Kategorie 'Gefährdungsbeurteilung'

OHSAS 18001 bei Infineon

Donnerstag, 3. Dezember 2015 - 06:24

OHSAS 18001: http://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/sustainability/health-and-safety/

[...]
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter hat bei Infineon höchste Priorität. Der Schwerpunkt unseres Arbeitssicherheitskonzeptes liegt auf der Prävention. Ziel ist es, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, die Arbeitsunfälle verhindert.

Unser an den Infineon Produktionsstandorten und am Firmenhauptsitz in Campeon geltendes Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem ist nach OHSAS 18001- zertifiziert und soll gewährleisten, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken in der Arbeitsumgebung zu minimieren, die unsere Mitarbeiter gefährden könnten. [...]

[...] Aufgezeichnet und ausgewertet werden arbeitsplatzbezogene Unfallzahlen im Rahmen unseres Datenerfassungsprozesses gemäß den GRI-Anforderungen auf Basis der normierten Verletzungsrate (Injury Rate, IR) und Ausfalltagequote (Lost Day Rate, LDR). Hierbei werden alle arbeitsbezogenen Unfälle berücksichtigt, die mehr als einen Ausfalltag verursacht haben. Die Ursachen für Unfälle am Arbeitsplatz werden analysiert, um dann, wo nötig, Verbesserungsmaßnahmen auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse umzusetzen.
[...]

Evaluierung psychischer Belastungen

Samstag, 5. September 2015 - 11:58

http://www.report.at/home/leben/item/87736-ohne-aufklaerung-geht-es-nicht

Ohne Aufklärung geht es nicht
Montag, 17 August 2015 09:54 — geschrieben von Mag. Angela Heissenberger

Viele Unternehmen erkennen erst im Zuge der Evaluierung der psychischen Belastungen, welche Chancen der Prozess für sie birgt, weiß die Psychologin und Beraterin Birgit Slotta-Bachmayr.

(+) Plus: Seit Jänner 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. [...]

Angela Heissenberger irrt sich. In der Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetzes steht

[...] Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. [...]

Österreichische Arbeitgeber, die vor dem Jänner 2013 psychische Belastungen nicht evaluierten, wurden mit der Gesetzesänderung also nicht freigesprochen. Die Gesetzesänderung war nur eine Verdeutlichung bestehender Pflichten.

Das Interview im Report ist aber lesenswert:

[...] Slotta-Bachmayr: Die Evaluierung psychischer Belastungen geht nicht auf das einzelne Individuum ein. Das wäre ein klassisches Thema für Mitarbeiterbefragungen. Eine Belastung wird in der Psychologie als neutrale Einwirkung von außen betrachtet. [...]

So ist es. Auch das muss heute noch immer wieder klargestellt werden. Die flache Lernkurve beim Thema “Gefährdungsbeurteilung” und “Belastung” hat vielleicht doch etwas mit der Einstellung vieler Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den verhältnispräventiven Arbeitsschutz zu tun. Bis heute werden Belastungen und Fehlbelastungen nicht sauber auseinandergehalten. Die Unternehmen bringen das Thema der psychischen Belastungen lieber in einem eher verhaltenspräventiv orientierten “Gesundheitsmanagement” unter und verkaufen das der überforderten Gewerbeaufsicht als Umsetzung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Da gleichen sich Österreich und Deutschland wohl.

Sind psychische Belastungen beurteilbar?

Dienstag, 1. September 2015 - 21:41

Die Gesamtbetriebsvereinbarung von Bosch zu psychischen Belastungen hatte mich richtig erschrocken. Die Verfassung “belasteter” Mitarbeiter liegt bei Bosch im verhaltenspräventiven Fokus. Da hat sich ein Gesamtbetriebsrat über den Tisch ziehen lassen, denn vorgeschrieben ist die verhältnispräventive Erfassung, Beurteilung und Minderungen von Fehlbelastungen. Belastungen und Fehlbelastungen sind keine Eigenschaften der Mitarbeiter, sondern der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen.

Deswegen war dann die folgende Pressemeldung des TÜV Thüringen gleich wieder ein Lichtblick. Sie zeigt, dass es für psychische Belastungen verhältnispräventive Beurteilungsmöglichkeiten gibt, die Bosch anscheinend aber nicht so recht gefallen. Die Beurteilung psychischer Belastungen stellt nämlich auch bei Bosch Führungsstile auf den Prüfstand. Der moderne ganzheitliche Arbeitsschutz verändert Unternehmenskulturen. Für ein Unternehmen wie Bosch ist das sicherlich eine Herausforderung.

http://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2015/08/22/ein-sicherheitshelm-fuer-die-seele-sind-psychische-belastungen-beurteilbar/

22.08.2015, 06:51 Uhr
Ein Sicherheitshelm für die Seele – sind psychische Belastungen beurteilbar?
Thüringer Arbeitssicherheitssymposium

Am 9. September tauschen sich auf dem Thüringer Arbeitssicherheitssymposium in Jena Experten zum Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Ganz aktuell stellen Arbeitsschützer eine deutliche Zunahme psychosomatischer Erkrankungen aufgrund von Stress und psychischen Belastungen fest. Gerade dafür will die Veranstaltung unter dem Motto „Mensch und Maschine im Einklang“ Lösungen anbieten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle erfreulicher Weise weiter zurückgegangen. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte das Thema Arbeitsschutz allerdings nicht als lästige Vorgabe des Gesetzgebers oder gar als Kostenfaktor abgetan werden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, die von Technik ausgehen beziehungsweise aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen wie Lärmauswirkungen oder dem Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, spielen in unserer modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt heute zunehmend psychische Belastungen eine Rolle.

Eine erste wichtige Handlungsanleitung, wie mit solchen Risiken umgegangen werden soll, liefert die Norm DIN EN ISO 10075. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät Unternehmen, sich umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten und die Arbeitsplätze hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewerten zu lassen.

„So kann das Risiko minimiert werden, dass Arbeitskräfte aufgrund psychischer Belastungen – und das oft für längere Zeit – ausfallen. Beispielsweise werden durch eine passende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes psychische Beanspruchungen vermindert. Daher soll [nein, sondern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz] heutzutage [nein, sondern seit 1996] die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Aspekte am Arbeitsplatz in die Risikobetrachtung mit einbeziehen“, erläutert Hauser.

Das Thüringer Arbeitssicherheitssymposium beleuchtet genau diese Aspekte, betrachtet die wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten an, auch im Hinblick auf die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Hochkarätige Referenten wie beispielsweise Hans-Peter Raths vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Frau Dr.-Ing. Kerstin Ziemer vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tragen neueste Erkenntnisse vor. In einem Best Practice Beispiel zeigt Rolf Schoch wie das Thema Arbeitssicherheit bei der Thüringer Energie AG umgesetzt wird.

Anmeldungen zum Thüringer Arbeitssicherheitssymposium am 9. September in Jena sind noch kurzfristig möglich. Im Internet unter: www.die-tuev-akademie.de oder telefonisch unter: 0800 555 8838.

TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Jan Schnellhardt
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Siehe auch: http://www.die-tuev-akademie.de/wir-zeigen-neue-wege-im-arbeitsschutz/

 

Der TÜV Thüringen zeigt, dass Verhältnisprävention auch im Bereich der psychischen Belastungen möglich ist. Bosch dagegen zeigt in seiner Pressemeldung überhaupt kein Interesse an einer verhältnispräventiven Vorbeugung gegen psychische Belastungen, mit der man den Mitarbeitern nicht mit auch in die Persönlichkeit eindringender “Fürsorge” auf die Pelle rückt. Es ist dem Unternehmen gelungen, seinen Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, deren Schwepunkt verhaltensorientiert ist.

Haufe.de versteigt sich sogar in die Behauptung, Bosch sei ein Vorreiter in der Arbeitssicherheit. Das kommt davon, wenn man die Bosch-Werbung unkritisch übernimmt. Hier sieht man wieder, wie sehr OHSAS 18001 als Vorzeigezertifikat dienen kann. Viele Bosch-Betriebe sind nach OHSAS 18001 zertifiziert, aber was wissen die Mitarbeiter davon? Ich bin neugierig, ob die Arbeitnehmer bei Bosch überhaupt etwas vom Geist des BS OHSAS 18001 zu spüren bekommen. Sind die Betriebsräte gut damit vertraut gemacht worden? Schon bemerkt?: Von Bosch hört man in der Pressemeldung keinen Pieps über den arbeitsschützerischen Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Der Zertifizierer von Bosch ist auch ein TÜV. Der sollte einmal genauer prüfen, wie viele Vorfälle erfasst wurden, die psychische Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können, und zwar ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankungen (Kategorie 1.2.2.1 in meiner Liste). Bosch hat tausenden von Mitarbeitern versprochen, derartige Vorfälle zu erfassen. Hier kann der TÜV bei Audits nach OHSAS 18001 ganz leicht überprüfen, ob Bosch tut was Bosch verspricht.

Und natürlich könnte sich auch der Betriebsrat die Vorfallsstatistik zeigen lassen. Wenn dann darin nichts über psychische Belastungen steht, dann verstehen wir, warum Bosch “Vertraulichkeit” so sehr schätzt. Kleiner Tipp and Bosch-Mitarbeiter: Wenn Betriebsräte OHSAS 18001 (oder andere den Mitarbeitern dienende Normen und Vorschriften) nicht kennen und nicht ernst nehmen, dann gehören sie abgewählt.

Weiterhin sollte der TÜV Süd überprüfen, wie bei Bosch Absatz 4.4.3.2 umgesetzt wird. Und wissen die Mitarbeiter, wie sie Vorfälle nach Absatz 3.9 (zusammen mit 3.8) zu melden haben? Die müssen nicht notwendigerweise als vertrauliche Geheimsache gemeldet werden, weil es bei der Vorfallsmeldung nämlich überhaupt keine Sorge um “Stigmatisierung” geben muss.

Arbeitsbedingte psychische Gefährdungen sind ohne Belästigung der Mitarbeiter beurteilbar. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber wissen das. Wo sie psychische Fehrbelastungen verhältnispräventiv mindern, braucht man die Mitarbeiter nicht mit gut gemeinten Betriebsvereinbarungen, die sich verhaltensorientiert auf die psychologischer “Betreuung” bei “Überbelastung” konzentrieren, zu bedrängen. Das würde die Mitarbeiter dann noch zusätzlich fehlbelasten.

Der TÜV Süd könnte vielleicht vom TÜV Thüringen ein paar Anregungen gebrauchen.

Betriebssicherheitsverordnung 2002 und 2015

Dienstag, 25. August 2015 - 06:54

Die wegen eines unheimlich wichtigen Sommerloch-Themas noch einmal überarbeitete BetrSichV trat im Juli 2015 in Kraft:

Wissensplattform der KUVB:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Dienstag, 28. Juli 2015 - 16:15

Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landeskasse
http://www.kuvb.de/praevention/arbeitspsychologie/gefaehrdungsbeurteilung/

1. Grundsätzliches
    1.1 Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.2 Was zählt nicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
    1.3 Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.4 Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung lohnt sich
2. Definitionen
    2.1 Psychische Belastungen
    2.2 Psychische Beanspruchung
    2.3 Theoretischer Hintergrund: Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
3. Rechtliche Grundlagen
4. Durchführung: Der Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung
5. Methoden und Verfahren
    5.1 Mitarbeiterbefragung mit standardisierten Fragebögen
    5.2 Moderierte Mitarbeiterworkshops
    5.3 Arbeitsplatzbeobachtungen
6. Tipps für den Prozess
    6.1 Vorbereiten, planen und Voraussetzungen schaffen
    6.2 Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
    6.3 Die Auswertung der Ergebnisse
    6.4 Die Entwicklung von Maßnahmen
    6.5 Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
    6.6 Dokumentation der Maßnahmen
7. Integration in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
8. Weiterführende Literatur

PDF-Download

GDA-Leitlinien: 2008, 2011 und 2015

Montag, 29. Juni 2015 - 07:45

Die GDA-Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind nicht neu. Sie bauen auf LASI-Veröffentlichungen und DGUV-Veröffentlichungen auf.

Zum Vergleich drei Versionen: 2008, 2011 und 2015. (Von der Ausgabe aus dem Jahr 2012 habe ich keine Kopie.)

 
Weitere Links zur GDA und zu Dokumenten, die es früher schon gab (PsyGeb):

 

Aufsichtsperson gibt
Versagen der Gewerbeaufsicht zu

Freitag, 26. Juni 2015 - 07:01

Die Gewerbeaufsicht ist mit der Prüfung des Einbezugs psychischer Überlastungen in den Arbeitsschutz der Betriebe überfordert. Das wurde im Jahr 2012 im Bundestag festgestellt.

In einem deutschen Bundesland berichtet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ganz stolz, dass die Gewerbeaufsicht es bei der Umsetzung der Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes unter den Top 10 Unternehmen in dem Bundesland einordnet. Damit lobt die Gewerbeaufsicht dieses Landes ein ziemlich verspätetes Pilotprojekt, dem in dem betroffenen Betrieb nun erst Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung zur Beurteilung psychischer Belastungen folgen werden. Bisher gab es da nichts: Der Abschnitt der Gefährdungsbeurteilung, der psychische Belastungsen betrifft, blieb nämlich bis heute leer, mit dem Hinweis auf das laufende Projekt. Kritik für die Zeit von 1996 bis heute gibt es von der Gewerbeaufsicht nicht, obwohl in dem Betrieb bis heute kein mitbestimmtes Verfahren implementiert ist, mit dem die psychische Belastungen an allen Arbeitsplätzen erfasst und bewertet werden. Treiber war hier der Betriebsrat.

Deutsche Zustände: Eine überforderte Behörde lobt ein Unternehmen, in dem bis zum Jahr 2013 für mehrere tausend Mitarbeiter keine psychische Fehlbelastung so erfasst wurde, wie das Unternehmen es versprach: Es versprach nämlich, dass es selbst solche Vorfälle erfasst, die physische und mentale Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können. Nach seiner eigenen Selbstverpflichtung bleibt die Schwere tatsächlicher oder möglicher Erkrankungen dabei unberücksichtigt. Aber nur etwa null Vorfälle wurden selbst seit dem Jahr 2008 erfasst, in dem Mitarbeiter erstmals Mängel im Arbeitsschutz des Unternehmens ansprachen. Die Gewerbeaufsicht berät den Arbeitgeber freundlich und respektvoll, aber beaufsichtigt ihn im Bereich der psychischen Belastungen weiterhin nicht. Im Jahr 2015 wird dann doch Handlungsbedarf für die Arbeitsplätze mehrerer Dutzend Mitarbeiter festgestellt.

Statt den Schutz der Arbeitnehmer zu sichern, schwächt die Gewerbeaufsicht mit ihrem Lob die Position jener Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber über viele Jahre hinweg den Schutz vor psychischen Fehlbelastungen verwehrte – und zwar insbesondere auch, weil die Gewerbaufsicht nicht ordentlich kontrolliert hatte. Das ist wohl das Problem der Gewerbeaufsicht: Wenn korrekt nachkontrollieren würde, dann würde das ihr bisheriges Versagen dokumentieren. Da lässt die Gewerbeaufsicht dann lieber die Arbeitnehmer im Stich.

Die eigentliche Nachricht aber ist, dass sich aus diesem Lob einer extrem verspäteten Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ergibt, dass auch heute noch fast alle der Unternehmen in diesem feinen Bundesland gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen, und zwar mit Wissen der netten Gewerbeaufsicht. Dieses Versagen der Gewerbeaufsicht gab nun eine Aufsichtsperson mit ihrem Lob zu.

Wie gesagt: Deutsche Zustände. Wir haben hübsche Gesetze, aber die behördliche Ausicht kritisiert es nicht in einer nachvollziehbaren Dokumentation, wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht richtig umgesetzt wird. Der Arbeitgeber kann dann Kritik seiner Mitarbeiter mit dem Argument abwehren, dass die Gewerbeaufsicht keine Fehler festgestellt habe.

Wer prüft die drei Streifen?

Sonntag, 24. Mai 2015 - 11:53

Adidas-Arbeitsbedingungen: http://www.zeit.de/2015/21/adidas-arbeitsbedingungen

Es geht um Leiharbeit. Adidas schreibt in CSR-Veröffentlichungen, dass sich Auftragsnehmer nach dem BS OHSAS 18001 (ein Standard für das Arbeitsschutzmanagement) richten müssen. Wie ernsthaft geht es bei dieser Zertifiziererei zu?

Adidas verweist auf verschiedene externe Zertifizierer, veröffentlicht aber keine Zertifikate für OHSAS 18001. Obwohl diese Papiere (wegen teilweise schlechter Qualität der Zertifizierer) häufig nur der Wanddekoration dienen, haben sie wenigstens die Funktion, Zertifizierer zur Verantwortung ziehen zu können, wenn sie ihre Klienten nicht ordentlich auditiert haben. Im Gegensatz zu anderen sich auf die Anwendung von OHSAS 18001 berufenden Unternehmen ist es bei Adidas schwer, einen Zertifizierer zu finden, der zu seinen Audits bei Adidas steht.

Interessant ist, dass Adidas mit OHSAS 18001 wirbt, in Deutschland aber nicht zertifiziert ist
(http://www.adidas-group.com/media/filer_public/e8/32/e832823b-8585-4e26-8990-07b80e3ae71c/2014_sustainability_report_make_a_difference.pdf, S. 62):

[...] The site [Germany] is subject to regular occupational health and safety inspections by authorities, although it does not hold a formal OHSAS 18001 certification. [...]

Adidas scheint in Deutschland nicht an der mit einer disziplinierten Erfassung und Dokumentation von Vorfällen verbundenen Zertifizierung nach OHSAS 18001 interessiert zu sein. Bleibt nur die Gewerbeaufsicht (“authorities”), aber die Behörden sind bekanntermaßen bei ihren “inspections” chronisch überfordert. Bei der Überprüfung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz haben sie versagt (was im Jahr 2012 sogar ein Thema im Bundestag war). Außerdem ist Adidas in seiner Region ein ziemlich einflussreicher Arbeitgeber.

Anstatt sich in Deutschland externen Zertifizierungsaudits zu stellen, inverstiert Adidas lieber in den “Auf- und Ausbau eines positiven Arbeitgeberimages (Employer Branding)”.

“Inzwischen”

Freitag, 15. Mai 2015 - 07:23

Ein Angebot des E-Buchs “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” von “BWRmed!a” richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Kann “BWRmed!a” das tatsächlich so einschränken?

Speziell bei KMUs herrscht zum Thema “psychische Belastungen” Unsicherheit und Unwissen. Da helfen Berater wie “BWRmed!a” dem eingeschüchterten Unternehmer doch gerne:

Wie wichtig es ist, einen kompetenten Ratgeber wie „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ an Ihrer Seite zu haben, merken Sie, wenn neue Herausforderungen auf Sie zukommen. Wie die inzwischen gesetzlich verordnete Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Das wird Unwissen kompakt vermittelt, denn “inzwischen” stimmt schon einmal nicht: Die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz ist schon seit vielen Jahren vorgeschrieben. Warum wird das von “BWRmed!a” nicht so dargestellt?

Wer das kostenfreie E-Book: “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” be “BWRmed!a” herunterlädt, beginnt damit ein Abonnement von “Wissen kompakt”, wenn er es nicht nach Erhalt des E-Buchs rechtzeitig kündigt. Angeboten wird in dem Paket auch eine “Mustergefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen eines zertifizierten Unternehmens”.
          Wird auch darauf hingewesen, dass in Unternehmen mit Betriebsräten der Anwendung so einer “Mustergefährdungsbeurteilung” von den Arbeitnehmervertretern vorher zugestimmt werden muss?
          Und was sind “zertifizierte Unternehmen”? Soll zu dem Paket dann auch noch eine Zertifizierung mitverkauft werden? Zertifiziert werden da vielleicht Arbeitsschutzmanagementsysteme. Solche Systeme und “Mustergefährdungsbeurteilung” bieten aber nur ein Gerüst für Entscheidungen zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen. Die Arbeit des ehrlichen Ausfüllens von Beurteilungsformularen ist mehr, als nur das stupide Abhaken von Kästchen in Vordrucken.

Keine Angst, Wenn Sie Unternehmer sind, dann geht es auch ohne Zertifikat. Und es gibt Alternativen zum o.g. Ratgeber:

Die Hilfestellung der GDA baut insbesondere auf den LASI-Veröffentlichungen auf. Diese Veröffentlichungen richten sich an die behördliche Aufsicht. Die Betriebsleitungen können darin nachlesen, wie sie (hätten) geprüft werden (sollen).

“Inzwischen” sind für die Aufsicht auch Veröffentlichungen zu psychischen Belastungen verfügbar, z.B. die LV 28 aus dem Jahr 2002!

Viele Unternehmer verstoßen bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen also schon seit langer Zeit gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Meiner Ansicht nach liegt die Hauptschuld dafür insbesondere an der Führung der Gewerbeaufsichten – und an der politischen Führung dieser Führung. Zwar gab es Handlungshilfen für die Aufsichtspersonen, aber sie konnten und durften damit wohl bei Inspektionen nicht ernsthaft arbeiten. Die Aufsichtspersonen selbst wurden im Gefährdungsbereich der psychische Fehlbelasstungen wohl jahrelang bewußt in einem auch für sie unbefriedigenden Zustand der Überforderung gehalten. Die daraus resultierende psychische Fehlbelastung der Aufsichtpersonen wurde vermutlich auch in gesetzeswidriger Weise von den verantwortlichen Führungskräften in der Gewerbeaufsicht ignoriert.

Solides Handwerk

Freitag, 1. Mai 2015 - 10:09

http://www.handwerk-magazin.de/psychische-belastungen-gefaehrdungsbeurteilung-ein-muss/150/2/289093

[...] Was wird bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen untersucht?

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird nicht untersucht, ob einzelne Mitarbeiter psychisch angeschlagen oder psychisch krank sind. Man untersucht Belastungen, die von Arbeitsprozessen und Arbeitsumgebungen ausgehen. Dabei spielen individuelle betriebliche Faktoren wie die Organisation der Arbeitszeit, der Einsatz von Arbeitsmitteln, mögliche Arbeitsüberlastung, Über- oder Unterforderung, fehlende Kommunikation sowie Führungsmethoden, Betriebsklima und Kundenverhalten eine Rolle. [...]