Archiv für Dezember, 2012

Hudelei bei Qualitätsaussagen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 - 06:38

http://www.dussmann-service.com/de/sozial-und-gesundheitsmarkt/fahrzeugaufbereitung/qualitaetsstandards/

… Zudem können Sie sich mit Dussmann Service auf geprüfte Qualität verlassen. Alle Leistungen sind nach DIN ISO 9001:2000 zertifiziert. Im Arbeitssicherheitsmanagement arbeitet Dussmann Service nach den Forderungen der DIN ISO 18001 und im Umweltmanagement nach den Forderungen der DIN ISO 14001:2004. …

OHSAS 18001 ist keine ISO-Norm. Falls der Britische Standard einmal eine internationale Norm werden sollte, wird das wohl auch keine ISO 18xxx werden.

Auswirkungen berufsbedingter psychischer Erkrankungen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 - 06:25

Mareike Gerdes: Auswirkungen berufsbedingter psychischer Erkrankungen auf Mitarbeiter und Unternehmen, Studienarbeit, 2012
https://www.google.de/search?q=”Mareike Gerdes”+”Auswirkungen berufsbedingter psychischer Erkrankungen auf Mitarbeiter und Unternehmen”

Siehe auch: http://www.grin.com/de/e-book/203222/auswirkungen-berufsbedingter-psychischer-erkrankungen-auf-mitarbeiter-und

Umstellung auf OHSAS 18001:2007

Dienstag, 11. Dezember 2012 - 22:53

http://www.bureauveritas.de/wps/wcm/connect/bv_de/local/services+sheet/fs-cer-ohsas-18001?presentationtemplate=bv_master_v2/Services_sheet_full_story_presentation_v2

[...] Wir sind bereits nach OHSAS 18001:1999 zertifiziert. Bis wann muss eine Umstellung erfolgen?

Es wurde eine Übergangsfrist von knapp 2 Jahren nach Veröffentlichung festgelegt. Als Stichtag zur endgültigen Umstellung auf die neue OHSAS 18001:2007 wurde der 01.07.2009 festgelegt. [...]

 
http://www.tuev-sued.de/management_systems/safety_management_certification/ohsas/revision_ohsas_180012007 (not online anymore)

Revision of the OHSAS 18001:2007
The occupational health and safety management system standard OHSAS 18001:2007 was published in a revised version by the British Standard Institution (BSI) in July 2007. A number of international certification and standards bodies contributed to the development of the review.

Transition period
BSI set a period of two years for the implementation of the revised norm. Therefore certificates to the OHSAS 18001:1999 will become invalid at the latest by 30th June 2009. It is however recommended that the amendments and additional requirements be implemented as soon as possible in the certified company to ensure that maximum benefit is attained from the improved standard.

The key changes
As well as improvements to the general clarity of the document, the new version places greater emphasis on health and there is a significant improvement in the alignment with the ISO 9001:2000 and the ISO 14001:2004.

Summary of key changes between the BS OHSAS 18001:2007 and OHSAS 18001:1999 [...]

AMS-Standards

Sonntag, 9. Dezember 2012 - 22:40

Aktualisierung: 2014-08-18

Leider kann man sich im Gegensatz zu Gesetzen viele Standards zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) nicht kostenlos im Internet ansehen. Auch darum kennen wohl nur wenige Arbeitnehmer die Pflichten jener Unternehmen, die sich nach OHSAS 18001 haben zertifizieren lassen.

Wenn eine Arbeitgeberin nach OHSAS 18001 zertifiziert wird, dann ergeben sich daraus in der Betriebspraxis Rechte und Pflichten sowohl für die Arbeitgeberin wie auch für die Arbeitnehmer. Insbesondere wenn Standards nicht wörtlich (sondern z.B. vom Arbeitgeber interpretiert) in Unternehmenshandbücher zum Arbeitsschutzmanagement übernommen werden, sollten sich Arbeitnehmervertretungen das Büchlein zu OHSAS 18002:2008 trotz des Preises leisten. Das kann auch helfen, wenn es noch kein Arbeitsschutzhandbuch gibt und es erst noch mitbestimmt gestaltet werden muss (z.B. mit dem Ziel einer Zertifizierung).

Neben den Standards für die Gestaltung von Arbeitschutzmanagementsystemen gibt es auch Standards und Normen für Audits. Solche Audits generieren wichtige Informationen für die Betriebsratsarbeit. Wenn Betriebsräte und Personalräte verstehen wollen, wie ein interner Auditor (1st-Party-Auditor) und ein Lieferantenauditor (2nd-Party-Auditor) arbeitet, dann hilft das Kapitel 4.5.5 in OHSAS 18002:2008 oder darüber hinaus gehend die DIN EN ISO 19011. Die zu beschaffen, kostet noch ein paar Euro. (Ich habe von einem Betrieb gehört, in dem Mitarbeiter nur gegen Unterschrift und Angabe von Gründen Einblick in die Norm nehmen dürfen.)

Die Norm für Zertifizierungsaudits ist ISO 17021 und für interne Audits (sowie Kundenaudts bzw. 3rd Party Audits) ISO 19011. Wichtig für die Betriebsratsarbeit: § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt Arbeitnehmervertretungen das Recht, sich an Besichtigungen im Betrieb zu beteiligen. Audits sind Besichtigungen. Dazu gehören auch Dokumente: der Zertifizierungsbericht, der Abweichungsbericht (soweit nicht im Zertifizierungsbericht enthalten) und in die Dokumente, die dem Auditor vorgelegt wurden. Das gilt nicht nur für die Dokumentation des Zertifizierungsaudits, sondern auch des internen Audits. Die Vertraulichkeit als eines von sechs Audit-Prinzipien der Audits setzt das Information- und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung nicht außer Kraft, sondern verpflichtet auch die Arbeitnehmervertreter, aus Audits gewonnene Erkenntnisse nicht zum persönlichen - z.B. wirtschaftlichen - Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu missbrauchen.

Lesetipps:

Kostenlos gibt es (2014-03-19):

Weitere Hinweise (2014-08-01):

2016 oder 2017?:

Die Kür vor der Pflicht ist die verkehrte Reihenfolge

Samstag, 8. Dezember 2012 - 10:58

In https://www.xing.com/topics/de/betriebliches-gesundheitsmanagement-8826 weist Klaus Schomacker auf die DIN SPEC 91020 hin, eine größtenteils von Privatunternehmen vorangetriebene Spezifikation zum Betrieblichen Gesundheitsmanagemet (BGM). Sein Unternehmen bietet auch Betriebsräteschulungen an.

… Das Neueste dazu ist die DIN SPEC 91020, die die Einführung eines BGM in einem Betrieb umfassend beschreibt. Wie eine Norm es halt macht, Lücken in der Umsetzung inklusive. …

 
Ich meine, dass sich Betriebsräte zunächst mit der ILO-OSH und mit OHSAS 18001 (bzw. OHSAS 18002) befassen sollten, bevor sie sich der DIN SPEC 91020 zuwenden. Oder kürzer: Zuerst kommt der Arbeitsschutz als Pflicht, dann kommt das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Kür. Solange beispielsweise ein Unternehmen mit einem mangelhaften Einbezug psychischer Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstößt, hat das Unternehmen erst einmal seine Hausaufgaben zu erledigen, bevor freiwillige Wohltaten verteilt werden.

Außerdem gibt es in OHSAS 18001:2007 sogar einen Absatz zur Mitbestimung. In der DIN SPEC 91020 ist die Mitwirkung der Arbeitnehmer schwächer, was angesichts der fehlenden Konsensbildung bei der Entwicklung einer DIN SPEC im PAS-Verfahren ja auch nicht überraschend ist.

Eine Zertifizierung nach ILO-OSH oder OHSAS 18001 kann für international operierende Unternehmen wichtig sein. Wer noch genug Geld hat, kann dann mit einem Zertifikat zur die DIN SPEC 91020 noch ein Sahnehäubchen für sein Employer Branding draufsetzen. Außerdem gibt es hier auch eine Alternative: Der SCOHS.

Wirbt ein Unternehmen dagegen nur mit der DIN SPEC 91020 ohne sich dabei nach einem Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme zu richten, dann sollten sich Bewerber überlegen, ob das eher verhaltenspräventionsorientierte BGM eine Marginalisierung des verhältnispräventionsorientierten Arbeitsschutzes verschleiern soll.

Dann gibt es noch einen Unterschied zwischen Arbeitsschutz und BGM:

  • Pflicht: Im Arbeitsschutz zahlen die Mitarbeiter keinen Cent. Ihre Zeit für den Arbeitsschutz ist Arbeitsszeit.
  • Kür: Die praktischen Umsetzungen des BGM und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die Mitarbeiter dagegen anregen, zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit Freizeit und ggf. auch Geld in ihre Gesundheit zu inverstieren. Diese Art von Fürsorge bekommt allerdings ein ziemlich schales Geschmäckle, wenn der Arbeitsschutz noch nicht ausreichend implementiert ist.

http://bgm-eup.de/?p=39 (2012-11-29): Positiv ist, dass EWALD & Partner auch OHSAS 18001 als einen für das BGM relevanten Standard erwähnen. Die DIN SPEC 91020 als “relevante Norm” zu bezeichnen ist vielleicht etwas verfrüht. Ansonsten bringt Klaus Schomacker gut auf den Punkt, was auch mich an dieser DIN SPEC stört:

… Kommentar zur Norm: Die vorliegende DIN SPEC 91020 fasst den aktuellen Diskussionsstand im betrieblichen Gesundheitsmanagement zusammen und strukturiert die Fragestellung in sinnvoller Weise. Hervorzuheben ist der Ansatz Nachhaltigkeit durch die Implementierung des BGM in die ISO 9001 zu erreichen.

Die Bedeutung der Veränderung von Firmenkultur und wertschätzender Führung ist enthalten, aber aus meiner Sicht nicht der Bedeutung entsprechend gewürdigt.

Der größte Mangel besteht in der völlig offenen Gestaltung der nachhaltigen Partizipation der Mitarbeiter im BGM-Modell.

Nicht Aufgabe der Norm, aber dennoch gravierend fehlend, ist die Beteiligung der Interessenvertretungen! Insbesondere, da die Beteiligung in nahezu allen Element erforderlich ist, das Thema gleichzeitig sehr komplex ist, besteht hier der größte Handlungsbedarf bei der Konzeption einer Einführung eines BGM. …

Billig

Donnerstag, 6. Dezember 2012 - 17:45

http://www.tagesschau.de/ausland/billigkleidung100.html

Nach dem Brand in einer Textilfabrik in Dhaka
Billige Kleidung, tödliche Produktion

Billige Kleidung beruht oft genug auf Ausbeutung. In Ländern wie Bangladesch oder Pakistan lassen Textilanbieter häufig unter skandalösen Umständen produzieren. Im November starben mehr als 100 Menschen beim Brand einer Kleidungsfabrik bei Dhaka. Die Umstände dort sind kein Einzelfall.

Von Gabor Halász und Christoph Lütgert, ARD-Studio Südasien …

In ihren Produktionsstätten in Billiglohnländern zeigen Unternehmen, wie ernst sie es mit dem Arbeitsschutz und ihren hübschen “Nachhaltigkeitsberichten” wirklich meinen. Wenn Anforderungen, die in irgendeinem Verhaltenskodex beschrieben sind, “auf den Abkommen der International Labour Organisation (ILO) beruhen”, dann sagt das nicht mehr aus, als dass es wohl noch nicht zu ILO-OSH gereicht hat.

Nachhaltigkeitsbericht 2010 von KiK: (http://www.kik-textilien.com/unternehmen/fileadmin/user_upload_de/Kategorien/Verantwortung/Nachhaltigkeitsbericht/Kapitel4_Lieferanten.pdf)

Der KiK Code of Conduct (CoC) unterscheidet sich vom Verhaltenskodex der Business Social Compliance Initative (BSCI) und dem Standard SA8000 im Wesentlichen dadurch, dass er zum Managementsystem der Lieferanten sowie zu Umweltschutz und Sicherheitsfragen keine gesonderten Anforderungen formuliert. Wir verzichten im Rahmen unseres Verhaltenskodex auf solche Forderungen, um die Sicherstellung von angemessenen Arbeitsbedingungen in den Fabriken zu fokussieren.

Bei der Überprüfung der Fabriken werden jedoch selbstverständlich auch Aspekte des Managements und des Umweltschutzes abgefragt. Damit entsprechen die Auditanforderungen des KiK CoC durchaus denen der BSCI, enthalten jedoch keine Forderungen nach einem Managementsystem entsprechend der DIN Norm EN ISO 9001 wie der SA8000.

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)

Welche Logik und welche Einstellung stecken hinter der Aussage, dass der Verzicht auf gesonderte Anforderungen zum Managementsystem der Lieferanten sowie zu Umweltschutz und Sicherheitsfragen im Rahmen des KiK-Verhaltenskodex dabei helfen soll, »um die Sicherstellung von “angemessenen” Arbeitsbedingungen in den Fabriken zu fokussieren«?

Höchstleistungen durch innovative Managementtechniken

Donnerstag, 6. Dezember 2012 - 11:11

http://www.iga-info.de/fileadmin/Veranstaltungen/iga-Expertendialog/iga-Expertendialog_Managementtechniken_Krause.pdf

Herausforderung für Prävention und Betriebliches Gesundheitsmanagement:
Höchstleistung durch innovative Managementtechniken und ihre (Neben-)wirkungen

iga-Expertendialog
Berlin, August 2012

Prof. Dr. Andreas Krause
Fachhochschule Nordwestschweiz
Hochschule für Angewandte Psychologie
Institut Mensch in komplexen Systemen
Riggenbachstraße 16
CH-4600 Olten

Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

Donnerstag, 6. Dezember 2012 - 09:37

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=11.12.2003&Aktenzeichen=2 AZR 667/02

Der BAG-Beschluss macht auch deutlich, warum Fehlbelastungsmeldungen (Überlastungsanzeigen) wichtig sind.

Zertifizierungsablauf

Montag, 3. Dezember 2012 - 06:34

http://www.all-cert.de/assets/media/zertifizierungsablauf/zertifizierungsablauf.png

All-Cert macht ein “Interview der Mitarbeiter”. Sehr gut.

Aber machen das alle Zertifizierungsgesellschaften? Als Betriebsratsmitglied in einem nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieb müssten Sie das eigentlich wissen. Ich kenne langjährig zertifizierte Betriebe, in denen weder die Mitarbeiter auf den unteren Ebene noch die Arbeitnehmervertreter irgendeine Ahnung von Zertifizierungsaudits haben.

Bloß keine Fehler zugeben

Sonntag, 2. Dezember 2012 - 20:38

Wieviel Schutz können Arbeitnehmer von der Gewerbeaufsicht, von den Berufsgenossenschaften und von Zertifizierungsgesellschaften erwarten?

Die Pflichtversäumnisse, die Aufsichtspersonen und Auditoren bei unzureichendem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz in einem Betrieb heute feststellen können, hätten von ihnen schon früher erkannt werden müssen. Könnte es sein, dass die Furcht, Versäumnisse bei der Kontrolle zugeben zu müssen, die Strenge der Prüfung etwas “mildert”?

Wie vertrauensvoll können sich Arbeitgnehmer und ihre Vertreter an Aufsichtspersonen und Auditoren mit Hinweisen zu Mängeln im Arbeitsschutz wenden, die bei aufmerksamer Kontrolle schon früher hätten bemerkt werden müssen?