Schlagwort 'ILO-OSH'

False Claims

Dienstag, 14. April 2015 - 08:05

http://www.iosh.co.uk/~/media/Documents/Networks/Branch/Ireland/Speaker presentations/Safety in a re emerging construction sector/Finbarr Stapleton presentation.ashx, page 18

A system meeting the requirements of ISO DIS 45001 will meet OHSAS 18001

The presentation fails to prove that this claim is true. Compared to OHSAS 18001 and ILO-OSH, in ISO 45001 the rights of employees are weaker.

 
And http://www.healthandsafetyatwork.com/hsw/safety/iso-45001-second-draft claims:

Second ISO 45001 draft emphasises worker consultation. [...] key change is an increased emphasis on the importance of worker consultation. The lack of reference to communication with workers in the first draft was a major concern for the International Labour Organisation, the United Nation’s agency that promotes labour rights. [...]

This is a cheap trick. Don’t compare CD2 to CD1. Compare CD2 to OHSAS 18001:2007 and to ILO-OSH.

Global Compact ist kein Verhaltenskodex

Dienstag, 11. November 2014 - 21:46

http://blog.psybel.de/offensive-betriebliche-mitbestimmung/#UNGC (aus diesem Blog)

[...] Die Vereinten Nationen bieten mit Global Compact ein Programm an, bei dem sich Unternehmen auf eine sozial verantwortliche Unternehmensstrategie verpflichten können.

Beispiele wie in Bangladesh oder Pakistan zeigen jedoch, dass CSR oft nur auf dem Papier existiert und es ein weiter Weg von der Selbstverpflichtung zur konkreten Umsetzung ist. Gelingen kann die Umsetzung nur, wenn die Interessenvertretungen der Beschäftigten in diesen Prozess einbezogen sind. Auch die Betriebsräte in Deutschland können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. [...]

 
https://www.amnesty.de/umleitung/2002/deu07/034

[...] Der Global Compact ist bewusst nicht als freiwilliger Verhaltenskodex oder als bindende Regelung konzipiert, sondern soll als Dialog- und Lernforum wirtschaftliche Akteure zur Respektierung und Verwirklichung der neun zentralen Leitsätze bewegen. Vielleicht gerade weil der Global Compact kein Verhaltenskodex oder gar eine verbindliche Regelung ist, wird er inzwischen von mehr und mehr Unternehmen unterstützt. [...]

 
Anregung an Unternehmen z.B. bei der Auswahl von Fluggesellschaften, die die Mitarbeiter nutzen dürfen:

  • Es darf nur mit solchen Fluggesellschaften geflogen werden, die COPs veröffentlichen.
  • B2B-Vereinbarungen werden nur mit Fluggesellschaften abgeschlossen, deren Arbeitsschutzmanagementsysteme von ordentlich akkreditierten Auditoren nach Standards wie OHSAS 18001, ISO 45001 (2016?) oder ILO-OHS usw. zertifiziert wurden.

 
Links:

David Smith kommentiert die ISO 45001

Montag, 25. August 2014 - 07:00

Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) veröffentlichte eine Übersetzung von Fragen (vermutlich von der ISO-Öffentlichkeitsarbeit) und Antworten von David Smith zur derzeit noch bearbeiteten Norm ISO 45001. Smith ist der Vorsitzende des für die Erarbeitung der ISO 45001 zuständigen Normenkomitees ISO/PC 283 “Occupational health and safety management systems”. (http://www.snv.ch/de/newsletter-alle-ausgaben/ausgabe-2014-08/iso-cd-45001/):

  • Könnten Sie etwas zu den grösseren Unterschieden zwischen der OHSAS 18001 und der neuen ISO-Norm 45001 sagen?
  • Was verstehen sie unter dem «Kontext» einer Organisation?
  • Und welche Unterschiede gibt es bezüglich der Rolle der Führungsebene?
  • Die OHSAS 18001 ist als Norm weit verbreitet und sehr erfolgreich. Weshalb wird nun eine ISO-Norm erarbeitet?
  • Es gibt verschiedene Gründe dafür, das Thema aus Sicht des ISO-Systems zu beleuchten. Können sie zu Gunsten von möglichen Neuanwendern noch etwas über die wichtigsten Vorteile dieser Norm sagen?

“Können sie zu Gunsten von möglichen Neuanwendern noch etwas über die wichtigsten Vorteile dieser Norm sagen?” Die Frage ist im Vergleich z.B. zu “Können Sie noch etwas über die Vor- und Nachteile dieser Norm für möglichen Neuanwender sagen?” etwas manipulativ. Die Antwort auf diese Frage wird wohl auch davon abhängen, ob die Frage Arbeitgebern oder Arbeitnehmervertretern gestellt wird.

Die Beteiligung einer “wirklich sehr vielfältigen Gruppe von Organisationen und Ländern” betrachtet David Smith als einen der “fantastischsten Aspekte” an diesem ISO-Projekt. Diese Mitarbeit von Ländern aus allen Regionen der Welt – aus Europa und Nordamerika, aber auch aus Afrika, Asien und Südamerika – soll es ermöglichen, eine Norm zu entwickeln, die auf alle zugeschnitten sei. Auch die auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes sachkundige Internationale Arbeitsorganisation (ILO) habe tatkräftig mitgewirkt und sehr wertvolle Ansichten eingebracht.

Ich meine, dass die von Smith gepriesene Beteiligung natürlich positive Seiten hat. Es kann aber sein, dass die ISO 45001 weniger anspruchsvoll wird, als der BS OHSAS 18001, damit die neue ISO-Norm auch bei den Arbeitgebern in Afrika, Asien und Südamerika akzeptiert wird. Ich bin gespannt, wie die Diskussion weiter verläuft.

Smith hofft, “dass der Name und der Ruf der ISO dieser Norm weitere Glaubwürdigkeit verleihen und zu breiterer Akzeptanz verhelfen” wird. Das kann jedoch auch ein Problem sein: OHSAS 18001 konnte noch nicht mit dem ISO-Wapperl werben, sondern der Standard mosste im Wettbewerb mit dem Standard ILO-OSH bestehen. In OHSAS 18002:2008 finden wir sogar eine Vergleichstabelle. Wird die ISO 45001 sich diesem Wettbewerb im gleichen Maß stellen müssen, oder reicht der “Ruf der ISO”, die jetzige Standards gedankenlos in der Ablage verschwinden zu lassen?

 


In http://www.observer.org.sz/features/65292-occupational-health-and-safety-standard-redefined.html gibt es die Fragen und Antworten auf Englisch. Die Fragen:
  • Some of the major differences between OHSAS 18001 and the new ISO 45001
  • What do we mean by the ‘context’ of an organization?
  • And how is the role of the organisation’s leadership different?
  • OHSAS 18001 is a widely adopted standard and has been very successful. Why are we developing an ISO standard?
  • So for any new users out there, the major benefits of using this standard?

Quelle: Swazi Observer
Ich wusst nicht, dass OHSAS 18001 nicht nur im Vereinigten Königreich und Polen ein nationaler Standard ist, sondern seit 2010 auch in Swaziland.

Employee Participation:
ISO 45001 falls behind OHSAS 18001:2007

Donnerstag, 14. August 2014 - 07:29

In clause “7.4.2 Participation, consultation and representation”, the first draft of ISO 45001 falls behind clause “4.4.3.2 Participation and consultation” of OHSAS 18001:2007. The requirements for employee participation became more ambiguous. For example, the scope of “consultation” has been limited to “an exchange of relevant information and advice as part of the decision making process” in a footnote. (That footnote is the only mentioning of “consultation” in clause 7.4.2.) OHSAS 18001:2007 requires “consultation [with the employees] where there are any changes that effect their OH&S”. The scope of OHSAS 18001:2007 is much wider.

In http://www.irca.org/en-gb/resources/INform/archive/INform–Issue-46/Opinion-ISO45001-stumbles-at-first-hurdle/ (INform, Mai 2014), IRCA’s Technical Manager Richard Green wrote:

[...] The degree to which employee participation in occupational health and safety should be embedded into the new standard is also a hot topic with a number of international employee focused organisations seeking to maximise such involvement. [...]

I think, this is not about “maximizing employee participation”. Rather, at least the level which has been reached with OHSAS 18001:2007 has to be defended by employee organizations like the ILO and (hopefully) by large unions, e.g. those under the roof of the DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund).

By the way: I saw quite some foot dragging by employers when it came to moving from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007. There may be a reason: Employers may have tried to avoid to put 18001:2007 at work in order to wait for its dilusion by ISO 45001. Probably advised by their CABs (by their accredited certifiers, CAB = Conformity Assessment Body) who also are involved in influencing ISO 45001, the imployers hope that they can reverse some of the improvements achieved with OHSAS 18001:2007. Worse, during implementation of OHSAS 18001:2007, the CABs of the employers may even have helped the employers to minimize employee participation. I know of one big German CAB who did not object to his customer’s sticking with OHSAS 18001:1999. The customer’s neglect was clearly recognizable in the OH&S manual. The CAB took action only after an employee complained in the year 2013.

OHSAS 18001 improved in 2007 because that British standard had to compete with ILO-OSH and had to be accepted by well organized labor organizations (e.g. in Britain) as well. To me it seems that ISO 45001 moves towards a dilution of OHSAS 18001:2007. That doesn’t come as a surprise, as more regions with low safety standards are involved in discussing ISO 45001. In many of these regions, the employers do not really want to protect their workers too well.

I fear that ISO 45001 mainly will serve to (a) increase the “legal certainity” of companies and (b) as a source of income for advisors, consultants and CABs. This has an impact on how the CABs want ISO 45001 to work for them and for ther clients. Employees are not the clients of CABs, employers are. Although protecting the health of emloyees is the official objective of ISO 45001, in reality that objective probably will have to take the backseat after OHSAS 18001 has been cleverly eliminated. Instead of improving the occupational health and safety of employees, to employers and CABs maximizing the employers’ legal certainty and minimizing the cost of OHS&S has the first priority.

Dreiste Werbung für DIN SPEC 91020

Mittwoch, 18. September 2013 - 07:10

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4455_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

[...] Seminarbeschreibung
Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagementsystem- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug. [...]

Mit dieser Ankündigung des Concada-Seminars “Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″ (4.12.2013 – 6.12.2013, Bonn) zeigt der Seminaranbieter entweder Inkompetenz oder es handelt sich hier um die dreisteste Werbung für die DIN SPEC 91020, die mir bisher untergekommen ist: Die DIN SPEC 92010 ist kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der DIN SPEC 91020 geht es um Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), nicht um AMS!

Comcada ist ein Unternehmen der B·A·D Gruppe, die beim DIN die DIN SPEC 91020 federführend in das PAS-Verfahren des DIN einbrachte. Dabei stellte das DIN klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird. Trotzdem versucht B·A·D über seine Tochtergesellschaft, den Standard nun doch als Arbeitsschutzstandard zu verkaufen. Spielt das DIN da mit?

Wenn Sie ein Seminar für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) suchen, dann sollten sie Ihr Geld und Ihre Zeit nicht mit der Teilnahme an fragwürdigen Veranstaltungen verschwenden, in denen der Gültigkeitsbereich der DIN SPEC 91020 in einen falschen Zusammenhang gestellt wird. Hinsichtlich spezieller AMS-Kenntnisse ist es besser, BGM-Auditoren z.B. basierend auf OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH zu schulen.

Ist die DIN SPEC 91020 akkreditierungsfähig?

Dienstag, 16. Juli 2013 - 23:40

http://www.dakks.de/content/dakks-sondiert-möglichkeiten-für-akkreditierungen-für-din-spec-91020-–-einberufung-einer-ad-

DAkkS sondiert Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 – Einberufung einer ad-hoc Arbeitsgruppe des SK-M
15.07.2013

Unter Federführung des Sektorkomitees Managementsysteme (SK-M) sondiert die zuständige Abteilung 6 der DAkkS Möglichkeiten einer Zertifizierung und Akkreditierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) auf der Basis der DIN SPEC 91020. Die Norm wurde im Juli 2012 veröffentlich und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Sie kann von Organisationen unabhängig von Größe, Branchenzuordnung verwendet werden. Als Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes hebt sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Zertifizierungssystemen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001) ab.

Zur Vorbereitung des Akkreditierungsverfahrens für Zertifizierungsstellen möchte das zuständige SK-M der DAkkS Fachexperten mit Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes einbinden. Interessierte melden sich bitte bis 25.07.2013 per Mail bei Peter Hissnauer, Leiter der Abteilung 6 [...]. Eine Sitzung in Frankfurt/Main wird am 12. oder 16. August 2013 durchgeführt. Zur Sitzung soll die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit festgestellt werden und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept (Scoping, Qualifikationen, Auditzeit, Prozessanforderungen etc.) erarbeitet werden.

Gesundheitsschutz sollte nicht mit Gesundheitsmanagement verwechselt werden. Nur der vorgeschriebene Gesundheitsschutz ist Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes. Die DAkkS meint vermutlich: Als eine Spezifikation für die Organisation des freiwilligen betrieblichen Gesundheitsmanagements unterscheidet sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Normen für die Organisation des vorgeschriebenen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001). Begründung: Die DIN SPEC 91020 ist keine Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes, denn die DIN SPEC ist nach dem PAS-Verfahren (Publicly Available Specification) entstanden. Das DIN stellt ganz ausdrücklich klar:

[...] Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. […]

Quelle: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633 (2013-07-16; der Satz wurde jetzt gestrichen.)

Weil die DIN SPEC 91020 nach dem PAS-Verfahren und nicht nach dem Vornorm-Verfahren erstellt wurde, ist diese Spezifikation keine “Vornorm”.

 


Nachtrag 2013-09-26 (Pressemeldung): http://www.bgm-bv.de/boxen_rechte_spalte/dakks_sitzung.html
BBGM e.V. im Arbeitskreis der Deutsche Akkreditierungsstelle [DAkkS] zur DIN SPEC 91020 vertreten

Am 16. August 2013 fand in Frankfurt unter der Leitung von Herrn Peter Hissnauer [DAkkS] ein Arbeitsgruppentreffen statt. Ziel der Sitzung war die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 festzustellen und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept zu erarbeiten. Die Spezifikation wurde im Juli 2012 veröffentlicht und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Der BBGM e.V. war mit Frau Agnes Kaminski [Ressortleitung Qualität im BGM] und Herrn Kurt Gläser [Ressortleitung Netzwerk und Verbindungen] bei der Arbeitsgruppensitzung vertreten. Über die Ergebnisse der Sitzung wird nun das Sektorkomitee der DAkkS beraten.

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

DIN lite 91020

Montag, 1. April 2013 - 11:11

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann auch Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten. Die DIN SPEC 91020 ist jedoch ein Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, der gemäß DIN ausdrücklich keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt bereits Standards wie OHSAS 18001, ILO-OHS und OHRIS. Weiterhin ist in diesem Bereich eine ISO 45001 in Arbeit.

Im Gegensatz zu einer richtigen Norm entstand die DIN SPEC 91020 ohne die bei richtigen Normen erforderliche Konsensbildung. Als Maßnahme gegen die “versehentliche” Darstellung des Standards als “DIN Norm”, soll es nun Überlegungen geben, die DIN SPEC 91020 in DIN lite 91020 umzubenennen.

Weiterhin wird im DIN überlegt, wie Versuchen entgegengewirkt werden kann, die DIN lite 91020 mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verbindung zu bringen.

 
März 2014: Ich habe mich geirrt. Der DIN-Verein versucht, zu verstecken, dass die DIN SPEC 91020 nicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt.

OHSAS 18001 und psychische Belastungen

Samstag, 16. März 2013 - 07:31

Maria Widerszal-Bazyl, Dorota Żołnierczyk-Zreda & Aditya Jain: Standards Related to Psychosocial Risks at Work (http://www.prima-ef.org/uploads/1/1/0/2/11022736/chapter_3.pdf, S. 3):

[...] Although the OHSAS 18001 and its successor OHSAS 18004 and the ILO-OSH 2001 make specific reference to psychosocial hazards, they do not provide the necessary guidance to enable organisations (including SMEs) to successfully manage psychosocial risks successfully. This makes the case for developing a standard specifically to promote psychosocial risk management at work even more compelling. [...]

Ich meine, dass in Deutschland und Österreich die Arbeitnehmerschutzgesetze ausreichen. Standards wie OHSAS 18001 oder ILO-OSH können dann helfen, für eine systematische und disziplinierte Umsetzung der Vorschriften zu sorgen. Ein Vorgehen nach OHSAS 18001 hindert die Bremser im Bereich des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz, sich hinter der Komplexität und den Unschärfen zu verstecken, die mit diesem Thema verbunden sind. Dazu müssen gerade Betriebsräte in zertifizierten Betrieben sowohl den Standard wie auch das Thema der psychische Belastungen kennen, denn externen Auditoren fehlt zu oft Wissen und Interesse.

Mitwirkung und Mitbestimmung in OHSAS und OHRIS

Montag, 4. März 2013 - 21:37

In diesem Artikel geht es zunächst nur um den Teil des Absatzes 4.4.3.2 von OHSAS 18001:2007, der die Mitbestimmung bzw. die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung betrifft. Dazu habe ich die Zitate im Layout etwas verändert und Dinge, die nicht zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung gehören, aus den Zitaten entfernt. Das deutschsprachige Zitat entnahm ich der Veröffentlichung der OHSAS 18002:2008 (das ist OHSAS 18001:2007 mit einem zusätzlichen Leitfaden) von TÜV-Media. Am Ende des Artikels zitiere ich zum Vergleich noch einen Ausschnitt aus OHRIS (Bayern).

Ist bei der autorisierten Übersetzung der OHSAS 18001:2007 im Absatz 4.4.3 eine Panne passiert? “Participation” wurde sowohl mit “Mitwirkung” wie auch mit “Mitbestimmung” übersetzt:

Englisch:

Communication, participation and consultation
  • Communication [...]
  • 4.4.3.2 Participation and consultation
    The organization shall establish, implement and maintain a procedure(s) for
    the participation of workers by their:

    • appropriate involvement in hazard identification, risk assessments and determination of controls;
    • appropriate involvement in incident investigation;
    • involvement in the development and review of OH&S policies and objectives;
    • consultation where there are any changes that effect their OH&S;
    • representation on OH&S matters.

    Workers shall be informed about their participation arrangements, including who is their representative(s) on OH&S matters.

  • [...]

Deutsch:

Kommunikation, Mitwirkung und Beratung
  • Kommunikation [...]
  • 4.4.3.2 Mitbestimmung und Beratung
    Die Organisation muss ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten für
    die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten durch

    • geeignete Einbeziehung in die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen;
    • geeignete Einbeziehung bei Vorfalluntersuchungen;
    • Einbeziehung bei der Entwicklung und Bewertung der A&G-Politik und der Zielsetzungen;
    • Absprachen bei Veränderungen, die sich auf ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken;
    • Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Mitarbeiter sind über Mitbestimmungsregelungen und Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren;

  • [...]

Auf Seite V der deutschen Übersetzung von OHSAS 18002:2008 lesen wir zu Änderungen gegenüber der früheren Version von OHSAS 18002:

Neue Teilabschnitte wie bei OHSAS 18001 (und bei ISO 14001), z. B.:
  • Für OHSAS 18001:2007, 4.4.3 Kommunikation, Mitbestimmung und Beratung (einschließlich der neuen Teilabschnitte über Mitbestimmung/Beratung), und 4.5.3.1 Vorfall-Untersuchung.

Im Text des Standards muss unter 4.4.3 also “Mitbestimmung” stehen und nicht “Mitwirkung”.

Hängen geblieben ist die “Mitwirkung” auch in Tabellen zum Vergleich von OHSAS 18001, ISO 14001 und ISO 9001 sowie ILO-OSH (Seiten 62 und 67). Wer Lust hat und wem der Kopf jetzt nicht schon schwirrt, kann ja einmal in OHSAS 18002:2008 nachzählen: Insgesamt gewinnt “Mitbestimmung” haushoch :-). Der Schluss aus all dem ist, dass “Mitwirkung” in der Überschrift des Abschnittes 4.4.3 durch die weiteren Ausführungen in diesem Abschnitt als “Mitbestimmung” näher spezifiziert wird.

Wie wichtig die Mitbestimmung in OHSAS 18001:2007 ist, macht das Kapitel 4.6 deutlich. In diesem Kapitel wird das oberste Führungsgremium der Organisation in die Verantwortung genommen. Diese kann nicht nach unten weggeschoben werden, sondern das Führungsgremium hat das AMS selbst zu bewerten. Darum müssen ihm, so fordert es der Standard, die “Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung (siehe 4.4.3)” bekannt sein.

Der Absatz 4.4.3.2 ware aus Arbeitnehmersicht eine wichtige Verbesserung bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserung dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung jahrelang versteckten konnten. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben auch heute noch kaum ein Mitarbeiter und kaum ein Betriebsratsmitglied weiß, dass sich der Arbeitgeber zu einer über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Mitbestimmung verpflichtet hat. Es ist sogar vorgekommen, dass ausgerechnet bei der Umstellung eines Regelwerks (Arbeitsschutzmanagement-Handbuch) von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 die Mitbestimmung umgangen wurde. Der Betriebsrat wurde dann mit einem Handbuch überrascht, das die Mitbestimmung auf gesetzliche Regelungen beschränkte. Dem Zertifizierungsauditor und der DAkkS ist dieser Verstoß gegen den Absatz 4.4.3.2 und gegen das Betriebsverfassungsgesetz bekannt.

 
Siehe auch:

 


2014-03-06:

Ludger Pautmeier sieht in seinem Buch Stolpersteine bei der Anwendung der OHSAS 18001:2007 (2011) “Übersetzungsschwächen” in der deutschen Übersetzung des britischen Standards. Er meint, dass Mitbestimmung durch Mitwirkung ersetzt werden müsse. Mitwirkung ist auch meiner Ansicht nach zwar die sinngetreuere Übersetzung von participation, aber Mitbestimmung könnte den Absichten der britischen Autoren entsprechen und deswegen als autorisierte Übersetzung gültig sein. Nach meiner Kenntnis ging der Übersetzung in Deutschland eine kontroverse Diskussion voraus. Die Widersprüche im deutschsprachigen Text sind vielleicht das Echo davon. Letzten Endes ist das englischsprachige Original maßgebend.

Eine andere Übersetzungsschwäche zum Nachteil der zu schützenden Arbeitnehmer kritisiert Ludger Pautmeier nicht: Die Übersetzung von ill health (OHSAS 18001:2007, 3.8) mit Erkrankung ist problematisch. Besser wäre schlechte Gesundheit oder schlechter Gesundheitszustand. Zum derzeitigen Text: http://vorfall.info.

 


2013-03-04

OHRIS zum Vergleich:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3813536/OHRIS Band 1.pdf

[...] 2.3 Mitwirkung und Mitbestimmung

Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Managementsystems, der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Dazu gehören auch Verfahren, die die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegten Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung sicherstellen.

Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten sind beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten.

Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.
[...]

Das Wesentliche wurde hier vergessen: Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz einschließlich der Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertreter.