B·A·D verwirrt wieder

Montag, 30. September 2013 - 06:18

http://www.bad-gmbh.de/de/presse/pressemeldungen/meldung/artikel/unternehmen-zur-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastungen-verpflichtet.html

25. September 2013

Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtet

Psychische Belastungen jetzt im Arbeitsschutzgesetz verankert / Experten der B·A·D GmbH unterstützen Unternehmen bei der Identifikation von Gefährdungspotenzialen

Am 20. September 2013 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen klar festschreibt. So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Gleichzeitig wird in § 5, Absatz 3 als Nr. 6 erscheinen: „6. psychische Belastung bei der Arbeit“.

Mit dieser Änderung ist die Beurteilung psychischer Belastungen auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt und somit auch formell eine Angleichung an den Stand der Kenntnisse erfolgt. Psychische Belastungen sind in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen legen Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge, Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegenüber den tatsächlich am Arbeitsplatz vorhandenen Belastungen eine viel geringere Rolle spielen als allgemein dargestellt wird. Dazu erklärt Dr. Gerald Schneider, Experte bei der B·A·D GmbH für das Thema Gefährdungsbeurteilung: „Lediglich etwa 5 Prozent aller Diagnosen mit anschließender Arbeitsunfähigkeit sind psychischen Erkrankungen zuzuschreiben. Dem steht jedoch eine etwa 5 – 7-fach höhere Zahl an psychisch belasteten Arbeitnehmern gegenüber.“ Schätzungsweise 10 – 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen belastet.

Durch die Gesetzesänderung wird einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören, andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren.

Systematische Vorgehensweise mithilfe anerkannter Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung

Das wesentliche Instrument, um mögliche Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, ist die Gefährdungsbeurteilung (GB). Zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen sind alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst jetzt auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.
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Über die B·A·D Gruppe

Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.000 Experten in Deutschland und Europa 250.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2013 betrug der Umsatz 194,0 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting und Weiterbildung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.

Das ist wieder einmal ein Versuch (hier von der B·A·D), so zu tun, als ob die Unternehmen erst jetzt zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz verprflichtet seien. Sollen damit die Rechtsbrüche und Ordnungswidrigkeiten in der Vergangenheit unter den Teppich geleugnet werden? In diesem Blog habe ich genug Fakten (darunter auch Aussagen der Arbeitgeber und des Gesetzgebers) zusammengesammelt, die zeigen, dass die Gesetzesänderung nur bereits geltendes Recht klarstellt.

Dem Geschäft der B·A·D soll es möglicherweise dienen, zu schreiben: “Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen legen Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge, Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegenüber den tatsächlich am Arbeitsplatz vorhandenen Belastungen eine viel geringere Rolle spielen als allgemein dargestellt wird. Dazu erklärt Dr. Gerald Schneider, Experte bei der B·A·D GmbH für das Thema Gefährdungsbeurteilung: ‘Lediglich etwa 5 Prozent aller Diagnosen mit anschließender Arbeitsunfähigkeit sind psychischen Erkrankungen zuzuschreiben. Dem steht jedoch eine etwa 5 – 7-fach höhere Zahl an psychisch belasteten Arbeitnehmern gegenüber.’ Schätzungsweise 10 – 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen belastet.” Hier wird der Eindruck erweckt, dass die B·A·D mutig einer allgemeinen Fehleinschätzung widerspräche. Die B·A·D versteht aber nicht einmal, dass nicht psychische Belastungen, sondern psychische Fehlbelastungen das Problem sind. Psychische Belastungen gegenüber Erkrankungen zu stellen, ist Unsinn. Was soll mit so einer Desinformation erreicht werden?

Wenn die B·A·D im Bereich der psychischen Belastungen als Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge kompetent wäre und Begriffe sauber klären wollte, dann würde sie schreiben: “Im Gegensatz zu vielen Darstellungen in der Öffentlichkeit legen Experten der B·A·D GmbH Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen nicht mit am Arbeitsplatz vorhandenen psychischen Fehlbelastungen gleichgesetzt werden dürfen. Jede Arbeit ist psychische Belastung. Und selbst arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen führen nicht gleich zu einer arbeitsbedingten Erkrankung, insbesondere wenn die vorgeschriebene Prävention funktioniert. Es geht im Arbeitsschutz ja gerade darum, dass psychische Fehlbelastungen gemindert werden, bevor es zu Erkrankungen kommt.”


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