Widerstand gegen Stress

Dienstag, 17. September 2013 - 07:24

http://www.hcc-magazin.com/gemeinsam-gegen-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz/10213

BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.

Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:

„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“

Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben zunächst die gesetzliche Pflicht zu beachten, Belastungen durch schädlichen Stress zu mindern.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken ist eine feine Sache. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsschutzgesetz von der Mehrheit der Arbeitgeber nicht mehr missachtet wird. Also lasst uns den Widerstand gegen Stress, Burnout und Rechtsbruch stärken.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat die Minderung von schädlichem Stress Vorrang. Das ist Verhältnisprävention. Individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit sind nachrangig. Wir haben hier eine Ministerin, die die Prioritäten im Arbeitsschutz nicht kennt. Kein Wunder, dass etwa 80% der Arbeitgeber unter solchen “rücksichtsvollen” Politikern ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutzgesetz ungestraft missachten und ihre Mitarbeiter dadurch einem unzulässig hohen Verletzungsrisiko aussetzen durften.


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