Kategorie 'BWR-media'

“Deutsche Wirtschaft” bevorzugt Verhaltensprävention im Arbeitsschutz

Dienstag, 19. Januar 2016 - 06:16

Die “Deutsche Wirtschaft” bevorzugt die Verhaltensprävention und arbeitet sehr gezielt daran, das im Arbeitsschutz durchzusetzen. Vorgeschrieben ist im Arbeitsschutz die Verhältnisprävention.

Seminar von PraxisCampus DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT:
http://www.praxis-campus.de/fernkurse/fernkurseundonlinekurse/betrieblichere-gesundheitsmanagerin-ihk-zertifikat.html

Gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Luxemburger Deklaration der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Gesundheitsdaten


Umsetzung und Controlling eines erfolgreichen BGM

  • Praktische Umsetzung geeigneter verhaltensorientierter Maßnahmen
  • Evaluation: Überprüfung der gesundheitlichen & ökonomischen Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit: Verankerung in die Unternehmenskultur

Es wird also Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz genommen, aber bei “Umsetzung…” im betrieblichen Gesundheitsmanagement ist nur von “verhaltensorientierten Maßnahmen” die Rede. Dier Verhältnisprävention wird nicht genannt.

Ich befürchte, dass es der deutschen Wirtschaft mit Werbung und Lobbyismus für ein vorwiegend verhaltenspräventiv orientiertes “Gesundheitsmanagement” einfach durch das Schaffen von Tatsachen in der Praxis gelingt, entgegen den im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Prioritäten die Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu bevorzugen und damit die Verantwortung der Unternehmen für die Beseitigung gesundheitsschädlicher Verhältnisse speziell im Bereich der arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu schwächen. Das scheint leider eine koordinierte und erfolgreiche Strategie „der deutschen Wirtschaft“ zu sein.

Die letzte mir zu dem Thema bekannte gewerkschaftliche Gegenposition ist aus dem Jahr 2011. Wenn ich da nichts Neueres verpasst habe, dann ist die Aufklärung, die die Gewerkschaften hier betreiben müsste, zu schwach. Auf die Gewerbeaufsichten, die sich im Arbeitsschutz beim Fehlen der vorgeschriebenen verhältnispräventiver Maßnahmen leider auch von verhaltenspräventiven Maßnahmen beeindrucken lassen, ist leider kein Verlass.

Partner von PraxisCampus DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT:

  • Hochschule Fresenius (eine Beteiligung der Cognos AG)
  • BWRmed!ia
  • IHK Akademie Koblenz e.V.
  • Deutsche Bahn AG
  • BvD – Die Datenschützer
  • Office Seminare
  • mediaforwork

Nachhilfe vom Gesetzgeber

Montag, 27. Juli 2015 - 06:39

BWRmed!a Personal und Arbeitsrecht aktuell hört mit seiner Desinformation in seiner Werbung für das E-Book »Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht« nicht auf:

[...] “Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz” – jetzt vom Gesetzgeber gefordert. [...]

Was soll das? Der Gesetzgeber fordert das nicht erst “jetzt”, sondern schon seit vielen Jahren. Weil ein Großteil der Unternehmen das ignorierte, half der Gesetzgeber nur mit einer Klarstellung nach.

Es gibt außerdem schon genug gute Handlungshilfen für Unternehmen.

“Inzwischen”

Freitag, 15. Mai 2015 - 07:23

Ein Angebot des E-Buchs “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” von “BWRmed!a” richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Kann “BWRmed!a” das tatsächlich so einschränken?

Speziell bei KMUs herrscht zum Thema “psychische Belastungen” Unsicherheit und Unwissen. Da helfen Berater wie “BWRmed!a” dem eingeschüchterten Unternehmer doch gerne:

Wie wichtig es ist, einen kompetenten Ratgeber wie „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ an Ihrer Seite zu haben, merken Sie, wenn neue Herausforderungen auf Sie zukommen. Wie die inzwischen gesetzlich verordnete Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Das wird Unwissen kompakt vermittelt, denn “inzwischen” stimmt schon einmal nicht: Die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz ist schon seit vielen Jahren vorgeschrieben. Warum wird das von “BWRmed!a” nicht so dargestellt?

Wer das kostenfreie E-Book: “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” be “BWRmed!a” herunterlädt, beginnt damit ein Abonnement von “Wissen kompakt”, wenn er es nicht nach Erhalt des E-Buchs rechtzeitig kündigt. Angeboten wird in dem Paket auch eine “Mustergefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen eines zertifizierten Unternehmens”.
          Wird auch darauf hingewesen, dass in Unternehmen mit Betriebsräten der Anwendung so einer “Mustergefährdungsbeurteilung” von den Arbeitnehmervertretern vorher zugestimmt werden muss?
          Und was sind “zertifizierte Unternehmen”? Soll zu dem Paket dann auch noch eine Zertifizierung mitverkauft werden? Zertifiziert werden da vielleicht Arbeitsschutzmanagementsysteme. Solche Systeme und “Mustergefährdungsbeurteilung” bieten aber nur ein Gerüst für Entscheidungen zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen. Die Arbeit des ehrlichen Ausfüllens von Beurteilungsformularen ist mehr, als nur das stupide Abhaken von Kästchen in Vordrucken.

Keine Angst, Wenn Sie Unternehmer sind, dann geht es auch ohne Zertifikat. Und es gibt Alternativen zum o.g. Ratgeber:

Die Hilfestellung der GDA baut insbesondere auf den LASI-Veröffentlichungen auf. Diese Veröffentlichungen richten sich an die behördliche Aufsicht. Die Betriebsleitungen können darin nachlesen, wie sie (hätten) geprüft werden (sollen).

“Inzwischen” sind für die Aufsicht auch Veröffentlichungen zu psychischen Belastungen verfügbar, z.B. die LV 28 aus dem Jahr 2002!

Viele Unternehmer verstoßen bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen also schon seit langer Zeit gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Meiner Ansicht nach liegt die Hauptschuld dafür insbesondere an der Führung der Gewerbeaufsichten – und an der politischen Führung dieser Führung. Zwar gab es Handlungshilfen für die Aufsichtspersonen, aber sie konnten und durften damit wohl bei Inspektionen nicht ernsthaft arbeiten. Die Aufsichtspersonen selbst wurden im Gefährdungsbereich der psychische Fehlbelasstungen wohl jahrelang bewußt in einem auch für sie unbefriedigenden Zustand der Überforderung gehalten. Die daraus resultierende psychische Fehlbelastung der Aufsichtpersonen wurde vermutlich auch in gesetzeswidriger Weise von den verantwortlichen Führungskräften in der Gewerbeaufsicht ignoriert.

Guter Rat, aber um fast 20 Jahre zu spät

Donnerstag, 16. April 2015 - 08:08

Eine heutiges Rundschreiben von “Personal und Arbeitsrecht aktuell” hat den Betreff “Gefährdungsbeurteilung: Beziehen Sie jetzt auch psychische Belastungen mit ein”. Jetzt?? Die haben immer noch nicht begriffen, dass keine neuen Bestimmungen zur Berücksichtigung psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzgesetz hineingeschrieben wurden, sondern dass sogar in der Begründung der Gesetzesänderung nachgelesen werden kann, dass hier bisher schon geltendes Recht nur klarer formuliert wurde.

Die Plicht zur Beurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutz besteht seit 1996.

Zu Recht wird in der Email die Firma SICK AG gelobt. Die SICK AG ist ihrem Betriebsrat dafür sicherlich dankbar. Der Betriebsrat des Unternehmens griff das Thema der psychischen Belastungen bereits um die Jahrhundertwende herum auf und trieb es dann mit großen Einsatz voran. Andere Betriebsräte konnten davon lernen.

Arbeitgebertage 2012

Dienstag, 31. Juli 2012 - 07:45

http://www.arbeitgebertage.de/programm.php

Arbeitgebertage
zum Brennpunkt Betriebsrat 2012
23.-24. Oktober 2012
Im NH Hotel Hamburg Horn
Eine Veranstaltung der BWRmed!a Akademie
 

Ihr Programm am Dienstag, 23.10.2012

Ab 9:00 Uhr: Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Tagungsunterlagen

9:15 Uhr: Begrüßung durch die BWRmed!a Akademie und den Moderator Dr. jur. Peter Bitzer

9:30 Uhr: Betriebsverfassungsrecht: Diese neuen Urteile sind für Sie richtungsweisend
Referent: Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

  • Social-Media-Nutzung: Diese Mitbestimmungsrechte hat Ihr Betriebsrat
  • Langfristiger Einsatz von Leiharbeitnehmern: So setzen Sie sich gegenüber Ihrem Betriebsrat durch
  • Mitbestimmung im Arbeitskampf: Streikbrechereinsatz auch ohne Beteiligung des Betriebsrats

10:30 Uhr: Kommunikationszeit: Kaffee- und Teepause

11:00 Uhr: Betriebsvereinbarungen: Maßgeschneiderte Regelungen für Ihren Betrieb
Referent: Dr. Hermann Heinrich Haas

  • Das Erfolgsgeheimnis der richtigen Vorbereitung
  • Das Prinzip des Forderns und Förderns als erfolgreiche Arbeitgeberstrategie
  • Der Einsatz der Einigungsstelle zu Abwehr überbordender Forderungen des Betriebsrates

12:00 Uhr: Kündigung der „Unkündbaren“: So trennen Sie sich von Betriebsräten
Referent: Dr. Eckard Schwarz

  • Ordentliche Kündigung ausgeschlossen? – Erfahren Sie, wann von diesem Grundsatz in der Praxis abgewichen werden darf und was man dabei beachten sollte.
  • Die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern – In diesen Fällen dürfen Sie die „Reißleine“ ziehen.
  • Das Zustimmungs(ersetzungs)verfahren in der Praxis und wie Sie Stolpersteine vermeiden!

13:00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen

14:00 Uhr: Gesunde Mitarbeiter in Zeiten des Burn-Out: von der Pflicht zur Kür im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Referent: Tobias Neufeld

  • Mitbestimmungsrechte Ihres Betriebsrats im betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • „Burn-Out“, Stress durch iPhone, BlackBerry & Co – die arbeitsrechtliche Sichtweise
  • Der schlafende Riese „Gefährdungsbeurteilungen“: Wo Sie Ihren Betriebsrat beteiligen müssen

15:15 Uhr: Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz – Was Sie jetzt bei der Mitbestimmung beachten müssen
Referent: Tim Wybitul

  • Wo darf der Betriebsrat beim Beschäftigtendatenschutz mitbestimmen, wann muss ich ihn informieren?
  • Welche Fallgruben und Risiken drohen beim Umgang mit Beschäftigtendaten – und wie vermeide ich sie?
  • Was muss ich als Arbeitgeber zum aktuellen Beschäftigtendatenschutz wissen?

16:15 Uhr: Kommunikationszeit: Kaffee- und Teepause

16:45 Uhr: Round Tables: Individuelle Fragen und lebhafter Erfahrungsaustausch

17:45 Uhr: Ende des offiziellen Teils

Ab 18:30 Uhr: Get-together: Hamburger Hafenrundfahrt

Get-together:
Zum Ausklang des 1. Praxistages lädt die BWRmed!a Akademie Sie zu einem kommunikativen Umtrunk und Imbiss sowie einer Hafenrundfahrt durch Hamburg ein. Entspannen Sie sich in angenehmer Atmosphäre und vertiefen Sie Ihre Gespräche mit den Referenten und anderen Teilnehmern und erleben Sie, was die Hafenstadt Hamburg zu bieten hat.

Ihr Programm am Mittwoch, 24.10.2012

Ab 8:00 Uhr: Begrüßungskaffee und -tee

8:30 Uhr: Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen mit dem Betriebsrat
Referentin: Doris Rohde

  • So meistern Sie schwierige Themen und lenken Gespräche mit dem Betriebsrat geschickt
  • Der Königsweg: Praxistipps für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Was tun, wenn der Betriebsrat blockiert? Konfliktsituationen vermeiden – lösen – entschärfen.

9:30 Uhr: Mitbestimmung bei Überwachungseinrichtungen und Mitarbeiterkontrolle
Referent: Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

  • Überwachung und Kontrolle: So dürfen Sie Arbeitsleistung und Verhalten Ihrer Mitarbeiter überwachen
  • Video, Computer, E-Mail, Taschenkontrollen – Achtung: Hier bestimmt Ihr Betriebsrat mit!
  • Testkäufer & Co. – Das geht auch ohne den Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrechte verletzt? – Beweisführung im Prozess bleibt zulässig

10:30 Uhr: Kommunikationszeit: Kaffee- und Teepause

11:00 Uhr: Rechtssicher kündigen – So vermeiden Sie Fallen bei der Mitbestimmung
Referent: Thilo Ullrich

  • Formalien, Fristen, Fallen: Die wichtigsten Stolpersteine bei der Anhörung des Betriebsrats und wie Sie sie umgehen
  • Taktische Überlegungen: So gewinnen Sie auch einen Kündigungsschutzprozess

12:00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen

13:00 Uhr: Halbzeit: Betriebsvereinbarungen, die passen! Wie Sie vorteilhafte Regelungen treffen und ausufernden Vorschlägen des Betriebsrats entgegentreten
Referent: Dr. Mathias Kühnreich

  • Das optimale Wahlergebnis für Sie als Arbeitgeber: Betriebliche Strukturen geschickt gestalten und Freistellungsgrenzen beachten
  • Gehaltsgestaltung für Betriebsräte in der Praxis: Wie Sie Handlungsspielräume bewusst nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen beachten
  • Wie Sie wichtige Projekte noch vor der Wahl umsetzen und für die Zeit danach erzielte Zwischenresultate absichern

14:00 Uhr: Round Tables: Individuelle Fragen und lebhafter Erfahrungsaustausch

15:30 Uhr: Fazit und Schlussworte
Dr. jur. Peter Bitzer

16:00 Uhr: Ende der Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat 2012

Anmeldung auch per Telefon unter der Rufnummer 02 28 / 95 50 220

Anmeldung auch per Fax
Einfach ausdrucken und an 02 28 / 36 93 091 faxen.

(Farbänderungen nachträglich vorgenommen)

Am 10. Oktober (2012, also schon im jetzigen Jahrhundert) warb der Veranstalter dann nochmal um Teilnehmer: Der “Mitbestimmungs-Wahnsinn” blühe, wachse und gedeihe, der Gesetzgeber und Arbeitsgerichte schlügen sich immer häufiger auf die Seite der Betriebsräte und in vielen Unternehmen habe der Betriebsrat mehr Macht als er eigentlich haben müsste. Das ist natürlich ein Horror für durchsetzungsfreudige Alphas. Wenn Arbeitgeber sich tatsächlich mit solchen Ängsten herumplagen sollten, dann wäre es natürlich kein Winder, wenn sich ihre Begeisterung über einen ihre Führungsmethoden in Frage stellenden Arbeitsschutz vermutlich in recht in engen Grenzen hält. In China hätten sie viel mehr Freiheiten.

Gefährdungsbeurteilung und Erreichbarkeit

Dienstag, 19. Juni 2012 - 22:01

http://www.bwr-media.de/arbeitssicherheit/10690_psychische-belastungen-ursula-von-der-leyen-zur-arbeitszeit/

Von Martin Weyde, 19.06.2012
Psychische Belastungen: Ursula von der Leyen zur Arbeitszeit

Frage: Gehören psychische Belastungen durch Handy, E-Mail oder SMS außerhalb der Arbeitszeit in die Gefährdungsbeurteilung?

Antwort: Ja. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat gerade die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit angemahnt. Geschäftliche Telefonate und Korrespondenz per Handy, E-Mail oder SMS außerhalb der Arbeitszeit werden als Arbeitszeit gerechnet. Sie gehören deshalb in Ihre Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“. …

Von BWRmed!a landen oft einige nicht sehr zimperliche Ratschläge für Arbeitgeber in meiner E-Mail. Man kann dieses Unternehmen aber nicht vorschnell in den Arbeitnehmerfeinde-Topf schmeißen. Die Ratschläge sind oft ziemlich interessant - und immer gut gewürzt, gelegentlich auch skurril.

Sachlich ist der Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung richtig. Und er hilft auch den Arbeitgebern, denn Gefährdungen zu beurteilen bedeutet nicht, dass alle Belastungen abgebaut werden, sondern dass eine Basis geschaffen wird, mit Risiken richtig umzugehen und dabei gesund zu bleiben.

Wichtig ist dabei allerdings die Mitbestimmung. Wehe den Arbeitnehmern, die keine guten Betriebsräte oder Personalräte haben! Ohne kompetente Arbeitnehmervertreter kann die Gefährdungsbeurteilung selbst zu einer Gefährdung der Mitarbeiter werden.

BWRmed!a weiter:

… Und behalten Sie im Auge, wie sich von der Leyens Worte auf die Arbeitspraxis auswirken.

Interessant wird auch sein, wie sich ihre Worte auf die Taten bei der Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften auswirken. Kann und darf die Gewerbeaufsicht in den Ländern jetzt wirklich ernsthaft prüfen? Oder werden die Behörden noch weiter ausgedünnt?

Skurriles bei den Arbeitgebertagen

Freitag, 9. September 2011 - 22:30

Am 13. und 14. September veranstaltet die BWRmed!a (ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG) die “4. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat 2011“, ein “Jahrestreff für Arbeitgeber mit Betriebsrat.” Da muss ein Arbeitgeber, der Betriebsrat hat, unbedingt hin, denn manchmal wird man als Arbeitgeber das Gefühl nicht los, dass Rechtsprechung und Gesetzgeber nur noch die Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte vor Augen haben. Und mit dem Seminartourismus dieser Betriebsräte kann das auch nicht mehr so weiter gehen. Bei dem Jahrestreff erfahren Arbeitgeber mit Betriebsrat aber nicht nur, wie man sich vor Betriebsrat besser schützt oder wie man Betriebsrat behandelt, sondern es ist auch für Trost gesorgt, weil nämlich Professor Dr. jur. Burkhard Boemke da ist. Professor Dr. jur. Burkhard Boemke ist seit 1998 der Direktor des Instituts für Arbeits und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. (Den Förderverein zu dem Institut gibt es schon seit 1997.) Professor Dr. jur. Burkhard Boemke macht auch noch viele andere Sachen, zum Beispiel ist er der Chefredakteur des Informationsdienstes “Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“, Managementberater und so weiter. Am 13. September erzählt er beim Jahrestreff für Arbeitgeber mit Betriebsrat ab 17:15, was für skurrile Betriebsratsfälle es so alles gibt, zum Beispiel einen Check der Unterwäsche bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Besonders lustig ist “Arbeitsplatzgestaltung im öffentlichen Dienst: Temperatur, Helligkeit, Luftfeuchtigkeit und mehr”. Für Feuchtigkeit ist auch am Abend gesorgt: Es gibt dann einen kommunikativen Imbiss und Umtrunk mit allen Referenten in einem Braukeller, der so nahegelegen ist, dass man danach auch ziemlich sicher seinen Weg in das Hotel wieder zurück findet.

Psychische Belastungen kosten deutsche Unternehmen jährlich 9,3 Milliarden Euro

Dienstag, 28. Juni 2011 - 15:40

http://www.bwr-media.de/themen/produktion-technik/betriebsleitung/07304_psychische-belastungen-kosten-deutsche-unternehmen-jaehrlich-9,3-milliarden-euro.php