Kategorie 'Verhältnisprävention'

Fragen an Arbeitgeber

Donnerstag, 8. September 2011 - 21:15

Die folgende Liste von Fragen wurde aus einer Kleinen Anfrage der FDP (2009, Mieke Senftleben und Kai Gersch) in Berlin abgeleitet. Hinter den Fragen steckt Kompetenz: Die Fragesteller haben das Thema “Verhaltensprävention vs. Verhältnisprävention” sehr gut verstanden und vermitteln das auch deutlich. Auch das ist eine Aufgabe solcher Anfragen. Zumindest als Oppositionspartei hatte die FDP hier gute Arbeit geleistet.

Bei den Fragen ging es um die Belastung von Lehrern an Berliner Schulen. Ich habe die Fragen so modifiziert, dass man sie in der Privatwirtschaft verwenden könnte. Man muss die Fragen dort, wo die Voraussetzungen des konkreten Falls nicht gegeben sind, natürlich ändern oder gegebenenfalls auch weglassen.

  1. Wie bewertet der Arbeitgeber die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern in seinen Betrieben als Kriterium für die Beurteilung der gesundheitlichen Belastung insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungen, denen sie ausgesetzt sind?
  2. Welchen Stellenwert hat nach Ansicht des Arbeitgebers die kontinuierliche Erfassung der Fehlzeiten von Mitarbeitern als Mittel zur Beurteilung der Veränderung und Erkennung von Tendenzen der gesundheitlichen Belastung?
  3. Welche sind nach Ansicht des Arbeitgebers die realen und potenziellen gesundheitlichen Belastungsfaktoren, unter denen Mitarbeiter in seinen Betrieben leiden?
  4. Ist der Arbeitgeber daran interessiert, die gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter in seinen Betrieben zu erfassen?
  5. Sofern der Fall: welcher Methoden/Parameter bedient sich der Arbeitgeber zu diesem Zweck (z.B. Gefährdungs- und Belastungsanalyse), und hält er die ihm zur Verfügung stehende Datenlage zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter für ausreichend und statistisch valide?
  6. Wie viele Mitarbeiter wurden in den letzten 10 Jahren in den Betrieben des Arbeitgebers vorzeitig in den Ruhestand versetzt und welchen Anteil machten die vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand an der Gesamtzahl der jährlichen Versetzungen in den Ruhestand jeweils aus?
  7. Wie viele dieser vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand erfolgten in jedem der letzten 10 Jahre aus gesundheitlichen Gründen und welchen Anteil machten die gesundheitlich bedingten vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand an der Gesamtzahl der jährlichen Versetzungen von Mitarbeitern in den Ruhestand jeweils aus?
  8. Wie handhaben andere Arbeitgeber (z.B. Mitglieder in Arbeitgeber- und Personalerorganisationen, in denen auch der Arbeitgeber Mitglied ist) nach Kenntnis des Arbeitgebers die Erfassung und Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern in seinen Betrieben?
  9. Liegen dem Arbeitgeber wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention vor, und – sofern der Fall – welche sind dies?
  10. Wie bewertet der Arbeitgeber die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention im Sinne der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter?
  11. Der Arbeitgeber referiert allgemein den Begriff “Verhältnisprävention”, ohne konkrete Maßnahmen der Verhältnisprävention in seinen Betrieben zu nennen. Ist daraus zu folgern, dass vom Arbeitgeber keine Projekte der Verhältnisprävention zur Förderung der Mitarbeitergesundheit in seinen Betrieben durchgeführt werden?
  12. Hält es der Arbeitgeber für angemessen, den Mitarbeitern angesichts der besonderen Belastungen in seinen Betrieben vorwiegend oder ausschließlich sporadisch Strategien anzubieten, wie sie selbst diese Belastungen individuell kompensieren können [Verhaltensprävention], oder ist der Arbeitgeber der Ansicht, dass vor allem im Sinne einer Verhältnisprävention die Ursachen der Belastungen erkannt und behoben werden sollten?
  13. Auf welche Weise und in welchen Intervallen werden die vom Arbeitgeber dargestellten Maßnahmen der Verhaltensprävention bei Mitarbeitern auf ihre Wirksamkeit evaluiert, wie lauten die Ergebnisse der letzten Evaluationen und wie viel haben die Maßnahmen in den letzten 5 Jahren jeweils jährlich gekostet?
  14. Gilt die “Betriebsvereinbarung über das betriebliche Gesundheitsmanagement” vom (im Folgenden BVG genannt) im Betrieb X des Arbeitgebers auch für die Mitarbeiter in anderen Betrieben dieses Arbeitgebers, und wird sie umgesetzt?
  15. Sofern nicht der Fall: warum nicht?
  16. Sofern die BVG für die o.g. Betriebe gilt: Wie viele Gesundheitskoordinatoren/-innen gemäß BVG gibt es derzeit in den Abteilungen für Arbeitsschutz, und welche Betriebe werden von ihnen betreut?
  17. Wie viele Ausschüsse für Gesundheitsmanagement gemäß BVG sind derzeit für die Mitarbeiter tätig, welche Maßnahmenkataloge gemäß BVG wurden erstellt, welche Analyseinstrumente gemäß BVG finden aktuell Anwendung und wann/wo erfolg(t)en Mitarbeiterbefragungen gemäß BVG in den Betrieben des Arbeitgebers?
  18. Wie werden die Vereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vom November 2007 derzeit in den Betrieben des Arbeitgebers umgesetzt?
  19. In der Gesamtvereinbarung … heißt es in Bezug auf das Gesundheitsmanagement: “Die isolierte Einführung einzelner Maßnahmen wirkt – wenn überhaupt – nur kurzzeitig und ist längerfristig als kontraproduktiv anzusehen”. Wie bewertet der Arbeitgeber diese Aussage?
  20. Wie bewertet der Arbeitgeber vor dem Hintergrund der Gesamtvereinbarung kurzfristige, sporadische Angebote von “Stresskursen” für Mitarbeiter?
  21. Sind dem Arbeitgeber Initiativen anderer Arbeitgeber zur Förderung der Mitarbeitergesundheit bekannt und – sofern der Fall – wie bewertet der Arbeitgeber diese konkreten, langfristig ausgelegten Projekte, welche gesundheitsdiagnostische, gefährdungs- und belastungsanalytische mit nachhaltigen Maßnahmen der Verhältnisprävention kombinieren?

In der Original-Anfrage ging es um die Belastung von Lehrern an Berliner Schulen. Es gab auch Anfragen der CDU, aber die Fragen der FDP weisen viel deutlicher und präziser auf die Schwachstellen im Arbeitsschutz hin.

Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/verhaeltnis-und-verhaltenspraevention/

 


2013-04-14

Habe hier enmal das Schlagwort “Bundestagswahl 2013″ hinzugefügt. Die Berliner FDP kennt sich nämlich mit dem Arbeitsschutz gut aus - besonders wenn sie damit dem Berliner Senat auf die Pelle rücken kann. Wird man davon etwas im Regierungsprogramm merken?

Hier stellt die FDP einmal die richtigen Fragen

Dienstag, 6. September 2011 - 20:58

Anmerkung (2012-08-21): Einige Links in diesem Artikel scheinen nicht mehr zu funktionieren.

 
Eher nicht ein FDP-Wähler, muss ich doch der Berliner FDP für die untenstehende Kleine Anfrage ein Kompliment machen. Sie liefert auch Anregungen für Fragen an Arbeitgeber in der Privatwirtschaft, ohne dass solche Fragebn als “zu gewerkschaftlich” abgewiesen werden könnten.

(Noch eine kleine Anmerkungen: In meinem Alter besteht die Gefahr, die Jugendzeit zu verklärt zu sehen. Wie angenehm ist es dann doch, hier etwas von “Lärmampeln” zu lesen. Erstmal wusste ich nicht so recht, ob ich überhaupt wissen will, was das nun wieder ist. Aber dann siegte doch die Neugier, und Dank Google bin ich nun froh, dass ich heute nicht wieder zur Schule gehen muss.)

http://fdp-fraktion-berlin.de/index.php/page/initiativen/content/kleineAnfragen/year/2009/ressort
/0/abgeordneter/0/antrag/2321

http://fdp-fraktion-berlin.de/uploads/files/04db71f5a238ec3d4d53c6b51e13faf778823901.pdf

Drucksache 16/13607
Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mieke Senftleben (FDP) und Kai Gersch (FDP)
vom 27. Juli 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2009) und Antwort

Schluss mit sporadischen Symbolmaßnahmen – wie kann man den Senat für ein verhältnispräventives Konzept zur Lehrergesundheit interessieren?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen als Kriterium für die Beurteilung der gesundheitlichen Belastung insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungen, denen viele Lehrkräfte in Berlin ausgesetzt sind?

Zu 1.: Der Lehrerberuf zeichnet sich durch komplexe Arbeitstätigkeiten und einen hohen Anteil von Kommunikation aus. Die Gesamtbelastung kann zu Stressreaktionen führen. Arbeitsbedingter Stress kann Ursache psychischer sowie psychosomatischer Erkrankungen sein. Der Senat beobachtet die Entwicklung und erarbeitet derzeit zusätzliche Angebote zur Prävention.

2. Welchen Stellenwert hat nach Ansicht des Senates die kontinuierliche Erfassung der Fehlzeiten von Lehrkräften als Mittel zur Beurteilung der Veränderung und Erkennung von Tendenzen der gesundheitlichen Belastung?

Zu 2.: Die Fehlzeiten von Lehrkräften werden bezogen auf deren Dauer erfasst. Es werden aber keine Gründe für die Fehlzeiten angegeben, auch die ärztlichen Diagnosen dürfen nicht dokumentiert werden.

3. Welche sind nach Ansicht des Senates die realen und potenziellen gesundheitlichen Belastungsfaktoren, unter denen Lehrkräfte an den Berliner Schulen leiden?

Zu 3.: Lehrkräfte geben an, dass sie u.a. die Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Erziehungs- und Bildungsaufgaben als belastend wahrnehmen. Sie erleben in dieser Hinsicht einen hohen Erwartungsdruck besonders von Seiten der Eltern. Als belastend empfinden sie darüber hinaus die Lärmbelastung, der sie permanent ausgesetzt sind.

4. Ist der Senat daran interessiert, die gesundheitliche Belastung von Lehrkräften an den Berliner Schulen zu erfassen?

Zu 4.: Es liegt zum Themenbereich der gesundheitlichen Belastung von Lehrkräften bereits eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Davon unabhängig wird regional durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements fortlaufend die gesundheitliche Belastung von Lehrkräften evaluiert. [Frage nicht beantwortet.]

5. Sofern der Fall: welcher Methoden/Parameter bedient er sich zu diesem Zweck (z.B. Gefährdungs- und Belastungsanalyse), und hält der Senat die ihm zur Verfügung stehende Datenlage zum Gesundheitszustand der Lehrkräfte für ausreichend und statistisch valide?

Zu 5.: Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des Arbeitsschutzes sind Bestandteil des regionalen Gesundheitsmanagements. In den örtlichen Ausschüssen für Gesundheitsmanagement werden die vorhandenen Daten aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen, Ergebnissen von Gesundheitszirkeln, ggf. Mitarbeiterbefragungen, Arbeits- und Dienstunfällen u.a. ausgewertet.

Überregional ist im Land Berlin im nächsten Jahr ein landesweiter Gesundheitsbericht vorgesehen, welcher auch Datensätze aus den Berliner Schulen beinhalten wird.

6. Wie viele Lehrkräfte wurden in den letzten 10 Jahren in Berlin vorzeitig pensioniert/berentet und welchen Anteil machten die vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen an der Gesamtzahl der jährlichen Pensionierun-gen/Berentungen von Lehrkräften in Berlin jeweils aus?

Zu 6.: Die Anzahl der vorzeitig pensionierten/berenteten Lehrkräfte ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Abgeordnetenhaus Berlin

Schuljahr; vorzeitig pensionierte/berentete Lehrkräfte – Anzahl; vorzeitig pensionierte/berentete Lehrkräfte in %; von der Gesamtzahl der pensionierten/berenteten Lehrkräfte
1;2008/2009;594;58,06
2;2007/2008;655;62,32
3;2006/2007;772;71,22
4;2005/2006;675;70,83
5;2004/2005;606;72,49
6;2003/2004;618;81,96
7;2002/2003;710;85,85
8;2001/2002;715;90,16
9;2000/2001;1015;92,27
10;1999/2000;918;93,10

7. Wie viele dieser vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen erfolgten in jedem der letzten 10 Jahre aus gesundheitlichen Gründen und welchen Anteil machten die gesundheitlich bedingten vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen an der Gesamtzahl der jährlichen Pensionierungen/Berentungen von Lehrkräften in Berlin jeweils aus?

Zu 7.: Statistische Angaben zum Anteil der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Lehrkräften liegen nicht vor.

8. Wie handhaben die anderen Bundesländer nach Kenntnis des Senates die Erfassung und Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen?

Zu 8.: Der Senat hat keine Kenntnis über die Erfassung der Fehlzeiten von Lehrkräften anderer Bundesländer.

9. Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention vor, und – sofern der Fall – welche sind dies?

Zu 9.: Derartige wissenschaftliche Erkenntnisse sind hier nicht bekannt.

10. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention im Sinne der Förderung der Gesundheit der Lehrkräfte?

11. In Drs. 16/13446 (Antwort auf Fragen 3 und 4) referiert SenBWF allgemein den Begriff Verhältnisprävention, ohne konkrete Maßnahmen der Verhältnisprävention durch die Berliner Schulverwaltung zu nennen. Ist daraus zu folgern, dass von SenBWF und den Bezirksämtern keine Projekte der Verhältnisprävention zur Förderung der Lehrergesundheit in Berlin durchgeführt werden?

12. Hält es der Senat für angemessen, den Lehrkräften angesichts der besonderen Belastungen an vielen Berliner Schulen vorwiegend oder ausschließlich sporadisch Strategien anzubieten, wie sie selbst diese Belastungen individuell kompensieren können, oder ist der Senat der Ansicht, dass vor allem im Sinne einer Verhältnisprävention die Ursachen der Belastungen erkannt und behoben werden sollten?

Zu 10. und 12.: Der Bereich des Gesundheitsmanagements für die Berliner Schulen beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Verhaltensprävention als auch solche zur Verhältnisprävention. Eine Wertung der Wirksamkeit beider Präventionsverfahren erübrigt sich, da im Arbeitsleben beide Faktorengruppen eine wichtige Rolle spielen. [Anmerkung: Verhältnisprävention ist wirksamer.] Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung setzt vielmehr darauf, mit gezielten Maßnahmen in Bezug auf pädagogisches Personal Hilfestellungen für den persönlichen Umgang mit Belastungssituationen zu bieten. [Anmerkung: Hier werden die im Arbeitsschutz vorgegebenen Prioritäten missachtet.] Die von meiner Verwaltung überregional angebotenen Fortbildungen umfassen beispielsweise Angebote zur Suchtprophylaxe und Gewaltprävention sowie zur Organisations- und Schulentwicklung. Für Führungskräfte in der Berliner Schule werden zielgerichtet zweitägige Workshops mit der Vermittlung von Kompetenzen auf den Gebieten des Stress-, Zeit- und Konfliktmanagements sowie der Verbesserung von Kommunikationsfähigkeiten angeboten.

Die Unfallkasse Berlin bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Seminaren konkret für pädagogische Dienstkräfte an Schulen zum Arbeitsschutz in der Schule sowie zum Themenbereich Gesundheitsmanagement an. Bei der Unfallkasse Berlin ist es auch möglich, Seminare für ein gesamtes Kollegium an einer Schule zu Themenbereichen wie Reduzierung von Belastungen im Schulalltag und Lärmprävention anzumelden.

Zu 11.: Unabhängig von dem Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg wird in Kooperation mit der Unfallkasse Berlin im Bereich der Verhältnisprävention eine Vielzahl von Fortbildungen angeboten. Diese beinhalten sowohl Workshops, welche teilweise auch schulbezogen organisiert werden können als auch allgemeine Fortbildungen und Maßnahmen speziell für die Beschäftigten an der Berliner Schule (u.a. Lärm-, Gewaltprävention).

Davon unabhängig werden in einzelnen Bereichen bei konkreten Problemstellungen auch schulbezogene Projekte, gerade in Bezug auf Gewaltprävention, unter Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt.

13. Auf welche Weise und in welchen Intervallen werden die vom Senat in Drs. 16/13446 dargestellten Maßnahmen der Verhaltensprävention bei Lehrkräften auf ihre Wirksamkeit evaluiert, wie lauten die Ergebnisse der letzten Evaluationen und wie viel haben die Maßnahmen in den letzten 5 Jahren jeweils jährlich gekostet?

Zu 13.: In Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich eine subjektive Evaluation beim Teilnehmerkreis in unmittelbarem Anschluss an die Maßnahme. Da die Fortbildungsmaßnahmen überwiegend von der Unfallkasse Berlin finanziert werden, können über die diesbezüglichen Kosten keine Angaben gemacht werden.

14. Gilt die „Dienstvereinbarung über das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung“ vom 12. November 2007 (im Folgenden DVG genannt) auch für die Lehrkräfte der Schulen des Landes Berlin, und wird sie umgesetzt?

15. Sofern nicht der Fall: warum nicht?

16. Sofern die DVG für die o.g. Schulen gilt: Wie viele Gesundheitskoordinatoren/-innen gemäß DVG gibt es derzeit für die Berliner Schulen in den Außenstellen der Schulaufsicht, und welche Schulen werden von ihnen betreut?

17. Wie viele Ausschüsse für Gesundheitsmanagement gemäß DVG sind derzeit für die Lehrkräfte der Schulen des Landes Berlin tätig, welche Maßnahmenkataloge gemäß DVG wurden erstellt, welche Analyseinstrumente gemäß DVG finden aktuell Anwendung und wann/wo erfolg(t)en Mitarbeiterbefragungen gemäß DVG an den Schulen des Landes Berlin?

Zu 14., 15., 16. und 17.: Die Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst und damit auch für die Dienstkräfte des Landes Berlin an der öffentlichen Berliner Schule.

Analog zu den Regelungen der DV Gesundheit ist in allen betroffenen Dienststellen im Sinne der Anlage zum Personalvertretungsgesetz Berlin innerhalb der Berliner Schule ein Ausschuss für Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt worden oder wird innerhalb der nächsten Monate eingerichtet. Teilweise erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch im Zusammenhang mit der Sitzung des arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschusses.

Es sind Moderator(en)/innen für Gesundheitszirkel ausgebildet worden, welche auf Anforderung von Schulen bzw. der Schulaufsicht Gesundheitszirkel durchführen. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes werden von dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten arbeitsmedizinischen Dienst regelmäßig durchgeführt

Die Funktion eines/einer Gesundheitskoordinator(s)/in wird von der örtlichen Referatsleitung bzw. der Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wahrgenommen. Alle öffentlichen Schulen des Landes Berlin werden im Rahmen des Gesundheitsmanagements von der zuständigen Referatsleitung betreut.

18. Wie werden die Vereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vom November 2007 derzeit an den Schulen des Landes Berlin umgesetzt?

Zu 18.: Im November 2008 wurden alle öffentlichen Schulen auf die Gültigkeit der DV Gesundheit und insbesondere auf die dort bestehenden Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, eine Rückmeldung über Erfahrungen im Umgang mit diesen Regelungen zu geben, um ggf. mit den Beschäftigtenvertretungen Verfahren entwickeln zu können, die die Umsetzung der DV Gesundheit sicherstellt.

Bislang sind keine Probleme in diesem Zusammenhang benannt worden. [Anmerkung: Also kann es duchaus Probleme geben, die aber der Verwaltung nicht bekannt sind.] Um hier die Multiplikatorenfunktion von Schulaufsicht zu nutzen, wird im September und Oktober 2009 eine Weiterbildung mit diesem Personenkreis durchgeführt, die das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Berliner Schule zum Themenschwerpunkt hat. Diese Weiterbildung beinhaltet auch Kooperationselemente mit den jeweiligen Beschäftigtenvertretungen.

19. In der GesamtVereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung aus 2000 (im Folgenden VBSV 2000 genannt) heißt es in Abschnitt IV in Bezug auf das Gesundheitsmanagement: „Die isolierte Einführung einzelner Maßnahmen wirkt – wenn überhaupt – nur kurzzeitig und ist längerfristig als kontraproduktiv anzusehen“. Wie bewertet der Senat diese Aussage?

20. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund von VBSV 2000 kurzfristige, sporadische Angebote von „Stresskursen“ für Lehrkräfte?

Zu 19. und 20.: Aufgrund der Tatsache, dass die VBSV 2000 keine Gültigkeit mehr hat, erübrigen sich hier wertende Äußerungen.

21. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Lärmampeln an Schulen des Landes Berlin, und an welchen Schulen sind diese gegenwärtig im Einsatz?

Zu 21.: Der Einsatz von Lärmampeln an Grundschulen ist im Rahmen eines Modellprojektes erfolgt. Der Abschlussbericht des Projektes lässt keine allgemeingültige Bewertung zu. Recherchen darüber, an welchen Grundschulen derzeit die Lärmampel eingesetzt wird, konnten wegen der Ferienzeit im Rahmen der Terminsetzung für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht angestellt werden.

22. Wie bewertet der Senat das im Verbundprojekt „Lange Lehren“ durch das Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Technischen Universität Dresden erarbeitete Dresdner Präventionsmodell?

Zu 22.: Das Dresdner Projekt beabsichtigte eine Kombination aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, die nur in Kooperation verschiedener Fachdisziplinen wie Arbeitsmedizin, Psychologie und Pädagogik sinnvoll eingesetzt werden können. Ziel war die Erweiterung und Erprobung eines präventiven Gesundheitskonzeptes. Der arbeitsmedizinische Dienst führte eine Vitalitätsprüfung bei den Lehrkräften durch und gab dementsprechende Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung.

23. Hält der Senat die konsequente, systematische Umsetzung des o. g. Dresdner Präventionsmodells, wie sie in Sachsen erfolgt, in Berlin für wünschenswert?

24. Sofern nicht der Fall: warum nicht?

Zu 23. und 24.: Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Dresdner Präventionsmodells ist für alle Teilnehmer/innen freiwillig. Bisher liegt keine Evaluation darüber vor, wie viele Teilnehmer/innen den Empfehlungen gefolgt sind und welche Langzeitergebnisse der Modellversuch gezeigt hat. Berlin ist an den Ergebnissen sehr interessiert, um ggf. ähnliche Präventionsangebote zu entwickeln.

25. Wie bewertet der Senat das Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell zur Arbeitszeitrhythmisierung als Bestandteil der Organisationsentwicklung an Schulen?

Zu 25.: Das Hamburger Arbeitszeitmodell hatte zum Ziel, die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte gerechter zu verteilen. Es wird von den betroffenen Lehrkräften sehr unterschiedlich eingeschätzt. Lehrkräfte, die durch das Modell eine geringere Unterrichtsverpflichtung haben, bewerten es positiver als die Kolleginnen und Kollegen, die wegen ihrer nicht so korrekturintensiven Fächer eine höhere Unterrichtsverpflichtung in Kauf nehmen müssen.

Dem Senat liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse darüber vor, ob das Modell tatsächlich auch einen Beitrag zur Arbeitszeitrhythmisierung als Bestandteil der Organisationsentwicklung an Schulen leistet.

26. Sind dem Senat Initiativen anderer Bundesländer zur Förderung der Lehrergesundheit bekannt (wie etwa „OPUS“ in Nordrheinwestfalen, KESS und „Lehrergesundheit – Baustein einer guten gesunden Schule“ des Landes Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg, REVIS in Schleswig-Holstein, LAGO im Saarland oder das „Projekt Lehrergesundheit“ in Rheinland-Pfalz) und – sofern der Fall – wie bewertet der Senat diese konkreten, langfristig ausgelegten Projekte, welche gesundheitsdiagnostische, gefährdungs- und belastungsanalytische mit nachhaltigen Maßnahmen der Verhältnisprävention kombinieren?

Zu 26.: Dem Senat sind die genannten Projekte bekannt. Allerdings existiert das Projekt „Opus“ in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht mehr, das Projekt KESS ist kein Projekt zur Förderung der Lehrergesundheit, sondern wird zur Persönlichkeitsstärkung von Kindern in Grundschulen durchgeführt. REVIS hat ebenfalls nichts mit dem Thema Lehrergesundheit zu tun, sondern beschäftigt sich mit der Revision der Ernährungs- und Verbrauchererziehung in Schulen. Alle anderen genannten Projekte zur Förderung der Lehrergesundheit sind ähnlich aufgebaut wie die Angebote, die Lehrkräfte im Berliner Landesprogramm für die gute gesunde Schule bereits erhalten.

Berlin, den 07. September 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Septemb. 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)

Falsche Prioritäten in Berlin

Dienstag, 6. September 2011 - 07:28

Interessant ist an der folgenden Antwort (2009) des SPD-geführten Stadtstaates Berlin auf eine Anfrage der CDU, dass der Respekt vor dem Arbeitsschutzgesetz nicht deutlich wird: Verhaltensprävention und Verhältnisprävention gehören zwar zusammen, aber wo bleibt die Priorität der Verhaltensprävention? Schlafen die Personalräte?

http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Krankenstand-der-Lehrkraefte

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Krankenstand der Lehrkräfte

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13446

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und wie hoch war dieser in den letzten drei Schuljahren (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)? 

2. Wie hoch war der monatliche durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im ersten Schulhalbjahr 2008/09 (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)?

Zu 1. und 2.: Die Fehlzeiten der Lehrkräfte werden der Serviceeinheit Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt und von den regionalen Personalstellen im IT-Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) gespeichert. Der Auswertung der in IPV erfassten Daten hat der Hauptpersonalrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der Einführung des Datensystems allerdings ausdrücklich widersprochen. Daher ist es nicht möglich, diese Frage zu beantworten.

3. Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um den Krankenstand der Lehrkräfte zu senken und welche dieser Maßnahmen haben dazu beigetragen, den Krankenstand deutlich zu senken?

4. Wie will der Senat den Krankenstand bei den Lehrkräften senken und mit welchen Angeboten soll dies im Rahmen des Gesundheitsmanagements umgesetzt werden?

Zu 3. und 4.: Durch Maßnahmen zur Verhaltensprävention sowie Verhältnisprävention sollen die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt werden und die Lehrkräfte entsprechende Strategien erwerben. Sie ergänzen einander zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept zur Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Die Verhältnisprävention beinhaltet die Schaffung gesundheitsadäquater Arbeitsbedingungen, die neben den vorgegebenen personellen und sächlichen Rahmenbedingungen vor allem von dem Zusammenwirken der an Schule Beteiligten abhängen. Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, durch Organisations- und Personalentwicklung die Verhältnisse am Lehr- und Lebensort Schule so zu verändern, dass die Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden. [Anmerkung: Das Arbeitsschutzgesetz verlangt nicht, das Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden, sondern es verlangt, dass Arbeitsbedingungen nicht fehlbelastend sind.] Organisations- und Personalentwicklung sowie Formen der Zusammenarbeit und Kooperation der Beteiligten legt die Schule in ihrem jeweiligen Schulprogramm fest.

Neben den beschriebenen Maßnahmen ist vor allem die Verhaltensprävention sowohl durch Fortbildungen als auch durch weitere Maßnahmen in den Blickpunkt genommen worden. Hierzu ist gemeinsam sowohl mit Arbeitsmedizinern als auch mit der Unfallkasse Berlin ein „Konzept zur Erfassung und Reduzierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von Lehrkräften“ erstellt worden, das verschiedene Maßnahmen vorsieht:

• Im Rahmen des o.g. Konzeptes werden zweitägige Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter als Präventivmaßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes bzw. Gesundheitsmanagements durchgeführt, in denen Kompetenzen zur Gestaltung von Arbeitsprozessen, Zeit- und Stressmanagement sowie Kommunikationskompetenzen (Umgang mit Störungen und Konfliktmanagement) vermittelt werden. Diese Fortbildungen haben 2004 begonnen. Bislang haben ca. 750 Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an dieser Fortbildung teilgenommen.

• Ebenfalls in Umsetzung des o.g. Konzeptes sind Lehrkräfte der Berliner Schulen in einer mehrtägigen Fortbildung als Moderatorinnen und Moderatoren für Gesundheitszirkel an Berliner Schulen fortgebildet worden. Diese Moderatorinnen und Moderatoren sollen Schulen über Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte Krankheiten und deren mögliche Ursachen beraten. Ziel ist es einen Katalog möglicher Maßnahmen für Schulen zu erarbeiten.

Zusätzlich wurden Projekte mit anderen Institutionen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Institut für Präventivmedizin der Tagesklinik und Fachambulanz für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Potsdam) zum Thema Lehrergesundheit und mehrere Gesundheitstage für Schulen durchgeführt.

5. Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen und in welchem Umfang werden von den Berliner Lehrkräften nachgefragt und gibt es dabei Unterschiede nach Geschlecht, Alter oder Schulart?

Zu 5.: Zur Beantwortung dieser Frage ist eine anonymisierte Auswertung von Daten der Unfallkasse, des betriebsärztlichen Dienstes sowie anderer beteiligter Organisationseinheiten nötig. Diese Datensätze liegen meiner Verwaltung nicht vor. Die von Ihnen gewünschte Auswertung kann innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht sichergestellt werden.

Berlin, den 26. Juni 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt. Anmerkungen in eckigen Klammern.)

http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Vernachlaessigt-der-Senat-die-Gesundheitsfuersorge-der-Lehrkraefte-bewusst

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Vernachlässigt der Senat die Gesundheitsfürsorge der Lehrkräfte bewusst?

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13455

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Gültigkeit besitzt die Dienstvereinbarung über betriebliches Gesundheitsmanagement (DV-Gesundheit) für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst und wie wird die DV-Gesundheit an den Berliner Schulen umgesetzt?

Zu 1.: Die Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst und damit auch für die Dienstkräfte des Landes Berlin an der öffentlichen Berliner Schule.

Analog zu den Regelungen der DV Gesundheit ist in allen betroffenen Dienststellen im Sinne der Anlage zum Personalvertretungsgesetz Berlin innerhalb der Berliner Schule ein Ausschuss für Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt worden oder konstituiert sich innerhalb der nächsten Monate. Teilweise erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch in Zusammenhang mit der Sitzung des arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschusses.

Es sind Moderator(en)/innen für Gesundheitszirkel ausgebildet worden, welche auf Anforderung von Schulen bzw. der Schulaufsicht Gesundheitszirkel durchführen. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes werden von dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten ar-beitsmedizinischen Dienst regelmäßig durchgeführt.

Durch Maßnahmen zur Verhaltens- sowie Verhältnisprävention werden die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt. Lehrkräfte können entsprechende Strategien erwerben.

In Kooperation mit dem arbeitsmedizinischen Dienst sowie der Unfallkasse Berlin werden Fortbildungen für Lehrkräfte und Führungskräfte der Berliner Schule zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, zum Führungsverhalten und zur Teambildung angeboten.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 3. und 4. Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 16/13446 über „Krankenstand der Lehrkräfte”.

2. Warum wird trotz gesetzlicher Verpflichtung (§ 84 Abs. 2 Satz 120 SGB IX) das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Teil der DV-Gesundheit nicht in Schulen umgesetzt?

Zu 2.: Im November 2008 wurden alle öffentlichen Schulen auf die Gültigkeit der DV Gesundheit und ins-besondere auf die dort bestehenden Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen.

Gleichzeitig wurde darum gebeten, eine Rückmeldung über Erfahrungen im Umgang mit diesen Regelungen zu geben, um ggf. mit den Beschäftigtenvertretungen Verfahren entwickeln zu können, die die Umsetzung der DV Gesundheit sicherstellt.

Bislang sind keine Probleme in diesem Zusammenhang benannt worden.

3. Wer ist neben dem Personalrat/Frauenvertretung/ Schwerbehindertenvertretung und dem/der Arbeitsmediziner/in Ansprechpartner/in für Gesundheit in Schulen?

4. Wer koordiniert die präventiven Maßnahmen, Aktionen und Aufgaben zur Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge in den Schulen oder gibt es vergleichbar mit der DV-Gesundheit einen Ausschuss für Gesundheitsmanagement an den Schulen?

Zu 3. und 4.: Die Referatsleitung der regionalen Schulaufsicht ist grundsätzlich für die Umsetzung der DV Gesundheit Ansprechpartner/in. In Einzelfällen nehmen zusätzlich auch andere Dienstkräfte in den Referaten (Schulaufsicht, Verwaltungsleitungen) Funktionen innerhalb des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements wahr.

In den einzelnen Schulen ist die Schulleitung für die Umsetzung des Gesundheitsmanagements im Rahmen der bestehenden Regelungen verantwortlich.

Vereinzelt nehmen Lehrkräfte im Auftrag der Schulleitung – unabhängig von den arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Funktionen wie beispielsweise Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte – auf die Schule begrenzte Aufgabenstellungen wahr.

Soweit von einzelnen Lehrkräften aufgrund individueller Kenntnisse und Erfahrungen Multiplikatorentätigkeiten im Gesundheitsmanagement wahrgenommen werden, erfolgt dies zwischen den Schulen untereinander oder unter Moderation der Schulaufsicht.

5. Warum gibt es in den Bezirken oder in der Hauptverwaltung für Schulen der einzelnen Bezirke keine/n Gesundheitskoordinator/in und warum nicht?

Zu 5.: Die Funktion eines/einer Gesundheitskoordinator(s)/in wird von der örtlichen Referatsleitung bzw. der Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wahrgenommen.

Berlin, den 29. Juni 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)

Es gibt also eine Dienstvereinbarung. Das muss ja auch sein. Aber wie kann es dann passieren, dass die Verhältnisprävention (siehe Antworten auf die Anfrage 13446) nicht Priorität hat?

Zwei Blogs

Freitag, 19. August 2011 - 18:12

http://www.arbeitstattstress.de/2011/08/der-unterschied-zwischen-verhaltens-und-verhaeltnispraevention-mal-anders-ausgedrueckt/

Dr. Stephan List macht in seinem Blog auf das Blog von Johannes Thönneßen (Geschäftsführer und Chefredakteur von Managementwissen online, http://mwonlineblog.blogspot.com/2011/08/burn-out-diagnostizieren.html) aufmerksam, mit einem Zitat zum Thema Gesundheitsmanagement und Verhaltensprävention vs. Verhältnisprävention.

Hier ein anderer Ausschnitt aus dem Artikel in MW-online:

Wenn doch der Druck am Arbeitsplatz die Ursache für die psychischen Belastungen ist – wieso kümmert man sich nicht darum? Warum analysiert man nicht mal, warum der Druck stetig wächst? Vermutlich würde man dann feststellen, dass zu viel Arbeit auf zu wenigen Schultern ruht, aber neue Mitarbeiter einzustellen ist offenbar weitaus weniger attraktiv als Experten mit der Entwicklung von Gesundheitsprogrammen zu beschäftigen, entsprechende Beratungen einzukaufen und externe Anlaufstellen einzurichten, an die sich die überforderten Mitarbeiter wenden können. Da kann man schöne Projekte mit wunderbarer Außenwirkung aufsetzen, fröhliche Mitarbeiter beim Rückentraining zeigen und feine Seminare zur Stressreduktion durchführen.
Merkwürdig…

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Anmerkungen dazu:
(1) Druck ist einer der Gründe für Belastungen am Arbeitsplatz. Zuviel Druck ist einer der Gründe für Fehlbelastungen am Arbeitsplatz.
(2) Dass zu viel Arbeit auf zu wenigen Schultern ruht, wird ja möglicherweise schon im Betrieb erkannt, aber wenn externe Experten mit ihrem Blick von Außen in das Unternehmen das auch herausfinden, dann ist das Argument leichter zu vermitteln. Außerdem könnten Experten auch Alternativen zum Personalaufbau finden, z.B. dann, wenn Prozesse im Unternehmen in der Wirklichkeit ganz anders funktionieren, als sie in schönen Handbüchern beschrieben sind. Experten können Betriebsblindheit kompensieren.
(3) Ein gutes Gesundheitsprogramm, in dem die Verhaltensprävention nicht vorwiegend dazu dient, der Pflicht zur Verhältnisprävention auszuweichen, kann durchaus hilfreich sein.
(4) Der letzte Satz gefällt mir am besten: “Da kann man schöne Projekte mit wunderbarer Außenwirkung aufsetzen, fröhliche Mitarbeiter beim Rückentraining zeigen und feine Seminare zur Stressreduktion durchführen.” So ist es. Nicht nur “Medien” fallen regelmäßig darauf ‘rein, sondern auch Benchmarker können dem auf den Leim gehen.

Schwitzen für die Firma

Montag, 1. August 2011 - 23:47

http://www.muenchen.ihk.de/mike/WirUeberUns/Publikationen/Magazin-wirtschaft-/Aktuelle-Ausgabe-und-Archiv2/Magazin-04-2010/Betriebliche-Praxis/Gesundheitsmanagement-Schwitzen-fuer-die-Firma.html, IHK-München

Gesundheitsmanagement – Schwitzen für die Firma
Betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt sich für jedes Unternehmen. Experten beziffern den Return-on-Investment auf das Drei- bis Sechsfache. …

So ehrlich beginnt die Werbung der IHK-München für das Gesundheitsmanagement der Flughafen München GmbH (FMG). “Schwitzen für die Firma” müsste während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers erfolgen. Bei der Werbung für Gesundheitsmanagement wird leider oft nicht klar, ob die Fürsorge des Unternehmens die Freizeit und das Geld der Mitarbeiter nutzt.

Grundsätzlich müssen wir zwischen verschiedenen Arten von gesundheitsfördernden Maßnahmen unterscheiden:

  • Verhältnisprävention (ist Primärprävention und hat Priorität)
    • Vorgeschriebener Arbeits- und Gesundheitsschutz:
      erfolgt während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers.
      Beispiel: ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung.
    • Nicht im Sinn des vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:
      erfolgt außerhalb der Arbeitszeit und/oder mit Kostenbeteiligung der Mitarbeiter.
  • Verhaltensprävention (kann die Verhältnisprävention unterstützen)
    • Gesundheitsförderung als freiwillige Leistung des Unternehmens:
      erfolgt während der Arbeitszeit und/oder auf Kosten des Arbeitgebers.
      Beispiel: Rückenübungen während der Arbeitszeit. Ausgleichsgymnastik. Schwitzen für die Firma. Fitnesstraining für Führungskräfte (z.B. mit einem von dem Arbeitgeber z.B. bezahlten “Personal Health Performance Trainer” für den leitenden Angestellten).
    • Gesundheitsförderung in der Freizeit der Mitarbeiter:
      erfolgt außerhalb der Arbeitszeit und/oder mit Kostenbeteiligung der Mitarbeiter.
      Beispiel: Fitnesstraining für Mitarbeiter (in von dem Arbeitgeber organisierten Sporteinrichtungen, aber mit zumindest teilweiser Bezahlung durch die Mitarbeiter).

    (Ja, es kommt vor, dass sich Unternehmen um die Gesundheit ihrer Führungskräfte mit persönlichen Trainern kümmern, aber die Befolgung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes um Jahre verzögern.)

Heute beobachten wir eine Privatisierung der Folgen von zu hohem Arbeitsdruck.

Zur Erinnerung: Die Freizeit gehört der Familie – und auch den vielen anderen Aufgaben des täglichen Lebens. Der normale Mitarbeiter kann das nicht so leicht “outsourcen”, wie ein Top-Gesundheitsmanager, der die Freizeit von Mitarbeitern in sein Gesundheitsmanagement mit einplant. Und dann gibt es ja auch die heute fast schon exotischen Menschen, die nach der Arbeit vielleicht auch in einer Partei oder einer sonstigen Organisation mitarbeiten wollen. Diesen Luxus können sich schon genügend “junge Alten”, die Eltern betreuen müssen allerdings so wenig leisten, wie viele Alleinerziehende, die ihre Freizeit für ihre Kinder brauchen. Da gibt es dann keine Zeit mehr, auch noch außerhalb der Arbeitszeit für die Firma zu schwitzen.

Beispiele für Firmen, die sowohl Verhältnisprävention (alternsgerechte Produktionsprozesse) wie auch Verhaltensprävention (z.B. Ausgleichsgymnastik) auf Firmenkosten betreiben: Audi (“Silver Line” in Neckarsulm), Loewe (Kronach)

Nun aber weiter im Text der IHK:

Das Unternehmen Flughafen München GmbH (FMG) darf sich seit Neuestem “Bayerns fittestes Unternehmen” nennen. Mit dem “Top Gesundheitsmanagement Award 2009″ ausgelobt von der Münchner TG LifeConcept GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatministerium und der Techniker Krankenkasse wurde das “herausragende Engagement” des Unternehmens in Sachen Gesundheitsmanagement belohnt.

Sportliche Aktivitäten können dabei viel erreichen. Und so macht es Sinn, dass Laufveranstaltungen, Yoga, der jährlich stattfindende Power-Lauf oder seit Neuestem besonders angesagt Spinning zu den gut besuchten Angeboten an die FMG-Mitarbeiter gehören.

(Link nachträglich in das Zitat eingefügt)

Es herrscht sicherlich kein Mangel an “Gesundheitsmanagement Awards”, mit denen man in die Presse kommen und sich auch sonst werbewirksam darstellen kann. Vielleicht sollte man einmal ein “Award” für “Awards” herausgeben. Das wäre wohl gar nicht so schwer, denn Preisverleiher, die ernsthaft(!) die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überprüfen und zur einer der Grundvoraussetzungen für die Teinahme von Unternehmen an ihren Wettbewerben machen, sind mir nicht bekannt. (Bitte melden!) Im “Kulturaudit” sehen die Awardanbieter einfach nicht hin, wenn ihr Klient das Arbeitsschutzgesetz bricht.

Yoga, Laufveranstaltungen, Power-Lauf und Spinning: Dürfen die Mitarbeiter der FMG das während der Arbeitszeit machen, oder müssen die Mitarbeiter dafür Freizeit (oder vielleicht sogar Geld für Trainer und Sporteinrichtungen) zahlen? Das verrät die IHK nicht. (Liebe Journalisten, bitte bei Pressemeldungen oder Pressekonferenzen das Nachfragen nicht vergessen, vielleicht auch mal beim Betriebsrat und nicht nur bei den eifrigen Unternehmenskommunikatoren.)

Doch das ist nur die eine Seite eines professionellen Gesundheitsmanagements. Ganzheitlich bedeutet mehr. Wenn bei der FMG über Gesundheitsmanagment geredet wird, dann umfasst das Leistungsspektrum ein ganzes Bündel von Bausteinen von der betrieblichen Gesundheitsförderung über den Arbeitsschutz zu Präventivmaßnahmen etwa im Suchtbereich, dem gesundheitsfördernden Führungsverhalten der Vorgesetzten, die Unterstützung bei akuten sozialen Problemen über eine Sozialberatungsstelle auch die Einrichtung eines Betriebskindergartens mit 30 Plätzen und die Planung für weitere 48 Plätze.

Gesundheitsförderndes Führungsverhalten der Vorgesetzten kann nur dann eine als Arbeitschutzmaßnahme geltende Verhältnisprävention sein, wenn es die von den Arbeitsbedingungen ausgehende Fehlbelastungen mindert. Zu einem gewissen Grad kann das zwar auch an Mitarbeitern (die die “Arbeitsbedingungen” anderer Mitarbeiter sind) verhaltensorientiert ansetzen, Aber insgesamt gibt der Arbeitsschutz jedoch der Verhältnispräwntion den Vorrang.


Mehr noch: Mit dem neuesten Projekt “Mensch im Mittelpunkt” – eine Kooperation mit der AOK – geht die FMG weit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers hinaus. …

“Mensch im Mittelpunkt” ist sicherlich ein Motto, das sich jahrzehntelang bewährt hat. Schwamm drüber. Interessanter ist “geht … weit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgeber hinaus“. In der Innen- und Außenkommunikation von Unternehmen liest man das jetzt häufiger, und zwar auch bei Unternehmen, die Regeln des Arbeitsschutzes nachhaltig missachten und dabei auch die Mitbestimmung zu umgehen versuchen. Sehen Sie also genau hin, wie die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften in Unternehmen, die “weit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgeber hinausgehen”, in der Praxis tatsächlich aussieht. (Fragen sie mal die Mitarbeiter von “weit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers hinausgehenden” Unternehmen, wie die psyche Belastung an ihren Arbeitsplätzen in der Gefährdungsbeurteilung zu ihrem Arbeitsplatz konkret aussieht. Bei Bildschirmarbeitsplätzen ist das besonders interessant. Oft reicht als Antwort schon der überraschte Gesichtsausdruck der Befragten, die sich gar nicht mehr vorstellen können, dass Arbeitsschutzvorschriften wirklich eingehalten werden müssen.) Außerdem sollte man auch hier genau hinsehen: Beanspruchen die über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers hinausgehenden Maßnahmen die Freizeit und das Geld der Mitarbeiter?

Im folgenden Abschnitt finden wir wieder ein Beispiel für die Vermeidung des Begriffes “Gefährdungsbeurteilung”. Wir lesen von einer “Bestandsaufnahme”. Wichtig: Wenn diese z.B. gegenüber der Gewerbeaufsicht und/oder Berufsgenossenschaft als Gefährdungsbeurteilung verkauft werden soll, dann hat auch hier die Arbeitnehmervertretung mitzubestimmen.


Als die drei wesentlichen Erfolgsfaktoren einer gelungenen Implementierung gelten

  • die Bestandsaufnahme und damit die Schaffung einer fundierten Grundlage über bestehende Risiken, Belastungen, Potenziale und Ressourcen sowie Nutzung und Ergebnis aktueller Maßnahmen,
  • die Einbeziehung der Führungskräfte, weil aus Erfahrung bekannt ist, dass Veränderungen im Unternehmen nur dann nachhaltig erfolgreich sind, wenn die Führung diese positiv und persönlich unterstützt,
  • das professionelle Marketing. Nach dem Motto “tue Gutes und rede darüber” spielt die unternehmensspezifische innerbetriebliche Kommunikation eine wichtige Rolle. Hier werden Weichen gestellt, um auch die Mitarbeiter zu erreichen, die sich bisher diesen Themen verschlossen haben.

Ach ja, die “verschlossenen” und widerspenstigen Mitarbeiter! Wo Arbeitgeber, wie vorgeschrieben, die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen tragen, gibt es kaum verschlossene Mitarbeiter. Bei der oft einseitigen (top-down) Kommunikation zu Mitarbeitern ist es allerdings kein Wunder, dass nicht gehört und ernst genommen wird, was Widerstand bei den Mitarbeitern begründen könnte. Wenn die innerbetriebliche Kommunikation vorwiegend nur in eine Richtung von oben nach unten läuft, dann verschließen sich die Mitarbeiter eben.

SALSA

Freitag, 15. Juli 2011 - 09:43

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Toolbox/Verfahren/SALSA.html

SALSA: Salutogenetische Subjektive Arbeitsanalyse

Gestaltungsbezug: Quantitative Verfahren der Verhältnisprävention
Analysetiefe: Screeningverfahren

Gütekriterien: vorhanden

Siehe auch Seite 5/6 in http://www.aok-business.de/bayern/gesunde-unternehmen/gunkel_rolle-der-fuehrungskraefte.pdf

KFZA

Mittwoch, 13. Juli 2011 - 13:06

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Toolbox/Verfahren/KFZA.html

KFZA: Kurz-Fragebogen zur Arbeitsanalyse

Gestaltungsbezug: Quantitative Verfahren der Verhältnisprävention
Analysetiefe: Screeningverfahren

Gütekriterien: vorhanden

SPA

Mittwoch, 13. Juli 2011 - 13:04

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Toolbox/Verfahren/SPA.html

Screening psychischer Arbeitsbelastungen, in den Formen SPA-P (Person) und SPA-S (Situation)

Gestaltungsbezug: Quantitative Verfahren der Verhältnisprävention
Analysetiefe: Screeningverfahren

Gütekriterien: vorhanden (2007)

Siehe auch: http://www.psych.uni-potsdam.de/work-metz/research/verfahren-d.html

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Samstag, 9. Juli 2011 - 13:30

http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422/@@index.html

Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen wie Porsche, IBM und Deutsche Bahn protestieren heftig gegen das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung. Sie fordern: Schluss mit dem Gesetz. Denn dieses würde den Grundrechtsschutz für die Beschäftigten verschlechtern.

Der Aufruf im Wortlaut

Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.

Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.

Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:

  • sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
  • durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
  • Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
  • Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
  • und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.

Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.

Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Auch über das Beschäftigtendatenschutzgesetz wird versucht, den Vorrang der Verhältnisprävention im Arbeitsschutz auszuhebeln.

 


https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Beschäftigtendatenschutzes
Inkrafttreten am: Dieses Gesetz hat sich durch den Ablauf der Wahlperiode erledigt.

 

1983: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb

Freitag, 8. Juli 2011 - 07:16

Friedrich Hauß: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb, 1983/1997, ISBN 978-3-593-33161-4

 
S. 38 (Warum Gewerkschaften und Betriebsräte wichtig sind)

Die staatliche verhältnisorientierte Präventionsstrategie wird sich also weder in ihrer Formulierung und Normierung, noch in ihrer Implementation ausschließlich an gesundheitspolitisch relevanten Gesichtspunkten orientieren können. Zumindest auf betrieblicher Ebene bedarf sie der Durchsetzung und Erweiterung durch die Aktivitäten der Beschäftigten. …

 
S. 43

… Besonders der, bezogen auf auf das gesundheitspolitische Problem, wirksameren Verhältnisprävention mangelt es an Durchsetzungspotential. …

 
S. 65

… Einerseits besteht – vor allem im Bereich der klassischen Arbeitsmedizin – eine durch empirische Befunde nicht zu rechtfertigende Überbetonung der Arbeitsunfälle und der ergonomisch-physiologischen, allenfalls noch der chemischen Arbeitsbelastung. Psychisch-physiologische Arbeitsbelastungen werden dagegen von dieser Seite kaum zur Kenntnis genommen oder in Begriffen formuliert, die nicht das psychische Wohlempfinden, sondern lediglich die Leistungsbereitschaft oder Leistungsfähigkeit betreffen. …

 

So weit waren die Erkenntnisse also schon vor 28 Jahren. Also ist Arbeitsbelastung keineswegs ein erst kürzlich entdecktes Modethema. Manchmal ist das Neue eben nur das bisher nicht deutlich genug angesprochene Alte.