“Inzwischen”

Freitag, 15. Mai 2015 - 07:23

Ein Angebot des E-Buchs “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” von “BWRmed!a” richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Kann “BWRmed!a” das tatsächlich so einschränken?

Speziell bei KMUs herrscht zum Thema “psychische Belastungen” Unsicherheit und Unwissen. Da helfen Berater wie “BWRmed!a” dem eingeschüchterten Unternehmer doch gerne:

Wie wichtig es ist, einen kompetenten Ratgeber wie „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ an Ihrer Seite zu haben, merken Sie, wenn neue Herausforderungen auf Sie zukommen. Wie die inzwischen gesetzlich verordnete Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Das wird Unwissen kompakt vermittelt, denn “inzwischen” stimmt schon einmal nicht: Die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz ist schon seit vielen Jahren vorgeschrieben. Warum wird das von “BWRmed!a” nicht so dargestellt?

Wer das kostenfreie E-Book: “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” be “BWRmed!a” herunterlädt, beginnt damit ein Abonnement von “Wissen kompakt”, wenn er es nicht nach Erhalt des E-Buchs rechtzeitig kündigt. Angeboten wird in dem Paket auch eine “Mustergefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen eines zertifizierten Unternehmens”.
          Wird auch darauf hingewesen, dass in Unternehmen mit Betriebsräten der Anwendung so einer “Mustergefährdungsbeurteilung” von den Arbeitnehmervertretern vorher zugestimmt werden muss?
          Und was sind “zertifizierte Unternehmen”? Soll zu dem Paket dann auch noch eine Zertifizierung mitverkauft werden? Zertifiziert werden da vielleicht Arbeitsschutzmanagementsysteme. Solche Systeme und “Mustergefährdungsbeurteilung” bieten aber nur ein Gerüst für Entscheidungen zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen. Die Arbeit des ehrlichen Ausfüllens von Beurteilungsformularen ist mehr, als nur das stupide Abhaken von Kästchen in Vordrucken.

Keine Angst, Wenn Sie Unternehmer sind, dann geht es auch ohne Zertifikat. Und es gibt Alternativen zum o.g. Ratgeber:

Die Hilfestellung der GDA baut insbesondere auf den LASI-Veröffentlichungen auf. Diese Veröffentlichungen richten sich an die behördliche Aufsicht. Die Betriebsleitungen können darin nachlesen, wie sie (hätten) geprüft werden (sollen).

“Inzwischen” sind für die Aufsicht auch Veröffentlichungen zu psychischen Belastungen verfügbar, z.B. die LV 28 aus dem Jahr 2002!

Viele Unternehmer verstoßen bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen also schon seit langer Zeit gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Meiner Ansicht nach liegt die Hauptschuld dafür insbesondere an der Führung der Gewerbeaufsichten – und an der politischen Führung dieser Führung. Zwar gab es Handlungshilfen für die Aufsichtspersonen, aber sie konnten und durften damit wohl bei Inspektionen nicht ernsthaft arbeiten. Die Aufsichtspersonen selbst wurden im Gefährdungsbereich der psychische Fehlbelasstungen wohl jahrelang bewußt in einem auch für sie unbefriedigenden Zustand der Überforderung gehalten. Die daraus resultierende psychische Fehlbelastung der Aufsichtpersonen wurde vermutlich auch in gesetzeswidriger Weise von den verantwortlichen Führungskräften in der Gewerbeaufsicht ignoriert.


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