Archiv für Februar, 2013

Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze abgestellt

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 15:59

http://www.dir-info.de/beruf-bildung/arbeitsschutzgesetz.html

… Das deutsche Arbeitsschutzgesetz geht von einem zweistufigen Verfahren aus, wenn der Arbeitsschutz garantiert werden soll.

  1. Zunächst findet eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen statt, die der Arbeitgeber durch geeignete Personen umzusetzen hat. Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze und nicht auf die einzelnen Mitarbeiter abgestellt. Gefahren liegen also in der äußeren Umständen der Arbeit
  2. und sind zeitnah durch geeignete Maßnahmen abzuwehren, die zweite Stufe in der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes.

(Text zur besseren Lesbarkeit etwas umgestellt. Link nachträglich eingefügt.)

Tatsächlich sind das vier Schritte in einem Kreislauf, wobei nach dem letzten Schritt wieder zum ersten zurückgekehrt wird. Die Gefährdungsbeurteilung kann man (z.B. gemäß OHSAS 18001) wieder in zwei Schritte unterteilen, um Dispute darüber zu vermeiden, ob eine Gefährdung überhaupt bedeutend genug für eine Beurteilung ist. Dabei werden mit der Gefährdungserkennung mindestens die Voraussetzungen dokumentiert, auf denen basierend dann über die Notwendigkeit einer weitergehenden Risikobeurteilung zu entscheiden ist.

Die vier Schritte sind:

  1. Gefährdungsbeurteilung
        1.1.  Gefährdungserkennung
        1.2.  Risikobeurteilung
  2. Maßnahmenfestlegung
  3. Maßnahmenumsetzung
  4. Wirksamkeitskontrolle

Begleitet wird der der Zyklus von zwei weiteren Aufgaben:

  • Dokumentation
  • Unterweisung (basierend auf der Gefährdungsbeurteilung)

Maßnahmen gegen Arbeitshetze

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 15:39

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-DCA8B93A-1A81082E/internet/style.xsl/interview-mit-hans-juergen-urban-zur-anti-stress-verordnung-11215.htm

Interview mit Hans-Jürgen Urban zur Anti-Stress-Verordnung

Verbindliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten

07.02.2013 Ι Der kürzlich vorgelegte “Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt, wie dringlich Maßnahmen gegen Stress und Arbeitshetze im Betrieb sind. Die IG Metall hat konkrete Vorstellungen, wie mit Hilfe einer “Anti-Stress-Verordnung” die Beschäftigten besser geschützt werden können. Das erläutert Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

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Arbeitsverdichtung und Überforderung am Arbeitsplatz werden zur Normalität

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 07:29

https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2013/februar/wer-krank-ist-muss-sich-auskurieren_ID_4387253.html

Pressemitteilung | 05.02.2013
Wer krank ist, muss sich auskurieren

Zur Studie [Stressreport 2012] der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesinstituts für Berufsbildung, nach der jeder zweite Arbeitnehmer auch krank zur Arbeit geht [Genauer: Jeder zweite Arbeitnehmer, der krank ist, geht trotzdem zur Arbeit], erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die Arbeitsverdichtung nimmt zu, diese Tendenz muss gestoppt werden. Wenn die Hälfte der Beschäftigten auch bei Krankheit zur Arbeit geht [so ist's richtig], dann ist das ein unhaltbarer Zustand. Dies muss als psychische Belastung benannt werden und führt zu psychischen Erkrankungen [manchmal].

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Leistungsanforderungen viel zu häufig nicht mehr mit der Personalausstattung übereinstimmen. Das ist nicht akzeptabel. Und wenn dann die Beschäftigten bei Krankheit aus Angst vor Entlassung noch zur Arbeit gehen, kann die Arbeitswelt nur noch als unmenschlich und verantwortungslos bezeichnet werden. Die neuen Erkenntnisse zeigen einmal mehr, dass Arbeitsverdichtung und Überforderung am Arbeitsplatz zur Normalität werden. Dies untermauert unsere Forderung nach einer Anti-Stress-Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen Gefährdungen.

Die Belegschaften müssen zahlenmäßig so ausgestattet werden, dass ein normaler Krankheitsstand und der rechtmäßige Urlaub von Kolleginnen und Kollegen problemlos abgefangen werden können. Das muss endlich wieder zur Selbstverständlichkeit werden.

Ein guter Arbeitsschutz könnte aber auch erreichen, dass mit weniger psychischen Fehlbelastungen die bereits vorhandene Belegschaft besser arbeiten kann.

 
Siehe auch: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachrichten/anzeigen/845/Krank-zur-Arbeit/

Psychische Gesundheit als oberstes Ziel der zweiten GDA-Periode

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 07:13

http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/2164/psychische-gesundheit-als-oberstes-ziel-der-zweiten-gda-periode.html

Psychische Gesundheit als oberstes Ziel der zweiten GDA-Periode 2013-2018 mit Veranstaltung eröffnet

07. Februar 2013 [ GDA ]

Wie sich Stressauslöser bei Klinikärzten aufspüren lassen

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 06:50

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/BGW-Mitteilung/2013/1-2013/Artikel/Gesund__im__Betrieb/Stress__Klinikaerzte.html

Neues Merkblatt in Österreich

Mittwoch, 6. Februar 2013 - 00:40

http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/neues-merkblatt-zur-evaluierung-psychischer-belastungen/

Neues Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Ein neues Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen ist aktuell erschienen. Aktuelle, kurz gefasste Infos zu Inhalten und Ablauf der Evaluierung psychischer Belastungen. Herausgeber sind WKÖ,IV,AI und BMASK. …

Wenn man den deutschen Unternehmen glauben darf, dann würden sie ja mit dem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz sofort loslegen, wenn es konkrete Handlungsanleitungen gäbe. Die gibt es z.B. zwar auch, aber weil diese Arbeitgeber so gerne in ihre Nachhaltigkeitsberichte hineinschreiben, dass ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinausginge, sollten sie sich einmal ansehen, wie weit die Österreicher schon sind.

Essener Ablenkungsmanöver?

Mittwoch, 6. Februar 2013 - 00:26

Ich kritisiere Unternehmen, die sich mit einem “Essener Audit” aufopferungsvoll um Familienfreundlichkeit kümmern?! Wie kann ich es wagen, derart lebevolle und fürsorgliche Arbeitgeber da noch zu fragen wagen, ob sie vor der werbewirksamen Kür schon ihre drögen Pflichten im Arbeitsschutz erledigt haben?

Hier ein paar Links zu dem beispielhaften Unterfangen:

Zur Erinnerung: Bevor gespielt werden darf, müssen die Hausaufgaben gemacht werden - z.B. die mitbestimmte Gestaltung und Umsetzung von Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung mit Einbezug psychischer Belastungen. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen sind Gesundheitsförderung und “familienfreundliche” Aktionen nur eine unseriöse Werbemasche, die von den jetzt schon gültigen Forderungen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes und des Betriebsverfassungsgesetzes ablenkt.

Ist Bosch wirklich ein Vorreiter?

Dienstag, 5. Februar 2013 - 21:46

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/bosch-gilt-als-vorreiter-bei-der-arbeitssicherheit_96_156746.html

09.01.2013
Arbeitsschutzmanagementsystem
Bosch gilt als Vorreiter bei der Arbeitssicherheit

Mit Hilfe eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) lassen sich Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Verletzungen vermeiden. Potenzielle Unfall- und Gesundheitsrisiken lassen sich systematisch erkennen. Sind die Gefahrenquellen bekannt, können frühzeitig geeignete Präventionsmaßnahmen eingeleitet und die Mitarbeiter gezielt geschützt werden.

Ereignisse wie Unfälle oder Arbeitsausfälle werden dokumentiert. Anhand der Dokumentation lassen sich Zahlen und Werte vergleichen und Erfolge messen. Außerdem lassen sich neue Ziele vereinbaren und kontrollieren.

Bosch gehört international zu den Vorreitern bei der Umsetzung des Standards OHSAS 18001.

Haufe scheint hier einfach eine Pressemeldung von Bosch unkritisch übernommen zu haben. Der Fokus liegt hier auf Unfällen und Verletzungen. Bei Gesundheitsrisiken fehlt der Hinweis auf den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Dieser Einbezug ist vorgeschrieben, wird aber immer noch zu oft missachtet. Wenn Bosch sich von der Mehrheit der Pflichtverletzer abgrenzen will, dann müsste das Unternehmen explizit beschreiben, wie es psychische Belastungen in seinen Arbeitsschutz einbezieht und wie dabei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer beachtet wird. Denn auch die Mitbestimmung wird in OHSAS 18001 thematisiert. Hoffentlich kennen sich die Bosch-Betriebsräte mit OHSAS 18001 aus.

Beim Arbeitsschutz loben sich viele Unternehmen kräftig selbst. (In diesem Fall lobt haufe.de Bosch.) Es geht um Employer Branding. Darum ist Vorsicht angebracht: Nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen verdienen erst dann Lob, wenn sie der Öffentlichkeit und ihren Mitarbeitern deutlich mitteilen, dass sie nicht nur “klassische” Unfälle vermeiden, sondern alle Vorfälle nach Definition 3.9 in OHSAS 18001:2007. Dazu gehören natürlich auch psychische Belastungen, damit es keine “nachteiligen mentalen Zustände” gibt.

Wie definiert der Standard derartige “Vorfälle”? Das sind alle arbeitsbezogene Ereignisse, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Bei Erkrankungen gibt es demzufolge keine Schwelle, unterhalb derer sie aus der Beobachtung und der Statistik herausfallen. Dadurch entfallen Diskussionen über die Relevanz von Erkrankungen. Die Unternehmen unterwerfen sich dem Standard ja freiwillig. OHSAS 18001 erläutert weiter: Erkrankungen sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden.

Die Kunden eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind die Arbeitnehmer. Warum nur wissen in den nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben die wenigsten Beschäftigten von den Segnung des Standards? Warum werden Unternehmen plötzlich schüchtern, wenn es darum geht, ihren Mitarbeitern OHSAS 18001 verständlich zu machen?

Die meisten Mitarbeiter zertifizierter Unternehmen werden sich OHSAS 18001 (besser OHSAS 18002, das ist OHSAS 18001 mit Hinweisen zur Umsetzung) kaum durchlesen. Da ist zum Beispiel eine Hürde: der Preis. Zu den aushangpflichtigen Vorschriften gehört der Standard leider nicht. Wenn also ein zertifiziertes Unternehmen nicht deutlich nach innen und nach außen kommuniziert, wozu sich das Unternehmen mit seinem Bezug auf OHSAS 18001 selbstverpflichtet hat, dann können die Mitarbeiter das Top-Management (in OHSAS 18001 als oberstes Führungsgremium bezeichnet) dieses Unternehmens nicht an seinen Ansprüchen messen. Ist das der Grund, warum man in den AMS-Handbüchern und in der Werbung zertifizierter deutscher Unternehmen vom “Geist” des Standards OHSAS 18001 so wenig spürt? Wenn eine Zertifizierungsgesellschaft einem Unternehmen das durchgehen lässt, sollten sich die Arbeitnehmer vielleicht einmal an die Deutsche Akkreditierunsstelle wenden.

Siehe auch: http://www.bosch.com/de/com/sustainability/issues/corporate_leadership/managementsystems/managementsystems_1.html

Psychische Belastungen angehen – jetzt

Dienstag, 5. Februar 2013 - 11:18

2013-04-17 –> http://blog.psybel.de/2013/04/18/fachtagung-in-berlin-juni-2013/

2013–2-05:
http://www.tbs-netz.de/cgi-bin/sys/struktur.dante?aid=1131&window=&node_id=3635&sid=CIEJDBDADDD … … …

Psychische Belastungen – Tagung 2013

Psychische Belastungen angehen – jetzt!
Die Gesundheitsfachtagung für Betriebsräte, Personalräte
und andere Beschäftigtenvertretungen
11. bis 13. März [sic! Im Programm steht Juni] 2013 in Berlin
Eine Veranstaltung des TBS-Netzes
mit Unterstützung von ver.di und IG Metal

Es kommt selten vor, aber hier ist auch einmal die psychische Belastung von Betriebsratsmitgliedern ein Thema: 12. Juni, 11:00,
http://www.tbs-netz.de/dante/repo/2918_Fachtagung_psychische_Belastungen.pdf


B2: Psychische Belastungen bei der BR/PR-Arbeit
Auch die Beschäftigtenvertretungen selbst unterliegen erheblichen, psychischen Belastungen.
Ursachen, Möglichkeiten und praktische Ansätze zur Reduktion werden diskutiert.
Reinhard Bechmann/Silke Landerer (tbs berlin)

 
Links, die für Tagungsteilnehmer interessant sein könnten: http://blog.psybel.de/stichwort/tagung-2013/
 

Hallo??

Montag, 4. Februar 2013 - 08:11

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung_94_162886.html

04.02.2013
Konsequenzen aus dem Stressreport 2012
Psychische Belastungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung …

… Nicht warten, sondern handeln

Es wird voraussichtlich noch eine Weile dauern, bis es allgemein gültige Messverfahren und Grenzwerte geben wird. Doch können Gesundheits- und Arbeitsschützer im persönlichen Gespräch, mit Hilfe von Umfragen oder anonymen Fragebögen ermitteln, ob und welche psychischen Belastungen es an einem Arbeitsplatz gibt und entsprechende Maßnahmen im Unternehmen veranlassen, damit es zur Entlastung kommt.

Es geht schon los: Jetzt sind ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen “Konsequenzen aus dem Stressreport 2012″. Ist das nicht ein bisschen zu spät? Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen sind schon seit 1996 Konsequenzen aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Auch wieder dabei: die Erwartung “allgemein gültiger Messverfahren und Grenzwerte”. Dabei wollten die Arbeitgeber vor 16 Jahren genau das nicht. Sie wollten betriebsspezifische Lösungen. Ja was denn nun? Aber vielleicht war es so, dass die Arbeitgeber hofften, ohne “allgemein gültige” Regeln eigentlich gar nichts tun zu müssen.

Warum weist haufe.de nicht auf den vorgesehenen Weg hin: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren innerhalb des weiten Rahmens des Arbeitsschutzgesetzes Regeln, wie psychische Belastungen betriebsspezifisch in den Arbeitsschutz zu integrieren sind. Hier sind weiterhin Betriebsräte und Personalräte gefordert. Es geht um ihre Mitbestimmungspflicht.