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Evaluierung psychischer Belastungen

Samstag, 5. September 2015 - 11:58

http://www.report.at/home/leben/item/87736-ohne-aufklaerung-geht-es-nicht

Ohne Aufklärung geht es nicht
Montag, 17 August 2015 09:54 — geschrieben von Mag. Angela Heissenberger

Viele Unternehmen erkennen erst im Zuge der Evaluierung der psychischen Belastungen, welche Chancen der Prozess für sie birgt, weiß die Psychologin und Beraterin Birgit Slotta-Bachmayr.

(+) Plus: Seit Jänner 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. [...]

Angela Heissenberger irrt sich. In der Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetzes steht

[...] Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. [...]

Österreichische Arbeitgeber, die vor dem Jänner 2013 psychische Belastungen nicht evaluierten, wurden mit der Gesetzesänderung also nicht freigesprochen. Die Gesetzesänderung war nur eine Verdeutlichung bestehender Pflichten.

Das Interview im Report ist aber lesenswert:

[...] Slotta-Bachmayr: Die Evaluierung psychischer Belastungen geht nicht auf das einzelne Individuum ein. Das wäre ein klassisches Thema für Mitarbeiterbefragungen. Eine Belastung wird in der Psychologie als neutrale Einwirkung von außen betrachtet. [...]

So ist es. Auch das muss heute noch immer wieder klargestellt werden. Die flache Lernkurve beim Thema “Gefährdungsbeurteilung” und “Belastung” hat vielleicht doch etwas mit der Einstellung vieler Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den verhältnispräventiven Arbeitsschutz zu tun. Bis heute werden Belastungen und Fehlbelastungen nicht sauber auseinandergehalten. Die Unternehmen bringen das Thema der psychischen Belastungen lieber in einem eher verhaltenspräventiv orientierten “Gesundheitsmanagement” unter und verkaufen das der überforderten Gewerbeaufsicht als Umsetzung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Da gleichen sich Österreich und Deutschland wohl.

Klarstellung in Österreich

Montag, 25. Februar 2013 - 06:24

http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/02/21/explizite-neuregelungen-der-aschg-novelle-bzgl-arbeitspsychologie/

… Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a [des Arbeitnehmerschutzgesetzes] handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. …

Diese Klarstellung wird auch in Deutschland nötig sein. Schon heute versuchen Unternehmen in Deutschland, ihre vorsätzliche Mißachtung der Arbeitsschutzvorschriften mit einer vermeintlichen Unklarheit des Arbeitsschutzgesetzes zu begründen. Dabei gab es eine ganz klare Gestaltungspflicht. Darauf reagierte die Mehrheit der deutschen Arbeitgeber mit einer kindischen “mir-hat-ja-keiner-vorgeschrieben-was-ich-tun-soll”-Haltung. Während Ursula von der Leyen von “scharfen Gesetzen” schwätzt, ist bis heute kein Arbeitgeber für Verletzungen belangt worden, die er seinen Mitarbeitern zugefügt hatte. Ob sich das nach den in Deutschland vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes verbessern wird?

Österreichisches Arbeitnehmerschutzgesetz: http://www.jusline.at/ArbeitnehmerInnenschutzgesetz_%28ASchG%29.html