zu bemerken. Was bedroht/motiviert die BG, hier Mängel durchgehen zu lassen?

Hier läuft irgendetwas sehr falsch.

Mehr dazu in Stephan Lists Blog, das mich auf das Handbuch aufmerksam gemacht hat: http://www.arbeitstattstress.de/2012/02/bghw-handbuch-psychische-belastungen-am-arbeitsplatz/

Verantwortung im Arbeitsschutz

Dienstag, 23. August 2011 - 07:51

Rechtspflichten und Rechtsfolgen
Juli 2011
http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/b2.pdf