Archiv für April, 2013

Chance in B5aktuell verpasst

Samstag, 20. April 2013 - 23:32

Im Samstagsforum (http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/samstagsforum/samstagsforum108.html) von B5aktuell (Bayerischer Rundfunk) stellte der BR-Nachrichten-Redakteur Daniel Pokraka heute die Frage:

Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz – was tun?

Termindruck, Konkurrenzkampf und schlechte Laune – jeder zweite Deutsche empfindet seinen Berufsalltag als hektisch und verbissen. Was kann ich gegen schlechte Stimmung am Arbeitsplatz tun? Wie gehe ich mit schwierigen Chefs und Kollegen um? Wer hilft mir, wenn alles zu viel wird? Antworten auf diese Fragen gibt Dominik Hammer, Arbeitspsychologe beim TÜV Süd in München. Das Samstagsforum. Um 11:20 Uhr und um 13:20 Uhr auf B5 aktuell.

 
Dominik Hammer antwortete, dass es eine Stresszunahme durch rasant zunehmende Arbeitsverdichtung mit den neuen Medien ab 1998 gebe. “Da gab’s dann Handy, Email; da kam richtig diese Tsunami.” Verdichtung ist, wenn man anfängt, Dinge gleichzeitig zu tun. Das führt zur Überforderung. Und Überforderung führt zu Stress. Hammer schließt sein Outlook, wenn er nicht unterbrochen werden will und arbeitet linear, “weil das Multitaskink, das Simultane eben nicht hinhaut.”
        Wenn man nicht mehr weiterkommt, dann gibt es die Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten. Viele tun das nicht, obwohl sie es tun sollten, weil sie Angst haben. Im Prinzip läge es irgendwann in der Verantwortung des des Mitarbeiters, “Stop” zu sagen. Man müsse in das gespräch mit dem Vorgesetzten gehen.
        Man kann sich auch außerhalb fachliche Hilfe holen. Zunächst sind Betriebsärzte Ansprechpartner und Arbeitspsychologen. Je nach Schweregrad kann man in eine Praxis gehen. Wenn es schon körperliche Symptome gibt, dann sollte man iunbedingt zum Arzt gehen.
        Das kurze Interview konzentrierte sich zwar in der für viele Journalisten leichter zu handhabbaren Weise auf das Verhalten der von psychischer Fehlbelastung Betroffenen, aber Hammer stellte auch klar: “Manchmal sind die Verhältnisse so, dass man bei aller Verhaltensschulung und bei allen Möglichkeiten trotzdem nicht ‘rauskommt. Dann muss man an den Verhältnissen ansetzen, am Thema Arbeitsorganisation, Abläufe, flexible Arbeitszeit.”
        BR-Nachrichten-Redakteur Daniel Pokraka fragte dann noch, was passiert, “wenn man sagen muss, ich hab’ alles versucht, ich hab’ probiert Arbeitsabläufe zu verändern, ich hab versucht, meine Kollegen irgendwie zu ändern, ich hab’auch versucht, mich selber zu ändern…” Dominik Hammer empfiehlt, mit dem Arzt zu entscheiden, wie es weitergeht.

Der Tenor des Interviews ist leider, dass immer noch die einzelnen Arbeitnehmer den Schwarzen Peter haben. Schade, dass Dominik Hammer nicht darauf hinwies, dass die Verantwortung für die Veränderung von Arbeitsabläufen zu Minderung psychischer Fehlbelastungen beim Arbeitgeber liegt. Dazu hatte ich in arbeitundgesundheit.de noch etwas Passendes gefunden (http://blog.psybel.de/gefaehrdungsbeurteilung-als-lohnendes-betaetigungsfeld-fuer-arbeitnehmervertretungen/):

[...]
Gesundheitsschutz: Besser mit System als von Beschwerde zu Beschwerde

Betriebs und Personalräte kennen es nur zu gut: Kollegen klagen über Probleme am Arbeitsplatz, zum Beispiel über Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Vorgesetzten, möchten aber aus Unsicherheit und Angst heraus nicht, dass der Betriebs- oder Personalrat tätig wird. Und die Arbeitgeberseite? Welcher Betriebs- oder Personalrat kennt das nicht? »Nennen Sie mir Ross und Reiter, ansonsten sehe ich keinen Handlungsbedarf«.
[...]

Von einem Nachrichtenredakteur erwarte ich schon gar nicht mehr, dass er daran denkt und sich sich mit den Mängeln im Arbeitsschutz auskennt. Aber gerade ein Arbeitsspychologe des TÜV hätte auch in den knappen neun Minuten des Interviews auf die Rolle der Arbeitnehmervertretungen und die Pflichten der Arbeitgeber hinweisen können. Denn natürlich sind hier auch die Personal- und Betriebsräte wichtige Ansprechpartner für von mit psychischen Fehlbelastungen bedrängte Mitarbeiter. Hammer hat hier eine Chance zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Mängel im Arbeitsschutz und über die Pflichten der (oft noch nicht ausreichend kompetenten) Arbeitnehmervertretungen verpasst.

Podcast (Stand 2013-04-21): http://cdn-storage.br.de/mir-live/MUJIuUOVBwQIb71S/iw11MXTPbXPS/_2rc_H1S/_-9S/_Avp_Ak6/130420_1120_Samstagsforum_Schlechte-Stimmung-am-Arbeitsplatz—was-tu.mp3 (aufgerufen über http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-samstagsforum.shtml#)

Rücksicht hilft bei organisationalen Veränderungen

Freitag, 19. April 2013 - 16:21

http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel40.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (2013-03):

[...] Fühlen sich Mitarbeiter bei organisationalen Veränderungen in ihren Interessen berücksichtigt, berichten sie über weniger Arbeitsunfähigkeitstage

In unserem Fragebogen haben wir neben den Merkmalen des Arbeitsplatzes weitere Arbeitsbedingungen erfasst, die der Ebene der Organisation zugeordnet werden können. Wir können Zusammenhänge zwischen diesen Merkmalen und der Gesundheit sowie berufsbezogenen Kriterien zeigen. So berichten Beschäftigte, die ihre Interessen bei der Umsetzung von organisationalen Veränderungen berücksichtigt sehen, über weniger Arbeitsunfähigkeitstage und weniger depressive Symptome. Nehmen Erwerbstätige ihre Arbeit als entwicklungsförderlich wahr, berichten sie in einem stärkeren Umfang, dass sie zufrieden mit der Arbeit sind und sich ihrem Unternehmen verbunden fühlen. [...]

(http://psychologienachrichten.de/?p=3855#more-3855 hat mich auf diese BAuA-Veröffentlichung aufmerksam gemacht)

Siehe auch:

ArbSchG-Änderungen am 22. April im Bundestag

Freitag, 19. April 2013 - 08:00

Keine Plenardebatten, sondern Anhörungen von Sachverständigen
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/

Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Arbeit und Soziales > Anhörungen

Ausschuss für Arbeit und Soziales – Öffentliche Anhörungen

Als nächstes wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige zu folgenden Themen in öffentlicher Sitzung anhören:

  1. Neuorganisation der Unfallkassen
    [Hier geht es auch um Änderungen im Arbeitsschutzgesetz.]
    BT-Drs. 17/12297
    Montag,·22. April 2013, 14.00 Uhr,·Paul-Löbe-Haus E 200
    Tagesordnung der 131. Sitzung
  2. Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
    BT-Drs.·​17/11042, 17/10867 und 17/12818 [Fehlt hier 17/13088?]
    Montag, 13. Mai 2013, 14.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus 3.101
    [Siehe auch: http://blog.psybel.de/psychische-gesundheit-am-13-mai-im-bundestag/#13Mai]

Wann ist betriebliche Gesundheitsförderung Arbeitsschutz?

Freitag, 19. April 2013 - 06:54

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/bgf.htm

[...]
Ziele
Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen. Dadurch wird das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und gefördert. Das schließt Unfall- und Krankheitsverhütung ein, will aber darüber hinaus die Kräfte des einzelnen stärken und all das, was bei der Arbeit fit hält bspw. eine inhaltlich befriedigende Tätigkeit. 

Ansatzpunkte
Gesundheitsförderung nimmt in erster Linie die Arbeitsbelastungen ins Visier. Aber auch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen der Beschäftigten können bspw. durch Rückenschulen, Kurse zur Stressbewältigung, Ernährungsberatung usw. positiv beeinflusst werden. So findet eine Verknüpfung von verhältnis- und verhaltensorientierter Prävention statt.
[...]

Die Minderung gesundheitlicher Fehlbelastungen am Arbeitsplatz ist das Ziel des Arbeitsschutzes, der in die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) eingebettet sein kann. In der Wirklichkeit setzen die Arbeitgeber in der betrieblichen Gesundheitsförderung derzeit noch andere Schwerpunkte. Die Kräfte der einzelnen Mitarbeiter zu stärken erhöht deren Beanspruchbarkeit. Das ist eine feine Sache, verändert aber nichts an der Belastung der Mitarbeiter.

In der heutigen betrieblichen Praxis der betrieblichen Gesundheitsförderung wird die Arbeitsbelastung erst in zweiter Linie ins Visier genommen. Statt dessen wird der Verhaltensprävention Vorrang vor der Verhältnisprävetion gegeben. Der Schwerpunkt liegt auf individuellem Resilienzaufbau: Dabei fordern Arbeitgeber, die ihrer Verantwortung für den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz seit 1996 mehrheitlich nicht gerecht wurden, nun umgekehrt ihre Mitarbeiter auf, ihrerseits eigenverantwortlich ihre Gesundheit zu erhalten. Die Chuzpe kann so weit gehen, dass individuelle Maßnahmen, für die Mitarbeiter auch noch eigene Zeit und eigenes Geld aufbringen müssen, der Öffentlichkeit, den Auditoren der Aufsichtsbehörden und den Zertifizierungsgesellschaften als Arbeitschutzmaßnahme verkauft werden.

Für die Arbeitgeber freiwillige Maßnahmen müssen von den vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen unterschieden werden. Auditoren der Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Zertifizierungsgesellschaften können nur solche Maßnahmen als Maßnahmen der Arbeits- und Gesundheitsschutzes enerkennen,

  • die vorrangig arbeitsplatzbezogen und verhältnispräventiv sind (weil im Arbeitsschutz individuelle Maßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen sind) und
  • deren Kosten (Zeit und Geld) vollständig vom Arbeitgeber getregen werden und
  • die mitbestimmt festgelegt, durchgeführt und kontrolliert werden.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann können die Maßnahmen nicht als Nachweis für eine Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften herangezogen werden. Eine Maßnahme, die der Betriebsrat (oder die Einigungsstelle oder schließlich ein Gericht) nicht als Arbeitsschutzmaßnahme anerkennt, ist kein Beitrag zur Erfüllung der Arbeitsschutzvorschriften.

Fachtagung in Berlin, 11.-13. Juni 2013

Donnerstag, 18. April 2013 - 22:16

http://www.tbs-nrw.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/4427/4427/1745/fachtagung_psychische_belastungen_11_13_juni.pdf

Psychische Belastungen angehen – jetzt!

Fachtagung für Betriebs- und Personalräte und andere Beschäftigtenvertretungen
vom 11. bis 13. Juni 2013 in Berlin

Die Gewerkschaft ruft! Aber keine Sorge, es gibt auch den Workshop “Arbeitgeber ins Boot holen”.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/2013/02/05/psychische-belastungen-angehen-jetzt/

Psychische Gesundheit am 13. Mai im Bundestag

Mittwoch, 17. April 2013 - 23:45

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713088.pdf

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken
[...]
Volker Kauder [CDU], Gerda Hasselfeldt [CSU] und Fraktion
Rainer Brüderle [FDP] und Fraktion

Die zweite von 15 Forderungen in dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist,

durch mehr Öffentlichkeitsarbeit bei Unternehmen, Verwaltungen, sonstigen Einrichtungen und Belegschaften verstärkt für die betriebliche Gesundheitsförderung zu werben.

Mit Gesundheitsförderung von mangelhaftem Arbeitsschutz ablenken: Die Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung ist jetzt schon viel umfangreicher (und wohl auch besser finanziert), als die Werbung für den vorschriftsmäßigen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Anstelle der Gewerbeaufsicht ausreichende Ressourcen zu geben, soll nach dem Willen der Koalition noch mehr Geld in eine betriebliche Gesundheitsförderung gesteck werden, die im Gegensatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Ressourcen (Zeit und Geld) der Arbeitnehmer beanspruchen kann.
    Der Antrag der Regierungsparteien ist ein Versuch (ähnlich der Strategie des FDP-geführten Bundesministeriums für Gesundheit), betriebliche Gesundheitsförderung vor dem Arbeitsschutz in den Vordergrund zu stellen. Tatsächlich ist die betriebliche Gesundheitsförderung nur eine Ergänzung des Arbeitsschutzes.
    Die Forderungen im Antrag der Regierungsfraktionen sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, könnten (und sollen?) aber von den bekannten Mängeln bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ablenken. Der verhältnispräventionsorientierte Arbeitsschutz liegt speziell der FDP wohl ohnehin nicht so sehr, weil er die unternehmerische Verantwortung erhöht. Mit dem Antrag der Regierungskoalition wird Arbeitsschutz unter vielen Forderungen erdrückt, die nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben.

Gewerbeaufsicht: Anstelle in dem Antrag viele nicht zum Arbeitsschutz gehörenden Forderungen zusammen zu rühren, wäre es einfacher, ersteinmal die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und die Gewerbeaufsichten wieder vernünftig arbeiten zu lassen. Das ist aber nicht das Ziel der Koalitionsfraktionen. Die Aufsicht darf weiter hungern, bedient werden statt dessen die Unternehmen mit der Forderung,

den Richtwert in § 20 Abs. 2 SGB V für die Gesundheitsförderung zu erhöhen und zwei Euro pro Versicherten als Mindestwert für die BGF festzuschreiben, mit dem Ziel Investitionen in den Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz zu steigern. Nicht in Anspruch genommene Mittel sollen regionalen Kooperationen der Krankenkassen mit örtlichen Unternehmensorganisationen zugutekommen.

Gefährdungsbeurteilung: Besonders fällt auf, dass im Entwurf der Koalition nichts zur Gefährdungsbeurteilung gesagt wird. Das ist fast schon eine Sabotage der noch ziemlich frischen Anstrengungen der letzten zwei bis drei Jahre, die bisherigen Anarchie im Arbeitsschutz zu beenden: Etwa 80% der Unternehmen versäumen auch heute noch, auch psychische Belastungen vorschriftsmäßig in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Mitbestimmung: Die Forderungen der CDU/CSU und FDP ignorieren nicht nur die Gefährdungsbeurteilung, eines der wichtigsten Instrumente des Arbeitsschutzes. Auch die Rolle der Personal- und Betriebsräte interessiert diese Koalitionspolitiker nicht.

[...] Da die besten Lösungen partnerschaftlich gefunden werden, obliegt es Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, gemeinsam ihrer Verantwortung für den Erhalt der psychischen Gesundheit nachzukommen. Nach den Ergebnissen der BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2011/2012 herrscht in den Betrieben ein gutes soziales Miteinander, allerdings fühlen sich viele Beschäftigte zu wenig von ihrem Vorgesetzten unterstützt (BAuA: Stressreport Deutschland 2012). Während Vorgesetzte sich von einer ständigen Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter verabschieden müssen, müssen Arbeitnehmer aber auch selbstbewusst genug sein, ihr Handy in ihrer Freizeit auszuschalten. Freizeit und die damit einhergehenden Erholungsmöglichkeiten muss für alle Beteiligten eine größere Bedeutung annehmen. [...]

Man sieht, dass durchaus an ein gemeinsames Vorgehen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedacht wurde. Aber dass das Mitbestimmung heißt, haben zumindest die Antragssteller der CDU, CSU und FDP anscheinend bis heute nicht verstanden. Dabei war es doch die Philosophie des Arbeitsschutzgesetzes, anstelle bürokratischer Regeln einen weiten Rahmen zu bieten, innerhalb dessen dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsnahe Lösungen finden. Diesen Politikern passt aber wohl diese ganze Richtung nicht, obwohl auf der Arbeitsebene beispielsweise in einem bayerischen Staatsministerium die Bedeutung von Arbeitnehmervertretern (zusammen mit den Betriebsärzten) schon angesichts der Überforderung der Gewerbeaufsicht sehr gut verstanden wird. Mitbestimmung hat für die Koalitionsparteien im Arbeitsschutz offensichtlich keine Bedeutung. Hier hat sich die FDP wohl durchgesetzt.

Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz: Die Koalition sieht (abgesehen von ein paar inzwischen verhallten Drohungen Ursula von der Leyens) den Pflichtverletzungen der Arbeitgeber ziemlich untätig zu und scheint diese Versäumnisse auch weiterhin zulassen zu wollen. Die Regierungsparteien fördern also weniger die Gesundheit, sondern sie tolerieren die Rechtsverstöße der Mehrheit der Arbeitgeber und fördern damit die speziell von der FDP geschickt betriebene Schwächung des Arbeitsschutzes.

Ursachen psychischer Erkrankungen: Im Antrag gibt es dazu Mutmaßungen. Dazu siehe http://blog.psybel.de/stichwort/arbeitsbedingte-risiken/

Eristik: Die Antragssteller der Koalitionsfraktion sind sich auch nicht zu schade, auf die psychische Belastung von Arbeitslosen zu verweisen und damit Dietmar Hundts eristische Argumentation zu übernehmen, allerdings in einer noch ausgefuchsteren Weise, als Hundt das versuchte.

 
Am 13. Mai im Bundestag:
Bei der öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestagsliegen jetzt vier Anträge vor.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2013/133_Sitzung_psych_Belastung/Gegenstand/index.html

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Ausschuss für Arbeit und Soziales – Gegenstand der Anhörung

 

PS: In dem Antrag der CSU/CDU/FDP werden auch gesundheitsziele.de, die Initiative Gesundheit & Arbeit und das Deutsche Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung erwähnt. Hier ist die Versicherungswirtschaft gut vertreten, aus der in der Vergangenheit kaum Kritik an jene Arbeitgebern gerichtet wurde, die ihre Pflichten im Arbeitsschutz ignorierten.

Noch ein Datum: Am 22. April geht es im Bundestag um Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: Psychische Belastungen sollen darin explizit genannt werden.

Gefährdungsbeurteilung als lohnendes Betätigungsfeld für Arbeitnehmervertretungen

Mittwoch, 17. April 2013 - 12:27

http://arbeitundgesundheit.de/archiv/pdf/2008/2008_faltblatt_gefaehrdungsbeurteilung.pdf (2008):

[...]
Gesundheitsschutz: Besser mit System als von Beschwerde zu Beschwerde

Betriebs und Personalräte kennen es nur zu gut: Kollegen klagen über Probleme am Arbeitsplatz, zum Beispiel über Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Vorgesetzten, möchten aber aus Unsicherheit und Angst heraus nicht, dass der Betriebs- oder Personalrat tätig wird. Und die Arbeitgeberseite? Welcher Betriebs- oder Personalrat kennt das nicht? »Nennen Sie mir Ross und Reiter, ansonsten sehe ich keinen Handlungsbedarf«.

Die Gefährdungsbeurteilung bietet einen Ausweg aus diesem Dilemma. Durch eine systematische Erhebung aller Belastungen im Betrieb können Themen besprochen und gelöst werden, die vorher eventuell als individuelle Probleme abgetan wurden.

Besonders wichtig ist es, die Beschäftigten aktiv mit einzubeziehen, denn sie sind diejenigen, die ihre Arbeitsbedingungen am besten kennen. Leider wird die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig auf das Ausfüllen von Fragebögen, also auf die Problemermittlung begrenzt.

Will man einen nachhaltigen, von allen akzeptierten Gesundheitsschutz im Betrieb schaffen, ist es nötig, die Beschäftigten auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzubeziehen. Eine gute, in der Praxis erprobte Vorgehensweise, ist die kombinierte Anwendung von einem Fragebogen mit anschließendem Zirkel oder Workshop, in dem dann nach der Auswertung des Fragebogens Lösungsansätze entwickelt werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung als lohnendes Betätigungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen

Es gibt kaum ein Betätigungsfeld, in dem es so weit reichende Mitbestimmungsrechte gibt, wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz eröffnet den Interessenvertretungen ein Handlungsfeld, welches weit über den klassischen Reparaturgedanken – Beseitigung punktuell auftretender Gefährdungen – hinausgeht. Durch die Einbeziehung von Themen, wie zum Beispiel

  • Arbeitszeit
  • Termindruck
  • Zu große Arbeitsmenge
  • Arbeitsabläufe
  • Vorgesetztenverhalten und
  • Betriebsklima

können alle Fragestellungen des Gesundheitsschutzes bearbeitet werden, ohne dass Beschwerden einzelner Kollegen vorliegen müssen. Damit können zum Beispiel Maßnahmen für Themen wie Führungsverhalten und Gesundheit, Kommunikation im Betrieb, aber auch zu hohe Arbeitsmengen und Zeitdruck entwickelt und verhandelt werden.
[...]

Die Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit besteht seit 1989. Sie ist ein Projekt des gemeinnützigen Vereins „Arbeit & Gesundheit“ und wird unter anderem mit Mitteln der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die kostenlose Beratung von Hamburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. [...]

BGM muss im Unternehmen gelebt werden

Mittwoch, 17. April 2013 - 07:02

http://www.bgm-report.de/wp-content/uploads/2013/03/BGM-Info-Service_Gesetze-Richtlinien-und-Fördermittel_03_20130228.pdf

[...] Was nützt einem Mitarbeiter, der über Rückenschmerzen klagt, eine Rückenschule im Rahmen eines zertifizierten BGMs, wenn er gar keine orthopädischen Probleme hat, aber sein Chef ihn regelmäßig vor der ganzen Mannschaft kritisiert? BGM muss im Unternehmen gelebt werden, eine gesundheitsförderliche Kultur und Führung, gemeinsame Werte und Normen sind ein wesentlicher Bestandteil, die sich durch eine Leitlinie oder Zertifikat nicht überstülpen lassen. [...]

Loquenz Unternehmensberatung, Max-Eyth-Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen, www.bgm-report.de

Verordnung soll Arbeitsschutzgesetz konkretisieren

Dienstag, 16. April 2013 - 22:16

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3928216/2013-04-16-bgv-psychische-belastungen.html

Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz

Mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

Hamburg bringt mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen bundesweite Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz auf den Weg

16. April 2013

Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören inzwischen zu den wesentlichen Ursachen für Gesundheitsgefährdungen in der Arbeitswelt, für Fehlzeiten und Frühverrentungen. Auch jeder zweite Arbeitgeber hält arbeitsbedingten Stress für ein wichtiges Thema. Aber nur wenige Betriebe haben eine Strategie, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen durch psychische Belastung zu schützen. Der Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung ist im Arbeitsschutz bislang unzureichend gesetzlich geregelt. Hamburg hat deshalb gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer bundesweiten Verordnung mit verbindlichen Anforderungen an Unternehmen erarbeitet. Das Arbeitsschutzgesetz soll zukünftig durch diese Verordnung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Antrag bringen die Länder im Mai in den Bundesrat ein. [...]

Unabhängig von seinem politischen Schicksal ist dieser Verordnungsentwurf eine gute Darstellung der wichtigsten Probleme bei Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung in den Betrieben. Alleine deswegen ist der Entwurf sehr hilfreich. Arbeitnehmervertreter können ihn jetzt schon (ggf. zusammen mit Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme) und aktuellen Handlungsanweisungen (GDA und LASI) bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen verwenden.

 
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-bundesratsinitiative-fuer-mehr-schutz-bei-psychischen-belastungen_aid_961809.html

[...] Die Handelskammer lehnte eine solche Verordnung dagegen ab. „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Ähnlich äußerte sich die CDU-Opposition. „Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut“, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Hjalmar Stemmann.

Zur Handelskammer und zur CDU-Opposition in Hamburg:

  • Hans-Jörg Schmidt-Trenz kennt vermutlich die Gesetze seit 1996 und die Rechtsprechung spätestens seit 2004 nicht. Es wäre besser, wenn Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verordnet werden müsste. Aber die Unternehmen haben ihre Chance nicht genutzt. Die nun nötigen Maßnahmen haben sie sich darum selbst zuzuschreiben.
  • Hjalmar Stemmanns Behauptung vom Befragungsstress wird von Betrieben wiederlegt, die vernünftige Befragungen durchführten. Auch Gesundheitsexperten können sich irren. Außerdem geht es um viel mehr als nur um Befragungen.

 
Der FOCUS hat sich vielleicht hierhin gegoogelt: http://www.hk24.de/servicemarken/presse/pressemeldungen/2384766/Handelskammer_Hauptgeschaeftsfuehrer_Prof_Schmidt_Trenz_zur_Ver.html

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Prof. Schmidt-Trenz zur Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz für mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

“Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist eminent wichtig, aber sie kann nicht gesetzlich verordnet, geschweige denn durch neue bürokratische Auflagen für die Betriebe herbeigeführt werden. Statt praktische Handlungsanleitungen zu geben und gute Beispiele herauszustellen und deren Nachahmung zu fördern, werden die Betriebe mit standardisierten Unterweisungs-, Berichts- und Kontrollpflichten befrachtet. Was dies der psychischen Gesundheit nutzen soll, bleibt im Dunkeln. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen nicht mehr zeitliche Belastung durch mehr Bürokratie, sondern mehr Zeit für die Zuwendung im Team und gegenüber den Kunden.” [...]

Nach den standardisierten Pflichten lechzen viele Unternehmen jetzt zunehmend selbst, weil ihnen nichts besseres einfällt. Das kommt davon, wenn man vergisst, dass Unternehmensleitungen und Arbeitnehmervertretungen hier zusammen unbürokratische und betriebsgerechte Lösungen finden könnten. Schmidt-Trenz kennt wohl auch nicht die praktischen Handlungsanleitungen z.B. der Berufsgenossenschaften.

Auf Initiative der Handelskammer gibt es auch ein Projekt zur psychischen Gesundheit (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2240026/2010-05-06-bsg-gesundheitswirtschaft.html). Wenn man genau hinguckt, geht es wieder um psychische Erkrankungen, ihre Entdeckung, Behandlung usw. Immer wieder stoßen wir auf solche guten Taten der auf den Einzelnen abzielenden Verhaltensprävention und Verhaltensmodifikation, mit den aber die Verhältnisprävention und der Arbeitsschutz zur Seite gedrängt werden. Verhältnisprävention bedeutet, dass Unternehmer ggf. an ihren Unternehmen etwas ändern müssen, z.B. ihre Führungskultur. Das mögen Unternehmer wohl nicht so sehr. Lieber rufen sie ihre Mitarbeiter auf, für ihre eigene Gesundheit zu sorgen und ihr Verhalten zu verändern.

Genau wegen dieser Einstellung brauchen wir leider eben doch eine das Arbeitsschutzgesetz konkretisierende Verordnung.

 
http://www.cdu-hamburg.de/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/psychische-belastungen-lassen-sich-nicht-durch-mitarbeiterbefragungen-reduzieren.html

Psychische Belastungen lassen sich nicht durch Mitarbeiterbefragungen reduzieren

16.04.2013

Heute wurde in der Landespressekonferenz ein Entwurf des SPD-Senats zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit vorgestellt.

Dazu erklärt Hjalmar Stemmann, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Die von der SPD vorgesehene verpflichtende Mitarbeiterbefragung am Arbeitsplatz leistet keinen Beitrag zur sinnvollen Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Statt Stress abzubauen, wird so durch die Befragung nur zusätzlicher Stress und Druck in den Betrieben aufgebaut.

Die SPD setzt wieder einmal auf von oben verordnete Reglementierungen. Dabei liegt es doch im Interesse der Beteiligten, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und diese in den Betrieben anzuwenden. Besonders unverständlich und irritierend ist, dass Senatorin Prüfer-Storcks die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Behörden nicht im Sinne ihrer eigenen Verordnung schützen möchte. Anderen etwas aufzuzwingen, was man selbst nicht macht, ist scheinheilig. Bei dem deutlich über dem Durchschnitt der Wirtschaft liegenden Krankenstand in den Hamburger Behörden ist hier am ehesten Handlungsbedarf gegeben.

Da wird die Senatorin nun etwas erklären müssen.

Ansonsten zeigt die Kritik Stemmanns an Befragungen Unverständnis für die Reihenfolge der Schritte im Arbeitsschutz. Das ist Grundlagenwissen. Befragungen sollen keine (psychischen) Belastungen reduzieren, sondern sie sind eines von vielen Instrumenten des Arbeitsschutzes zur Beurteilung von Arbeitsplätzen. (Das gilt auch für die Arbeitsplätze in Stemmanns Unternehmen.) Erst aus der Auswertung der Befragungen ergibt sich dann, ob (psychische) Fehlbelastungen reduziert werden müssen.

 
http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article115350760/Stadt-im-Fokus.html

[...] Wie die “Welt” berichtete, sollen Unternehmen demnach verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen für ihre Mitarbeiter auftreten. In der Gesundheitsbehörde sei eine derartige Untersuchung in Vorbereitung, sagte Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag. Die übrigen Behörden sollen diesem Beispiel folgen. [...]

Jetzt ist es wieder Hjalmar Stemmann, der etwas erklären muss. Allerdings bleiben Fragen an Cornelia Prüfer-Storcks: Wie wurden psychische Belastungen in den Hamburger Behörden in der Vergangenheit beurteilt?

Ist es nicht so, dass wir alle in den letzen beiden Jahren viel dazugelernt haben?

Psychische Belastung bei Daimler

Dienstag, 16. April 2013 - 07:43

http://www.daimler.igm.de/news/meldung.html?id=58230

BRennglas 01 / 2013
[...]
Psychische Belastung: Was kann ich tun?, Seite 6
[...]

 
http://www.daimler.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_58230_0ZoQkP?name=info.pdf, S. 6:

Psychische Belastung: Was kann ich tun?
Der BR im Erfahrungsaustausch mit den Verantwortlichen der Sozialberatung Frau Braun und dem Werksarzt Dr. Ickler.
Zu dem Thema Psychische Belastung und Burnout hat der „neue“ Suchtberater des Betriebsrates Stefan Pilz einige Fragen [...]

[...]
Pilz: Der Leistungsdruck verlangt den Beschäftigten einiges ab! Durch die „Vitale Fabrik“ bietet Daimler verschieden Möglichkeiten Stressfaktoren abzubauen. Was raten Sie unseren KollegInnen präventiv zu tun?
Fr. Braun/Dr. Ickler: Betriebliche Aktivitäten, wie z. B. gemeinsames Wandern in der Natur, sind auf jeden Fall positiv für die Stressreduzierung. Nutzen der Achstiv-Angebote, wie z. B. Rückenschule oder Spinning. Sport ist im Allgemeinen sehr gut zum Stressabbau. Dabei spielt auch die soziale Einbindung eine wichtige Rolle.

Was ist das denn für ein Interview? Schläft der Betriebsrat bei Daimler? Ein Betriebsrat könnte gerade den Werksarzt und die Sozialberatung fragen, wie sie darauf achten, dass es zu den Arbeitsplätzen der Betroffenen ordentliche Gefährdungsbeurteilungen gibt.

Was können Mitarbeiter tun, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz psychische Fehlbelastungen vermuten? Wenn sie sich nicht an ihre Führungskraft wenden möchten, dann können sie den Betriebsrat bitten, mit ihnen zusammen die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplatzgruppe zu überprüfen, zu der ihr Arbeitsplatz gehört. Muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden? Bevor überhaupt individuell verhaltenspräventiv wirkenden Maßnahmen ergriffen werden, muss die Verhältnisprävention überprüft werden. Im Arbeitsschutz kommen Arbeitsplätze auf die Couch, nicht aber die Mitarbeiter.

Auch in nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben geht es erst einmal um die Beurteilung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen bevor überhaupt daran gedacht werden darf, sich mit den Befindlichkeiten einzelner Mitarbeiter zu befassen: Sind Vorfälle und Gefährdungen in der betroffenen Arbeitsplatzgruppe gemäß OHSAS 18001 ordentlich erfasst und dokumentiert worden? Sind die internen Audits nach OHSAS 18001 glaubwürdig? Das kann ein Betriebsrat schon einmal fragen, ohne die Mitarbeiter individuell zu benennen. Dazu braucht man kompetente und aufgeweckte Betriebsräte.