Archiv für März, 2016

Zumba

Donnerstag, 31. März 2016 - 20:02

http://www.infineon.com/human-resources-report-2015/de/belegschaft_alle.html

[...] „Fit durch Beweglichkeit“, „Rücken fit“, „Hatha Yoga“, „Qi Gong“, „Zumba“, „Entspannung kennenlernen“ heißen zum Beispiel Kurse, die seit 2014 im RAUM für Gesund­heit an unserem Standort in Regensburg angeboten wer­den. [...]

Handlungshilfe aus Bremen

Dienstag, 29. März 2016 - 07:32

Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit
Freie Hansestadt Bremen, 2016-01
http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Handlungshilfe GfB psych Belast_final.pdf

Erinnerung an Forderungen des DGB

Donnerstag, 17. März 2016 - 07:26

http://www.dgb.de/themen/++co++aa716d7e-a5e1-11e2-bf4e-00188b4dc422?t=1 (Backup)

Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden –
psychisch erkrankte Menschen besser unterstützen.
Gewerkschaftliche Anforderungen
Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 09. April 2013 [...]

Im Arbeitsschutz herrscht Anarchie: Die Gewerbeaufsichten können sich nicht durchsetzen. Drei Jahre nach dem Beschluss des DGB-Vorstandes können Unternehmen immer noch gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen ohne wirksam bestraft zu werden.

Siehe auch: http://www.gute-arbeit-praxis.de/gute-arbeit-praxis/material/liste/

Angst vor Kündigung fördert Depressionen

Dienstag, 15. März 2016 - 07:54

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/03/angst-vor-kuendigung-foerdert-depressionen.php?newsletter=BR-Newsletter%2F15.03.2016

Eigentlich ist das keine Überraschung.

Handelsblatt & Techniker Krankenkasse

Dienstag, 15. März 2016 - 06:42

http://www.health-i.de -> http://award.handelsblatt.com/healthi/

Health-i Initiative

Ein smartes Gesundheitswesen steht für Ideen, die Altes in Frage stellen und Neues schaffen. Für Ansätze, die das Leben besser machen.

Dafür haben wir, die Techniker Krankenkasse und das Handelsblatt, die Health-i Initiative ins Leben gerufen. Mit ihr wollen wir die besten Talente in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswirtschaft, die vielversprechendsten Start-ups und die innovativsten Denker Deutschlands entdecken und fördern. Wir wollen die Chancen ihrer Projekte und Produkte im Markt in den Mittelpunkt stellen, gemeinsam mit ihnen an Konzepten feilen und den Austausch mit den richtigen Partnern ermöglichen.

Denn es geht um mehr als eine gute Idee. Es geht um eine gesündere Welt. Für uns alle. [...]

Noch ein Award.

Ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Im Gesundheitsbereich ist das Handelsblatt mit

  • Techniker Krankenkasse,
  • KPMG,
  • RobecoSAM (über KPMG),
  • Corporate Health Award 2015 (auch mit Wirtschaftswoche)

vernetzt. Das könnte eine kritische Berichterstattung über das Geschäft mit den vielen “Awards” im Gesundheitsbereich behindern. Alle vier Unternehmen interessieren sich meiner Ansicht nach nicht ausreichend dafür, ob die von ihnen bewerteten Unternehmen sich im Bereich der psychischen Belastungen tatsächlich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Die Selbstdarstellungen der Unternehmen werden nicht kritisch hinterfragt. Es scheint bei diesem Awardgeschäft überhaupt uncool zu sein, an die tatsächliche Beachtung von Gesetzen und Vorschriften des Arbeitsschutzes zu denken.

VW: Aprilscherz schon im März

Sonntag, 13. März 2016 - 11:46

http://www.heise.de/autos/artikel/VW-Keine-T-Shirts-fuer-Arbeiter-mehr-3133123.html

Unkritische DGUV

Montag, 7. März 2016 - 22:28

Ohne Zweifel gibt es sehr gutes Informationsmaterial der DGUV zur Minderung psychischer Fehlbelastungen in den Betrieben der bei ihren Unfallversicherern versicherten Arbeitgeber. Die DGUV senkt damit auch die Risiken einer Inanspruchnahme der Unfallversicherung. Das ist ethisch kein Problem.

Ich frage mich allerdings, warum die DGUV Projekte des Gesundheitsmanagements der bei ihr versicherten Arbeitgeber lobend darstellt, wenn der Arbeitsschutz in deren Betrieben im Bereich der psychischen Belastungen noch überhaupt nicht ausreichend implementiert ist.

Es geht mir nicht darum, die Leistungen von Unternehmen schlecht zu reden. Wenn aber Unternehmen in wissenschaftlich aussehenden “Reports” des “Institute for Work and Health of the German Social Accident Insurance” gelobt werden, die weder regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung noch eine vollständige Erfassung und Bewertung aller potenziellen Gefahren durchführen, dann wäre das durchaus ein ethisches Problem: Natürlich fällt es beispielsweise durch arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen erkrankten Mitarbeitern eines von der DGUV öffentlich gepriesenen Vorzeigearbeitgebers schwerer, Ansprüche an die Berufsgenossenschaft zu stellen, als wenn die DGUV im Bereich der psychischen Belastungen Verstöße des Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzbestimmungen dokumentiert hätte. Der Arbeitgeber stellt sich mit dem werbewirksamen Lob der DGUV als fürsorglich dar, obwohl es bei ihm noch kein prozesshaftes Verfahren und keine mit dem Betriebsrat vereinbarten Kriterien zur Erfassung und Beurteilung psychischer Belastungen gibt.

Die Hilfe der DGUV beim Showbusiness der bei ihr versicherten Unternehmen schwächt die Position geschädigter Arbeitnehmer in Konflikten mit dem Arbeitgeber und könnte so den Berufsgenossenschaften helfen, Kosten zu sparen. Wenn das die Absicht der DGUV wäre, dann hätten durch Fehlbelastungen geschädigte Arbeitnehmer schlechte Karten. Derzeit jedenfalls haben Arbeitnehmer derzeit kaum eine Chance, dass die Berufsgenossenschaft durch arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen verursachten Erkrankungen auch als arbeitsbedingt anerkennt.

Irrtümliche Abmahnung als Arbeitsunfall

Montag, 7. März 2016 - 07:08

[...] „Jeder Arbeitgeber hat seiner Belegschaft gegenüber eine Fürsorgepflicht, die er verletzt, wenn er unberechtigt eine Abmahnung ausspricht“, erläutert Rechtsanwalt Michalka. [...]

Quelle: www.focus.de. Die Kanzlei von Markus Michalka ist in München.

[...] Die betrieblichen Konsequenzen (Abmahnungen, Umsetzungen) stellen psychische Belastungen dar, die Selbstwertgefühl und positive Überzeugungen angreifen und depressive Entwicklungen befördern. [...]

Quelle: Ulla Nagel, Psychische Belastungen, Stress, Burnout?, 2012, ISBN 978-3-609-68453-6, S. 137

 
Ein Mitarbeiter wird drei Monate lang von seinem Arbeitgeber mit einer Abmahnung bedroht. Die Abmahnung beginnt so:

„Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt haben. [...] Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Fall einer Wiederholung des in dieser Abmahnung gerügten Verhaltens behalten wir uns vor, Ihr Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß, gegebenenfalls sogar außerordentlich fristlos, zu kündigen. [...]“

Der Mitarbeiter fordert den Arbeitgeber mit einer Klageandrohung zur Rücknahme der Abmahnung auf. Der Arbeitgeber zieht die Abmahnung darauf drei Monate nach ihrer Erteilung zurück, ohne das der Rechtsweg beschritten werden muss. Die Abmahnung wird als „gegenstandslos“ erklärt. Der Fall ist damit zwar arbeitsvertragsrechtlich abgeschlossen, nicht jedoch arbeitsschutzrechtlich.

Kann es im Bereich der psychischen Belastungen „Unfälle“ geben?

Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie eine Unfall im Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen aussehen kann. Die Bedrohung eines Mitarbeiters mit einer irrtümlich erteilten Abmahnung ist angesichts der klaren Fehlbelastungssituation gut dazu geeignet, zu überprüfen, wie gut das Arbeitsschutzmanagementsystem eines Arbeitgebers im Bereich der psychischen Belastungen funktioniert.

Konkrete Fälle dieser Art gibt es immer wieder, denn Irren ist menschlich. Aber auch ohne böse Absicht können irrtümliche Abmahnungen Schäden verursachen. Mit der Rücknahme einer solchen Abmahung beginnt dann im modernen ganzheitlichen Arbeitsschutz die Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung und Bewertung eines derartigen Vorfalls. Grundlage dafür ist nicht nur die Fürsorgepflicht, sondern das Arbeitsschutzgesetz. Der Betriebsrat eines Betriebes, in dem solch ein Vorfall stattfand, setzt sich deswegen dafür ein, dass der Vorfall als „arbeitsbedingte psychische Fehlbelastung“ erfasst, beurteilt und dokumentiert wird.

Das ist nicht einfach. Was könnte der Grund dafür sein? Wenn sogar eine derart offensichtliche psychische Fehlbelastung (wie diese ungerechtfertigte Abmahnung) nicht als arbeitsbedingte psychische Fehlbelastung registriert und bewertet würde, dann würde deutlich, dass sich das Unternehmen grundsätzlich gegen die Dokumentation von Fällen wehren wird, in denen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber psychisch fehlbelastet wurden. Das ist eine Erkenntnis, die über diesen einfachen und konkreten Einzelfall hinausgehend hilft, die Hemmnisse zu verstehen, die sich der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der psychischen Belastungen entgegenstellen.

Die Dokumentation psychischer Fehlbelastungen fällt manchem Arbeitgeber recht schwer. Nach meinem Eindruck sind es insbesondere Rechtsabteilungen der Unternehmen, die die Dokumentation psychischer Fehlbelastungen so weit vermeiden wollen, wie das möglich ist. Für Juristen könnte die kühle und sachliche Abwägung so aussehen: Das Fehlen von Gefährdungsbeurteilungen und Vorfallsuntersuchungen für psychische Belastungen und Fehlbelastungen ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit wird auch heute noch von der großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland begangen, aber sie wird von der Gewerbeaufsicht bisher weder klar protokolliert noch ernsthaft bestraft. Haftungsansprüche der Beschäftigten, die auf gut dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen und Vorfallsbeschreibungen aufbauen können, sind im Vergleich zu den Konsequenzen dieser Ordnungswidrigkeit das größere Risiko für das Unternehmen. Der Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz erweist sich nach kühler Abwägung als die für das Unternehmen günstigere Lösung.


Nachtrag (2016-04-03): Nach Auffassung der Gewerbeaufsicht ist eine ungerechtfertigte Abmahnung kein Arbeitsunfall.

Belastung, Fehlbelastung, Mobbing

Montag, 7. März 2016 - 06:59

Hans Gottlob Rühle, Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht (http://www.hans-gottlob-ruehle.de/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_115/arbeitsrecht_115.html):

[...] Unterscheidung zwischen Mobbing und psychischem Druck — Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen psychischer Belastung am Arbeitsplatz, Streß, psychischer Ermüdung und Druck am Arbeitsplatz einerseits und Mobbing andererseits. Viele Arbeitnehmer werfen die Begriffe durcheinander bzw. zählen alle psychischen Probleme unter den Oberbegriff des Mobbing. Dies ist nicht hilfreich, da der Begriff Mobbing dadurch ähnlich konturlos wird, wie z.B. der Begriff “Rheuma” im medizinischen Bereich. Es ist deshalb zu trennen zwischen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz im allgemeinen und den Mobbing-Phänomenen im speziellen. [...]

Kommentar dazu: Bei Mobbing ist die Beweislage in der Regel schwierig. Bei psychischer Belastung ist wiederum zu unterscheiden zwischen der Belastung, die zur Arbeit gehört (und ohne die es keine Arbeit gäbe!) einerseits und der psychischen Fehlbelastung, die Erkrankungen verursachen oder verschlechtern kann, andererseits.

studie.psychische-gefährdungsbeurteilung.de

Samstag, 5. März 2016 - 07:56

Mit der Studie „Der Zusammenhang zwischen BGM-Kennzahlen und psycho-sozialen Faktoren
am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Persönlichkeit“ soll untersucht werden, ob bestimmte Personal-Kennzahlen wie zum Beispiel Krankheitstage, nicht genommener Jahres-Urlaub und Überstunden in ihrer Summe so interpretiert werden können, dass sich aus ihnen eine Aussage über die psychische Belastung ableiten lässt.

http://studie.psychische-gefährdungsbeurteilung.de/:

Wird ein solcher Zusammenhang wissenschaftlich bestätigt, so ist dies vor allem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kleinerer Unternehmen und kleinerer Abteilungen, die aus Gründen des Datenschutzes keine Mitarbeiterbefragung durchführen dürfen, eine große Hilfe, denn dann könnte auf solche Befragungen weitgehend verzichtet werden. Wissenschaftlich wird die Studie von Isabel Niklas (Gesundheitspsychologin B.Sc.) der Hochschule SRH in Heidelberg betreut. Das Ergebnis der Studie wird dazu in Ihrer Master-Thesis ausgewertet.

Damit diese Zusammenhänge richtig erkannt werden können, benötigen wir insgesamt 1000 Befragungen. Diese Befragungen werden entweder online oder auf Papier durchgeführt und erfassen sowohl die Kennzahlen als auch die eigene Sichtweise zum Thema Arbeit. Teilnehmen können an der Studie alle, die arbeiten – unabhängig davon ob Teil- oder Vollzeit, ob angestellt oder selbständig. Das Mindestalter liegt allerdings bei 18 Jahren!

Die Befragung startete am 01.03.2016 und endet am 01.05.2016. Das Ergebnis wird am 24. Juni 2016 auf dem Kongress der Stress- und Burnout-Experten in Bad Rappenau bekannt gegeben.

Unterstützt wird die Studie von der Sali Med GmbH & Co. KG.

Gefährdungsbeurteilungen beschreiben Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen usw. Sie lassen sich so gestalten, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Dann gibt es keine Probleme mit dem Datenschutz. Die Master-Thesis könnte einen Beitrag zur Erstellung verhältnispräventiver Gefährdungsbeurteilungen sein.