Archiv für September, 2013

B·A·D verwirrt wieder

Montag, 30. September 2013 - 06:18

http://www.bad-gmbh.de/de/presse/pressemeldungen/meldung/artikel/unternehmen-zur-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastungen-verpflichtet.html

25. September 2013

Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtet

Psychische Belastungen jetzt im Arbeitsschutzgesetz verankert / Experten der B·A·D GmbH unterstützen Unternehmen bei der Identifikation von Gefährdungspotenzialen

Am 20. September 2013 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen klar festschreibt. So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Gleichzeitig wird in § 5, Absatz 3 als Nr. 6 erscheinen: „6. psychische Belastung bei der Arbeit“.

Mit dieser Änderung ist die Beurteilung psychischer Belastungen auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt und somit auch formell eine Angleichung an den Stand der Kenntnisse erfolgt. Psychische Belastungen sind in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen legen Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge, Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegenüber den tatsächlich am Arbeitsplatz vorhandenen Belastungen eine viel geringere Rolle spielen als allgemein dargestellt wird. Dazu erklärt Dr. Gerald Schneider, Experte bei der B·A·D GmbH für das Thema Gefährdungsbeurteilung: „Lediglich etwa 5 Prozent aller Diagnosen mit anschließender Arbeitsunfähigkeit sind psychischen Erkrankungen zuzuschreiben. Dem steht jedoch eine etwa 5 – 7-fach höhere Zahl an psychisch belasteten Arbeitnehmern gegenüber.“ Schätzungsweise 10 – 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen belastet.

Durch die Gesetzesänderung wird einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören, andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren.

Systematische Vorgehensweise mithilfe anerkannter Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung

Das wesentliche Instrument, um mögliche Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, ist die Gefährdungsbeurteilung (GB). Zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen sind alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst jetzt auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.
(pdf-Datei, 132 KB)

 
Über die B·A·D Gruppe

Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.000 Experten in Deutschland und Europa 250.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2013 betrug der Umsatz 194,0 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting und Weiterbildung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.

Das ist wieder einmal ein Versuch (hier von der B·A·D), so zu tun, als ob die Unternehmen erst jetzt zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz verprflichtet seien. Sollen damit die Rechtsbrüche und Ordnungswidrigkeiten in der Vergangenheit unter den Teppich geleugnet werden? In diesem Blog habe ich genug Fakten (darunter auch Aussagen der Arbeitgeber und des Gesetzgebers) zusammengesammelt, die zeigen, dass die Gesetzesänderung nur bereits geltendes Recht klarstellt.

Dem Geschäft der B·A·D soll es möglicherweise dienen, zu schreiben: “Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen legen Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge, Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegenüber den tatsächlich am Arbeitsplatz vorhandenen Belastungen eine viel geringere Rolle spielen als allgemein dargestellt wird. Dazu erklärt Dr. Gerald Schneider, Experte bei der B·A·D GmbH für das Thema Gefährdungsbeurteilung: ‘Lediglich etwa 5 Prozent aller Diagnosen mit anschließender Arbeitsunfähigkeit sind psychischen Erkrankungen zuzuschreiben. Dem steht jedoch eine etwa 5 – 7-fach höhere Zahl an psychisch belasteten Arbeitnehmern gegenüber.’ Schätzungsweise 10 – 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen belastet.” Hier wird der Eindruck erweckt, dass die B·A·D mutig einer allgemeinen Fehleinschätzung widerspräche. Die B·A·D versteht aber nicht einmal, dass nicht psychische Belastungen, sondern psychische Fehlbelastungen das Problem sind. Psychische Belastungen gegenüber Erkrankungen zu stellen, ist Unsinn. Was soll mit so einer Desinformation erreicht werden?

Wenn die B·A·D im Bereich der psychischen Belastungen als Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge kompetent wäre und Begriffe sauber klären wollte, dann würde sie schreiben: “Im Gegensatz zu vielen Darstellungen in der Öffentlichkeit legen Experten der B·A·D GmbH Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen nicht mit am Arbeitsplatz vorhandenen psychischen Fehlbelastungen gleichgesetzt werden dürfen. Jede Arbeit ist psychische Belastung. Und selbst arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen führen nicht gleich zu einer arbeitsbedingten Erkrankung, insbesondere wenn die vorgeschriebene Prävention funktioniert. Es geht im Arbeitsschutz ja gerade darum, dass psychische Fehlbelastungen gemindert werden, bevor es zu Erkrankungen kommt.”

DIN SPEC 91020:
Keine Arbeitsschutz-Spezifikation

Sonntag, 29. September 2013 - 21:33

In http://www.ihk-koeln.de/upload/Vortrag_BGM_Forum_Siegemund_20130924_29034.pdf versäumte Bernd Siegemund, eine wichtige Einschränkung der DIN SPEC 91020 ganz deutlich klarzustellen: Die DIN SPEC 91020 ist keine Arbeitsschutz-Spezifikation.

Bildzitat (mit meinen Anmerkungen darin in violetter Schrift):

Quelle:
Standardisierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements / DIN Spec 91020
Prof. Dr. Bernd Siegemund
IHK – Unternehmerforum ,,Betriebliches Gesundheitsmanagement”
Köln, 24.September 2013
www.bad-gmbh.de // www.teamprevent.com

Anmerkung:
Den violetten Text habe ich nachträglich eingefügt (2013-09-29), denn das DIN stellt klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird.

Die Grafik ist im Original irreführend, da sie das BGM mit den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in Verbindung bringt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem BGM und einem AMS aus meiner Sicht:

  • Ein BGM kann ohne die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nicht funktionieren.
  • Ein AMS dient dazu, zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beizutragen.

Wenn ein sich nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes richtendes AMS unbedingt zertifiziert werden muss, dann ist darum zunächst ein Zertifikat nach OHSAS 18001 (oder vergleichbare Standards) anzustreben. Wenn dann noch Geld übrig ist, kann man es für diese DIN SPEC als Sahnehäubchen oben drauf ausgeben. Andererseits kann man ja geschützt durch überforderte Gewerbeaufsichten auch versuchen, den Rechtsstaat damit zu veralbern, dass man “über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus” geht, ohne diese Bestimmungen selbst einzuhalten.

Wie gründet man einen Betriebsrat?

Donnerstag, 26. September 2013 - 06:54

Den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz haben weder die Politiker noch die Gewerbeaufsicht und schon gar nicht die Unternehmer vorangetrieben. Im Gegenteil: Ursula von der Leyen zufolge haben sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen. Sie alle reagierten nur auf die Gegenwehr der Arbeitnehmer, denn die wesentlichen Impulsgeber waren die Arbeitnehmervertretungen. Ohne den Druck der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmerverbände wäre der seit 1996 staatlich tolerierte Rechtsbruch der großen Mehrheit der Arbeitgeber auch heute kein Thema.

Arbeitnehmervertretungen sind also wichtig. Der Deutsche Journalistenverband erklärt, wie man einen Betriebsrat gründet: http://www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/personal-und-betriebsraete/brwahl14/warum-betriebsrat.html.

Betriebsratsgründer brauchen Rückhalt von ihrer Gewerkschaft, um sich gegen rechtswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers wehren zu können.

Burnout in der Familie

Mittwoch, 25. September 2013 - 06:26

Heute in den Medien: “Burnout” ist ansteckend.

Verdeutlichung bestehender Pflichten

Dienstag, 24. September 2013 - 06:54

http://derstandard.at/1379291332126/Psychische-Belastungen-im-Job-Es-geht-nicht-nur-um-Naechstenliebe

Psychische Belastungen im Job: “Es geht nicht nur um Nächstenliebe”
Interview | Oliver Mark, 20. September 2013, 17:00

Martina Molnar, Arbeits- und Gesundheitspsychologin und Gründerin der Firma Humanware.
[...]
derStandard.at: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das eine verpflichtende Evaluierung von Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz vorschreibt, wurde um den Punkt psychische Belastungen erweitert. Ist das schon in den Köpfen der Unternehmer angekommen?

Molnar: Unternehmen müssen das eigentlich schon seit dem Jahr 1995 machen, das ist EU-Recht, allerdings geschah das in der Praxis zu selten. Das Gesetz ist davon ausgegangen, dass die gesamte Arbeitssituation zu evaluieren ist. Nachdem das allerdings im Bereich der psychischen Belastungen kaum passiert ist, bietet es eigentlich nur eine Verdeutlichung, dass die Begriffe physische und psychische Belastungen jetzt vorkommen. Der Mensch besteht aus mehr als nur aus Knochen, Gelenken und dem Blutkreislauf.

derStandard.at: Wie werden psychische Belastungen definiert?

Molnar: Leider wird psychische Belastung häufig verwechselt mit psychischer Erkrankung. [...]

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

Das gilt auch für die bevorstehende Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland. Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat das bereits im Juni auf den Weg gebrachte Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) verabschiedet. Hinter der Überschrift der Gesetzesänderungsantrages zur Fusionen der gesetzlichen Unfallversicherung und Erleichterungen der Betriebsprüfung versteckt sich auch eine Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung (“Beurteilung der Arbeitsbedingungen”) im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Die Österreicher waren da ein bisschen schneller.

Bevorstehende Änderungen im deutschen ArbSchG:

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
[...]

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
[...]
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
[...]
6. psychische Belastungen bei der Arbeit

Die Anmerkung von Martina Molnar zum ausdrücklichen Einbezug psychischer Belastung in das österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz, dass damit nur bereits seit vielen Jahren bestehenden Verpflichtung verdeutlicht werden, gilt natürlich auch für die vorgesehenen Änderungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Hinter beiden Gesetzen steckt die gleiche europäische Richtlinie.

Zu gesunder Arbeit surfen

Dienstag, 24. September 2013 - 06:53

In http://www.heise.de/resale/meldung/Surftipp-der-Woche-Gesunde-Arbeit-1955804.html wird auf die Kampagne “Gesunde Arbeit” des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen hingewiesen.

Broschüren „Gesunde Arbeit“ (http://www.bdp-verband.org/bdp/archiv/gesunde-arbeit/):

  • Teil 1: Burnout – Was Unternehmen und Führungskräfte tun können
  • Teil 2: Führung und Gesundheit – Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können
  • Teil 3: Gefährdungsbeurteilung – Psychische Belastung bei der Arbeit
  • Teil 4: Gesunde Arbeitsbedingungen – Was Unternehmen tun können
  • Teil 5: Stress – Was tun bei Stress?

Pflicht und Kür

Freitag, 20. September 2013 - 06:38

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesunde Mitarbeiter, gesundes Unternehmen
(IHK Bonn/Rhein-Sieg, DIE WIRTSCHAFT SEPTEMBER 2013)
http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/News/Die_Wirtschaft/Die_Wirtschaft_2013/09/Dokumente/Betriebliches_Gesundheitsmanagement.pdf

 
S. 10 (PDF 3/16):

[...] Alle Unternehmen in Deutschland müssen im Rahmen bestehender Gesetze, etwa dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz, für ihre Beschäftigten Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung umsetzen. Das ist die Pflicht, an der auch kleine und mittlere Betriebe nicht vorbeikommen. Die Kür ist alles das, was darüber hinausgeht. [...]

 
S. 20 (PDF 13/16):

[...] Gesund am Arbeitsplatz:
Pflicht und Kür
Interview mit Professor Dr. Bernd Siegemund,
Vorsitzender der Geschäftsführung der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Bonn
[...]
Sind Firmen nicht ohnehin verpflichtet, sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern?
Es gibt Pflicht und Kür. Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber, je nach Betriebsgröße und Branche bestimmte Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zu ergreifen. Maßgeblich sind zum Beispiel das Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz. Es steht aber jedem Unternehmen frei, über diese Pflicht hinaus die Gesundheit seiner Beschäftigten zu fördern. Und das halte ich, wie gesagt, inzwischen für ein Muss, wenn ein Betrieb nicht massiv an Attraktivität und Leistungsfähigkeit verlieren will. [...]

 
Zu “Pflicht und Kür” gibt es in diesem Blog schon frühere Beiträge. Wie glaubwürdig ist die Werbung von Wirtschaftsverbänden für die Kür, wenn große Teile ihrer Klientel nicht zuerst ihre Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen wollen?

Dreiste Werbung für DIN SPEC 91020

Mittwoch, 18. September 2013 - 07:10

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4455_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

[...] Seminarbeschreibung
Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagementsystem- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug. [...]

Mit dieser Ankündigung des Concada-Seminars “Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″ (4.12.2013 – 6.12.2013, Bonn) zeigt der Seminaranbieter entweder Inkompetenz oder es handelt sich hier um die dreisteste Werbung für die DIN SPEC 91020, die mir bisher untergekommen ist: Die DIN SPEC 92010 ist kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der DIN SPEC 91020 geht es um Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), nicht um AMS!

Comcada ist ein Unternehmen der B·A·D Gruppe, die beim DIN die DIN SPEC 91020 federführend in das PAS-Verfahren des DIN einbrachte. Dabei stellte das DIN klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird. Trotzdem versucht B·A·D über seine Tochtergesellschaft, den Standard nun doch als Arbeitsschutzstandard zu verkaufen. Spielt das DIN da mit?

Wenn Sie ein Seminar für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) suchen, dann sollten sie Ihr Geld und Ihre Zeit nicht mit der Teilnahme an fragwürdigen Veranstaltungen verschwenden, in denen der Gültigkeitsbereich der DIN SPEC 91020 in einen falschen Zusammenhang gestellt wird. Hinsichtlich spezieller AMS-Kenntnisse ist es besser, BGM-Auditoren z.B. basierend auf OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH zu schulen.

Psychotherapeuten zur gemeinsamen Erklärung von BMAS, BDA und DGB

Mittwoch, 18. September 2013 - 07:04

http://www.lpk-bw.de/archiv/news2013/130917_angebote_psych_kranke_arbeitnehmer.html

[...] Bundesregierung und Sozialpartner setzen insbesondere auf den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz sowie freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung. In der Gefährdungsbeurteilung sehen sie ein geeignetes Instrument, um Gefährdungen der psychischen Gesundheit in den Betrieben zu erkennen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Arbeitsministerium will darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob die rechtlichen Vorgaben ausreichen oder verändert werden müssen.

„Betriebliches Engagement allein wird nicht ausreichen, um psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken“, erklärt BPtK-Präsident Richter. Ebenso wichtig sei die frühzeitige und rechtzeitige Behandlung von psychischen Erkrankungen. Auch die Sozialpartner halten es für notwendig, in ihrer gemeinsamen Erklärung die ambulante psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. [...]

Widerstand gegen Stress

Dienstag, 17. September 2013 - 07:24

http://www.hcc-magazin.com/gemeinsam-gegen-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz/10213

BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.

Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:

„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“

Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben zunächst die gesetzliche Pflicht zu beachten, Belastungen durch schädlichen Stress zu mindern.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken ist eine feine Sache. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsschutzgesetz von der Mehrheit der Arbeitgeber nicht mehr missachtet wird. Also lasst uns den Widerstand gegen Stress, Burnout und Rechtsbruch stärken.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat die Minderung von schädlichem Stress Vorrang. Das ist Verhältnisprävention. Individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit sind nachrangig. Wir haben hier eine Ministerin, die die Prioritäten im Arbeitsschutz nicht kennt. Kein Wunder, dass etwa 80% der Arbeitgeber unter solchen “rücksichtsvollen” Politikern ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutzgesetz ungestraft missachten und ihre Mitarbeiter dadurch einem unzulässig hohen Verletzungsrisiko aussetzen durften.