Kategorie 'Politik'

Arbeitet der LASI schon zu gründlich?

Mittwoch, 5. Oktober 2011 - 22:59

http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/dezember2011/texte/47_arbeitsschutz.htm

… Bildungsminister Ekkehard Klug, der in Vertretung von Arbeitsminister Heiner Garg (beide FDP) sprach, wies auch die Forderung nach der Übernahme des Vorsitzes im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) durch Schleswig-Holstein zurück. Ein solcher Schritt wäre “nicht verantwortbar”, da das Referat Arbeitsschutz im Ministerium für drei Jahre “massiv” gebunden wäre. Überdies, so Klug, gebe es längst einen einstimmigen Beschluss der Länder, das Gremium neu auszurichten und dessen Arbeit zu optimieren. Ziel sei eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie, sagte der Minister und betonte: Schon jetzt zeichne sich ab, dass Systemkontrollen wirksamer seien als detaillierte Einzelkontrollen. …

Der LASI nimmt aus der Sicht dieses Politikers den Arbeitsschutz vielleicht schon zu ernst.

Hier stellt die FDP einmal die richtigen Fragen

Dienstag, 6. September 2011 - 20:58

Anmerkung (2012-08-21): Einige Links in diesem Artikel scheinen nicht mehr zu funktionieren.

 
Eher nicht ein FDP-Wähler, muss ich doch der Berliner FDP für die untenstehende Kleine Anfrage ein Kompliment machen. Sie liefert auch Anregungen für Fragen an Arbeitgeber in der Privatwirtschaft, ohne dass solche Fragebn als “zu gewerkschaftlich” abgewiesen werden könnten.

(Noch eine kleine Anmerkungen: In meinem Alter besteht die Gefahr, die Jugendzeit zu verklärt zu sehen. Wie angenehm ist es dann doch, hier etwas von “Lärmampeln” zu lesen. Erstmal wusste ich nicht so recht, ob ich überhaupt wissen will, was das nun wieder ist. Aber dann siegte doch die Neugier, und Dank Google bin ich nun froh, dass ich heute nicht wieder zur Schule gehen muss.)

http://fdp-fraktion-berlin.de/index.php/page/initiativen/content/kleineAnfragen/year/2009/ressort
/0/abgeordneter/0/antrag/2321

http://fdp-fraktion-berlin.de/uploads/files/04db71f5a238ec3d4d53c6b51e13faf778823901.pdf

Drucksache 16/13607
Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mieke Senftleben (FDP) und Kai Gersch (FDP)
vom 27. Juli 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2009) und Antwort

Schluss mit sporadischen Symbolmaßnahmen – wie kann man den Senat für ein verhältnispräventives Konzept zur Lehrergesundheit interessieren?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen als Kriterium für die Beurteilung der gesundheitlichen Belastung insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungen, denen viele Lehrkräfte in Berlin ausgesetzt sind?

Zu 1.: Der Lehrerberuf zeichnet sich durch komplexe Arbeitstätigkeiten und einen hohen Anteil von Kommunikation aus. Die Gesamtbelastung kann zu Stressreaktionen führen. Arbeitsbedingter Stress kann Ursache psychischer sowie psychosomatischer Erkrankungen sein. Der Senat beobachtet die Entwicklung und erarbeitet derzeit zusätzliche Angebote zur Prävention.

2. Welchen Stellenwert hat nach Ansicht des Senates die kontinuierliche Erfassung der Fehlzeiten von Lehrkräften als Mittel zur Beurteilung der Veränderung und Erkennung von Tendenzen der gesundheitlichen Belastung?

Zu 2.: Die Fehlzeiten von Lehrkräften werden bezogen auf deren Dauer erfasst. Es werden aber keine Gründe für die Fehlzeiten angegeben, auch die ärztlichen Diagnosen dürfen nicht dokumentiert werden.

3. Welche sind nach Ansicht des Senates die realen und potenziellen gesundheitlichen Belastungsfaktoren, unter denen Lehrkräfte an den Berliner Schulen leiden?

Zu 3.: Lehrkräfte geben an, dass sie u.a. die Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Erziehungs- und Bildungsaufgaben als belastend wahrnehmen. Sie erleben in dieser Hinsicht einen hohen Erwartungsdruck besonders von Seiten der Eltern. Als belastend empfinden sie darüber hinaus die Lärmbelastung, der sie permanent ausgesetzt sind.

4. Ist der Senat daran interessiert, die gesundheitliche Belastung von Lehrkräften an den Berliner Schulen zu erfassen?

Zu 4.: Es liegt zum Themenbereich der gesundheitlichen Belastung von Lehrkräften bereits eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Davon unabhängig wird regional durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements fortlaufend die gesundheitliche Belastung von Lehrkräften evaluiert. [Frage nicht beantwortet.]

5. Sofern der Fall: welcher Methoden/Parameter bedient er sich zu diesem Zweck (z.B. Gefährdungs- und Belastungsanalyse), und hält der Senat die ihm zur Verfügung stehende Datenlage zum Gesundheitszustand der Lehrkräfte für ausreichend und statistisch valide?

Zu 5.: Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des Arbeitsschutzes sind Bestandteil des regionalen Gesundheitsmanagements. In den örtlichen Ausschüssen für Gesundheitsmanagement werden die vorhandenen Daten aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen, Ergebnissen von Gesundheitszirkeln, ggf. Mitarbeiterbefragungen, Arbeits- und Dienstunfällen u.a. ausgewertet.

Überregional ist im Land Berlin im nächsten Jahr ein landesweiter Gesundheitsbericht vorgesehen, welcher auch Datensätze aus den Berliner Schulen beinhalten wird.

6. Wie viele Lehrkräfte wurden in den letzten 10 Jahren in Berlin vorzeitig pensioniert/berentet und welchen Anteil machten die vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen an der Gesamtzahl der jährlichen Pensionierun-gen/Berentungen von Lehrkräften in Berlin jeweils aus?

Zu 6.: Die Anzahl der vorzeitig pensionierten/berenteten Lehrkräfte ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Abgeordnetenhaus Berlin

Schuljahr; vorzeitig pensionierte/berentete Lehrkräfte – Anzahl; vorzeitig pensionierte/berentete Lehrkräfte in %; von der Gesamtzahl der pensionierten/berenteten Lehrkräfte
1;2008/2009;594;58,06
2;2007/2008;655;62,32
3;2006/2007;772;71,22
4;2005/2006;675;70,83
5;2004/2005;606;72,49
6;2003/2004;618;81,96
7;2002/2003;710;85,85
8;2001/2002;715;90,16
9;2000/2001;1015;92,27
10;1999/2000;918;93,10

7. Wie viele dieser vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen erfolgten in jedem der letzten 10 Jahre aus gesundheitlichen Gründen und welchen Anteil machten die gesundheitlich bedingten vorzeitigen Pensionierungen/Berentungen an der Gesamtzahl der jährlichen Pensionierungen/Berentungen von Lehrkräften in Berlin jeweils aus?

Zu 7.: Statistische Angaben zum Anteil der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Lehrkräften liegen nicht vor.

8. Wie handhaben die anderen Bundesländer nach Kenntnis des Senates die Erfassung und Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen?

Zu 8.: Der Senat hat keine Kenntnis über die Erfassung der Fehlzeiten von Lehrkräften anderer Bundesländer.

9. Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention vor, und – sofern der Fall – welche sind dies?

Zu 9.: Derartige wissenschaftliche Erkenntnisse sind hier nicht bekannt.

10. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit von Verhaltens- in Relation zur Verhältnisprävention im Sinne der Förderung der Gesundheit der Lehrkräfte?

11. In Drs. 16/13446 (Antwort auf Fragen 3 und 4) referiert SenBWF allgemein den Begriff Verhältnisprävention, ohne konkrete Maßnahmen der Verhältnisprävention durch die Berliner Schulverwaltung zu nennen. Ist daraus zu folgern, dass von SenBWF und den Bezirksämtern keine Projekte der Verhältnisprävention zur Förderung der Lehrergesundheit in Berlin durchgeführt werden?

12. Hält es der Senat für angemessen, den Lehrkräften angesichts der besonderen Belastungen an vielen Berliner Schulen vorwiegend oder ausschließlich sporadisch Strategien anzubieten, wie sie selbst diese Belastungen individuell kompensieren können, oder ist der Senat der Ansicht, dass vor allem im Sinne einer Verhältnisprävention die Ursachen der Belastungen erkannt und behoben werden sollten?

Zu 10. und 12.: Der Bereich des Gesundheitsmanagements für die Berliner Schulen beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Verhaltensprävention als auch solche zur Verhältnisprävention. Eine Wertung der Wirksamkeit beider Präventionsverfahren erübrigt sich, da im Arbeitsleben beide Faktorengruppen eine wichtige Rolle spielen. [Anmerkung: Verhältnisprävention ist wirksamer.] Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung setzt vielmehr darauf, mit gezielten Maßnahmen in Bezug auf pädagogisches Personal Hilfestellungen für den persönlichen Umgang mit Belastungssituationen zu bieten. [Anmerkung: Hier werden die im Arbeitsschutz vorgegebenen Prioritäten missachtet.] Die von meiner Verwaltung überregional angebotenen Fortbildungen umfassen beispielsweise Angebote zur Suchtprophylaxe und Gewaltprävention sowie zur Organisations- und Schulentwicklung. Für Führungskräfte in der Berliner Schule werden zielgerichtet zweitägige Workshops mit der Vermittlung von Kompetenzen auf den Gebieten des Stress-, Zeit- und Konfliktmanagements sowie der Verbesserung von Kommunikationsfähigkeiten angeboten.

Die Unfallkasse Berlin bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Seminaren konkret für pädagogische Dienstkräfte an Schulen zum Arbeitsschutz in der Schule sowie zum Themenbereich Gesundheitsmanagement an. Bei der Unfallkasse Berlin ist es auch möglich, Seminare für ein gesamtes Kollegium an einer Schule zu Themenbereichen wie Reduzierung von Belastungen im Schulalltag und Lärmprävention anzumelden.

Zu 11.: Unabhängig von dem Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg wird in Kooperation mit der Unfallkasse Berlin im Bereich der Verhältnisprävention eine Vielzahl von Fortbildungen angeboten. Diese beinhalten sowohl Workshops, welche teilweise auch schulbezogen organisiert werden können als auch allgemeine Fortbildungen und Maßnahmen speziell für die Beschäftigten an der Berliner Schule (u.a. Lärm-, Gewaltprävention).

Davon unabhängig werden in einzelnen Bereichen bei konkreten Problemstellungen auch schulbezogene Projekte, gerade in Bezug auf Gewaltprävention, unter Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt.

13. Auf welche Weise und in welchen Intervallen werden die vom Senat in Drs. 16/13446 dargestellten Maßnahmen der Verhaltensprävention bei Lehrkräften auf ihre Wirksamkeit evaluiert, wie lauten die Ergebnisse der letzten Evaluationen und wie viel haben die Maßnahmen in den letzten 5 Jahren jeweils jährlich gekostet?

Zu 13.: In Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich eine subjektive Evaluation beim Teilnehmerkreis in unmittelbarem Anschluss an die Maßnahme. Da die Fortbildungsmaßnahmen überwiegend von der Unfallkasse Berlin finanziert werden, können über die diesbezüglichen Kosten keine Angaben gemacht werden.

14. Gilt die „Dienstvereinbarung über das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung“ vom 12. November 2007 (im Folgenden DVG genannt) auch für die Lehrkräfte der Schulen des Landes Berlin, und wird sie umgesetzt?

15. Sofern nicht der Fall: warum nicht?

16. Sofern die DVG für die o.g. Schulen gilt: Wie viele Gesundheitskoordinatoren/-innen gemäß DVG gibt es derzeit für die Berliner Schulen in den Außenstellen der Schulaufsicht, und welche Schulen werden von ihnen betreut?

17. Wie viele Ausschüsse für Gesundheitsmanagement gemäß DVG sind derzeit für die Lehrkräfte der Schulen des Landes Berlin tätig, welche Maßnahmenkataloge gemäß DVG wurden erstellt, welche Analyseinstrumente gemäß DVG finden aktuell Anwendung und wann/wo erfolg(t)en Mitarbeiterbefragungen gemäß DVG an den Schulen des Landes Berlin?

Zu 14., 15., 16. und 17.: Die Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst und damit auch für die Dienstkräfte des Landes Berlin an der öffentlichen Berliner Schule.

Analog zu den Regelungen der DV Gesundheit ist in allen betroffenen Dienststellen im Sinne der Anlage zum Personalvertretungsgesetz Berlin innerhalb der Berliner Schule ein Ausschuss für Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt worden oder wird innerhalb der nächsten Monate eingerichtet. Teilweise erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch im Zusammenhang mit der Sitzung des arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschusses.

Es sind Moderator(en)/innen für Gesundheitszirkel ausgebildet worden, welche auf Anforderung von Schulen bzw. der Schulaufsicht Gesundheitszirkel durchführen. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes werden von dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten arbeitsmedizinischen Dienst regelmäßig durchgeführt

Die Funktion eines/einer Gesundheitskoordinator(s)/in wird von der örtlichen Referatsleitung bzw. der Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wahrgenommen. Alle öffentlichen Schulen des Landes Berlin werden im Rahmen des Gesundheitsmanagements von der zuständigen Referatsleitung betreut.

18. Wie werden die Vereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vom November 2007 derzeit an den Schulen des Landes Berlin umgesetzt?

Zu 18.: Im November 2008 wurden alle öffentlichen Schulen auf die Gültigkeit der DV Gesundheit und insbesondere auf die dort bestehenden Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, eine Rückmeldung über Erfahrungen im Umgang mit diesen Regelungen zu geben, um ggf. mit den Beschäftigtenvertretungen Verfahren entwickeln zu können, die die Umsetzung der DV Gesundheit sicherstellt.

Bislang sind keine Probleme in diesem Zusammenhang benannt worden. [Anmerkung: Also kann es duchaus Probleme geben, die aber der Verwaltung nicht bekannt sind.] Um hier die Multiplikatorenfunktion von Schulaufsicht zu nutzen, wird im September und Oktober 2009 eine Weiterbildung mit diesem Personenkreis durchgeführt, die das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Berliner Schule zum Themenschwerpunkt hat. Diese Weiterbildung beinhaltet auch Kooperationselemente mit den jeweiligen Beschäftigtenvertretungen.

19. In der GesamtVereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung aus 2000 (im Folgenden VBSV 2000 genannt) heißt es in Abschnitt IV in Bezug auf das Gesundheitsmanagement: „Die isolierte Einführung einzelner Maßnahmen wirkt – wenn überhaupt – nur kurzzeitig und ist längerfristig als kontraproduktiv anzusehen“. Wie bewertet der Senat diese Aussage?

20. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund von VBSV 2000 kurzfristige, sporadische Angebote von „Stresskursen“ für Lehrkräfte?

Zu 19. und 20.: Aufgrund der Tatsache, dass die VBSV 2000 keine Gültigkeit mehr hat, erübrigen sich hier wertende Äußerungen.

21. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Lärmampeln an Schulen des Landes Berlin, und an welchen Schulen sind diese gegenwärtig im Einsatz?

Zu 21.: Der Einsatz von Lärmampeln an Grundschulen ist im Rahmen eines Modellprojektes erfolgt. Der Abschlussbericht des Projektes lässt keine allgemeingültige Bewertung zu. Recherchen darüber, an welchen Grundschulen derzeit die Lärmampel eingesetzt wird, konnten wegen der Ferienzeit im Rahmen der Terminsetzung für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht angestellt werden.

22. Wie bewertet der Senat das im Verbundprojekt „Lange Lehren“ durch das Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Technischen Universität Dresden erarbeitete Dresdner Präventionsmodell?

Zu 22.: Das Dresdner Projekt beabsichtigte eine Kombination aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, die nur in Kooperation verschiedener Fachdisziplinen wie Arbeitsmedizin, Psychologie und Pädagogik sinnvoll eingesetzt werden können. Ziel war die Erweiterung und Erprobung eines präventiven Gesundheitskonzeptes. Der arbeitsmedizinische Dienst führte eine Vitalitätsprüfung bei den Lehrkräften durch und gab dementsprechende Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung.

23. Hält der Senat die konsequente, systematische Umsetzung des o. g. Dresdner Präventionsmodells, wie sie in Sachsen erfolgt, in Berlin für wünschenswert?

24. Sofern nicht der Fall: warum nicht?

Zu 23. und 24.: Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Dresdner Präventionsmodells ist für alle Teilnehmer/innen freiwillig. Bisher liegt keine Evaluation darüber vor, wie viele Teilnehmer/innen den Empfehlungen gefolgt sind und welche Langzeitergebnisse der Modellversuch gezeigt hat. Berlin ist an den Ergebnissen sehr interessiert, um ggf. ähnliche Präventionsangebote zu entwickeln.

25. Wie bewertet der Senat das Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell zur Arbeitszeitrhythmisierung als Bestandteil der Organisationsentwicklung an Schulen?

Zu 25.: Das Hamburger Arbeitszeitmodell hatte zum Ziel, die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte gerechter zu verteilen. Es wird von den betroffenen Lehrkräften sehr unterschiedlich eingeschätzt. Lehrkräfte, die durch das Modell eine geringere Unterrichtsverpflichtung haben, bewerten es positiver als die Kolleginnen und Kollegen, die wegen ihrer nicht so korrekturintensiven Fächer eine höhere Unterrichtsverpflichtung in Kauf nehmen müssen.

Dem Senat liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse darüber vor, ob das Modell tatsächlich auch einen Beitrag zur Arbeitszeitrhythmisierung als Bestandteil der Organisationsentwicklung an Schulen leistet.

26. Sind dem Senat Initiativen anderer Bundesländer zur Förderung der Lehrergesundheit bekannt (wie etwa „OPUS“ in Nordrheinwestfalen, KESS und „Lehrergesundheit – Baustein einer guten gesunden Schule“ des Landes Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg, REVIS in Schleswig-Holstein, LAGO im Saarland oder das „Projekt Lehrergesundheit“ in Rheinland-Pfalz) und – sofern der Fall – wie bewertet der Senat diese konkreten, langfristig ausgelegten Projekte, welche gesundheitsdiagnostische, gefährdungs- und belastungsanalytische mit nachhaltigen Maßnahmen der Verhältnisprävention kombinieren?

Zu 26.: Dem Senat sind die genannten Projekte bekannt. Allerdings existiert das Projekt „Opus“ in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht mehr, das Projekt KESS ist kein Projekt zur Förderung der Lehrergesundheit, sondern wird zur Persönlichkeitsstärkung von Kindern in Grundschulen durchgeführt. REVIS hat ebenfalls nichts mit dem Thema Lehrergesundheit zu tun, sondern beschäftigt sich mit der Revision der Ernährungs- und Verbrauchererziehung in Schulen. Alle anderen genannten Projekte zur Förderung der Lehrergesundheit sind ähnlich aufgebaut wie die Angebote, die Lehrkräfte im Berliner Landesprogramm für die gute gesunde Schule bereits erhalten.

Berlin, den 07. September 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Septemb. 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)

Falsche Prioritäten in Berlin

Dienstag, 6. September 2011 - 07:28

Interessant ist an der folgenden Antwort (2009) des SPD-geführten Stadtstaates Berlin auf eine Anfrage der CDU, dass der Respekt vor dem Arbeitsschutzgesetz nicht deutlich wird: Verhaltensprävention und Verhältnisprävention gehören zwar zusammen, aber wo bleibt die Priorität der Verhaltensprävention? Schlafen die Personalräte?

http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Krankenstand-der-Lehrkraefte

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Krankenstand der Lehrkräfte

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13446

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und wie hoch war dieser in den letzten drei Schuljahren (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)? 

2. Wie hoch war der monatliche durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im ersten Schulhalbjahr 2008/09 (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)?

Zu 1. und 2.: Die Fehlzeiten der Lehrkräfte werden der Serviceeinheit Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt und von den regionalen Personalstellen im IT-Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) gespeichert. Der Auswertung der in IPV erfassten Daten hat der Hauptpersonalrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der Einführung des Datensystems allerdings ausdrücklich widersprochen. Daher ist es nicht möglich, diese Frage zu beantworten.

3. Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um den Krankenstand der Lehrkräfte zu senken und welche dieser Maßnahmen haben dazu beigetragen, den Krankenstand deutlich zu senken?

4. Wie will der Senat den Krankenstand bei den Lehrkräften senken und mit welchen Angeboten soll dies im Rahmen des Gesundheitsmanagements umgesetzt werden?

Zu 3. und 4.: Durch Maßnahmen zur Verhaltensprävention sowie Verhältnisprävention sollen die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt werden und die Lehrkräfte entsprechende Strategien erwerben. Sie ergänzen einander zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept zur Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Die Verhältnisprävention beinhaltet die Schaffung gesundheitsadäquater Arbeitsbedingungen, die neben den vorgegebenen personellen und sächlichen Rahmenbedingungen vor allem von dem Zusammenwirken der an Schule Beteiligten abhängen. Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, durch Organisations- und Personalentwicklung die Verhältnisse am Lehr- und Lebensort Schule so zu verändern, dass die Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden. [Anmerkung: Das Arbeitsschutzgesetz verlangt nicht, das Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden, sondern es verlangt, dass Arbeitsbedingungen nicht fehlbelastend sind.] Organisations- und Personalentwicklung sowie Formen der Zusammenarbeit und Kooperation der Beteiligten legt die Schule in ihrem jeweiligen Schulprogramm fest.

Neben den beschriebenen Maßnahmen ist vor allem die Verhaltensprävention sowohl durch Fortbildungen als auch durch weitere Maßnahmen in den Blickpunkt genommen worden. Hierzu ist gemeinsam sowohl mit Arbeitsmedizinern als auch mit der Unfallkasse Berlin ein „Konzept zur Erfassung und Reduzierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von Lehrkräften“ erstellt worden, das verschiedene Maßnahmen vorsieht:

• Im Rahmen des o.g. Konzeptes werden zweitägige Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter als Präventivmaßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes bzw. Gesundheitsmanagements durchgeführt, in denen Kompetenzen zur Gestaltung von Arbeitsprozessen, Zeit- und Stressmanagement sowie Kommunikationskompetenzen (Umgang mit Störungen und Konfliktmanagement) vermittelt werden. Diese Fortbildungen haben 2004 begonnen. Bislang haben ca. 750 Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an dieser Fortbildung teilgenommen.

• Ebenfalls in Umsetzung des o.g. Konzeptes sind Lehrkräfte der Berliner Schulen in einer mehrtägigen Fortbildung als Moderatorinnen und Moderatoren für Gesundheitszirkel an Berliner Schulen fortgebildet worden. Diese Moderatorinnen und Moderatoren sollen Schulen über Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte Krankheiten und deren mögliche Ursachen beraten. Ziel ist es einen Katalog möglicher Maßnahmen für Schulen zu erarbeiten.

Zusätzlich wurden Projekte mit anderen Institutionen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Institut für Präventivmedizin der Tagesklinik und Fachambulanz für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Potsdam) zum Thema Lehrergesundheit und mehrere Gesundheitstage für Schulen durchgeführt.

5. Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen und in welchem Umfang werden von den Berliner Lehrkräften nachgefragt und gibt es dabei Unterschiede nach Geschlecht, Alter oder Schulart?

Zu 5.: Zur Beantwortung dieser Frage ist eine anonymisierte Auswertung von Daten der Unfallkasse, des betriebsärztlichen Dienstes sowie anderer beteiligter Organisationseinheiten nötig. Diese Datensätze liegen meiner Verwaltung nicht vor. Die von Ihnen gewünschte Auswertung kann innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht sichergestellt werden.

Berlin, den 26. Juni 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt. Anmerkungen in eckigen Klammern.)

http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Vernachlaessigt-der-Senat-die-Gesundheitsfuersorge-der-Lehrkraefte-bewusst

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Vernachlässigt der Senat die Gesundheitsfürsorge der Lehrkräfte bewusst?

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13455

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Gültigkeit besitzt die Dienstvereinbarung über betriebliches Gesundheitsmanagement (DV-Gesundheit) für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst und wie wird die DV-Gesundheit an den Berliner Schulen umgesetzt?

Zu 1.: Die Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst und damit auch für die Dienstkräfte des Landes Berlin an der öffentlichen Berliner Schule.

Analog zu den Regelungen der DV Gesundheit ist in allen betroffenen Dienststellen im Sinne der Anlage zum Personalvertretungsgesetz Berlin innerhalb der Berliner Schule ein Ausschuss für Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt worden oder konstituiert sich innerhalb der nächsten Monate. Teilweise erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch in Zusammenhang mit der Sitzung des arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschusses.

Es sind Moderator(en)/innen für Gesundheitszirkel ausgebildet worden, welche auf Anforderung von Schulen bzw. der Schulaufsicht Gesundheitszirkel durchführen. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes werden von dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten ar-beitsmedizinischen Dienst regelmäßig durchgeführt.

Durch Maßnahmen zur Verhaltens- sowie Verhältnisprävention werden die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt. Lehrkräfte können entsprechende Strategien erwerben.

In Kooperation mit dem arbeitsmedizinischen Dienst sowie der Unfallkasse Berlin werden Fortbildungen für Lehrkräfte und Führungskräfte der Berliner Schule zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, zum Führungsverhalten und zur Teambildung angeboten.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 3. und 4. Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 16/13446 über „Krankenstand der Lehrkräfte”.

2. Warum wird trotz gesetzlicher Verpflichtung (§ 84 Abs. 2 Satz 120 SGB IX) das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Teil der DV-Gesundheit nicht in Schulen umgesetzt?

Zu 2.: Im November 2008 wurden alle öffentlichen Schulen auf die Gültigkeit der DV Gesundheit und ins-besondere auf die dort bestehenden Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen.

Gleichzeitig wurde darum gebeten, eine Rückmeldung über Erfahrungen im Umgang mit diesen Regelungen zu geben, um ggf. mit den Beschäftigtenvertretungen Verfahren entwickeln zu können, die die Umsetzung der DV Gesundheit sicherstellt.

Bislang sind keine Probleme in diesem Zusammenhang benannt worden.

3. Wer ist neben dem Personalrat/Frauenvertretung/ Schwerbehindertenvertretung und dem/der Arbeitsmediziner/in Ansprechpartner/in für Gesundheit in Schulen?

4. Wer koordiniert die präventiven Maßnahmen, Aktionen und Aufgaben zur Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge in den Schulen oder gibt es vergleichbar mit der DV-Gesundheit einen Ausschuss für Gesundheitsmanagement an den Schulen?

Zu 3. und 4.: Die Referatsleitung der regionalen Schulaufsicht ist grundsätzlich für die Umsetzung der DV Gesundheit Ansprechpartner/in. In Einzelfällen nehmen zusätzlich auch andere Dienstkräfte in den Referaten (Schulaufsicht, Verwaltungsleitungen) Funktionen innerhalb des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements wahr.

In den einzelnen Schulen ist die Schulleitung für die Umsetzung des Gesundheitsmanagements im Rahmen der bestehenden Regelungen verantwortlich.

Vereinzelt nehmen Lehrkräfte im Auftrag der Schulleitung – unabhängig von den arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Funktionen wie beispielsweise Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte – auf die Schule begrenzte Aufgabenstellungen wahr.

Soweit von einzelnen Lehrkräften aufgrund individueller Kenntnisse und Erfahrungen Multiplikatorentätigkeiten im Gesundheitsmanagement wahrgenommen werden, erfolgt dies zwischen den Schulen untereinander oder unter Moderation der Schulaufsicht.

5. Warum gibt es in den Bezirken oder in der Hauptverwaltung für Schulen der einzelnen Bezirke keine/n Gesundheitskoordinator/in und warum nicht?

Zu 5.: Die Funktion eines/einer Gesundheitskoordinator(s)/in wird von der örtlichen Referatsleitung bzw. der Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wahrgenommen.

Berlin, den 29. Juni 2009

In Vertretung

Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)

Es gibt also eine Dienstvereinbarung. Das muss ja auch sein. Aber wie kann es dann passieren, dass die Verhältnisprävention (siehe Antworten auf die Anfrage 13446) nicht Priorität hat?

Offene Kommunikation

Samstag, 27. August 2011 - 11:40

Das Ineinander zweier heterogener Ursprünge [Notwendigkeit der Gemeinschaftsarbeit, der Kampf zwischen Mensch und Mensch] bleibt der Grundcharakter des Herrschens. Daher wird auch alle irgendwo in Grenzen gelingende wahre Gemeinschaft aus gemeinsamem Zweck doch anderswo als Theorie ein Täuschungsmittel zur Interpretation und Verschleierung der tatsächlichen Gewalt. Immer wieder werden die Dinge durch ihr Gegenteil benannt und verborgen. So wird in dem Schein der Kommunikation – der offenen Aussprache – ausgehorcht und befohlen, im Schein der Freiheit und Freiwilligkeit erzwungen, im Mantel des reinsten Ethos das Böse vollzogen, im Schein der Wahrheit gelogen und betrogen, und alle jeweils gültigen Werte werden je nach Situation in Anspruch genommen oder ignoriert.

Karl Jaspers, Von der Wahrheit, 1948 (2.Teil, 3.Kap., II, B, 3, b)

15 Jahre Arbeitschutzgesetz

Montag, 22. August 2011 - 22:19

In http://www.sozialticker.com/15-jahre-arbeitsschutzgesetz-ein-anlass-zum-feiern-und-verbessern_20110820.html gefunden:

19. August 2011

15 Jahre Arbeitsschutzgesetz – ein Anlass zum Feiern und Verbessern

Zum 15-jährigen Bestehen des Arbeitsschutzgesetzes erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
    “Vor 15 Jahren, am 21.8.1996, ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Damals war es ein wichtiger Meilenstein – heute muss dringend nachgebessert werden. Die Bundesregierung muss die neuen Herausforderungen beim Arbeitsschutz ernst nehmen, statt die notwendigen Reformen zu verschleppen.
    Psychische Belastungen nehmen zu und sind für einen großen Teil der berufsbedingten Erkrankungen und für vorzeitige Arbeitsunfähigkeit verantwortlich. Diese Entwicklung ist beunruhigend, deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf. Wir brauchen eine Anti-Stressverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Stress und psychosozialen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Gesundheitsrisiken durch beruflichen Stress darf die Bundesregierung nicht länger den Arbeitgebern unreguliert überlassen.
    Die gesetzlich verankerte Gefährdungsanalyse wird nur von einem Teil der Betriebe durchgeführt. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass nahezu alle Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Zudem muss sie um altersbezogene Aspekte ergänzt werden, denn die älteren Beschäftigten brauchen altersgerechte und die Jungen alternsgerechte Arbeitsplätze. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der Rente mit 67 Jahren ist dies ein Gebot der Stunde. Aber die Bundesregierung ist in Sachen Gefährdungsanalysen ahnungslos und naiv. Sie sollte sich schleunigst kundig machen und handeln.”

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

(Links nachträglich eingefügt)

“Gefährdungsanalyse” geht vielleicht zu weit, das Gesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung. Und die wird oft schon gemacht, jedoch ohne Einbezug psychisch wirksamer Belastungen. Und da diese inzwischen auch eine relevante Gefährtungskategorie darstellen, haben sie beurteilt zu werden. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

Aber immerhin greifen DIE GRÜNEN das Thema auf.

Ich befürchte allerdings, dass sowohl die Bundesregierung wie auch die Unternehmen bei diesem Thema nur so tun, als ob sie ahnungslos und naiv seien. In Kooperation mit vielen Unternehmen stellen sich Politiker einfach dumm, um keinen Handlungsbedarf und/oder vorsätzlichen Rechtsbruch sehen zu müssen.

Die Stoiber-Kommission ahnt z.B. durchaus, dass die Bildschirmarbeitsverordnung mit ihren unangenehm konkreten Vorgaben recht wirksam sein könnte und versucht darum, diese Verordnung zu schwächen.

Ob eine Anti-Stress-Verordnung hilft? Eigentlich ist alles da, was Arbeitnehmer brauchen. Aber die Aufsicht will einfach nicht klappen. Kurz nach 1996 war das vielleicht noch verzeihlich, aber spätestens nach den BAG-Beschlüssen im Jahr 2004 hätte die Aufsicht in die Gänge kommen müssen. Kann es sein, dass sie aus politischen Gründen seit 1996 (also auch unter Rot-Grün) gar nicht funktionieren soll?

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Samstag, 9. Juli 2011 - 13:30

http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422/@@index.html

Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen wie Porsche, IBM und Deutsche Bahn protestieren heftig gegen das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung. Sie fordern: Schluss mit dem Gesetz. Denn dieses würde den Grundrechtsschutz für die Beschäftigten verschlechtern.

Der Aufruf im Wortlaut

Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.

Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.

Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:

  • sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
  • durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
  • Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
  • Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
  • und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.

Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.

Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Auch über das Beschäftigtendatenschutzgesetz wird versucht, den Vorrang der Verhältnisprävention im Arbeitsschutz auszuhebeln.

 


https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Beschäftigtendatenschutzes
Inkrafttreten am: Dieses Gesetz hat sich durch den Ablauf der Wahlperiode erledigt.

 

Liebe Parteien …

Montag, 27. Juni 2011 - 21:57

Liebe CDU, CSU, FDP, Grüne, Die Linke, Piraten, SPD!

Die große Mehrheit der Unternehmen hat keine Lust, sich an das Arbeitsschutzgesetz zu halten. Es sind überwiegend die Betriebsräte, die sich zum Teil in recht aufreibender Arbeit dieser Anarchie entgegenstellen. Die Aufsichtsorganisationen, auf deren Einsatzfreude Sie, liebe Politiker, durchaus Einfluss haben, kontrollieren offensichtlich nicht in einer sehr wirksamen Weise. Wie werden Sie dieser offenen Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes ein Ende bereiten?

Wenn Sie in einem Ihrer Webauftritte eine Seite zu dem Thema haben, senden Sie mir bitte einen Link.

(Und nein: Das Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist nicht neu und die Messung psychischer Belastung ist nicht kompliziert.)
 


2011-10-20

Es gibt eine Partei zum Thema: Arbeit und Familie. Das Programm ist interessant. Zielgruppe ist wohl die Masse der Angestellten. Der Mitgliederbetreuer der Partei empfiehlt auch Gewerkschaftsmitgliedschaft:

Treten Sie in Ihre zuständige Gewerkschaft ein. Und falls Sie bereits in einer Gewerkschaft sind, dann bringen Sie Ihrem Vertreter eventuelle Überlastungen zur Kenntnis. Dies geht auch anonym, wenn Sie das wünschen.

Solche “Themen-Parteien” haben es nicht leicht.
 


2012-06-22

Eine grüne Partei in Belgien: Ecolo
 


2012-06-23

SPD und DIE GRÜNEN in NRZ: Ganzheitlicher Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag:
http://blog.psybel.de/2012/06/23/nrw-koalitionsvertrag-gute-arbeit-anstaendige-arbeitsbedingungen/
 


2012-10-25

http://blog.psybel.de/bundestagsdebatte-17-201-top-6/
 

Malen für die Ruhmeshalle der Korruption

Samstag, 25. Juni 2011 - 14:49

http://www.tagesschau.de/ausland/korruption114.html

Kunstaktion in China
Malen für die Ruhmeshalle der Korruption

China stöhnt unter der Korruption. Allein 2009 wurden laut Kommunistischer Partei 106.000 Kader bestraft. Es gibt keine Anzeichen, dass sich die Situation verbessert hätte. Chinesische Künstler malen deshalb an einer “Ruhmeshalle der Korruption” – für die es keine Ausstellungsräume gibt.

Von Astrid Freyeisen, ARD-Hörfunkstudio Schanghai

 
Anmerkung:
    In diesem Blog gibt es einige Artikel zu China, einem unserer wichtigsten Handelspartner. In dem Moment, in dem wir miteinander Geschäfte machen, ist Nichteinmischung unmöglich. Natürlich mischen sich nicht nur Geld und Waren, sondern auch Anschauungen und Verhaltensweisen: Deutsche Top-Manager halten deutschen Arbeitnehmern Chinesen als Beispiel vor. Ein deutscher Bundespräsidenten ohne Bodenkontakt in China hielt einfältige Ruckreden über das, was er meinte, in “Asien” gelernt zu haben, nachdem er dort auf verschiedenen roten Teppichen entlangschreiten und sich von seinen Gastgebern bauchpinseln lassen durfte.
    Chinesische Verhältnisse beeinflussen deutsche Verhältnisse und umgekehrt. Es ist doch klar, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen. Einmischung in chinesische Verhältnisse ist Einmischung in die Globalisierung. Das muß sein. Die Chinesische Nomenklatura wehrt sich gegen “Belehrungen”, tatsächlich wehrt sich sich aber gegen die Auseinandersetzung zwischen Gesellschaften mit unterschiedlich beschränkter Offenheit. Das beschränkt inzwischen auch den Diskurs in deutschen Unternehmen, in denen viele Chinesen arbeiten. So kommt die Zensur im Kopf aus China auch wieder nach Deutschland.

Fachkräftemangel

Samstag, 25. Juni 2011 - 14:23

http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/aengstliche-suche-nach-fachkraeften.html

Wer rasch viele Akademiker treffen möchte, sollte zum Taxistand am örtlichen Bahnhof gehen.

Ingrid Sehrbrock, stellvertretenden DGB-Vorsitzende

Lieber Herr Daniel Bahr …

Donnerstag, 19. Mai 2011 - 05:59

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister,

Wenn man den Nachrichten glauben schenken kann, werden Sie die Politik ihres Vorgängers fortsetzen. Wie diese Politik aussieht, wurde am 3.8.2010 in der Süddeutschen Zeitung gut dargestellt:

… Die Vorbehalte [der Firmen] gegenüber guter Prävention zeigen auch wieder, dass die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler [FDP] falsch sind, den Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag einzufrieren. Damit würden künftig die Arbeitnehmer alleine dafür zahlen, dass Firmen durch schlechte Vorsorge die Gesundheit ihrer Belegschaft gefährden.

(Anmerkungen in eckigen Klammern nachträglich eingetragen)

Tatsache ist, dass Unternehmen in Deutschland massenhaft gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen dürfen. Politiker wie Sie sehen dabei untätig zu oder helfen sogar den Arbeitgebern dabei, im betrieblichen Gesundheitsmanagement der Verhaltensprävention Vorrang vor der Verhältnisprävention zu geben und damit die vorgeschriebenen Prioritäten des Arbeitsschutzes umzudrehen.

Ich halte die Politik ihres Vorgängers für unredlich, weil sein Ministerium den Anschein erweckte, dass es die Vorbehalte der Firmen gegenüber guter Prävention (d.h. in der Praxis: Missachtung des Arbeitsschutzes durch die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland) billige: Die Darstellung des Themas “Gesundheitsmanagement” durch das BMG sieht so aus, als ob sie vom Arbeitgeberverband geschrieben worden wäre, dessen Mitglieder seit 1996 in ihrer Mehrheit die Forderungen des ganzheitlichen Arbeitsschutz ignorieren. Dass denen das so nachhaltig gelingt, zeigt, wie Anarchie heute aussieht. Sie ist von der Straße in die komfortableren Umgebungen der Führungsetagen von Wirtschaft und Politik umgezogen: Unternehmen können sich heute anscheinend nach Lust und Laune aussuchen, ob sie Schutzbestimmungen einhalten möchten oder auch nicht. Dabei werden von dem Bundesgesundheitsminister und der Arbeitsministerin auch noch unterstützt.

“Eigenverantwortung” ist der zeitgemäße Code für “selber zahlen”. Soll damit die “zweit Säule” der Krankheitskostenfinanzierung legitimiert werden, die die Arbeitgeber aus deren Verantwortung entlässt? Von den Versicherten Eigenverantwortung zu fordern und gleichzeitig den Verursachern von Erkrankungsrisiken billigend bei der Umgehung des Arbeitsschutzes zuzusehen, zeigt, was “mitfühlender Liberalismus” tatsächlich bedeutet: Frechheit siegt. Ich hoffe, dass die nächsten Bundestagswahlen dem ein Ende setzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge

 


http://www.tagesschau.de/inland/citybkk114.html, 2011-05-19:
Kassen versprechen Besserung – Die Tricksereien, mit denen Krankenkassen versucht haben, Versicherte der City BKK abzuwimmeln, verstoßen gegen das Verbraucherrecht. Das Ultimatum von Gesundheitsminister Bahr und die Drohung der Union, notfalls die Vorstände haften zu lassen, zeigen nun Wirkung. …

Mit was für einem Stil berichtet hier die Tagesschau? Viel Wind um “Tricksereien” der Kassen, aber wo bleibt die journalistische Neugier? Die Mehrheit der Unternehmen missachtet seit Jahren den Arbeitsschutz und belastet damit die Kassen und somit ebenfalls die Gemeinschaft der Versicherten. Warum fragt die Tagesschau nicht, warum der Minister und die Union einerseits rechtswidriges Verhalten der Kassen so schnell abstellen können, aber andererseits das rechtswidrige Verhalten von Unternehmen, die diese Kassen belasten, hinnehmen?

 


Die FDP kann’s mit kompetenten Leuten in Berlin aber auch besser:
http://blog.psybel.de/kompetente-fragen-der-fdp/