DIN SPEC 91020:
Keine Arbeitsschutz-Spezifikation

Sonntag, 29. September 2013 - 21:33

In http://www.ihk-koeln.de/upload/Vortrag_BGM_Forum_Siegemund_20130924_29034.pdf versäumte Bernd Siegemund, eine wichtige Einschränkung der DIN SPEC 91020 ganz deutlich klarzustellen: Die DIN SPEC 91020 ist keine Arbeitsschutz-Spezifikation.

Bildzitat (mit meinen Anmerkungen darin in violetter Schrift):

Quelle:
Standardisierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements / DIN Spec 91020
Prof. Dr. Bernd Siegemund
IHK – Unternehmerforum ,,Betriebliches Gesundheitsmanagement”
Köln, 24.September 2013
www.bad-gmbh.de // www.teamprevent.com

Anmerkung:
Den violetten Text habe ich nachträglich eingefügt (2013-09-29), denn das DIN stellt klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird.

Die Grafik ist im Original irreführend, da sie das BGM mit den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in Verbindung bringt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem BGM und einem AMS aus meiner Sicht:

  • Ein BGM kann ohne die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nicht funktionieren.
  • Ein AMS dient dazu, zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beizutragen.

Wenn ein sich nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes richtendes AMS unbedingt zertifiziert werden muss, dann ist darum zunächst ein Zertifikat nach OHSAS 18001 (oder vergleichbare Standards) anzustreben. Wenn dann noch Geld übrig ist, kann man es für diese DIN SPEC als Sahnehäubchen oben drauf ausgeben. Andererseits kann man ja geschützt durch überforderte Gewerbeaufsichten auch versuchen, den Rechtsstaat damit zu veralbern, dass man “über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus” geht, ohne diese Bestimmungen selbst einzuhalten.


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